Rechtsprechung
   BSG, 30.04.1976 - 8 RU 78/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1500
BSG, 30.04.1976 - 8 RU 78/75 (https://dejure.org/1976,1500)
BSG, Entscheidung vom 30.04.1976 - 8 RU 78/75 (https://dejure.org/1976,1500)
BSG, Entscheidung vom 30. April 1976 - 8 RU 78/75 (https://dejure.org/1976,1500)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,1500) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beteiligung am Stammkapital - Alleinige Geschäftsführer - Vertretung - Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 222
  • BB 1976, 1132
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.05.1965 - 2 RU 176/59

    Geschäftsführer einer GmbH - Mitunternehmerschaft des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus BSG, 30.04.1976 - 8 RU 78/75
    So hat der 2. Senat des BSG ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bei einem zur Hälfte am Stammkapital einer GmbH beteiligten Geschäftsführer - jedenfalls dem Grunde nach - verneint, weil er zumindest jederzeit habe verhindern können, daß überhaupt ein Beschluß gefaßt werden könne (BSG 23, 83, 84/85).

    Sie kann aber auch Personen erfassen, die aufgrund einer länger dauernden vertraglichen Verpflichtung tätig werden (vgl. BSG 23, 83, 86).

    Ob und inwieweit aus dieser Bestimmung (früher § 537 Nr. 10 RVO a.F.) eine Beitragspflicht folgt, hatte der 2. Senat in seinem schon zitierten Urteil vom 25. Mai 1965 (BSG 23, 83, 86) nicht zu entscheiden.

    Da es sonach gerade bei § 539 Abs. 2 RVO durchaus möglich ist, daß die Beitragspflicht und die Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs je nach den Umständen des Einzelfalles abweichend zu beurteilen sind, ist BSG 23, 83 ff hier nicht einschlägig.

  • BSG, 27.01.1976 - 8 RU 14/75

    Ersatz der Kosten für eine berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung wegen der

    Auszug aus BSG, 30.04.1976 - 8 RU 78/75
    Der Senat ist der Auffassung, daß in Grenzfällen, d.h. bei regelmäßigen Tätigkeiten und einem daher einschätzbaren Versicherungsrisiko, die Beitragspflicht im Zweifel schon aus dem Gedanken der Solidarhaftung bejaht werden sollte (vgl. u.a. das Urteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 1976 - 8 RU 14/75).

    Das Gesamtbild und die näheren Umstände, auch in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht, sind vielmehr mindestens ebenso bedeutsam dafür, ob eine Tätigkeit ihrer Art nach als arbeitnehmerähnlich oder unternehmerähnlich zu qualifizieren ist (BSG 5, 168, 174; 31, 275, 277 sowie die Urteile des erkennenden Senats vom 13. Februar 1975 - 8 RU 110/74 - und 27. Januar 1976 - 8 RU 14/75 -).

  • BSG, 30.03.1962 - 2 RU 109/60
    Auszug aus BSG, 30.04.1976 - 8 RU 78/75
    Soweit aus der entsprechenden Beteiligung am Stammkapital und dem hierdurch begründeten, beherrschenden Einfluß auf eine selbständige Beschäftigung des Geschäftsfühers geschlossen wurde, hat die Rechtsprechung des BSG dem zugestimmt (vgl. BSG 17, 15, 21).
  • BSG, 13.12.1960 - 3 RK 2/56
    Auszug aus BSG, 30.04.1976 - 8 RU 78/75
    Nach der ständigen Rechtsprechung des 2. Senats des BSG (vergleiche BSG in SozR aaO mit weiteren Hinweisen), von der abzuweichen der erkennende Senat keinen Anlaß sieht, kommt es für die Frage des nach diesen Vorschriften zu beurteilenden Rechtsverhältnisses der Geschäftsfühher der Klägerin nicht allein auf die rechtliche Ausgestaltung der Dienstverhältnisse, sondern auch auf die tatsächlicher Verhältnisse an, wobei zwischen der gesellschaftsrechtlich begründeten Organstellung der Geschäftsführer und ihren Anstellungs-verhältnissen zur Gesellschaft zu unterscheiden ist (vgl. eingehend hierzu BSG 13, 196, 198 ff).
  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 30.04.1976 - 8 RU 78/75
    Das Gesamtbild und die näheren Umstände, auch in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht, sind vielmehr mindestens ebenso bedeutsam dafür, ob eine Tätigkeit ihrer Art nach als arbeitnehmerähnlich oder unternehmerähnlich zu qualifizieren ist (BSG 5, 168, 174; 31, 275, 277 sowie die Urteile des erkennenden Senats vom 13. Februar 1975 - 8 RU 110/74 - und 27. Januar 1976 - 8 RU 14/75 -).
  • BSG, 13.02.1975 - 8 RU 110/74

