Rechtsprechung
   BSG, 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3103
BSG, 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R (https://dejure.org/1999,3103)
BSG, Entscheidung vom 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R (https://dejure.org/1999,3103)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 1999 - B 2 U 24/98 R (https://dejure.org/1999,3103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Abgrenzung - Zusicherung - Verwaltungsakt - Formfehler - rechtswidrige Rücknahme - Ermessensfehler - Unfallversicherungsträger

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung und Entschädigung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall im Sinne des § 548 Abs. 1 S. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) - Zusicherung im Sinne des § 34 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) - Verwaltungsakt im Sinne des § 31 S. 1 ...

  • Judicialis

    SGB X § 45; ; SGB X § 45 Abs 4 Satz 1; ; SGB X § 45 Abs 2 Satz 3; ; SGB X § 45 Abs 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestätigung der Versicherteneigenschaft durch Anschreiben ist eine selbständige abgrenzbare Entscheidung iS. eines Verwaltungsaktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 3/88

    Ermessensausübung bei der Rücknahme oder Rückforderung von Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R
    Ob diese gesetzlichen Ermessensvoraussetzungen vorliegen, kann indes offenbleiben, da der Ablauf der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X die Aufhebung des Rücknahmebescheides allein wegen der fehlenden Ermessensausübung erlaubt (vgl hierzu BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 5 mwN).

    Das ist aus dem Wortlaut des § 45 Abs. 1 SGB X abzuleiten, wonach ein solcher Verwaltungsakt unter den Einschränkungen der Abs. 2 bis 4 zurückgenommen werden "darf" (BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 5 mwN).

    Diese gehören aber zu den Voraussetzungen, die vorliegen müssen, um zu einer Ermessensentscheidung zu gelangen (BSGE 59, 157, 170 = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 5).

  • BSG, 14.12.1965 - 2 RU 113/63
    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R
    Es würde jedoch Sinn und Zweck des § 1569a RVO widersprechen, die gleichermaßen für den Verletzten und den Träger der Unfallversicherung weitreichende Entscheidung über die Gewährung von Rente in einer förmlichen Feststellung durch einen eigens dafür eingerichteten Ausschuß zu treffen, wenn über das Vorliegen einer wesentlichen Voraussetzung einer solchen Entschädigungsleistung bereits ohne förmliche Feststellung entschieden werden könnte (vgl BSGE 24, 162, 166 = SozR Nr. 108 zu § 54 SGG = SozR Nr. 1 zu § 1569a RVO; BSG, Urteil vom 2. Februar 1999 - B 2 U 7/98 R -).

    Diese Folge tritt vielmehr nur dann ein, wenn dieser schwerwiegende Mangel auch offenkundig ist, wie es inzwischen § 40 Abs. 1 SGB X allgemein voraussetzt (vgl BSGE 24, 162, 165 ff = SozR aaO; BSGE 58, 63, 65 = SozR 1300 § 45 Nr. 16; BSG, Urteil vom 18. Dezember 1969 - 2 RU 238/66 - = Breith 1970, 580; BSG, Urteil vom 25. August 1971 - 2 RU 235/68 - = SGb 1971, 393; BSG, Urteil vom 30. Mai 1988 - 2 RU 72/87 - = HV-Info 1988, 1601).

    Offenkundig in diesem Sinne ist ein schwerwiegender Mangel dann, wenn er einem aufmerksamen und verständigen Staatsbürger ohne weiteres, also ohne besondere Sachkenntnis und ohne Heranziehung irgendwelcher Aufklärungsmittel, erkennbar ist (BSGE 24, 162, 168 = SozR aaO; BSGE 58, 63, 65 = SozR 1300 § 45 Nr. 16; Schroeder-Printzen, SGB X, 3. Aufl, § 40 RdNr 9 mwN).

  • BSG, 25.08.1994 - 2 BU 93/94

    Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R
    Darüber hinaus muß die Begründung die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung des Ermessens ausgegangen ist (§ 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X; s dazu BSG, Beschluß vom 25. August 1994 - 2 BU 93/94 - = HVBG-Info 1995, 65 mwN).

