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   BSG, 30.06.1997 - 4 RA 2/97   

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BSG, 30.06.1997 - 4 RA 2/97 (https://dejure.org/1997,9836)
BSG, Entscheidung vom 30.06.1997 - 4 RA 2/97 (https://dejure.org/1997,9836)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 1997 - 4 RA 2/97 (https://dejure.org/1997,9836)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) oder des Sozialgesetzbuchs VI (SGB VI) bei der Neufeststellung einer Altersrente - Statthaftigkeit einer Anfechtungsklage gegen eine Rentenauskunft - Anwendung des alten Rechts trotz Aufhebung durch Rentenreformgesetz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 23.06.1994 - 4 RA 70/93

    Angestelltenversicherung - Altersruhegeld - Anspruchshöhe

    Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 4 RA 2/97
    Im November 1994 beantragte der Kläger die Zulassung zur Nachentrichtung von Mindestbeiträgen für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 1991 und gab an, der Versicherungsfall werde auf den 31. Dezember 1991 verlegt; gleichzeitig teilte er mit, nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. Juni 1994 (4 RA 70/93 = SozR 3-2600 § 300 Nr. 3) gehe er davon aus, daß "das alte Rentenrecht" Anwendung finde.

    Mit der vom LSG zugelassenen Revision rügt die Beklagte eine Verletzung von § 300 Abs. 1 bis 3 SGB VI. Sie ist der Auffassung, das LSG habe sich zu Unrecht auf die Rechtsprechung des BSG (SozR 3-2600 § 300 Nr. 3 und Urteil vom 22. Februar 1995 - 4 RA 88/94; SozR 3-2600 § 300 Nr. 6) berufen.

    Der monatliche Betrag ist mithin "im voraus", vor Ablauf des Monats, in dem die Entstehungsvoraussetzungen vorliegen, zu zahlen (§ 74 Satz 1 AVG; vgl hierzu BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 3 und Nr. 6).

  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 122/94

    Bereiterklärung bei der Nachentrichtung von Beiträgen

    Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 4 RA 2/97
    Maßgebend für das Entstehen und die Fälligkeit des auf nachentrichteten Beiträgen beruhenden Einzelanspruchs auf die monatliche Rentenleistung ist - auch in Bezug auf die Fälligkeit einer "Auslandsrente" aus FRG-Zeiten - die Grundregel des § 67 Abs. 1 Satz 1 AVG (vgl BSG SozR 3-5070 § 21 Nr. 4; SozR 5070 § 10a Nr. 10).

    Inzidenter hat die Beklagte mithin die Voraussetzungen der §§ 67 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3, 25 Abs. 5 und 6 und 98 Abs. 1 AVG bejaht, hat also die Wirksamkeit der Verlegung des Versicherungsfalls auf Dezember 1991 anerkannt, hat die Wartezeit als erfüllt angesehen und ist von einer Rückwirkung der nachzuentrichtenden Beiträge auf den Monat Dezember 1991 (§§ 140, 142 AVG) und von dem Vorhandensein der für eine Auslandsrente aus FRG-Zeiten erforderlichen 60 bundesgebietsdeutschen Beitragszeiten zu diesem Zeitpunkt (§ 98 Abs. 1 AVG; vgl hierzu BSG SozR 3-6485 Art. 12 Nr. 6; SozR 3-5070 § 21 Nr. 4) ausgegangen.

  • BSG, 22.02.1995 - 4 RA 88/94

    Berechnung der Altersrente nach dem Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) nach

    Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 4 RA 2/97
    Mit der vom LSG zugelassenen Revision rügt die Beklagte eine Verletzung von § 300 Abs. 1 bis 3 SGB VI. Sie ist der Auffassung, das LSG habe sich zu Unrecht auf die Rechtsprechung des BSG (SozR 3-2600 § 300 Nr. 3 und Urteil vom 22. Februar 1995 - 4 RA 88/94; SozR 3-2600 § 300 Nr. 6) berufen.

    Damit setzt § 67 Abs. 1 Satz 1 AVG voraus, daß der sich aus dem Rentenstammrecht ergebende Einzelanspruch auf die monatliche Rentenleistung noch im letzten Augenblick des vorangehenden Monats entstanden und fällig geworden ist (vgl BSG SozR 3-6050 Art. 46 Nr. 5, SozR 3-2600 § 300 Nrn 3, 6; Urteil vom 22. Februar 1995 - 4 RA 88/94).

