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   BSG, 30.06.1960 - GS 4/60   

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https://dejure.org/1960,1929
BSG, 30.06.1960 - GS 4/60 (https://dejure.org/1960,1929)
BSG, Entscheidung vom 30.06.1960 - GS 4/60 (https://dejure.org/1960,1929)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 1960 - GS 4/60 (https://dejure.org/1960,1929)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Berufung von Bundessozialrichtern - Gleichzeitige Ausübung des Richteramtes in einem Senat für Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung und Bediensteter einer Versorgungsverwaltung - Voraussetzungen der Anrufung des Großen Senats - Unabhängigkeit und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 12, 237
  • NJW 1960, 2165
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 06.12.2017 - B 8 SO 10/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschließung und Ablehnung ehrenamtlicher

    Entgegen der Ansicht der Beigeladenen veranlasst der Beschluss des Großen Senats des BSG vom 30.6.1960 (Az.: GS 4/60) wonach aktive Bedienstete der Versorgungsverwaltung analog § 17 Abs. 3 SGG aF nicht ehrenamtliche Beisitzer in den Spruchkörpern für Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung sein können, keine abweichende Beurteilung.
  • BVerwG, 25.08.1961 - Gr. Sen. 3.60

    Anspruch auf Witwergeld - Verfassungsmäßigkeit einer nachkonstitutionellen

    Diese Entscheidung steht mit dem Beschluß des Großen Senats des Bundessozialgerichts vom 30. Juni 1960 (BSGE 12, 237) nicht in Widerspruch, weil in dem dort entschiedenen Falle ein Senat des Bundessozialgerichts durch Beschluß vom 9. Juni 1960 (Die Sozialgerichtsbarkeit 1961 S. 55) auf Grund von § 42 SGG den Großen Senat angerufen hatte, also wegen Divergenz.
  • BSG, 28.06.1966 - 1 RA 341/65

    Gerichtsbesetzung - Ehrenamtlicher Beisitzer - Rechtsanwalt als gerichtlicher

    So können - wie das BSG entschieden hat - auch (aktive) Berufsrichter aller Gerichtsbarkeiten - obwohl in § 17 SGG nicht genannt - nicht gleichzeitig ehrenamtliche Beisitzer in einem Spruchkörper der Sozialgerichtsbarkeit sein (SozR Da 3 Nr. 3 zu SGG § 17 und Da 5 Nr. 9 zu SGG § 33); ebensowenig können aktive Bedienstete der Versorgungsverwaltung als ehrenamtliche Beisitzer in den Spruchkörpern für Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung mitwirken (BSG 12, 237).
  • BDH, 25.04.1963 - II D 6/63

    Gesetzliche Ablehnungsgründe gegen den an der Hauptverhandlung teilnehmenden

    Solche Bedenken würden allenfalls dann begründet sein, wenn die Beisitzer in der gleichen Materie verwaltend tätig wären - und insoweit Weisungen ihres Dienstherrn unterlägen -, in der sie über die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten als unabhängige Richter zu entscheiden hätten (vgl. BVerfGE 4, 331/344 ff; BSG Gr. Sen. NJW 1960, 2165; Haueisen Döv 1962, 161/163-164).
  • BSG, 13.08.1964 - 6 RKa 9/64

    Unrichtige Besetzung des Sozialgerichts - Selbstverwaltung der Kassenzahnärzte -

    Wie der Große Senat des BSG in seiner - von der Beklagten erwähnten - Entscheidung vom 30. Juni 1960 (BSG 12, 237, 238) zum Ausdruck gebracht hat, dürfen die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit - als unabhängige besondere Verwaltungsgerichte - Verwaltungsbehörden nicht angegliedert sein und mit ihnen auch sonst nicht im Zusammenhang stehen insbesondere dürfen mit Rücksicht auf den Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG) im gleichen Sachgebiet dieselben Personen nicht sowohl in der Verwaltung als auch in der Rechtsprechung tätig sein.
  • BSG, 28.06.1962 - 9 RV 1126/60
    Eine solche Mitwirkung widerspricht den Grundsätzen des Rechtsstaates, weil derjenige, der in einem bestimmten Sachgebiet über einen längeren Zeitraum hinweg zugleich rechtsprechende und verwaltende Tätigkeit ausübt, nicht über die Unabhängigkeit und Unbeteiligtheit verfügt, die das Grundgesetz in den Artikeln 20, 92 und 97 Abs. 1 für Gerichte und Richter fordert (vgl BSG 1960-06-30 GS 4/60 = BSGE 12, 237).2.
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