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   BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/09 R   

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BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/09 R (https://dejure.org/2011,9908)
BSG, Entscheidung vom 30.03.2011 - B 12 AL 2/09 R (https://dejure.org/2011,9908)
BSG, Entscheidung vom 30. März 2011 - B 12 AL 2/09 R (https://dejure.org/2011,9908)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenversicherung - Ende des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag bei Zahlungsverzug - keine Hinweispflicht des Leistungsträgers

  • openjur.de

    Arbeitslosenversicherung; Ende des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag bei Zahlungsverzug; keine Hinweispflicht des Leistungsträgers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28a Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 3 vom 21.03.2005, § 28a Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 3 vom 21.03.2005, § 352a SGB 3, § 286 Abs 4 BGB
    Arbeitslosenversicherung - Ende des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag bei Zahlungsverzug - keine Hinweispflicht des Leistungsträgers - Selbstständiger - Obliegenheit zur Sicherstellung der zeitgerechten Begleichung fälliger Beitragsschulden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Freiwillige Arbeitslosenversicherung: 3-mal Beiträge nicht überweisen bedeutet das Aus

  • rewis.io

    Arbeitslosenversicherung - Ende des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag bei Zahlungsverzug - keine Hinweispflicht des Leistungsträgers - Selbstständiger - Obliegenheit zur Sicherstellung der zeitgerechten Begleichung fälliger Beitragsschulden

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitslosenversicherung - Ende des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag bei Zahlungsverzug - keine Hinweispflicht des Leistungsträgers - Selbstständiger - Obliegenheit zur Sicherstellung der zeitgerechten Begleichung fälliger Beitragsschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ende des Versicherungsverhältnisses bei Zahlungsverzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Arbeitslosenversicherung sowie Kranken- und Pflegeversicherung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Existenzgründer in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2012, 184
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 43/95

    Nachentrichtung von Beiträgen nach §§ 21 , 22 WGSVG

    Auszug aus BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/09 R
    d) Schließlich könnte auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl § 27 SGB X) oder eine Nachsichtgewährung nach Treu und Glauben dem Klagebegehren nicht zum Erfolg verhelfen (vgl dazu zB BSG SozR 3-5070 § 21 Nr. 3 S 9; BSG SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 55) .
  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 31/09 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Rente wegen voller Erwerbsminderung -

    Auszug aus BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/09 R
    Danach kann die Verletzung der dem Versicherungsträger gegenüber dem Versicherten obliegenden Betreuungspflicht (vgl §§ 14, 15 SGB I) dazu führen, dass der Versicherungsträger einen dadurch entstandenen sozialrechtlichen Nachteil oder Schaden des Versicherten ausgleichen muss, indem er eine (rechtmäßige) Amtshandlung vornimmt und so den Zustand herstellt, der ohne die Pflichtverletzung bestehen würde (stRspr, vgl zB zuletzt BSG Urteil vom 28.9.2010 - B 1 KR 31/09 R, Juris RdNr 17, 19 mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .
  • BSG, 03.06.2009 - B 12 AL 1/08 R

    Arbeitslosenversicherung - Begriff der selbstständigen Tätigkeit iS von § 28a Abs

    Auszug aus BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/09 R
    Ähnlich wie die antragsabhängige Versicherungspflicht nach § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III bei Vorliegen der Voraussetzungen kraft Gesetzes eintritt (vgl BSG Urteil vom 3.6.2009 - B 12 AL 1/08 R, Juris RdNr 9 mwN) , endet umgekehrt diese Versicherungspflicht nach § 28a Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB III (seit 1.7.2008: Satz 2 Nr. 3) kraft Gesetzes, unabhängig davon, ob die Behörde dies in einer gesonderten Regelung durch Verwaltungsakt feststellt.
  • BSG, 23.02.1995 - 12 RK 29/93

