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   BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 13/99 R   

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BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 13/99 R (https://dejure.org/2000,2757)
BSG, Entscheidung vom 30.03.2000 - B 12 KR 13/99 R (https://dejure.org/2000,2757)
BSG, Entscheidung vom 30. März 2000 - B 12 KR 13/99 R (https://dejure.org/2000,2757)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitrag - Berechnung - Jahresarbeitsentgeltgrenze - Beitragsbemessungsgrenze - Beitrittsgebiet - Berlin - Lohnanpassung

  • Judicialis

    GG Art 3 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung der Beitragsbemessungsgrenze West in Berlin-Ost

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 60 (Leitsatz)

    § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V; § 159 SGB VI; Art. 3 Abs. 1 GG
    Krankenversicherung/Beitragsbemessungsgrenze/Vereinheitlichung im Land Berlin/Ungleichbehandlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 87
  • NJ 2000, 559 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 13/99 R
    Der Gesetzgeber muß dabei allerdings eine Auswahl sachgerecht treffen (BVerfGE 75, 108, 157 = SozR 5425 § 1 Nr. 1 S 11).
  • BSG, 22.05.1985 - 12 RK 15/83

    Verfassungsmäßigkeit verschiedener Beitragssätze - Feststellungsklage -

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 13/99 R
    Der Senat hat bei Streit über die richtige Berechnung der Beiträge die Feststellungsklage nach § 55 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) für zulässig gehalten, wenn ein Verwaltungsverfahren stattgefunden, die Anfechtungsklage aber nicht zur Sachentscheidung geführt hat (BSGE 58, 134, 136 = SozR 2200 § 385 Nr. 14 S 56/57).
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 4/92

    Rückforderung - Kindergeld - Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 13/99 R
    Nur solche Fallgestaltungen betrifft die bisherige Rechtsprechung (BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 13 und BVerwGE 78, 3 mwN).
  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 13/99 R
    Nur solche Fallgestaltungen betrifft die bisherige Rechtsprechung (BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 13 und BVerwGE 78, 3 mwN).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 13/99 R
    Dieser ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 87, 234, 255 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3 S 29 und BVerfGE 55, 72, 88).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 13/99 R
    Dieser ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 87, 234, 255 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3 S 29 und BVerfGE 55, 72, 88).
  • BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 31/16 R

    Aufwendungsausgleichsrecht - freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten - freie

    Die Rspr zieht die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit von Beitragsbemessungsgrenzen als Strukturmerkmal nicht in Zweifel (vgl zB BVerfGE 29, 221 = SozR Nr. 7 zu Art. 2 GG; BVerfGK 12, 81 = Juris RdNr 11; inzident BSG SozR 3-2500 § 308 Nr. 1) .
  • BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 33/06 R

    Krankenversicherung - Vereinheitlichung der Beitragsbemessungsgrenze in neuen und

    Die mit der Angleichung der Rechengrößen in den neuen und alten Bundesländern verbundene Vereinheitlichung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1.1.2001 ist mit dem Grundgesetz vereinbar (Anschluss an BSG vom 30.3.2000 - B 12 KR 13/99 R = SozR 3-2500 § 308 Nr. 1).

    Das beruhte auf dem mit dem EinigVertr geschaffenen Übergangsrecht zur Einführung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) im Beitrittsgebiet (vgl im Einzelnen Urteil des Senats vom 30. März 2000, B 12 KR 13/99 R, SozR 3-2500 § 308 Nr. 1 S 3 f).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 30. März 2000 (SozR 3-2500 § 308 Nr. 1 S 6), das die Vereinheitlichung der BBGen in der GKV zum 1. Januar 1995 im Land Berlin zum Gegenstand hatte, darauf hingewiesen, dass den aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands geschaffenen Überleitungsregelungen, soweit sie die Leistungen und deren Vergütung sowie die Finanzierung der GKV betreffen, schon bei ihrer Einführung anhaftete, dass sie aufgehoben würden, sobald nach Einschätzung des Gesetzgebers eine hinreichende Angleichung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Beitrittsgebiet an die in den alten Bundesländern erfolgt ist.

    Zum anderen ist die Art der Beschäftigung, für die das Arbeitsentgelt gezahlt wird, beitragsrechtlich unerheblich, ebenso, ob für gleichartige Tätigkeiten gleich hohe oder unterschiedlich hohe Arbeitsentgelte gezahlt werden (vgl Urteil des Senats vom 30. März 2000, SozR 3-2500 § 308 Nr. 1 S 7).

