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   BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84   

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BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84 (https://dejure.org/1985,86)
BSG, Entscheidung vom 30.04.1985 - 2 RU 24/84 (https://dejure.org/1985,86)
BSG, Entscheidung vom 30. April 1985 - 2 RU 24/84 (https://dejure.org/1985,86)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 58, 76
  • MDR 1985, 963
  • VersR 1985, 988
 
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Wird zitiert von ... (493)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.01.1970 - 2 RU 175/67

    Hinterbliebenenrente - Ungeklärte Todesursache - Folgen objektiver

    Auszug aus BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84
    Nicht anders ist es zu beurteilen, wenn er sich erst während der Fahrt entschließt, sich durch einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug zu töten; denn dann steht das Fahren auf die Gegenfahrbahn, um den Zusammenstoß herbeizuführen, nicht mehr im inneren Zusammenhang (s. RVA EuM 30, 321; 33, 268; BSG SozR Nr. 28 zu § 543 RVO a.F.) mit der versicherten Tätigkeit, sondern ist wesentlich geprägt von dem Vorhaben, sich zu töten (vgl. BSGE 30, 278, 281 Zeilen 17 ff.).

    Die Klägerinnen tragen die objektive Beweislast dafür, daß der innere Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Zurücklegen des Weges nach dem Ort der Tätigkeit gegeben ist (s. u.a. BSGE 30, 278, 281 und Brackmann a.a.O. S. 480 m mit zahlreichen Nachweisen; s. auch BVerfG SozR 2200 § 548 Nr. 36).

  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84
    Ob die hinreichende Wahrscheinlichkeit nur für die Annahme des ursächlichen Zusammenhanges zwischen einer für den Unfallzeitpunkt feststehenden versicherten Tätigkeit und dem Arbeitsunfall bzw. zwischen dem Arbeitsunfall und Gesundheitsstörungen, der in den meisten zitierten Entscheidungen im Streit stand (s. u.a. RVA EuM 16, 296; 18, 185; BSG SozR Nr. 20 zu § 542 RVO a.F. und Nr. 41 zu § 128 SGG; BSGE 43, 110; 45, 285; BSG SozR 2200 § 762 Nr. 2), oder ob die hinreichende Wahrscheinlichkeit darüber hinaus auch für alle tatsächlichen Feststellungen zur Beurteilung des inneren Zusammenhanges zwischen der zum Unfall führenden Verrichtung und der versicherten Tätigkeit ausreicht (s. u.a. RVA AN 1886, 228; EuM 24, 225; BSG SozR Nr. 15 zu § 128 SGG), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung, da - wie ausgeführt - das LSG zugunsten der Klägerinnen und Revisionsklägerinnen davon ausgegangen ist, es sei nicht einmal hinreichend wahrscheinlich, daß der Ehemann der Klägerin zu 1. im Zeitpunkt des Zusammenstoßes sich auf einem mit, der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weg nach dem Ort der Tätigkeit befunden habe.
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84
    Ob die hinreichende Wahrscheinlichkeit nur für die Annahme des ursächlichen Zusammenhanges zwischen einer für den Unfallzeitpunkt feststehenden versicherten Tätigkeit und dem Arbeitsunfall bzw. zwischen dem Arbeitsunfall und Gesundheitsstörungen, der in den meisten zitierten Entscheidungen im Streit stand (s. u.a. RVA EuM 16, 296; 18, 185; BSG SozR Nr. 20 zu § 542 RVO a.F. und Nr. 41 zu § 128 SGG; BSGE 43, 110; 45, 285; BSG SozR 2200 § 762 Nr. 2), oder ob die hinreichende Wahrscheinlichkeit darüber hinaus auch für alle tatsächlichen Feststellungen zur Beurteilung des inneren Zusammenhanges zwischen der zum Unfall führenden Verrichtung und der versicherten Tätigkeit ausreicht (s. u.a. RVA AN 1886, 228; EuM 24, 225; BSG SozR Nr. 15 zu § 128 SGG), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung, da - wie ausgeführt - das LSG zugunsten der Klägerinnen und Revisionsklägerinnen davon ausgegangen ist, es sei nicht einmal hinreichend wahrscheinlich, daß der Ehemann der Klägerin zu 1. im Zeitpunkt des Zusammenstoßes sich auf einem mit, der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weg nach dem Ort der Tätigkeit befunden habe.
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