    Die für den Fristbeginn erforderliche Kenntnis bezieht sich nicht darauf, daß die Aufhebung der Anerkennung des Unfallereignisses vom 28. August 1991 als Arbeitsunfall die Ausübung von Ermessen voraussetzt, sondern auf die Kenntnis der Tatsachen, welche die Aufhebung für die Vergangenheit rechtfertigen und für eine Vertrauensabwägung erforderlich sind (vgl BSG Beschluß vom 25. August 1994 - 2 BU 93/94 - = HVBG-Info 1995, 65 mwN).

  • BSG, 18.12.1969 - 2 RU 238/66

    Streitigkeit über die Einbeziehung in den Versicherungsschutz der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R
    Diese Folge tritt vielmehr nur dann ein, wenn dieser schwerwiegende Mangel auch offenkundig ist, wie es inzwischen § 40 Abs. 1 SGB X allgemein voraussetzt (vgl BSGE 24, 162, 165 ff = SozR aaO; BSGE 58, 63, 65 = SozR 1300 § 45 Nr. 16; BSG, Urteil vom 18. Dezember 1969 - 2 RU 238/66 - = Breith 1970, 580; BSG, Urteil vom 25. August 1971 - 2 RU 235/68 - = SGb 1971, 393; BSG, Urteil vom 30. Mai 1988 - 2 RU 72/87 - = HV-Info 1988, 1601).

    Auch ein aufmerksamer und verständiger Bürger konnte nicht ohne weiteres erkennen, daß der Geschäftsführer der Beklagten durch einen in seinem Auftrag handelnden rangniederen Mitarbeiter (vgl dazu BSG, Urteil vom 18. Dezember 1969 - 2 RU 238/66 - = Breith 1970, 580, 582) mit dem Verwaltungsakt vom 14. November 1991 seine Befugnisse erheblich überschritten hatte.

  • BSG, 28.03.1985 - 2 RU 27/84

    Wirksamkeit eines begünstigenden Verwaltungsaktes - Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R
    Diese Folge tritt vielmehr nur dann ein, wenn dieser schwerwiegende Mangel auch offenkundig ist, wie es inzwischen § 40 Abs. 1 SGB X allgemein voraussetzt (vgl BSGE 24, 162, 165 ff = SozR aaO; BSGE 58, 63, 65 = SozR 1300 § 45 Nr. 16; BSG, Urteil vom 18. Dezember 1969 - 2 RU 238/66 - = Breith 1970, 580; BSG, Urteil vom 25. August 1971 - 2 RU 235/68 - = SGb 1971, 393; BSG, Urteil vom 30. Mai 1988 - 2 RU 72/87 - = HV-Info 1988, 1601).

    Offenkundig in diesem Sinne ist ein schwerwiegender Mangel dann, wenn er einem aufmerksamen und verständigen Staatsbürger ohne weiteres, also ohne besondere Sachkenntnis und ohne Heranziehung irgendwelcher Aufklärungsmittel, erkennbar ist (BSGE 24, 162, 168 = SozR aaO; BSGE 58, 63, 65 = SozR 1300 § 45 Nr. 16; Schroeder-Printzen, SGB X, 3. Aufl, § 40 RdNr 9 mwN).

  • BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 60/89

    Erstattung von Urteilsleistungen

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R
    Fehlt die Ermessensentscheidung als solche, gilt für deren Nachholung nichts anderes (BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 10).
  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R
    Diese gehören aber zu den Voraussetzungen, die vorliegen müssen, um zu einer Ermessensentscheidung zu gelangen (BSGE 59, 157, 170 = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 5).
  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 19/92

    Ablehnungsbescheid - Ayslanerkennung - Kindergeld

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R
    Denn Maßstab der Auslegung eines Verwaltungsaktes ist der im Ausspruch geäußerte Erklärungswille und Erklärungswert, wie er sich einem verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, darstellt (vgl BSGE 62, 32, 37 = SozR 4100 § 71 Nr. 2; BSGE 67, 104, 110 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2; BSG SozR 3-1300 § 34 Nr. 2 mwN), nicht jedoch eine Absicht der Behörde, die von diesem "Empfängerhorizont" aus nicht erkennbar ist.
  • BSG, 12.04.1984 - 1 RA 27/83