    Bereits mit seinem Urteil vom 30. März 2000 hat der Senat allerdings auf die grundsätzliche Eigenständigkeit der BBG in der GKV hingewiesen und ausgeführt, dass es einen verfassungsrechtlichen oder gewohnheitsrechtlichen Grundsatz des Inhalts, dass für den einzelnen Versicherten die BBG der GKV zur BBG der gesetzlichen Rentenversicherung in einem bestimmten Verhältnis stehen müsse, nicht gibt (SozR 3-2500 § 308 Nr. 1 S 7 f).

  • BSG, 20.07.2017 - B 12 KR 13/15 R

    Berücksichtigung von Betreuungs- und Erziehungsaufwand für Kinder bei der

    Der Senat hat in der Vergangenheit bei Streitigkeiten über die richtige Berechnung von Beiträgen eine - an sich unzulässige - (Elementen)Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 SGG für statthaft gehalten, wenn ein Verwaltungsverfahren stattgefunden, die Anfechtungsklage aber nicht zu einer Sachentscheidung geführt hat (BSG Urteil vom 22.5.1985 - 12 RK 15/83 - BSGE 58, 134, 136 = SozR 2200 § 385 Nr. 14 S 56 f, unter Hinweis auf BSG Urteil vom 9.10.1984 - 12 RK 18/83 - BSGE 57, 184, 186 = SozR 2200 § 385 Nr. 10 S 40; ferner BSG Urteil vom 30.3.2000 - B 12 KR 13/99 R - SozR 3-2500 § 308 Nr. 1 S 3) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2006 - L 1 KR 1179/05

    Krankenversicherung - Heranziehung von höheren Beiträgen zur freiwilligen

    Deshalb könnten auch die Gründe des Bundessozialgerichts (BSG), in der Entscheidung vom 30. März 2000 - B 12 KR 13/99 R - zur einheitlichen Regelung in Berlin nicht übertragen werden.

    Jedenfalls der Widerspruchsbescheid der Beklagten hat dem Schreiben der Beklagten vom 8. Dezember 2000 die Gestalt eines anfechtbaren Verwaltungsaktes gegeben (ebenso BSG, Urteil vom 30.03.2000 -B 12 KR 13/99 R- NZS 2001, 87).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2007 - L 1 KR 78/05

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Verfassungsmäßigkeit der

    Zwischen der Gruppe der Normadressaten, die aufgrund vorangegangener Beitragszahlung zum Erhalt eines Existenzgründungszuschusses nach § 4211 SGB III berechtigt sind, und der Gruppe der Existenzgründer, bei denen es allein an vorangegangener Beitragsentrichtung fehlt, besteht ein Unterschied von solcher Art und von solchem Gewicht, dass dieser die ungleiche Behandlung rechtfertigt (vgl. auch BSG, Urteil vom 30.3. 2000 - B 12 KR 13/99 R - NZS 2001, 87 mit Bezug auf BVerfGE 87, 234, 255 und BVerfGE 55, 72, 88):.
  • LSG Berlin, 11.04.2005 - L 16 AL 68/04 10

    Verpflichtung zur Übernahme höherer Beiträge für die private Krankenversicherung

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), welcher der Senat folgt, ist bei einem Streit über die richtige Berechnung von Beiträgen die Feststellungsklage nach § 55 Abs. 2 SGG zulässig, wenn ein Verwaltungsverfahren stattgefunden, die Anfechtungsklage aber nicht zu einer Sachentscheidung geführt hat (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2000 -B 12 KR 13/99 R = SozR 3-2500 § 308 Nr. 1; BSGE 58, 134, 136 = SozR 2200 § 385 Nr. 14 S 56/57).
  • LSG Berlin, 11.04.2005 - L 16 AL 68/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), welcher der Senat folgt, ist bei einem Streit über die richtige Berechnung von Beiträgen die Feststellungsklage nach § 55 Abs. 2 SGG zulässig, wenn ein Verwaltungsverfahren stattgefunden, die Anfechtungsklage aber nicht zu einer Sachentscheidung geführt hat (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2000 -B 12 KR 13/99 R = SozR 3-2500 § 308 Nr. 1; BSGE 58, 134, 136 = SozR 2200 § 385 Nr. 14 S 56/57).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2001 - L 16 P 71/00

    Pflegeversicherung

    Die darin zu sehende Anfechtungsklage allein trüge ihrem Begehren nicht ausreichend Rechnung, weil die Klägerin für die Dauer der Wohnsitznahme im Ausland eine Entscheidung über ihre Beitragspflicht zur SPV herbeiführen will (so im Ergebnis auch Bundessozialgericht - BSG - Urt. vom 17.08.2000 - B 10 KR 2/99 R - vgl. auch BSG Urt. vom 30.03.2000 - B 12 KR 13/99 R -).
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