Rechtsprechung
   BSG, 30.04.2013 - B 12 R 12/11 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22133
BSG, 30.04.2013 - B 12 R 12/11 R (https://dejure.org/2013,22133)
BSG, Entscheidung vom 30.04.2013 - B 12 R 12/11 R (https://dejure.org/2013,22133)
BSG, Entscheidung vom 30. April 2013 - B 12 R 12/11 R (https://dejure.org/2013,22133)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,22133) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Rentenversicherung - keine beitragsrechtliche Rückbeziehung des verfahrensrechtlichen Beginns von Verfahren nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 Halbs 2 SGB 1, § 56 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 1, § 58 S 1 SGB 1, § 59 S 2 SGB 1, § 7 SGB 6
    Gesetzliche Rentenversicherung - keine beitragsrechtliche Rückbeziehung des verfahrensrechtlichen Beginns von Verfahren nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Verfassungsmäßigkeit - Wesensmerkmal der Nachzahlung

  • Wolters Kluwer

    Beitragsrechtliche Rückbeziehung des verfahrensrechtlichen Beginns von Verfahren nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto

  • rewis.io

    Gesetzliche Rentenversicherung - keine beitragsrechtliche Rückbeziehung des verfahrensrechtlichen Beginns von Verfahren nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Verfassungsmäßigkeit - Wesensmerkmal der Nachzahlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragsrechtliche Rückbeziehung des verfahrensrechtlichen Beginns von Verfahren nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ghetto-Renten für NS-Opfer und Hinterbliebene erschwert

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 40/11 R

    Rentenversicherung - früherer Rentenbeginn und rückwirkende Gewährung einer Rente

    Auszug aus BSG, 30.04.2013 - B 12 R 12/11 R
    Nicht einmal hinsichtlich des Rentenbeginns (selbst) ist die Vorschrift indessen eine (umfassende) Spezialregelung; vielmehr modifiziert bzw fingiert § 3 Abs. 1 S 1 ZRBG "für Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto" allein den maßgebenden Zeitpunkt der Antragstellung als eines von mehreren Tatbestandsmerkmalen, die nach § 99 Abs. 1 SGB VI für den Beginn einer Altersrente erfüllt sein müssen (so BSGE 110, 97 = SozR 4-5075 § 3 Nr. 2, RdNr 22 ; BSG Urteil vom 7.2.2012 - B 13 R 72/11 R - Juris RdNr 23; ferner BSG SozR 4-5075 § 3 Nr. 1 RdNr 20 ) .

    Wie der 13. und der 5. Senat des BSG entschieden haben (vgl BSGE 110, 97 = SozR 4-5075 § 3 Nr. 2, RdNr 20; BSG SozR 4-5075 § 3 Nr. 1 RdNr 21, unter Hinweis auf BSG SozR 4-5075 § 1 Nr. 6 RdNr 11) , ergänzt das ZRBG die Vorschriften des SGB VI. Das geht insbesondere aus der Regelung des § 1 Abs. 2 ZRBG hervor, wonach dieses Gesetz "die rentenrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung" (WGSVG) ergänzt; nach § 7 WGSVG ergänzten jedoch wiederum diese Vorschriften "zugunsten von Verfolgten die allgemein anzuwendenden Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch".

    Die sich aus dieser Konzeption ergebenden Konsequenzen, dass ein Rentenanspruch nicht zur Entstehung gelangt, wenn Ghetto-Beitragszeiten allein (oder in Verbindung mit anderen rentenrechtlichen Zeiten) für die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit nicht ausreichen, und sich Ghetto-Beitragszeiten deshalb rentenrechtlich nicht auswirken, treten bei allen rentenrechtlichen Zeiten ein (vgl zu dieser Argumentation bereits BSGE 110, 97 = SozR 4-5075 § 3 Nr. 2, RdNr 41; BSG-Urteil vom 7.2.2012 - B 13 R 72/11 R - Juris RdNr 42) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - L 8 R 28/07

    Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 30.04.2013 - B 12 R 12/11 R
    Die Klägerin nimmt in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 23.5.2007 (L 8 R 28/07, Juris) Bezug.

