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   BSG, 30.03.2021 - B 8 SO 73/20 B   

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https://dejure.org/2021,11351
BSG, 30.03.2021 - B 8 SO 73/20 B (https://dejure.org/2021,11351)
BSG, Entscheidung vom 30.03.2021 - B 8 SO 73/20 B (https://dejure.org/2021,11351)
BSG, Entscheidung vom 30. März 2021 - B 8 SO 73/20 B (https://dejure.org/2021,11351)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Gewährung tagesgestaltender Leistungen als Geldleistung der Eingliederungshilfe; Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss; Vorherige Anhörung der Beteiligten

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss nach § 153 Abs 4 SGG unter Mitwirkung eines abgelehnten Richters - maßgeblicher Zeitpunkt für die Erledigung des Ablehnungsgesuchs - Heilung durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gewährung tagesgestaltender Leistungen als Geldleistung der Eingliederungshilfe Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss Vorherige Anhörung der Beteiligten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 01.08.2000 - B 9 SB 24/00 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei inzwischen geheiltem

    Auszug aus BSG, 30.03.2021 - B 8 SO 73/20 B
    Hat ein abgelehnter Richter gleichwohl an einem urteilsersetzenden Beschluss nach § 153 Abs. 4 SGG mitgewirkt, wird dieser Verfahrensfehler durch die Zustellung eines zuvor gefassten Beschlusses über die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs aber geheilt (BSG vom 1.8.2000 - B 9 SB 24/00 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 29 S 55; BSG vom 3.2.2020 - B 14 AS 302/19 B - juris RdNr 3) .

    Ein § 202 SGG iVm § 547 Nr. 3 ZPO (Mitwirkung eines abgelehnten Richters bei erfolgreichem Ablehnungsgesuch) entsprechender Fall könnte deshalb nur angenommen werden, wenn das LSG über das Ablehnungsgesuch des Klägers nicht entschieden oder es für begründet erklärt hätte oder die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen Erwägungen beruhte (vgl BSG vom 1.8.2000 - B 9 SB 24/00 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 29 S 55) .

  • BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 30.03.2021 - B 8 SO 73/20 B
    Eine neue Anhörung ist ferner erforderlich, wenn ein Beteiligter nach der Anhörungsmitteilung substantiiert neue Tatsachen vorträgt, die eine weitere Sachaufklärung von Amts wegen erfordern (vgl etwa BSG vom 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B - juris RdNr 9) .
  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 386/07 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 30.03.2021 - B 8 SO 73/20 B
    Die Entscheidung, die Berufung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss gemäß § 153 Abs. 4 Satz 1 SGG zurückzuweisen, steht in pflichtgemäßem Ermessen des Berufungsgerichts und kann nur auf fehlerhaften Gebrauch, dh sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzung, überprüft werden (BSG vom 2.5.2001 - B 2 U 29/00 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 13; BSG vom 12.2.2009 - B 5 R 386/07 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 7) .
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 29/00 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung der Berufung durch Beschluß -

    Auszug aus BSG, 30.03.2021 - B 8 SO 73/20 B
    Die Entscheidung, die Berufung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss gemäß § 153 Abs. 4 Satz 1 SGG zurückzuweisen, steht in pflichtgemäßem Ermessen des Berufungsgerichts und kann nur auf fehlerhaften Gebrauch, dh sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzung, überprüft werden (BSG vom 2.5.2001 - B 2 U 29/00 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 13; BSG vom 12.2.2009 - B 5 R 386/07 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 7) .
  • BSG, 15.07.2009 - B 13 RS 46/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 30.03.2021 - B 8 SO 73/20 B
    Eine solche Änderung liegt nicht für sich genommen in der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch; selbst bei einer Änderung der Besetzung des Gerichts müsste nicht erneut nach § 153 Abs. 4 SGG angehört werden (BSG vom 15.7.2009 - B 13 RS 46/09 B - juris RdNr 8) .
  • BGH, 15.06.2010 - XI ZB 33/09

    Richterablehnung: Erledigung des Ablehnungsgesuchs trotz Anhörungsrüge gegen

    Auszug aus BSG, 30.03.2021 - B 8 SO 73/20 B
    Insoweit ist entscheidend für das Ende des Handlungsverbots abgelehnter Richter (vgl § 60 SGG iVm § 47 Abs. 1 ZPO) nicht der Tag der Beschlussfassung wegen des Ablehnungsgesuchs (hier am 14.7.2020), sondern die Bekanntgabe des Beschlusses (hier mit seiner Zustellung am 23.7.2020); denn erst mit seiner Bekanntgabe wird der (unanfechtbare) Beschluss rechtskräftig und das Ablehnungsgesuch ist erledigt (vgl etwa Bundesgerichtshof vom 15.6.2010 - XI ZB 33/09 - NJW-RR 2011, 427 RdNr 17 mwN) .
  • BSG, 03.02.2020 - B 14 AS 302/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 30.03.2021 - B 8 SO 73/20 B
    Hat ein abgelehnter Richter gleichwohl an einem urteilsersetzenden Beschluss nach § 153 Abs. 4 SGG mitgewirkt, wird dieser Verfahrensfehler durch die Zustellung eines zuvor gefassten Beschlusses über die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs aber geheilt (BSG vom 1.8.2000 - B 9 SB 24/00 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 29 S 55; BSG vom 3.2.2020 - B 14 AS 302/19 B - juris RdNr 3) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2021 - L 21 AS 252/20

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Nach der Rechtsprechung tritt Erledigung dabei erst mit formeller Rechtskraft des Zurückweisungsbeschlusses ein (BSG, 30.3.2021 - B 8 SO 73/20 B -, Rn. 6, unter Verweis auf BGH, 15.6.2010 - XI ZB 33/09 -, Rn. 17).
  • BSG, 04.08.2022 - B 8 SO 26/22 BH

    Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

    Die Entscheidung, die Berufung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss gemäß § 153 Abs. 4 Satz 1 SGG zurückzuweisen, steht in pflichtgemäßem Ermessen des Berufungsgerichts und kann nur auf fehlerhaften Gebrauch, dh sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzung, überprüft werden ( BSG vom 30.3.2021 - B 8 SO 73/20 B - juris RdNr 8; BSG vom 2.5.2001 - B 2 U 29/00 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 13; BSG vom 12.2.2009 - B 5 R 386/07 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 7) .
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