    Beitragsnachentrichtung - Erteilung einer Zusicherung - Selbständige

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R
    Die Zusicherung hat die Aufgabe, als verbindliche Zusage über das zukünftige Verhalten der Verwaltungsbehörde bei Erlaß eines Verwaltungsaktes dem Adressaten, der seinerseits erst noch die Voraussetzungen für den Erlaß des ihn begünstigenden Verwaltungsaktes herbeiführen muß, die Gewißheit zu verschaffen, daß seine Aufwendungen auch zu dem von ihm beabsichtigten Erfolg führen (BSGE 56, 249, 251 = SozR 5750 Art. 2 § 9a Nr. 13).
  • BSG, 25.08.1971 - 2 RU 235/68
    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R
    Diese Folge tritt vielmehr nur dann ein, wenn dieser schwerwiegende Mangel auch offenkundig ist, wie es inzwischen § 40 Abs. 1 SGB X allgemein voraussetzt (vgl BSGE 24, 162, 165 ff = SozR aaO; BSGE 58, 63, 65 = SozR 1300 § 45 Nr. 16; BSG, Urteil vom 18. Dezember 1969 - 2 RU 238/66 - = Breith 1970, 580; BSG, Urteil vom 25. August 1971 - 2 RU 235/68 - = SGb 1971, 393; BSG, Urteil vom 30. Mai 1988 - 2 RU 72/87 - = HV-Info 1988, 1601).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 2/95

    Erweiterung der Zulassung eines Heilmittelerbringers, Höhe des

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92

    Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige -

  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 7/98 R

    Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche Tätigkeit - arbeitnehmerähnliche

  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 72/87
  • BSG, 23.06.1977 - 8 RU 36/77

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Reederei - Ausländische

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2012 - L 6 AS 48/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Grundsicherung für

    Es handelt sich auch aus Sicht des verständigen Empfängers (BSG, Urteil vom 30. Juni 1999 - B 2 U 24/98 R -, zitiert nach juris) nicht um einen so genannten Zweitbescheid, der ungeachtet zuvor über denselben Gegenstand getroffener bestandskräftiger Regelungen erneut den Rechtsweg eröffnet (vgl. im Überblick Engelmann in: von Wulffen SGB X, 7. Auflage 2010, § 31 Rn. 32 m.w.N.; siehe auch BSG, Urteil vom 17. April 1991 - 1 RR 2/89 -, zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 04.01.2023 - L 2 U 322/17

    Unfallversicherung: Sachliche Unzuständigkeit des Rentenausschusses

    Bereits zu der bis 31.12.1996 geltenden Vorgängerregelung in § 1569a Reichsversicherungsordnung (RVO) bzw. i.V.m. § 36 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB IV (i.d.F. von Art. 11 § 29 Nr. 1 des Sozialgesetzbuchs - Verwaltungsverfahren - vom 18.08.1980 - BGBl. I, S. 1469) hatte das BSG entschieden, dass eine förmliche Feststellung durch den Rentenausschuss auch bei isolierter Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder bei isolierter Anerkennung von Unfallfolgen erforderlich sei (vgl. BSG, Urteil vom 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R - Juris Rn. 23 m.w.N.; vgl. ferner zum Recht vor Geltung des SGB IV auch BSG, Urteil vom 14.12.1965, 2 RU 113/63 - Juris Rn. 37, 39).

    Es widerspreche aber Sinn und Zweck des § 1569a RVO, wenn die weitreichende Entscheidung über die Gewährung von Renten zwar einer förmlichen Feststellung durch einen eigens dafür eingerichteten Ausschuss vorbehalten sei, aber zugleich über das Vorliegen einer wesentlichen Voraussetzung der Rentengewährung bereits ohne förmliches Verfahren ohne den Ausschuss entschieden werde (vgl. BSG, Urteil vom 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R - Juris).