    Aufrechnungsbefugnis - Beitragsforderung - Beitagsrückstand

    Auszug aus BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/09 R
    Nach dieser Regelung endete die freiwillige Mitgliedschaft bei zweimonatigem Beitragszahlungsverzug erst dann, wenn der Versicherte auf die Rechtsfolgen weiterer Nichtzahlung hinreichend deutlich und rechtzeitig hingewiesen worden war (vgl insoweit näher BSGE 76, 28, 31 = SozR 3-2500 § 191 Nr. 2 S 4 f) .
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2009 - L 1 AL 18/09

    Beendigung einer Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung wegen

    Auszug aus BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/09 R
    Da - wie dargestellt - nach der Konzeption des § 28a SGB III bei einem Ausbleiben von Beitragszahlungen schon keine gesonderte Pflicht der Beklagten bestand, die Klägerin auf den drohenden Verlust des Versicherungsschutzes hinzuweisen, kann die Rechtsfolge der Aufrechterhaltung des Versicherungspflichtverhältnisses auch nicht mit Hilfe des genannten Rechtsinstituts herbeigeführt werden (aA LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 25.8.2009 - L 1 AL 18/09; Steinmeyer, info also 2010, 121) .
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 7/82

    Teilzahlungsfrist - Ausschlußfrist - Nachsichtgewährung - Überschreitung der

    Auszug aus BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/09 R
    d) Schließlich könnte auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl § 27 SGB X) oder eine Nachsichtgewährung nach Treu und Glauben dem Klagebegehren nicht zum Erfolg verhelfen (vgl dazu zB BSG SozR 3-5070 § 21 Nr. 3 S 9; BSG SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 55) .
  • BSG, 04.12.2014 - B 5 AL 2/14 R

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag -

    Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag eines Selbstständigen in der Arbeitslosenversicherung endet bei länger als dreimonatigem Verzug mit der Beitragszahlung, ohne dass es zuvor eines gesonderten Hinweises auf den drohenden Verlust des Versicherungsschutzes bedarf (Anschluss an BSG vom 30.3.2011 - B 12 AL 2/09 R = SozR 4-4300 § 28a Nr. 3).

    Entgegen der Ansicht des BSG (Urteil vom 30.3.2011 - B 12 AL 2/09 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 3, RdNr 18 ff) halte der Senat einen gesonderten Hinweis hierauf für erforderlich.

    Nach dem Urteil des BSG vom 30.3.2011 (B 12 AL 2/09 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 3) ende das auf Antrag begründete Versicherungspflichtverhältnis Selbständiger in der Arbeitslosenversicherung, wenn diese länger als drei Monate mit der Beitragszahlung in Verzug seien, ohne dass es zuvor eines besonderen Hinweises auf den drohenden Verlust des Versicherungsschutzes bedürfe.

    Zudem könnte eine Verletzung des § 28a Abs. 2 S 2 Nr. 3 SGB III aF im Zusammenhang mit der hier streitigen Frage, ob es eines vorherigen Hinweises der Bundesagentur für Arbeit zur Herbeiführung der Rechtsfolge der Norm bedarf, in Anbetracht des vom BSG mit Urteil vom 30.3.2011 (B 12 AL 2/09 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 3) entschiedenen Rechtsstreits und des hiesigen Verfahrens nicht als offensichtlich angesehen werden.

    Zwar hat der 12. Senat des BSG entschieden (Urteil vom 30.3.2011 - B 12 AL 2/09 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 3 RdNr 17) , dass bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen bei fortbestehender und ausgeübter Tätigkeit eines als Selbständiger am Geschäftsleben teilnehmenden Schuldners nicht die Obliegenheit beseitigen kann, durch geeignete organisatorische Maßnahmen die zeitgerechte Begleichung fälliger Beitragsschulden sicherzustellen.

