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   BSG, 30.06.1964 - 3 RK 43/61   

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https://dejure.org/1964,4374
BSG, 30.06.1964 - 3 RK 43/61 (https://dejure.org/1964,4374)
BSG, Entscheidung vom 30.06.1964 - 3 RK 43/61 (https://dejure.org/1964,4374)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 1964 - 3 RK 43/61 (https://dejure.org/1964,4374)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 2130
  • NJW 1964, 2131
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.05.1964 - 1 RA 130/62
    Auszug aus BSG, 30.06.1964 - 3 RK 43/61
    Diesem Sinn und Zweck des § 1539 RVO widerspricht es auch, die Grundgedanken der Entscheidung des Großen Senats zu § 58 des Bundesversorgungsgesetzes a.F. (BSG 14, 246) auf die Ausschlußfrist des § 1539 RVO anzuwenden (vgl. auch die zu der Ausschlußfrist des Art. 2 § 43 AnVNG ergangene Entscheidung des 1. Senats vom 27. Mai 1964 - 1 RA 130/62 -).
  • BSG, 27.06.1961 - 3 RK 4/57
    Auszug aus BSG, 30.06.1964 - 3 RK 43/61
    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, bedeutet die in § 205 Abs. 2 Nr. 4 RVO vorausgesetzte Feststellung der Vaterschaft nicht, daß für das uneheliche Kind eines männlichen Versicherten Familienhilfe erst vom Zeitpunkt der Feststellung der Vaterschaft an zu gewähren ist (BSG 14, 261).
  • BSG, 19.06.1963 - 3 RK 34/59

    Freiwillige Weiterversicherung in der Krankenversicherung im Anschluss an die

    Auszug aus BSG, 30.06.1964 - 3 RK 43/61
    Der Senat hat zwar in seiner zu § 313 Abs. 2 Satz 1 RVO ergangenen Entscheidung (BSG 19, 173) ausgesprochen, daß zugunsten eines geschäftsunfähigen Versicherten, der keinen gesetzlichen Vertreter hat, die für die Anzeige der Weiterversicherung gesetzte Dreiwochenfrist in entsprechender Anwendung des § 206 Abs. 1 BGB erst zu laufen beginnt, wenn der Versicherte geschäftsfähig wird oder der Mangel der Vertretung aufhört.
  • BSG, 09.06.1961 - GS 2/60
    Auszug aus BSG, 30.06.1964 - 3 RK 43/61
    Diesem Sinn und Zweck des § 1539 RVO widerspricht es auch, die Grundgedanken der Entscheidung des Großen Senats zu § 58 des Bundesversorgungsgesetzes a.F. (BSG 14, 246) auf die Ausschlußfrist des § 1539 RVO anzuwenden (vgl. auch die zu der Ausschlußfrist des Art. 2 § 43 AnVNG ergangene Entscheidung des 1. Senats vom 27. Mai 1964 - 1 RA 130/62 -).
  • SG Leipzig, 15.12.1999 - S 4 U 256/99

    Zur Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs des RV-Trägers gegen den UV-Träger

    Dem Ablauf der Ausschlussfrist steht auch nicht entgegen, dass dem erstattungsberechtigten Sozialleistungsträger das Bestehen des Erstattungsanspruches oder der erstattungsverpflichtete Sozialleistungsträger nicht bekannt war und ob er dies feststellen oder prüfen konnte (BSG, Urteil vom 30.06.1964 - 3 RK 43/61 - E 21, 181, 183; Urteil vom 19.03.1996 - 2 RU 22/95; Urteil vom 06.04.1989 - 2 RU 34/88).

    Dem Ablauf der Ausschlussfrist steht auch nicht entgegen, dass dem erstattungsberechtigten Sozialleistungsträger das Bestehen des Erstattungsanspruches oder der erstattungsverpflichtete Sozialleistungsträger nicht bekannt war und ob er dies feststellen oder prüfen konnte (BSG, Urteil vom 30.06.1964 - 3 RK 43/61 - E 21, 181, 183; Urteil vom 19.03.1996 - 2 RU 22/95; Urteil vom 06.04.1989 - 2 RU 34/88).

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