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   BSG, 29.12.2015 - B 9 V 62/15 B   

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BSG, 29.12.2015 - B 9 V 62/15 B (https://dejure.org/2015,42963)
BSG, Entscheidung vom 29.12.2015 - B 9 V 62/15 B (https://dejure.org/2015,42963)
BSG, Entscheidung vom 29. Dezember 2015 - B 9 V 62/15 B (https://dejure.org/2015,42963)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 62 SGG, § 112 Abs 2 S 2 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales Entschädigungsrecht - behördliche Rehabilitierung - Berufsschadensausgleich - Vergleichseinkommen - hypothetische Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales Entschädigungsrecht - behördliche Rehabilitierung - Berufsschadensausgleich - Vergleichseinkommen - hypothetische Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 29.12.2015 - B 9 V 62/15 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .

    Auf eine unzutreffende Rechtsanwendung durch das LSG kann allerdings eine Revisionszulassung nicht gestützt werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10).

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 29.12.2015 - B 9 V 62/15 B
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) , so müssen zur Bezeichnung des Verfahrensmangels die diesen (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36) .

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36) .

  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 29.12.2015 - B 9 V 62/15 B
    Dasselbe gilt für die Behauptung, dass neue erhebliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen seien, die zu einer über die bisherige Erörterung hinausgehenden Betrachtung einer grundsätzlich bereits entschiedenen Rechtsfrage führen könnten und die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung nicht offensichtlich ausschlössen (vgl hierzu BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 mwN; s auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 160 RdNr 8b) .
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 29.12.2015 - B 9 V 62/15 B
    Ferner ist Voraussetzung für den Erfolg einer Gehörsrüge, dass der Beschwerdeführer darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6) .
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 29.12.2015 - B 9 V 62/15 B
    Insoweit wäre eine intensive Auseinandersetzung mit der vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung erforderlich gewesen, um darzulegen, inwiefern sich darin keine genügenden Anhaltspunkte für die Beantwortung der angesprochenen Fragen finden lassen (vgl dazu allgemein BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2) .
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus BSG, 29.12.2015 - B 9 V 62/15 B
    Ferner ist Voraussetzung für den Erfolg einer Gehörsrüge, dass der Beschwerdeführer darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6) .
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus BSG, 29.12.2015 - B 9 V 62/15 B
    Ein solcher Verstoß liegt ua vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19) .
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 29.12.2015 - B 9 V 62/15 B
    Ein solcher Verstoß liegt ua vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19) .
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 29.12.2015 - B 9 V 62/15 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 29.12.2015 - B 9 V 62/15 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2016 - L 9 KR 150/16

    Einstweilige Anordnung - Wiederaufnahme - Gehörsrüge - Gegenvorstellung

    Verzichtet er auf Akteneinsicht, Vortrag oder Vorlage von Beweismitteln, kann er nicht die darauf beruhende, aus seiner Sicht falsche Entscheidung im Hinblick auf die Verweigerung rechtlichen Gehörs mit Erfolg angreifen: Denn Voraussetzung für den Erfolg einer Gehörsrüge ist auch, dass der Beschwerdeführer darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - B 9 V 62/15 B -, juris).
  • BSG, 20.03.2017 - B 9 SB 54/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Ferner ist Voraussetzung für den Erfolg einer Gehörsrüge, dass der Beschwerdeführer darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl BSG Beschluss vom 29.12.2015 - B 9 V 62/15 B - Juris) .
  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 2/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Zudem ist darzulegen, dass der Beschwerdeführer alles Zumutbare getan hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl zum Ganzen BSG vom 29.12.2015 - B 9 V 62/15 B - juris RdNr 10; BSG vom 24.8.2018 - B 13 R 174/18 B - juris; BSG vom 30.8.2018 - B 2 U 230/17 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 38) .
  • BSG, 18.11.2021 - B 9 V 17/21 B

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich unter Berücksichtigung eines höheren

    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 30.9.2021 - B 10 ÜG 2/21 B - juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 29.12.2015 - B 9 V 62/15 B - juris RdNr 6, jeweils mwN) .
  • BSG, 27.05.2022 - B 12 R 41/21 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht einer freiberuflichen Dozentin Verfahrensrüge

    Zudem ist darzulegen, dass der Beschwerdeführer alles Zumutbare getan hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl zum Ganzen BSG Beschluss vom 29.12.2015 - B 9 V 62/15 B - juris RdNr 10; vgl auch BSG Beschluss vom 24.8.2018 - B 13 R 174/18 B - juris; BSG Beschluss vom 30.8.2018 - B 2 U 230/17 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 38) .
  • BSG, 22.09.2016 - B 13 R 223/16 B
    Aufgrund dieser für sich allein tragenden Alternativbegründung des Berufungsgerichts hätte der Kläger für das "Beruhen" aufzeigen müssen, zu welchem konkreten Zeitpunkt sich der Eintritt des Versicherungsfalls durch die erneute Begutachtung voraussichtlich würde erweisen lassen und dass insoweit - unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des LSG - die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien (vgl BSG Beschluss vom 29.12.2015 - B 9 V 62/15 B - RdNr 11).
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