    (aa) Wie bereits der 12. Senat mit Urteil vom 30.3.2011 (B 12 AL 2/09 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 3) entschieden hat, ist ein gesonderter Hinweis auf den drohenden Verlust des Versicherungsschutzes nicht erforderlich, um die Rechtsfolge des § 28a Abs. 2 S 2 Nr. 3 SGB III aF auszulösen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2019 - L 18 AL 90/18

    Voraussetzungen der Beendigung eines freiwilligen

    Das SG hat mit dem angefochtenen Urteil die sinngemäße Feststellung der Beklagten vom 15. Dezember 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. Januar 2017 über die Beendigung des bestehenden Versicherungspflichtverhältnisses mit Ablauf des 30. April 2016 zu Recht aufgehoben, weil die vom Kläger insofern zulässigerweise erhobene kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 AL 2/09 R - juris Rn. 12; Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 5 AL 2/14 R - juris Rn. 13 m.w.N.) begründet ist.

    Die Modalitäten des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag richten sich nach den Vorschriften der ab 1. Januar 2011 geltenden AO § 352a SGB III. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat mit dieser Anordnung von der ihr mit § 352a SGB III erteilten gesetzlichen Ermächtigung Gebrauch gemacht, das Nähere zu Fälligkeit, Zahlung und Abrechnung der Beiträge bei freiwilliger Weiterversicherung verbindlich zu bestimmen (vgl. zur Vorauflage BSG, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 AL 2/09 - a.a.O. Rn. 16 m.w.N. zur AO § 352a SGB III a.F.).

    Zwar bedurfte die Beendigung des Versicherungspflichtverhältnisses aufgrund eines länger als drei Monate bestehenden Zahlungsverzugs hinsichtlich der Beiträge nach §§ 28a, 349 SGB III für die Monate Mai bis Juli 2016 - worauf die Beklagte zu Recht hinweist - weder einer Mahnung der Beklagten noch eines (erneuten) Hinweises auf den andernfalls drohenden Verlust des Versicherungsschutzes (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 AL 2/09 R - a.a.O. Rn. 18).

    Da jedoch nach der Konzeption des § 28a SGB III bei einem Ausbleiben von Beitragszahlungen schon keine gesonderte Pflicht der Beklagten bestand, den Kläger auf den drohenden Verlust des Versicherungsschutzes hinzuweisen, kann die Rechtsfolge der Aufrechterhaltung des Versicherungspflichtverhältnisses nicht im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs herbeigeführt werden (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 AL 2/09 R - a.a.O. Rn. 22 zu § 28a SGB III a.F.).

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.11.2011 - L 3 AL 24/10

    Arbeitslosenversicherung - Selbständiger - Beendigung der freiwilligen

    2. Ähnlich wie die antragsabhängige Versicherungspflicht nach § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III bei Vorliegen der Voraussetzungen kraft Gesetzes eintritt, endet umgekehrt diese Versicherungspflicht nach § 28a Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 SGB III bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen kraft Gesetzes (vgl. BSG vom 30.03.2011, B 12 AL 2/09 R).

    Mit Verfügung vom 4. Oktober 2011 sind die Beteiligten darauf hingewiesen worden, dass das BSG die Revision gegen das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 30. März 2011, B 12 AL 2/09 R (juris) zurückgewiesen hat.

    Ähnlich wie die antragsabhängige Versicherungspflicht nach § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III bei Vorliegen der Voraussetzungen kraft Gesetzes eintritt, endet nämlich umgekehrt diese Versicherungspflicht nach § 28a Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 SGB III in der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Fassung des Gesetzes vom 23. Dezember 2003, BGBl. I S. 2848, kraft Gesetzes unabhängig davon, ob die Behörde dies in einer gesonderten Regelung durch Verwaltungsakt feststellt (so BSG, Urteil vom 30. März 2011, a.a.O., für den Beendigungstatbestand des § 28a Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB III a.F.).

    Die gesetzgeberische Ausgestaltung der Beendigungsregelung schließt auch die Heranziehung der Grundsätze über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch aus (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2011, a.a.O. [juris: Rz 22]).

  • SG Frankfurt/Main, 05.04.2012 - S 15 AL 531/10

    Arbeitslosenversicherung - Selbständiger - Beendigung der freiwilligen

    23 Die Kammer geht im Anschluss an die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 30.03.2011 (B 12 AL 2/09 R) davon aus, dass (sowohl der Beginn wie) das Ende der Weiterversicherung nach § 28a SGB III von Gesetzes wegen und daher grundsätzlich ohne Rücksicht darauf eintritt, ob die Beklagte dies durch einen entsprechenden Bescheid feststellt.