    Das LSG hat darin - im Rahmen eines (hilfsweise) um das Recht zur Zahlung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge geführten Rechtsstreits eines Verfolgten - die Ansicht vertreten, dass § 3 Abs. 1 S 1 ZRBG wegen seiner Formulierung "ohne Beschränkung auf den Rentenbeginn" bestimme, dass ein bis 30.6.2003 gestellter Antrag auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als am 18.6.1997 gestellt gelte, was wiederum bedeute, dass die Rentenantragstellung "allgemein im Hinblick auf alle Auswirkungen" auf den 18.6.1997 zurückwirke und was dann auch für die Regelung des § 198 S 1 SGB VI gelte (Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 23.5.2007 - L 8 R 28/07 - Juris RdNr 43) .

    Entgegen der vom LSG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 23.5.2007 (L 8 R 28/07 - Juris RdNr 44) vertretenen Auffassung beruht diese Benachteiligung auf hinreichenden sachlichen Erwägungen.

  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 27/03 R

    Rentenversicherung - Zahlung freiwilliger Beiträge - wesentliche Änderung der

    Auszug aus BSG, 30.04.2013 - B 12 R 12/11 R
    Insoweit muss das Beitragszahlungsrecht nämlich nicht "erworben" werden, es wird vielmehr durch Gesetz eingeräumt und besteht als subjektiv-öffentliches Gestaltungsrecht (vgl BSG SozR 4-2600 § 7 Nr. 1 RdNr 6 mwN) .

    bb) Indessen war die Frist zur Entrichtung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge durch die Verstorbene bereits verstrichen, als sie durch ihre anwaltliche Bevollmächtigte im Mai 2003 bei der Beklagten einen "Antrag" auf "die freiwillige Weiterversicherung nach § 7 SGB VI" stellte und damit die Zahlung freiwilliger Beiträge anmeldete (vgl zu dieser Wirkung eines "Antrags" allgemein BSG SozR 4-2600 § 7 Nr. 1 RdNr 13: Anmeldung iS von § 5 der Verordnung über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vom 30.10.1991 , BGBl I 2057) .

    cc) Die "Versäumung" der Entrichtungsfrist nach § 197 Abs. 2 SGB VI war hier nicht - wie das SG und die Klägerin meinen - "unschädlich", weil die Frist gemäß § 198 S 1 SGB VI (rechtzeitig) unterbrochen wurde (und noch unterbrochen ist), sodass die Mutter der Klägerin im Mai 2003 (oder ggf später bis zu ihrem Tod) ihr subjektiv-öffentliches Gestaltungsrecht auf Beitragszahlung für (Geltungs)Zeiträume bis zum 1998 noch - durch "faktische Hingabe von Geld" (als Realakt; vgl hierzu BSG SozR 4-2600 § 7 Nr. 1 RdNr 13) - ausüben konnte.

  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 72/11 R

    Keine Sonderregelung für die Nachzahlung von "Ghetto-Renten"

    Auszug aus BSG, 30.04.2013 - B 12 R 12/11 R
    Nicht einmal hinsichtlich des Rentenbeginns (selbst) ist die Vorschrift indessen eine (umfassende) Spezialregelung; vielmehr modifiziert bzw fingiert § 3 Abs. 1 S 1 ZRBG "für Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto" allein den maßgebenden Zeitpunkt der Antragstellung als eines von mehreren Tatbestandsmerkmalen, die nach § 99 Abs. 1 SGB VI für den Beginn einer Altersrente erfüllt sein müssen (so BSGE 110, 97 = SozR 4-5075 § 3 Nr. 2, RdNr 22 ; BSG Urteil vom 7.2.2012 - B 13 R 72/11 R - Juris RdNr 23; ferner BSG SozR 4-5075 § 3 Nr. 1 RdNr 20 ) .

    Die sich aus dieser Konzeption ergebenden Konsequenzen, dass ein Rentenanspruch nicht zur Entstehung gelangt, wenn Ghetto-Beitragszeiten allein (oder in Verbindung mit anderen rentenrechtlichen Zeiten) für die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit nicht ausreichen, und sich Ghetto-Beitragszeiten deshalb rentenrechtlich nicht auswirken, treten bei allen rentenrechtlichen Zeiten ein (vgl zu dieser Argumentation bereits BSGE 110, 97 = SozR 4-5075 § 3 Nr. 2, RdNr 41; BSG-Urteil vom 7.2.2012 - B 13 R 72/11 R - Juris RdNr 42) .

  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 49/98 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Festsetzung des Rentenbeginnes Erstattungsanspruch der

    Auszug aus BSG, 30.04.2013 - B 12 R 12/11 R
    Darin ist der 13. Senat unter Hinweis auf sein Urteil vom 1.9.1999 (SozR 3-1300 § 86 Nr. 3 S 7 f) davon ausgegangen, dass ein Sonderrechtsnachfolger grundsätzlich als berechtigt anzusehen ist, ein dem Versicherten im Zeitpunkt seines Todes zustehendes "Nachentrichtungsrecht" auszuüben.
  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 85/98 R

    Sonderrechtsnachfolge beim Tod des Berechtigten, Hemmung der

    Auszug aus BSG, 30.04.2013 - B 12 R 12/11 R
    Insbesondere kann der Senat offen lassen, ob der vom 13. Senat des BSG in seinen Urteilen vom 23.8.2001 (SozR 3-2600 § 197 Nr. 4 S 21) und vom 11.5.2000 (BSGE 86, 153, 160 = SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 18 S 64) für "Nachentrichtungsrechte" vertretenen Auffassung für den vorliegenden Kontext (= Recht zur Zahlung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge innerhalb der Entrichtungsfrist des § 197 Abs. 2 SGB VI) zu folgen ist.
  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 73/99 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - versicherungsrechtliche Voraussetzungen -

    Auszug aus BSG, 30.04.2013 - B 12 R 12/11 R
    Insbesondere kann der Senat offen lassen, ob der vom 13. Senat des BSG in seinen Urteilen vom 23.8.2001 (SozR 3-2600 § 197 Nr. 4 S 21) und vom 11.5.2000 (BSGE 86, 153, 160 = SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 18 S 64) für "Nachentrichtungsrechte" vertretenen Auffassung für den vorliegenden Kontext (= Recht zur Zahlung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge innerhalb der Entrichtungsfrist des § 197 Abs. 2 SGB VI) zu folgen ist.
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83

    Verfassungsmäßigkeit der Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 30.04.2013 - B 12 R 12/11 R
    Das Erfordernis einer Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (selbst) ist jedoch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl schon - für die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - BVerfGE 67, 231, 237 = SozR 2200 § 1252 Nr. 4 S 14 f: Mindestversicherungszeit als Element der Risikobegrenzung für die Versichertengemeinschaft) .
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BSG, 30.04.2013 - B 12 R 12/11 R
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln (BVerfGE 98, 365, 385; 103, 310, 318, jeweils mwN) .
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus BSG, 30.04.2013 - B 12 R 12/11 R
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln (BVerfGE 98, 365, 385; 103, 310, 318, jeweils mwN) .
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 70/06 R

    Zahlbarmachung von Ghettorenten - Zwangsaufenthalt - Kausalität -

  • BSG, 16.05.2019 - B 13 R 37/17 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Übergang des

    Sie hält die Entscheidung des SG für zutreffend und verweist insbesondere auf die Entscheidung des BSG vom 30.4.2013 (B 12 R 12/11 R - SozR 4-5075 § 3 Nr. 3) .

    a) § 3 Abs. 1 ZRBG enthält schon nach dem Wortlaut seiner Überschrift "Besonderheiten beim Rentenbeginn und Neufeststellung" keine Regelungen zum verwaltungsverfahrensrechtlichen Beginn des (ersten) Rentenverfahrens (vgl Urteil vom 30.4.2013 - B 12 R 12/11 R - SozR 4-5075 § 3 Nr. 3 RdNr 27 zur vorherigen Fassung).

    Sonderregelungen zum allgemeinen Verwaltungsverfahren bei Rentenleistungen sind dort aber nicht bzw nur punktuell - etwa zum Neufeststellungsverfahren - vorgesehen (vgl BSG Urteil vom 30.4.2013 - B 12 R 12/11 R - SozR 4-5075 § 3 Nr. 3 RdNr 28 zu § 3 ZRBG aF) .

    Mit § 3 Abs. 1 S 1 ZRBG soll insbesondere eines von mehreren Tatbestandsmerkmalen, die nach § 99 Abs. 1 SGB VI den Beginn der Altersrente beeinflussen, einer Sonderregelung unterworfen werden (so bereits zu § 3 Abs. 1 S 1 ZRBG aF Senatsurteil vom 7.2.2012 - B 13 R 40/11 R - BSGE 110, 97 = SozR 4-5075 § 3 Nr. 2, RdNr 22; vgl auch BSG Urteil vom 30.4.2013 - B 12 R 12/11 R - SozR 4-5075 § 3 Nr. 3 RdNr 27) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2023 - L 3 R 914/17
    Auch die Rentenantragsfiktion aus § 3 Abs. 1 ZRBG bewirke nicht, dass die Frist zur Entrichtung freiwilliger Beiträge noch nicht verstrichen sei, wie das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung vom 30.04.2013 - B 12 R 12/11 R - dargelegt habe.

    Denn § 3 Abs. 1 Satz 1 ZRBG führt im Kontext mit § 198 Satz 1 SGB VI nicht zu einer speziellen Regelung des verwaltungsverfahrensrechtlichen Beginns von Rentenverfahren mit ZRBG-Bezug, sondern enthält einzig Regelungen zum Rentenbeginn mit der Folge, dass bei Verstreichen der Entrichtungsfrist nach § 197 Abs. 2 SGB VI mangels Erfüllung der allgemeinen Wartezeit ein Rentenanspruch nicht besteht (BSG, Urteil vom 30.04.2013 - B 12 R 12/11 Rn. 33 und Beschluss vom 16.05.2019 - B 13 R 222/18 B sowie LSG NRW, Urteil vom 24.11.2021 - L 3 R 886/18).

    Selbst wenn neben § 197 Abs. 3 SGB VI noch Raum für die Anwendung eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs verbliebe (offen gelassen in BSG, Urteil vom 30.04.2013 - B 12 R 12/11 R -, Rn. 41 m.w.N.), liegen jedoch dessen Voraussetzungen entgegen der Auffassung des SG nicht vor.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2018 - L 21 R 955/16

    Fiktive Klagerücknahme

    Auf die zugelassene durch die Beklagte eingelegte Sprungrevision (Az.: B 12 R 12/11 R) hob das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 30.04.2013 das Urteil des SG vom 24.03.2011 auf und wies die Klage ab.

    Das BSG wies darauf hin, dass die Beklagte einen möglicherweise (auch) auf die nachträgliche Entrichtung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung der Versicherten nach Ablauf der Entrichtungsfrist (§ 197 Abs. 2 SGB VI) in Anwendung von § 197 Abs. 3 SGB VI gerichteten Antrag der Versicherten (Antrag auf "die freiwillige Weiterversicherung nach § 7 SGB VI") bislang nicht beschieden habe (BSG vom 30.04.2013 - B 12 R 12/11 R - juris Rn. 42).

  • BSG, 16.05.2019 - B 13 R 222/18 B

    Früherer Beginn einer Regelaltersrente

    Außerdem setzt er sich nicht hinreichend mit der Entscheidung des 12. Senats des BSG vom 30.4.2013 (B 12 R 12/11 R) auseinander, die Ausführungen zur Entrichtungsfrist für freiwillige Beiträge nach § 197 Abs. 2 SGB VI und deren Unterbrechung durch ein "Verfahren über einen Rentenanspruch" nach § 198 S 1 SGB VI enthält.

    Dass der Kläger eine solche Grundsatzfrage nicht aufgeworfen hat, mag angesichts der Grundkonzeption, dass es sich bei den auf Grundlage des ZRBG gezahlten Leistungen um Renten handelt, die - vorbehaltlich expliziter Sonderreglungen - dem Recht und den versicherungsrechtlichen Grundsätzen der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB VI folgen (vgl BSG Urteil vom 30.4.2013 - B 12 R 12/11 R - SozR 4-5075 § 3 Nr. 3, RdNr 34; BSG Urteil vom 7.2.2012 - B 13 R 72/11 R - Juris RdNr 42; BSG Urteil vom 7.2.2012 - B 13 R 40/11 R - BSGE 110, 97 - 104 = SozR 4-5075 § 3 Nr. 2, RdNr 41), nicht verwundern.

  • BSG, 06.06.2023 - B 12 R 14/21 R

    Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung -

    Ob in einem Fall nachträglicher Anerkennung von Ghetto-Beitragszeiten aufgrund der Härtefallregelung weitere freiwillige Beiträge zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit zuzulassen sind, hat der 12. Senat ausdrücklich offengelassen (BSG Urteil vom 30.4.2013 - B 12 R 12/11 R - SozR 4-5075 § 3 Nr. 3 RdNr 41 f; vgl zum Härtefall aufgrund von Zwangsarbeit auch BSG Urteil vom 23.5.1995 - 13 RJ 67/91 - SozR 3-2200 § 1251 Nr. 7; BSG Urteil vom 22.3.2006 - B 12 RJ 1/05 R - BSGE 96, 110 = SozR 4-5060 Art. 6 § 23 Nr. 1, RdNr 13 ff) .

    c) Der Senat hat nicht zu entscheiden, ob neben § 197 Abs. 3 SGB VI noch Raum für den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch ist oder ob dieser Anspruch in die Härtefallregelung zu "integrieren" ist (ebenfalls offenlassend BSG Urteil vom 30.4.2013 - B 12 R 12/11 R - SozR 4-5075 § 3 Nr. 3 RdNr 41; zum Meinungsstand in der Literatur Peters in Kasseler Kommentar, § 197 SGB VI RdNr 20, Stand Mai 2017; Mutschler in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 3. Aufl 2021, § 197 SGB VI RdNr 49, Stand 21.12.2021).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2016 - L 14 R 779/15

    Regelaltersrente; Berücksichtigung von Beitragszeiten in einem Ghetto; Wirksame

    Die Regelung des § 3 Absatz 1 Satz 1 ZRBG bewirkt aber noch nicht einmal eine Rückbeziehung des (verwaltungs-)verfahrensrechtlichen Beginns von Verfahren über einen Rentenanspruch mit Ghetto-Beitragszeiten auf den 18.06.1997 (BSG, Urteil vom 30.04.2013, B 12 R 12/11 R in SozR 4 2600 § 197 Nr. 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2014 - L 2/12 R 778/11
    Nur die innerhalb einer bestimmten Frist (zu Lebzeiten) gezahlten Beiträge sind wirksam, während später gezahlte unwirksam sind (BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 R 12/11 R -, SozR 4-5075 § 3 Nr. 3).

    Eine gegenteilige Auffassung wird, soweit ersichtlich, auch nicht in Literatur und Rechtsprechung vertreten (BSG, Urteil vom 30. April 2013, aaO, lässt allerdings offen, ob - bezogen auf einen ggfs. auf den Rechtsnachfolger übergehenden Altersrentenanspruch des Verstorbenen aus dessen eigener Versicherung - auf den Rechtsnachfolger als Sonderrechtsnachfolger im Sinne von § 56 Abs. 1 S 1 Nr. 2 SGB I oder als Erben gemäß § 58 S. 1 SGB I iVm §§ 1922 ff BGB ein Beitragszahlungsrecht des Versicherten übergehen kann).

    Wird die Zulassung zur Nachzahlung abgelehnt, ist sie im Gerichtsverfahren mit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage zu erstreiten (BSG, Urteil vom 30. April 2013, aaO).

  • LSG Hessen, 04.10.2021 - L 5 R 337/20

    Gesetzliche Rentenversicherung

    Gegenstand der vom Kläger erhobenen kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 56 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 30. April 2013, B 12 R 12/11 R - juris Rdnr. 41) ist der Bescheid vom 3. Mai 2017 in Gestalt des hierzu ergangenen Widerspruchsbescheides vom 12. März 2019, mit dem die Beklagten den im Schreiben vom 8. März 2017 zumindest sinngemäß gestellten Antrag des Klägers auf Beitragsnachzahlung für die Zeit vor dem 1. Januar 2016 abgelehnt hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2018 - L 14 R 185/17

    Kein Anspruch der Witwe auf Altersrente aus der Versicherung des verstorbenen

    Die Regelung des § 3 Absatz 1 Satz 1 ZRBG bewirkt dabei aber noch nicht einmal eine Rückbeziehung des (verwaltungs-)verfahrensrechtlichen Beginns von Verfahren über einen Rentenanspruch mit Ghetto-Beitragszeiten auf den 18.06.1997 (BSG, Urteil vom 30.04.2013, B 12 R 12/11 R in SozR 4 2600 § 197 Nr. 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 2 R 547/12
    Ob daneben noch Raum für den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch besteht oder ob dieser Anspruch in die Härtefallregelung des § 197 Abs. 3 SGB VI gewissermaßen zu "integrieren" ist, hat das BSG bislang noch nicht entschieden (vgl BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 R 12/11 R - SozR 4-5075 § 3 Nr. 3).

    Wird die Zulassung zur Nachzahlung abgelehnt, ist sie im Gerichtsverfahren mit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage zu erstreiten (BSG, Urteil vom 30. April 2013, aaO).

  • SG Lübeck, 24.04.2013 - S 45 R 675/11

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Beitragsfiktion -

  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2014 - L 9 R 3566/11
  • SG Lübeck, 23.04.2013 - S 6 R 353/11

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Beitragsfiktion -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2021 - L 3 R 886/18

    Anspruch auf den früheren Beginn einer Regelaltersrente durch eine rückwirkende

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht