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   BSG, 30.01.2012 - B 11 AL 116/11 B   

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https://dejure.org/2012,2236
BSG, 30.01.2012 - B 11 AL 116/11 B (https://dejure.org/2012,2236)
BSG, Entscheidung vom 30.01.2012 - B 11 AL 116/11 B (https://dejure.org/2012,2236)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - B 11 AL 116/11 B (https://dejure.org/2012,2236)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 47/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Auszug aus BSG, 30.01.2012 - B 11 AL 116/11 B
    Diese Rechtsprechung ist in späteren, bereits vom LSG genannten Senatsentscheidungen fortgeführt worden (vgl BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 13 und Nr. 20).

    Auch zur Frage der Zumutbarkeit der Hinnahme einer Kündigung hat sich das BSG in den genannten Entscheidungen näher geäußert (vgl insbesondere BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 13 RdNr 15, 16, 17 und Nr. 20 RdNr 19).

  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 30.01.2012 - B 11 AL 116/11 B
    Insoweit kommt es lediglich auf die Anwendung der von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze auf einen bestimmten Sachverhalt an; es ist aber keine weitere Klärung oder Fortentwicklung des Rechts zu erwarten (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 8; SozR 3-1500 § 146 Nr. 2; SozR 3-1500 § 160a Nr. 21; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 314 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Auszug aus BSG, 30.01.2012 - B 11 AL 116/11 B
    In diesem Zusammenhang zitiert sie ua selbst die Senatsentscheidung vom 17.11.2005 (B 11a/11 AL 69/04 R - BSGE 95, 292 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 11), wonach das Interesse, eine Abfindung zu erhalten, für sich allein nicht geeignet ist, die Annahme eines wichtigen Grunds zu rechtfertigen, aber umgekehrt auch nicht ausschließt.
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 30.01.2012 - B 11 AL 116/11 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss die Beschwerdebegründung mithin eine konkrete Rechtsfrage aufwerfen, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 30.01.2012 - B 11 AL 116/11 B
    Insoweit kommt es lediglich auf die Anwendung der von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze auf einen bestimmten Sachverhalt an; es ist aber keine weitere Klärung oder Fortentwicklung des Rechts zu erwarten (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 8; SozR 3-1500 § 146 Nr. 2; SozR 3-1500 § 160a Nr. 21; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 314 mit zahlreichen Nachweisen).
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