    Die Kammer schließt sich daher der Rechtsprechung des BSG in dieser Frage aus eigener Überzeugung an (vgl. zum Beginn der Versicherung nach § 28a SGB III: BSG, 03.06.1999 - B 12 AL 1/08 R - und zum Ende der Versicherungspflicht: BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/09 R; außerdem LSG SH, 25.11.2011 - L 3 AL 24/10).

    Die gesetzgeberische Ausgestaltung der Beendigungsregelung dürfte auch die Heranziehung der Grundsätze über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch ausschließen (vgl. BSG, 30.03.2011, a.a.O.); jedenfalls ist ein Beratungsfehler der Beklagten nicht erkennbar, und zwar schon deswegen, weil der Kläger - fahrlässig - der zuständigen Stelle die zum Ende der Weiterversicherung führenden Umstände nicht mitgeteilt hatte, so dass für die Beklagte kein Anlass bestand, ihn über die Notwendigkeit einer erneuten Antragstellung zu belehren.

    Vielmehr war diese nicht gehindert, das Ende durch (deklaratorischen) Verwaltungsakt festzustellen (vgl. BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/09 R -, wo ein entsprechender Bescheid ebenfalls unbeanstandet geblieben ist).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2019 - L 18 AL 65/19

    Beendigung der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bei nicht

    Die Beklagte hat mit dieser Anordnung von der ihr in § 352a SGB III erteilten gesetzlichen Ermächtigung Gebrauch gemacht, das Nähere zu Fälligkeit, Zahlung und Abrechnung der Beiträge bei freiwilliger Weiterversicherung zu bestimmen (vgl. zur Vorauflage BSG, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 AL 2/09 - a.a.O. Rn. 16 m.w.N. zur AO a.F.).

    Abgesehen davon jedoch, dass die Beendigung des Versicherungspflichtverhältnisses aufgrund eines länger als drei Monate bestehenden Zahlungsverzugs nach § 28a SGB III (hier für die Monate Juli bis September 2016) weder einer Mahnung der Beklagten noch eines Hinweises auf den andernfalls drohenden Verlust des Versicherungsschutzes bedarf (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 AL 2/09 R - a.a.O. Rn. 18), hatte die Beklagte den Kläger wiederholt, zuletzt mit Schreiben vom 5. November 2013 über diese Rechtsfolge informiert, so dass dem Kläger jedenfalls insofern Fahrlässigkeit (vgl. § 276 BGB) vorzuwerfen wäre.

    Denn da nach der Konzeption des § 28a SGB III bei einem Ausbleiben von Beitragszahlungen schon keine gesonderte Pflicht der Beklagten bestand und besteht, den Versicherten auf den drohenden Verlust des Versicherungsschutzes hinzuweisen, kann die Rechtsfolge der Aufrechterhaltung des Versicherungspflichtverhältnisses von vornherein nicht im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs herbeigeführt werden (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 AL 2/09 R - a.a.O. Rn. 22 zu § 28a SGB III a.F.).

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.11.2011 - K 3 AL 24/10
    Mit Verfügung vom 4. Oktober 2011 sind die Beteiligten darauf hingewiesen worden, dass das BSG die Revision gegen das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 30. März 2011, B 12 AL 2/09 R (juris) zurückgewiesen hat.

    Ähnlich wie die antragsabhängige Versicherungspflicht nach § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III bei Vorliegen der Voraussetzungen kraft Gesetzes eintritt, endet nämlich umgekehrt diese Versicherungspflicht nach § 28a Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 SGB III in der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Fassung des Gesetzes vom 23. Dezember 2003, BGBl. I S. 2848, kraft Gesetzes unabhängig davon, ob die Behörde dies in einer gesonderten Regelung durch Verwaltungsakt feststellt (so BSG, Urteil vom 30. März 2011, a.a.O., für den Beendigungstatbestand des § 28a Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB III a.F.).

    Die gesetzgeberische Ausgestaltung der Beendigungsregelung schließt auch die Heranziehung der Grundsätze über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch aus (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2011, a.a.O. [juris: Rz 22]).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - L 14 R 512/15

    Erstattung gezahlter Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Dieses von der Rechtsprechung des BSG ergänzend zu den gesetzlich geregelten Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhaftem Verwaltungshandeln entwickelte Rechtsinstitut greift - im Sinne eines öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleichs - ein, wenn ein Sozialleistungsträger durch Verletzung einer ihm aus dem Sozialrechtsverhältnis obliegenden Pflicht, insbesondere zur Beratung und Betreuung (vgl. §§ 14, 15 SGB I), nachteilige Folgen für die Rechtsposition des Betroffenen herbeigeführt hat und diese Folgen durch ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln wieder beseitigt werden können (BSG, Urteil vom 30.03.2011, B 12 AL 2/09 R, in Juris und SozR 4-4300 § 28a Nr. 3 und Urteil vom 18.01.2011, B 4 AS 29/10 R, in Juris und SozR 4-1200 § 14 Nr. 15).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.03.2013 - L 2 AL 51/11

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - Beendigung

    Denn die Versicherungspflicht auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung endet kraft Gesetzes, unabhängig davon, ob die Behörde dies in einer gesonderten Regelung durch Verwaltungsakt feststellt (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 30.3.2011 - B 12 AL 2/09 R - zitiert nach juris).

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 30. März 2011 (- B 12 AL 2/09 R - Rn. 18 ff., zitiert nach juris) ausgeführt, dass es eines (erneuten) Hinweises auf den anderenfalls drohenden Verlust des Versicherungsschutzes nicht bedürfe.

  • LSG Hamburg, 30.01.2019 - L 2 AL 16/18

    Unzulässigkeit der Anfechtungs- und Feststellungsklage im sozialgerichtlichen

    Das Versicherungspflichtverhältnis ende kraft Gesetzes (Hinweis auf Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. März 2011 - B 12 AL 2/09 R - sowie des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (LSG) vom 25. November 2011 - L 3 AL 24/10).

    Soweit die Klägerin im Berufungsverfahren mit ihren Anträgen zu 2 und 3 über die vorliegend vom SG allein als streitgegenständlich beschiedene, statthafte kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (§§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1, 56 SGG; vgl. hierzu BSG, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 AL 2/09 R, SozR 4-4300 § 28a Nr. 3; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 25. November 2011 - L 3 AL 24/10, juris) hinaus Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG erhebt, handelt es sich um eine nach § 99 SGG unzulässige Klageänderung.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2011 - L 2 AL 2/11

    Arbeitslosenversicherung - selbständige Tätigkeit - Fortbestand des

    Denn die Versicherungspflicht auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung endet kraft Gesetzes, unabhängig davon, ob die Behörde dies in einer gesonderten Regelung durch Verwaltungsakt feststellt (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 30.3.2011 - B 12 AL 2/09 R - zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 5 KR 1523/18
  • LSG Bayern, 22.09.2015 - L 15 SF 232/15

    Keine Wiedereinsetzung wegen Rechtsunkenntnis oder nicht näher substantiierter

  • SG Frankfurt/Main, 27.03.2023 - S 15 AL 135/22

    Wann endet im Alter die Beitragspflicht für die Arbeitslosenversicherung?

  • SG Berlin, 27.05.2011 - S 70 AL 4945/09

    Arbeitslosenversicherung; Fortbestand einer freiwilligen Weiterversicherung;

  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2019 - L 9 U 2605/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2016 - L 11 AL 109/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2013 - L 7 AL 6/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2013 - L 7 AL 121/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2012 - L 7 AL 103/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 7 AL 172/09
  • SG Hannover, 19.04.2012 - S 69 AL 258/07
  • SG Köln, 08.02.2012 - S 5 AS 2328/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - L 8 AL 82/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2011 - L 11 AL 168/09
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