    Das BSG hat zugleich ausgeführt, dass die Kompetenzüberschreitung durch den Rentenausschuss als sachliche Unzuständigkeit bzw. die Befassung eines zur Mitwirkung nicht berufenen Ausschusses nicht die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes zur Folge hat (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.2020 - B 2 U 2/18 R - Juris Rn. 14; für den umgekehrten Fall - Entscheidung der Geschäftsführung statt des Rentenausschusses - vgl. BSG, Urteil vom 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R - Juris).

    Danach kommt laut BSG eine Nichtigkeit nur im Fall sogenannter absoluter Unzuständigkeit in Betracht, wobei die mit dem Verwaltungsakt geregelte Angelegenheit keinen sachlichen Bezug zum Aufgabenbereich der handelnden Behörde haben darf und dies offenkundig sein muss (vgl. BSG ebenda; zur Offenkundigkeit des Mangels auch BSG, Urteil vom 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R - Juris Rn. 24 m.w.N.).

    Ferner hat das BSG entschieden (vgl. Urteil vom 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R - Juris Rn. 24 m.w.N.), dass ein nicht vom zuständigen Rentenausschuss, sondern vom Geschäftsführer erlassener Bescheid an einem schwerwiegenden Mangel leidet, der zur Aufhebbarkeit (nicht nur Nichtigkeit) dieses Bescheides führt.

    Nachvollziehbar erscheint daher, dass bei Einrichtung von Rentenausschüssen die übertragenen Aufgaben der Entscheidung durch den Geschäftsführer entzogen sind und bei kompetenzüberschreitender ablehnender Entscheidung des Geschäftsführers bzw. der ihn vertretenden Mitarbeiter anstelle des Rentenausschusses dieser Verstoß gegen die sachliche Zuständigkeit auf Anfechtung des Betroffenen zur Aufhebung führt, weil dem Kläger dann gerade die zustehende weitere Kontrolle des insoweit als besonders kompetent bewerteten Ausschusses vorenthalten wird (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R - Juris Rn. 24 m.w.N.).

    Soweit im oben genannten Aufsatz die Aufhebung eines (materiell) rechtmäßigen Verwaltungsakts als "Mindestsanktion" bei Verstößen gegen Zuständigkeitsregeln propagiert wird, ist ferner darauf hinzuweisen, dass im vorliegenden Fall der Bescheid 2015 und der Widerspruchsbescheid 2016 ergangen ist und die Beklagte ausgehend von der damaligen, oben bereits dargestellten BSG-Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R - Juris Rn. 23 m.w.N.; BSG, Urteil vom 14.12.1965, 2 RU 113/63 - Juris Rn. 37, 39; BSG, Urteil vom 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R - Juris) von einer zwingenden ausschließlichen Zuständigkeit des Rentenausschusses zur Entscheidung über eine BK als Versicherungsfall ausgehen durfte.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2012 - L 6 AS 1589/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Jedenfalls in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat - und in dieser Einheit werden Ausgangs- und Widerspruchsbescheid Gegenstand der Klage (§ 95 SGG) - , handelt es sich auch aus Sicht des verständigen Empfängers (BSG Urt v 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R - Rn. 22) um einen sog. Zweitbescheid, der ungeachtet zuvor über denselben Gegenstand getroffener bestandskräftiger Regelungen erneut den Rechtsweg eröffnet (vgl im Überblick Engelmann in: von Wulffen SGB X 7. Auflage 2010 § 31 Rn. 32 mwN; s auch BSGE 68, 228).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - L 11 KR 92/06

    Krankenversicherung

    Die Rücknahmeentscheidung nach § 45 SGB X setzt voraus, dass die Behörde das Vertrauen auf den Bestand des den Betroffenen begünstigenden Verwaltungsakt geprüft sowie eine Ermessensentscheidung vorgenommen hat (s. etwa BSG, Urteil vom 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R).
  • SG Duisburg, 26.10.2010 - S 38 AS 86/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Abzustellen ist auf den so genannten objektiven Empfängerhorizont, d. h. darauf, wie ein Empfänger den Verwaltungsakt bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalls objektiv verstehen muss (BSG, Urteil vom 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R - juris Rn. 22; LSG NRW, Urteil vom 10.10.2007 - L 12 SO 19/06 - juris Rn. 25; Engelmann in von Wulffen, SGB X, 6. Auflage 2008, § 31 Rn. 26 mwN).