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

    Auszug aus BSG, 30.04.1976 - 8 RU 78/75
    Das Gesamtbild und die näheren Umstände, auch in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht, sind vielmehr mindestens ebenso bedeutsam dafür, ob eine Tätigkeit ihrer Art nach als arbeitnehmerähnlich oder unternehmerähnlich zu qualifizieren ist (BSG 5, 168, 174; 31, 275, 277 sowie die Urteile des erkennenden Senats vom 13. Februar 1975 - 8 RU 110/74 - und 27. Januar 1976 - 8 RU 14/75 -).
  • BSG, 17.12.1975 - 2 RU 77/75

    Zulassung der Revision - Sprungrevision - Beschluß - Keine Zuziehung

    Auszug aus BSG, 30.04.1976 - 8 RU 78/75
    mit Urteil vom 17. Dezember 1975 - 2 RU 77/75 - entschieden, daß eine Sprungrevision, die von dem Vorsitzenden der erkennenden Kammer des SG, ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter, durch Beschluß zugelassen worden ist, zwar als gesetzwidrig anzusehen sein dürfte, daß das Revisionsgericht aber, da jedenfalls keine offensichtliche Gesetzwidrigkeit vorliege, hieran gebunden sei.
  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

    Der Ansicht, daß die Anhörung zur außerordentlichen auch die Anhörung zur umgedeuteten ordentlichen Kündigung mit umfasse, sind weiter Ebert (BB 1976, 1132), soweit es sich um Verhaltensöder personenbedingte Kündigungsgründe handelt, und Stege-Weinspach (BetrVG, 2. Auf1., S. 426), die allerdings eine Einschränkung für den Fall vorsehen, daß der Arbeitgeber die Kündigung vor Ablauf der einwöchigen Erklärungsfrist nach § 102 BetrVG ausgesprochen hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2019 - L 4 BA 313/18

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - sozialversicherungsrechtliche

    Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis ist daher vom BSG verneint worden, wenn der Geschäftsführer Alleingesellschafter ist (BSG, Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R - juris, Rn. 23 m.w.N.; BSG, Urteil vom 24. November 2005 - B 12 RA 1/04 R - juris, Rn. 13), wenn der Geschäftsführer über die Hälfte des Stammkapitals der Gesellschaft verfügt (BSG, Urteil vom 25. Mai 1965 - 2 RU 176/59 - juris, Rn. 21; BSG, Urteil vom 30. April 1976 - 8 RU 78/75 - juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 - B 12 KR 34/00 R - juris, Rn. 15; weitere Nachweise bei BSG, Urteil vom 24. September 1992 - 7 RAr 12/92 - juris, Rn. 18) und wenn der Geschäftsführer über eine Sperrminorität verfügt, um ihm nicht genehme Weisungen der Gesellschaft zu verhindern (BSG, Urteil vom 27. Juli 1989 - 11/7 RAr 71/87 - juris, Rn. 21; BSG, Urteil vom 18. April 1991 - 7 RAr 32/90 - juris, Rn. 25; BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - juris, Rn. 16, m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2016 - L 4 R 899/15

    Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH -

    Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis ist daher vom BSG verneint worden, wenn der Geschäftsführer Alleingesellschafter ist (BSG, Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R - juris, Rn. 23 m.w.N.; BSG, Urteil vom 24. November 2005 - B 12 RA 1/04 R - juris, Rn. 13), wenn der Geschäftsführer über die Hälfte des Stammkapitals der Gesellschaft verfügt (BSG, Urteil vom 25. Mai 1965 - 2 RU 176/59 - juris, Rn. 21; BSG, Urteil vom 30. April 1976 - 8 RU 78/75 - juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 - B 12 KR 34/00 R - juris, Rn. 15; weitere Nachweise bei BSG, Urteil vom 24. September 1992 - 7 RAr 12/92 - juris, Rn. 18) und wenn der Geschäftsführer über eine Sperrminorität verfügt, um ihm nicht genehme Weisungen der Gesellschaft zu verhindern (BSG, Urteil vom 27. Juli 1989 - 11/7 RAr 71/87 - juris, Rn. 21; BSG, Urteil vom 18. April 1991 - 7 RAr 32/90 - juris, Rn. 25; BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - juris, Rn. 16, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht