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   BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 15/99 R   

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BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 15/99 R (https://dejure.org/2000,2752)
BSG, Entscheidung vom 30.03.2000 - B 12 KR 15/99 R (https://dejure.org/2000,2752)
BSG, Entscheidung vom 30. März 2000 - B 12 KR 15/99 R (https://dejure.org/2000,2752)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch - Verjährung - Landesversicherungsanstalt - AOK - Vergleich - Treuhandverhältnis - Aushilfslöhne - Summenbescheid - Beitragspflicht

  • Judicialis

    RVO § 1436 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährungsfristen beim Schadensersatzanspruch gegen die Einzugsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 41 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.03.1968 - VII ZR 84/67

    Verjährung von Ersatzansprüchen für Mehraufwand

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 15/99 R
    Im Zivilrecht ist anerkannt, daß für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung die für den Erfüllungsanspruch geltende Verjährungsfrist gilt (BGHZ 50, 25, 29; BGH NJW 1986, 310, 312; Peters in Staudinger, BGB, 13. Aufl 1995, § 195 RdNr 41, § 196 RdNr 9; Soergel-Niedenführ, BGB, 13. Aufl 1999, § 195 RdNr 7; Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl 2000, § 195 RdNr 8).

    Insoweit kommt es nicht auf die Rechtsgrundlage, sondern auf den Inhalt des Anspruchs an (BGHZ 50, 25, 29).

    Selbst für dessen Verjährung wird jedoch die Anwendung der für den Erfüllungsanspruch geltenden Verjährung vertreten, wenn der Schadensersatzanspruch auf das Erfüllungsinteresse gerichtet ist (BGHZ 50, 25, 29; 73, 266, 269; Palandt-Heinrichs, aaO, § 195 RdNr 9).

  • BSG, 25.10.1990 - 12 RK 27/89

    Verjährung der Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf die

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 15/99 R
    So hat der erkennende Senat sie schon auf den Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf die Arbeitnehmeranteile an Beiträgen (BSGE 67, 290, 293 = SozR 3-2400 § 25 Nr. 2) und auf den Anspruch des Rentenversicherungsträgers gegen die Einzugsstelle auf Auszahlung der eingezogenen Beiträge und der darauf entfallenden Zinsen angewandt (BSGE 73, 106, 112 = SozR 3-2200 § 1436 Nr. 1 S 6).

    Eine solche Grenze ist die Verjährung, die im Verhältnis der Einzugsstelle zum Arbeitgeber entweder von Amts wegen zu beachten ist (BSGE 67, 290, 293 f = SozR 3-2400 § 25 Nr. 2 S 10; BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 6 S 20) oder regelmäßig mit der Einrede geltend gemacht wird.

  • BSG, 22.09.1993 - 12 RK 16/91

    Rentenversicherungsbeiträge - Einzugsstelle - Termingeld - Zinsen - Verjährung

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 15/99 R
    Der Schadensersatzanspruch der Klägerin ist jedoch noch nach dem früheren Recht entstanden und durch die später und nur für die Zukunft vorgenommene Aufhebung der maßgebenden Vorschriften nicht erloschen (BSGE 73, 106, 108 = SozR 3-2200 § 1436 Nr. 1 S 3).

    So hat der erkennende Senat sie schon auf den Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf die Arbeitnehmeranteile an Beiträgen (BSGE 67, 290, 293 = SozR 3-2400 § 25 Nr. 2) und auf den Anspruch des Rentenversicherungsträgers gegen die Einzugsstelle auf Auszahlung der eingezogenen Beiträge und der darauf entfallenden Zinsen angewandt (BSGE 73, 106, 112 = SozR 3-2200 § 1436 Nr. 1 S 6).

  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 13/89

    Sozialversicherungsbeitrag - Umlage gemäß § 14 LFZG - Verjährung -

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 15/99 R
    Dabei genügt nach der Rechtsprechung des Senats bedingter Vorsatz (BSG Urteil vom 21. Juni 1990 - 12 RK 13/89, USK 90106; Urteil vom 30. März 2000 - B 12 KR 14/99 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BGH, 19.10.1977 - VIII ZR 42/76

    Porsche-Spoiler - Zum Rücktrittsrecht von einem Autokaufvertrag aus pVV,

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 15/99 R
    Dieser gesetzlich geregelte Anspruch auf Schadensersatz geht einem Anspruch aus positiver Forderungsverletzung vor (vgl BGHZ 11, 80, 83; BGH NJW 1978, 260; Palandt-Heinrichs, aaO, § 276 RdNr 107; Soergel-Wiedemann, BGB, 12. Aufl 1990, § 280 RdNr 24 mwN).
  • BGH, 13.11.1953 - I ZR 140/52

    Positive Vertragsverletzung beim Chartervertrag

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 15/99 R
    Dieser gesetzlich geregelte Anspruch auf Schadensersatz geht einem Anspruch aus positiver Forderungsverletzung vor (vgl BGHZ 11, 80, 83; BGH NJW 1978, 260; Palandt-Heinrichs, aaO, § 276 RdNr 107; Soergel-Wiedemann, BGB, 12. Aufl 1990, § 280 RdNr 24 mwN).
  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94

    Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 15/99 R
    Eine solche Grenze ist die Verjährung, die im Verhältnis der Einzugsstelle zum Arbeitgeber entweder von Amts wegen zu beachten ist (BSGE 67, 290, 293 f = SozR 3-2400 § 25 Nr. 2 S 10; BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 6 S 20) oder regelmäßig mit der Einrede geltend gemacht wird.
  • BSG, 22.09.1993 - 10 RKg 6/93

    Kindergeldanspruch - Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 15/99 R
    Ob sich darüber hinaus bereits ein Rechtssatz entwickelt hat, daß im Sozialrecht allgemein eine vierjährige Verjährung gilt (BSG SozR 3-1200 § 45 Nr. 3), kann hier offenbleiben.
  • BGH, 08.02.1979 - VII ZR 141/78

    Verjährung der Ansprüche gegen den Vertreter ohne Vertretungsmacht; Beginn der

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 15/99 R
    Selbst für dessen Verjährung wird jedoch die Anwendung der für den Erfüllungsanspruch geltenden Verjährung vertreten, wenn der Schadensersatzanspruch auf das Erfüllungsinteresse gerichtet ist (BGHZ 50, 25, 29; 73, 266, 269; Palandt-Heinrichs, aaO, § 195 RdNr 9).
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 15/99 R
    Dabei genügt nach der Rechtsprechung des Senats bedingter Vorsatz (BSG Urteil vom 21. Juni 1990 - 12 RK 13/89, USK 90106; Urteil vom 30. März 2000 - B 12 KR 14/99 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 16/85

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung von

  • BSG, 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R

    Rentenversicherungspflicht - Einstrahlung - Bank mit Auslandssitz - Entsendung -

  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 1/07 R

    Aufrechnung von Gesamtsozialversicherungsbeitrag gegen Vergütungsansprüche eines

    Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise stehen deshalb die Beiträge ausschließlich den betroffenen Versicherungsträgern zu, weshalb zB für die Weiterleitung der eingegangenen Beiträge ein besonderes Verfahren normiert ist und die Einzugsstellen ua zum Schadensersatz bei Verstößen gegen die Pflicht zur vollständigen Beitragserhebung sowie zur Herausgabe von Zinsen verpflichtet sein können, soweit solche durch die Anlage von Versicherungsbeiträgen vor deren ordnungsgemäßer Weiterleitung erzielt worden sind (vgl BSGE 15, 118, 122 f = SozR Nr. 2 zu § 1399 RVO; BSGE 51, 247, 249 f = SozR 2200 § 1399 Nr. 14; BSGE 56, 255, 256 f = SozR 2200 § 1433 Nr. 1; BSGE 73, 106, 110 = SozR 3-2200 § 1436 Nr. 1; BSG SozR 3-2400 § 28r Nr. 2 S 2 ff; BSG SozR 3-2400 § 281 Nr. 1 S 2 ff; BSG SozR 3-2400 § 28r Nr. 4 S 10 ff).
  • BSG, 15.06.2000 - B 12 RJ 5/99 R

    Verjährungsfrist bei Beitragsansprüchen

    Dieses hat der Senat für den Schadensersatzanspruch des Rentenversicherungsträgers gegen die Einzugsstelle nach § 1436 Abs. 1 RVO bereits entschieden (Urteil vom 30. März 2000 - B 12 KR 15/99 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 15.06.2000 - B 12 RJ 6/99 R

    Verjährung von nicht einbehaltenen und nicht abgeführten Beiträgen aus Rente

    Dieses hat der Senat für den Schadensersatzanspruch des Rentenversicherungsträgers gegen die Einzugsstelle nach § 1436 Abs. 1 RVO bereits entschieden (Urteil vom 30. März 2000 - B 12 KR 15/99 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2023 - L 10 KR 259/22

    Bundeswehr: Landeskundlicher Berater und Übersetzer grundsätzlich

    Denn ungeachtet dessen, ob eine solche Schlussfolgerung überhaupt trägt (differenzierend auch BSG, Urteil vom 25.10.1990 - 12 RK 27/89, juris Rn. 23, das für Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Arbeitnehmeranteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag eine Analogie zu § 25 Abs. 1 S. 1 SGB IV bejaht, eine Analogie auch zu § 25 Abs. 1 S. 2 SGB IV aber ausdrücklich offenlässt; anders - allerdings ohne nähere Begründung - hingegen BSG, Urteil vom 20.03.2000 - B 12 KR 15/99 R, juris Rn. 21) , ergibt sich die vierjährige Verjährungsfrist vorliegend gerade nicht aus einer Analogie zu § 25 Abs. 1 S. 1 SGB IV (dazu oben 2a) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2005 - L 5 KR 113/03

    Sozialversicherung - Beitragspflicht - verbilligte Überlassung einer Wohnung -

    War er zwar bei Fälligkeit der Beträge gutgläubig, ist er aber vor Ablauf der kurzen Verjährungsfrist bösgläubig geworden, so gilt die 30-jährige Verjährungsfrist (vgl. hierzu insbesondere Urteile des 12. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. März 2000, Az.: B 12 KR 14/99 R und Az.: B 12 KR 15/99 R, Urteil vom 21. Juni 1990, Az.: 12 RK 13/89, Urteil vom 26. Januar 2005, Az: B 12 KR 3/04 R sowie auch Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 2000, Az: L 1 KR 4/00).
  • SG Düsseldorf, 25.10.2012 - S 27 R 2799/10

    Rentenversicherung

    Vielmehr greift § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV, der bestimmt, dass bei vorsätzlicher Vorenthaltung die 30-jährige Verjährungsfrist gilt; hierfür genügt ein bedingter Vorsatz (BSG, Urteil vom 30.03.2000 ? B 12 KR 15/99 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.11.2012 - L 1 KR 242/10
    Für den Schadensersatzanspruch nach § 28h Abs. 1 SGB IV gilt nach der Rechtsprechung des BSG eine vierjährige Verjährungsfrist entsprechend § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Die Anwendung der regelmäßigen vierjährigen Verjährungsfrist sei gerechtfertigt und geboten, weil der Schadenersatzanspruch an die Stelle des Anspruchs auf die Beiträge trete (BSG, Urteil vom 30. März 2000 - B 12 KR 15/99 R - Juris Randnr. 18).
  • SG Düsseldorf, 25.10.2012 - S 27 (6) R 154/08

    Rentenversicherung

    Vielmehr greift § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV, der bestimmt, dass bei vorsätzlicher Vorenthaltung die 30-jährige Verjährungsfrist gilt; hierfür genügt ein bedingter Vorsatz (BSG, Urteil vom 30.03.2000 ? B 12 KR 15/99 R).
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