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   BSG, 30.01.1996 - 4 RA 57/95   

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BSG, 30.01.1996 - 4 RA 57/95 (https://dejure.org/1996,33878)
BSG, Entscheidung vom 30.01.1996 - 4 RA 57/95 (https://dejure.org/1996,33878)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 1996 - 4 RA 57/95 (https://dejure.org/1996,33878)
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  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 57/95
    B: Die Beklagte war zur Aufhebung des Bewilligungsbescheides vom 29. Oktober 1990 nur für - nicht mehr streitige -Bezugszeiten ab April 1992 ermächtigt: Sie hat als zuständiger Versorgungsträger (& 8 Abs. 4 Nr. 2 iVm & 9 Abs. 3 Satz 1 und 2 AAÜG) den Verwaltungsakt nach der gebotenen (ständige Rechtsprechung seit BSGE 72, 50, 57 = SozR 3-8570 & 10 Nr. 1) Anhörung gemäß & 24 SGB X und ohne die Aufhebbarkeit des Verwaltungsaktes nach & 42 Satz 1 SGB X bewirkende Verfahrensfehler formgerecht durch "Bescheid", dh in Schriftform, erlassen.

    Für die Aufhebung der Rentenbewilligung als Eingriff in ein zuerkanntes Recht bedurfte sie wegen des hierfür gültigen rechtsstaatiichen Gesetzesvorbehaltes sowie der einfachgesetzlichen Vorbehalte aus 5 77 SGG und EUR 31 SGB X einer gesetzlichen Ermächtigung (stellvertretend BSGE 72, 50, 55, 59 mwN).

    Hierzu zählen nach ständiger Rechtsprechung des BSG (seit BSGE 72, 50) alle -aus der Sicht des Bundesrechts - öffentlich-rechtlichen Regelungen, die thematisch dem Rentenversicherungsrecht des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) entsprechen oder vom EV in einen inneren, sachlichen Zusammenhang mit diesem gestellt werden sind.

    begründbar, sondern nur auf der Grundlage der nachgehenden Fürsorgepflicht der Funktionsnachfolger bundesrechtlich anerkannt sind (vgl BSGE 72, 50, 56).

    1. Senats vom 4. Mai 1992 - 1 BvR 1815/91 und Senatsurteil vom 27. Januar 1973, BSGE 72, 50, 57).

    Ansprüche und Anwartschaften auf Versorgungsleistungen, welche die Voraussetzungen der Nr. 4 aaO erfüllen, aber - anders als im vorliegenden Fall - durch Verwaltungsakt (oder Vertrag) noch nicht konkretisiert worden sind, werden "eingestellt", dh unmittelbar durch Gesetz aufgehoben (so schon der Senat in BSGE 72, 50, 61).

    Würde hingegen dieser Hinweis als nachträgliche Änderung der Rentenbewilligung durch Beifügung eines Rücknahmevorbehalts verstanden, wäre dieser Verwaltungsakt nach ständiger Rechtsprechung des BSG, deren Maßgeblichkeit für den gesamten Bereich des Rentenüberleitungsrechts (EV Nr. 9) der Senat bereits betont hat (BSGE 72, 50" "13,.

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 57/95
    Rechtsnormen werden nämlich erst zum Zeitpunkt ihrer Verkündung existent; sie ist letzter und unverzichtbarer Akt des Rechtsetzungsverfahrens (BVerfGE 63, 343, 353 f; 72, 200, 241; BSG SozR 3-4100 @45 Nr. 3).

    (BVerfGE 87, 48, 60; 63, 343, 353; 16, 6, 16).

  • BSG, 04.07.1989 - 9 RVs 3/88

    Anwendung des § 48 SGB X bei ohne Übergangsvorschrift geändertem

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 57/95
    BSGE 65, 185, 189 = SozR 1300 & 48 Nr. 57; BSG DRV 1986, 638) in eng begrenztem Umfang auch auf solche Fallgestaltungen geboten, bei denen lediglich der dem Dauerverwaltungsakt zugrundeliegende gesetzliche Anspruch zum Ruhen gekommen oder weggefallen ist, ohne daß der sich aus dem Verwaltungsakt selbst ergebende Anspruch kraft Gesetzes dasselbe Schicksal erfahren hätte: Nr. 4 aaO erfaßt in der wortlautgemäßen Anwendung Fälle, in denen der Berechtigte weiß (oder nur grob fahrlässig nicht weiß), daß der ihn begünstigende materielle Verwaltungsakt durch das Gesetz selbst unwirksam gemacht worden ist; falls er gleichwohl wegen der verbliebenen Handlungsform "Verwaltungsakt" noch auf diesen vertraut, ist dies nicht mehr schutzwürdig.

    Wegen des Unterschiedes zwischen dem gesetzlichen Anspruch und einem solchen, der sich aus einem Verwaltungsakt ergibt, kann das Wissen (bzw das grob fahrlässige Nichtwissenl um den Wegfall des gesetzlichen Anspruchsgrundes allein nicht zur Erfüllung des sinngemäß angewandten Tatbestandes der Nr. 4 aaO ausreichen. Die Vertrauensschutz- und Entlastungsfunktion der Leistungsbewilligung (BSGE 65, 185, 188 = SozR 1300 & 48-Nr. 57) dürfen nur dann in Frage gestellt werden, wenn der Begünstigte die ihn bösgläubig machende Schlußfolgerung gezogen hat oder er sich diesem Schluß auch unter Würdigung der Funktionen des Verwaltungsaktes grob fahrlässig entzogen hat (BSG SozR 1300 EUR 48 Nr. 22; Kasselerl

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 57/95
    (BVerfGE 87, 48, 60; 63, 343, 353; 16, 6, 16).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 57/95
    Erst dann können die Betroffenen sich verläßlich Kenntnis vom Gesetzesinhalt verschaffen (BVerfGE 65, 283, 291).
  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 57/95
    (BVerfGE 87, 48, 60; 63, 343, 353; 16, 6, 16).
  • BSG, 14.06.1995 - 4 RA 54/94

    Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen der

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 57/95
    Dabei ging er davon aus, es sei der Allgemeinheit nicht mehr zumutbar, diesen Sonderversorgungsberechtigten aus Steuermitteln besondere Übergangsleistungen zu erbringen, weil sie nach den Wertmaßstäben des GG eine Unrechtstätigkeit (dazu stellvertretend Vorlagebeschluß des Senats vom 14. Juni 1995 - 4 RA 54/94) verrichtet haben.
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 57/95
    Rechtsnormen werden nämlich erst zum Zeitpunkt ihrer Verkündung existent; sie ist letzter und unverzichtbarer Akt des Rechtsetzungsverfahrens (BVerfGE 63, 343, 353 f; 72, 200, 241; BSG SozR 3-4100 @45 Nr. 3).
  • BSG, 22.02.1995 - 4 RA 44/94

    Entziehung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 57/95
    12. November 1991 noch am 25. November 1991 waren die von der Beklagten verlangten Auskünfte jedoch "für die Versorgungsleistung erheblich" (zur Entscheidungserheblichkeit iS der Mitwirkungspflichten: BSGE 76, 16 ff = SozR 13-1200 & 66 Nr. 3).
  • BVerfG, 04.05.1992 - 1 BvR 1815/91

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Vorrang des fachgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 57/95
    1. Senats vom 4. Mai 1992 - 1 BvR 1815/91 und Senatsurteil vom 27. Januar 1973, BSGE 72, 50, 57).
  • BSG, 16.11.1995 - 4 RK 1/94

    Selbstvollzug des Gesetzes im Sozialverwaltungsrecht, Erlöschen des

  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 67/93

    Widerspruch - Leistungsbewilligung - Anfechtungsklage

  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

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