  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 19/92

    Ablehnungsbescheid - Ayslanerkennung - Kindergeld

    Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 4 RA 2/97
    Ob die Beklagte - möglicherweise - insoweit eine fehlerhafte rechtliche Beurteilung zugrundegelegt hat, ist im Hinblick auf die og Bindungswirkung der beiden ersten Verfügungssätze des Bescheides vom 17. Januar 1995 unerheblich (vgl BSG SozR 3-1300 § 34 Nr. 2).
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 4 RA 2/97
    Der erste Verfügungssatz regelt - im Rahmen des selbständigen Beitragsnachentrichtungsverfahrens - zugunsten des Klägers dessen Zulassung zur Beitragsnachentrichtung für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum; der zweite (verfahrensrechtliche) Verfügungssatz enthält eine rechtsverbindliche Zusicherung der Beklagten (§ 34 SGB X), später einen begünstigenden Verwaltungsakt (über den Rentenbeginn) - unter bestimmten, noch vom Kläger herbeizuführenden Voraussetzungen - zu erlassen (vgl BSGE 56, 249 = BSG SozR 5750 Art. 2 § 9a Nr. 13); vgl zu den Verfügungssätzen eines die Rente bewilligenden Bescheides: BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 2).
  • BSG, 12.04.1984 - 1 RA 27/83

    Beitragsnachentrichtung - Erteilung einer Zusicherung - Selbständige

    Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 4 RA 2/97
    Der erste Verfügungssatz regelt - im Rahmen des selbständigen Beitragsnachentrichtungsverfahrens - zugunsten des Klägers dessen Zulassung zur Beitragsnachentrichtung für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum; der zweite (verfahrensrechtliche) Verfügungssatz enthält eine rechtsverbindliche Zusicherung der Beklagten (§ 34 SGB X), später einen begünstigenden Verwaltungsakt (über den Rentenbeginn) - unter bestimmten, noch vom Kläger herbeizuführenden Voraussetzungen - zu erlassen (vgl BSGE 56, 249 = BSG SozR 5750 Art. 2 § 9a Nr. 13); vgl zu den Verfügungssätzen eines die Rente bewilligenden Bescheides: BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 2).
  • BSG, 21.02.1996 - 5 RJ 54/95

    Übergangsrecht beim Altersruhgegeld, Aufgabe der letzten versicherungspflichtigen

    Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 4 RA 2/97
    Mit der vom LSG zugelassenen Revision rügt die Beklagte eine Verletzung von § 300 Abs. 1 bis 3 SGB VI. Sie ist der Auffassung, das LSG habe sich zu Unrecht auf die Rechtsprechung des BSG (SozR 3-2600 § 300 Nr. 3 und Urteil vom 22. Februar 1995 - 4 RA 88/94; SozR 3-2600 § 300 Nr. 6) berufen.
  • BSG, 21.03.1991 - 1 RA 35/90

    Verbot der Vorwegnahme der Rentenberechnung vor einem

    Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 4 RA 2/97
    Wenn allerdings die Behörde - wie hier die Beklagte - sich der Form nach trotz fehlender rechtlicher Voraussetzungen zur Übermittlung ihrer Rechtsauffassung eines formell als Verwaltungsakt ausgestalteten Bescheides bedient, ist die Anfechtungsklage - dennoch - im Hinblick auf diese von ihr gewählte Handlungsform statthaft (vgl hierzu Pietzcker in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 Abs. 1 Vorbemerkung 32 f, mwN; vgl hierzu auch BSG SozR 3-2200 § 1325 Nr. 3).
  • BSG, 25.02.1992 - 4 RA 28/91

    Überschneidung deutscher Ersatzzeiten mit französischen Beitragstrimestern

    Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 4 RA 2/97
    Damit setzt § 67 Abs. 1 Satz 1 AVG voraus, daß der sich aus dem Rentenstammrecht ergebende Einzelanspruch auf die monatliche Rentenleistung noch im letzten Augenblick des vorangehenden Monats entstanden und fällig geworden ist (vgl BSG SozR 3-6050 Art. 46 Nr. 5, SozR 3-2600 § 300 Nrn 3, 6; Urteil vom 22. Februar 1995 - 4 RA 88/94).
  • BSG, 31.08.1994 - 4 RA 12/93

    Rückwirkung - Verzögerung - Zahlung - Verschulden

    Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 4 RA 2/97
    Inzidenter hat die Beklagte mithin die Voraussetzungen der §§ 67 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3, 25 Abs. 5 und 6 und 98 Abs. 1 AVG bejaht, hat also die Wirksamkeit der Verlegung des Versicherungsfalls auf Dezember 1991 anerkannt, hat die Wartezeit als erfüllt angesehen und ist von einer Rückwirkung der nachzuentrichtenden Beiträge auf den Monat Dezember 1991 (§§ 140, 142 AVG) und von dem Vorhandensein der für eine Auslandsrente aus FRG-Zeiten erforderlichen 60 bundesgebietsdeutschen Beitragszeiten zu diesem Zeitpunkt (§ 98 Abs. 1 AVG; vgl hierzu BSG SozR 3-6485 Art. 12 Nr. 6; SozR 3-5070 § 21 Nr. 4) ausgegangen.
  • BSG, 16.02.1984 - 1 RJ 34/83

    Berufsunfähigkeitsrente - Erfüllung der erforderlichen Wartezeit - Eintritt des

  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 54/99 R

    Rentenbeginn bei verspäteter Antragstellung, Stammrecht

    "Neues" Recht (also jede Rechtsänderung) erfaßt damit solche Einzelansprüche (auf Renten oder auf Beiträge), die ab seinem Inkrafttreten entstehen, bereits bestehende Rechte aber nur, soweit sie "für" Zeiten nach dem Beginn der materiell-rechtlichen Wirksamkeit der Rechtsänderung bestehen (vgl auch Senatsurteil vom 30. Juni 1997 - 4 RA 2/97 - und SozR 3-2600 § 295a Nr. 1).