    Nicht abzustellen ist hingegen auf eine Absicht der Behörde, die vom "Empfängerhorziont" aus nicht erkennbar ist (BSG, Urteil vom 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R, aaO).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.04.2003 - L 2 U 359/02
    Dies gilt auch für den für die gesetzliche Unfallversicherung zuständigen 2. Senat des BSG (Urt v 30.6.1999, Az B 2 U 24/98 R).

    Eine Schrumpfung des Ermessens auf Null setzt voraus, dass Umstände vorliegen, die eine anderweitige Entscheidung ausschließen (BSG, Urt v 30.6.1999, Az B 2 U 24/98 R), was idR nicht der Fall ist (BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 10).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2002 - L 3 P 3/02
    Eine Absicht der Behörde, die von diesem "Empfängerhorizont" aus nicht erkennbar ist, ist hingegen im Rahmen der Auslegung nicht zu berücksichtigen (vgl BSG, Urteil vom 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R - Breithaupt 1999, 957).

    Dies ergibt sich schon daraus, dass die Beklagte weder das Vertrauen der Klägerin auf der Bestand der sie begünstigenden Feststellung erkennbar geprüft noch eine Ermessensentscheidung vorgenommen hat (vgl ebenfalls BSG, Urteil vom 30.06.1999 aaO).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2014 - L 3 U 66/13

    Berufskrankheit - Zusicherung - Rentenausschuss - Empfängerhorizont

    Hierbei lässt der Senat - anders als das SG im angefochtenen Urteil - es allerdings ausdrücklich dahinstehen, ob dem Rentenausschuss bzgl. der Anerkennung des Bestehens einer BK 2108 überhaupt gemäß § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 lit. a des Vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IV) i.V.m. § 20 der Satzung der Beklagten die Entscheidungskompetenz zukommt oder nicht (vgl. zur Problematik der Zuständigkeit des Rentenausschusses für die Feststellung eines Arbeitsunfalls: Bundessozialgericht , Urteil vom 30. Juni 1999 - B 2 U 24/98 R -, zitiert nach juris; zur Problematik der Entscheidungskompetenz des Rentenausschusses bzgl. der Feststellung eines Versicherungsfalls siehe auch: Ricke in Kasseler Kommentar, SGB VII, Stand 2014, Rn. 5 zu § 102; Köhler in Hauck/Noftz, Gesetzliche Unfallversicherung SGB VII, Stand 2011, Rn. 3b f. zu § 102), weil hier - wie gesagt - ein verobjektivierter Empfängerhorizont maßgeblich ist.
  • LSG Hessen, 18.08.2010 - L 6 SO 5/10

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulausbildung -

    Maßstab der Auslegung eines Verwaltungsaktes ist der im Ausspruch geäußerte Erklärungswille und Erklärungswert, wie er sich einem verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, darstellt, nicht jedoch eine Absicht der Behörde, die von diesem "Empfängerhorizont" aus nicht erkennbar ist (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 30.6.1999, Az. B 2 U 24/98 R).
  • LSG Bayern, 27.06.2017 - L 13 R 12/15

    Gewährung von Witwenrente trotz zurückgenommener Zusicherung

    L 3 U 229/96, bestätigt durch BSG, Urteil vom 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R -, jeweils in juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2019 - 4 LA 51/18

    Aufhebung; Aufstiegsfortbildungsförderung; Ermessensausfall; Jahresfrist;

  • SG Freiburg, 19.07.2011 - S 9 U 2468/09

    Streitige Veranlagung eines Zimmerei- und Holzbauunternehmens zu den

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 7 AL 194/09
  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 7 AY 4055/20
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2016 - L 8 SO 36/16
  • SG Lüneburg, 28.09.2006 - S 2 U 207/02
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2006 - L 6 AS 140/06
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2010 - L 6 VJ 5615/07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht