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   BSG, 30.04.1958 - 10 RV 999/56   

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https://dejure.org/1958,4705
BSG, 30.04.1958 - 10 RV 999/56 (https://dejure.org/1958,4705)
BSG, Entscheidung vom 30.04.1958 - 10 RV 999/56 (https://dejure.org/1958,4705)
BSG, Entscheidung vom 30. April 1958 - 10 RV 999/56 (https://dejure.org/1958,4705)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berufungszurückweisung des LSG bei MdE-Sachen - reformatio in peius - Gebot der umfassenden Sachentscheidung

Papierfundstellen

  • BSGE 7, 178
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 12 SO 25/19

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach

    Eine Verurteilung der Beklagten, die allein vorliegend Berufung eingelegt hat, dazu, zusätzlich auch das Sitzungsgeld als Einkommen unberücksichtigt zu lassen, verstieße damit gegen das Verbot der reformatio in peius (dazu BSG Beschluss vom 30.04.1958, 10 RV 999/56, juris Rn. 2).
  • SG Halle, 23.05.2012 - S 12 VE 3/10

    Gewährung einer Beschädigtenrente wegen der Folgen einer erlittenen Gewalttat

    Steht der objektive Krankheitsbefund fest, ist das Gericht befugt, den GdB/GdS ohne Bindung an eine ärztliche Auffassung selbst zu beurteilen, ohne hierüber noch ein ärztliches Gutachten einholen zu müssen (BSG, Urteil vom 30.04.1958 - 10 RV 999/56).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - L 12 AS 1353/21
    Ob auch eine Anrechnung der aus den Kontoauszügen ersichtlichen Einnahmen aufgrund der Zuwendungen der Mutter des Ehemanns der Klägerin zu 1) in Höhe von 1300 EUR für August 2017 und 700 EUR für September 2017 als Einkommen gemäß § 9 Abs. 2 S. 1, 2, § 11 Abs. 1 SGB II zu erfolgen hat, kann hingegen aufgrund des Verbots der Verböserung im Klageverfahren zu Lasten der Berufungsführerinnen und der fehlenden Anschlussberufung des Berufungsgegners dahinstehen (sog. Verbots der reformatio in peius vgl. nur BSG Beschluss vom 30.04.1958, 10 RV 999/56, Rn. 2, juris).
  • BSG, 09.11.1989 - 7 RAr 63/87
    Hieran ist der Senat unter Beachtung des Verbots der reformatio in peius (vgl hierzu BSGE 2, 229, 234; 7, 178, 179) gebunden (§ 202 SGG iVm §§ 536, 559 der Zivilprozeßordnung -ZPO-).
  • SG Osnabrück, 19.09.2005 - S 16 AS 343/05
    Hierfür gilt das im gerichtlichen Verfahren geltende Verböserungsverbot nicht, da der Gesamtanspruch nicht hinter der Verwaltungsentscheidung zurückbleibt (vgl. BSGE 7, 178).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - L 11 R 5218/11
    Dieser Grundsatz ist nicht verletzt, wenn das LSG aufgrund einer vom SG abweichenden Einzelbewertung letztlich doch zum selben Ergebnis kommt (BSG, 30.04.1958, 10 RV 99/56, BSGE 7, 178).
  • SG Osnabrück, 15.02.2006 - S 22 AS 74/06
    Insoweit war unter Beachtung der stän-digen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 2, 225, 228/229; BSGE 7, 178, 179) nicht zu Lasten der Klägerin von dem ihr durch den Beklagten zugesprochenen Zu-schlag in Höhe von 380,- EUR für die Zeit vom 22. September 2005 bis 31. Oktober 2005 abzuweichen (so genanntes Verböserungsverbot).
  • BSG, 29.10.1980 - 2 RU 99/79
    Das LSG mußte sonach den Sachverhalt gemäß @ 403 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) von Amts Wegen ohne Bindung an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten erforschen und den Anspruch des Klägers von neuem prüfen (5 423 SGG), wobei es den gesamten Streitstoff zu berücksichtigen und zu würdigen hatte (BSGE 6, 297, 298; 7, 178, 179; Peters / Sautter / Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl, 5 457 Anm 4).
  • BSG, 07.11.1979 - 9 RVs 6/78

    Änderung der Gesamt-MdE während eines schwebenden Verfahrens - Relative Bindung

    Das grundsätzliche Verbot einer Schlechterstellung, das für die Gerichte, und zwar im Verhältnis zur Verwaltungsentscheidung und in Bezug auf den vorausgegangenen Rechtszug (vgl BSG vom 1958-04-30 10 RV 999/56 = BSGE 7, 178, 179, BSG vom 1976-12-07 8 RU 44/76 = SozR 1500 § 77 Nr. 18) gilt, beschränkt sich darauf, allein das Ergebnis der angefochtenen Entscheidung nicht zu unterschreiten (vgl BSG vom 1964-04-23 9/11 RV 318/62 = SozR Nr. 44 zu § 77 SGG).
  • BSG, 29.11.1962 - 9 RV 602/58
    Das der Schlechterstellung des Rechtsmittelklägers (reformatio in peius) stand dem nicht entgegen, da die Rechtsstellung des Revisionsklägers hierdurch nicht verschlechtert wird (vgl° BSG 7, 178)" Der Berichtigungsbescheid, der sich im Revisionsverfahren in vollem Umfang als rechtsmäßig erwiesen hat, war an die Stelle der unzulässigcn Widerklage getreten° Deren Ziel ist durch den Berichtigungsbescheid erreicht werden.
  • BSG, 30.07.1958 - 8 RV 163/57
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