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BSG, 30.01.1962 - 2 RU 145/58 |
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- BSG, 31.01.1961 - 2 RU 173/58
Auszug aus BSG, 30.01.1962 - 2 RU 145/58
Wie der Senat im Urteil vom 31. Januar 1961 (BSG 14, 1), das Mitglieder eines eingetragenen Vereins betrifft, näher dargelegt hat, schließt die Mitgliedschaft in einer mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten juristischen Person Beschäftigungsverhältnisses zwischen der die Begründung eines.Wie der Senat zu @ 557 RVO ausgeführt hat (BSG 14, 1), ist zwar bei Tätigkeiten, die von einer Person ausgeführt werden, die zum Unternehmen, dem die Tätigkeit zugute kommt, in einem Mitgliedschaftsverhältnis steht, zu prüfen, ob das Tätigwerden einen unmittelbaren ".
- BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
Auszug aus BSG, 30.01.1962 - 2 RU 145/58
Die "vom erkennenden Senat zu 5 537 Nr. 10 RVO entwickelten Grundsätze (BSG 5, 168) können in ihrem wesentlichen Inhalt auch auf das vor dem 6. Gesetz über Änderungen in der Unfällver-i sicherung (6. NndGUV) vom 9. März 19A2 (BGBl I S. 107) gel- Nr. 10ftenden Recht angewendet werden.