    Nach § 67 Abs. 1 Satz 1 AVG hatte - bis Ende 1991 - der Antrag bei Rechten auf RAR - anders als bei Rechten auf Altersrente, bei denen der Versicherungsfall des Alters aus anderen Gründen ("gewillkürt") eingetreten war - ausschließlich die "verfahrensrechtliche" Bedeutung einer Feststellbarkeits- und Erfüllbarkeitsbedingung (Senatsurteil vom 30. Juni 1997 - 4 RA 2/97 -).

  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 28/98 R

    Regelaltersrentenanspruch - Fälligkeit - Rechtsänderung durch das WFG - Bewertung

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich insoweit von den Fällen, die den Urteilen des erkennenden Senats vom 21. Februar 1996 (5 RJ 54/95 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 6) und 19. November 1997 (5 RJ 44/96 - ZfS 1998, 82) sowie den Urteilen des BSG vom 23. Juni 1994 (4 RA 70/93 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 3), vom 22. Februar 1995 (4 RA 88/94) und vom 30. Juni 1997 (4 RA 2/97 - HV-INFO 1997, 2339) zugrunde lagen.
  • BSG, 06.05.1999 - B 8 KN 10/98 R

    Bergmannsvollrentenanspruch - Geburt nach dem 1. 12. 1946 - Übergangsrecht -

    Ein früherer Rentenbeginn läßt sich schließlich nicht aus der Rechtsprechung des 4. und des 5. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) zum Begriff des "bestehenden Anspruchs" iS des § 300 Abs. 2 SGB VI herleiten (siehe BSG vom 23. Juni 1994, SozR 3-2600 § 300 Nr. 3; BSG vom 22. Februar 1995 - 4 RA 88/94 -, nicht veröffentlicht; BSG vom 30. Juni 1997 - 4 RA 2/97 -, in HVBG-INFO 1997, 2339 = BAGUV RdSchr 105/97; BSG vom 21. Februar 1996, SozR 3-2600 § 300 Nr. 6).
  • BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 5/00 R

    Schlußprotokoll Sozialversicherungsabkommen mit Israel, Nachentrichtung von

    Der Kläger hätte damit auch eine Rente nach den Vorschriften des AVG zahlbar machen können, da bei einer Beitragsentrichtung bis einschließlich Dezember 1991 und Verlegung des Versicherungsfalles in den Dezember 1991 die Rente mit Beginn 1. Januar 1992 noch nach den Vorschriften des AVG zu berechnen war (vgl BSG SozR 3-2600 Nr. 3 und für Fallgestaltungen wie die vorliegende BSG Urteil vom 30. Juni 1997, Az: 4 RA 2/97 = HVBG-INFO 1997, 2339).
  • BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 7/00 R

    Schlußprotokoll Sozialversicherungsabkommen mit Israel, Nachentrichtung von

    Der Kläger hätte damit auch eine Rente nach den Vorschriften des AVG zahlbar machen können, da bei einer Beitragsentrichtung bis einschließlich Dezember 1991 und Verlegung des Versicherungsfalles in den Dezember 1991 die Rente mit Beginn 1. Januar 1992 noch nach den Vorschriften des AVG zu berechnen war (vgl BSG SozR 3-2600 Nr. 3 und für Fallgestaltungen wie die vorliegende BSG Urteil vom 30. Juni 1997, Az: 4 RA 2/97 = HVBG-INFO 1997, 2339).
  • BSG, 10.09.1997 - 5 RJ 14/97

    Feststellungsklage bei Beitragsnachentrichtung, Anwendung alten oder neuen Rechts

    Wenn allerdings die Behörde - wie hier die Beklagte - sich der Form nach trotz fehlender rechtlicher Voraussetzungen zur Übermittlung ihrer Rechtsauffassung eines formell als Verwaltungsakt ausgestalteten Bescheides bedient, ist die Anfechtungsklage im Hinblick auf diese von ihr gewählte Handlungsform- allerdings auch nur insoweit - statthaft (vgl BSG Urteil vom 30. Juni 1997 - 4 RA 2/97 - mwN).
  • LSG Sachsen, 24.04.2001 - L 5 RJ 246/00

    Zur Gewährung von Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres ohne Absenkung

    Die Rentenauskunft vom 22. Juli 1999 stellt (auch) hinsichtlich der allein streitigen Mitteilung der Rechtsansicht der Beklagten zu § 237 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI keinen Verwaltungsakt dar, weil sie nicht - wie § 31 SGB X - verlangt, der Regelung eines Einzelfalles mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen dient, sondern lediglich eine informatorische Mitteilung über die rechtlichen Verhältnisse (aus Sicht der Beklagten) enthält (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 1997 - 5 RJ 14/97 - und BSG, Urteil vom 30. Juni 1997 - 4 RA 2/97 -).
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