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   BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 9/98 R   

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https://dejure.org/1999,474
BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 9/98 R (https://dejure.org/1999,474)
BSG, Entscheidung vom 30.06.1999 - B 8 KN 9/98 R (https://dejure.org/1999,474)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 1999 - B 8 KN 9/98 R (https://dejure.org/1999,474)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Bergmannsvollrentenanspruch von Beschäftigten in Tetraäthylbleibetrieben der ehemaligen DDR aufgrund rahmenkollektivvertragsrechtlicher Regelungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Gewährung einer Bergmannsvollrente - Wartezeit von 25 Jahren für eine Bergmannsvollrente - Erfordernis einer bergbaulichen Versicherungszeit von 25 Jahren - Voraussetzungen für die Gewährung einer Bergmannsvollrente - Rahmenkollektivvertrag über die ...

  • Judicialis

    EinigVtr Art 30 Abs 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bergmannsvollrentenanspruch von Beschäftigten in Tetraäthylbleibetrieben der ehemaligen DDR aufgrund rahmenkollektivvertragsrechtlicher Regelungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 60 (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 2 § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 23 Abs. 1 u. 2 RÜG; Art. 30 Abs. 5 Satz 2 EinigungsV
    Rentenüberleitung/Bergmannsvollrente/Anspruchsvoraussetzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 84, 126
  • NJ 2000, 111
  • NJ 2000, 112
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 9/98 R
    Was für die "Zahlbetragsgarantie" der Anwartschaftsberechtigten der Sonder- und Zusatzversorgungsysteme der DDR (EinigVtr Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet H Abschnitt III Nr. 9 Buchst b) nach der Rechtsprechung des BVerfG gilt (Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 32/95; 1 BvR 2105/95 -, Umdruck S 43 ff), gilt in gleicher Weise für die "Rentenartgarantie" des Art. 30 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EinigVtr.
  • BGH, 28.11.1975 - V ZR 127/74

    Begriff der Urkunde

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 9/98 R
    Es liegt eine Gesetzeslücke vor, weil eine der Anlage 5 Nr. 4a der "Vereinbarung 1989" entsprechende Regelung fehlt (vgl Larenz, Methodenlehre, 6. Aufl 1991 S 370 ff; BGHZ 65, 300, 302).
  • BSG, 11.05.1995 - 2 RU 24/94

    Überleitung des bundesdeutschen Rechts bei nach DDR-Recht anerkannten

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 9/98 R
    Es handelt sich bei den oa Ausnahmefällen stets um elementare Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien, die auch bei grundsätzlicher Hinnahme und Fortführung der Rechtssetzungs- und Verwaltungsakte einer sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung nicht mehr gebilligt werden können (BSGE 76, 124, 125; BSGE 80, 119, 121 jeweils mwN).
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 19/96

    Abschmelzung nach § 48 Abs. 3 SGB X bei vor dem 3.10.1990 bindend anerkannten

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 9/98 R
    Es handelt sich bei den oa Ausnahmefällen stets um elementare Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien, die auch bei grundsätzlicher Hinnahme und Fortführung der Rechtssetzungs- und Verwaltungsakte einer sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung nicht mehr gebilligt werden können (BSGE 76, 124, 125; BSGE 80, 119, 121 jeweils mwN).
  • BSG, 05.03.1996 - 4 RA 82/94

    Anpassung von Renten nach § 13 der DDR-Eisenbahner-Verordnung,

    Auszug aus BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 9/98 R
    Eine solche Verknüpfung war verbreitet (vgl zB die in EinigVtr Anl II Kap VIII Sachgeb H Abschn III Nr. 2 genannte Versorgungsordnung der Deutschen Reichsbahn, die ebenfalls öffentlich-rechtliches Rentenversicherungsrecht enthält - BSGE 78, 41, 43 f - und die ebenfalls als Anlage zu einem Rahmenkollektivvertrag erlassen wurde) und auch nicht systemwidrig, da das Sozialversicherungsrecht der DDR zum Arbeitsrecht zählte; seine Grundzüge waren im Arbeitsgesetzbuch der DDR (AGB-DDR) vom 16. Juni 1977 (GBl DDR I 185) geregelt.
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 26/99 R

    Beeinträchtigung der Berufsfreiheit von Diätassistenten

    "Behandlungsbedürftigkeit" als Element des Krankheitsbegriffs (dazu zuletzt ausführlich BSG vom 30. September 1999 - B 8 KN 9/98 = BSGE 85, 36, 38 ff = SozR 3-2500 § 27 Nr. 11 S 38 ff) setzt im Sinne des Krankenversicherungsrechts regelmäßig die Einwirkung auf einen Körper- oder Geisteszustand mit ärztlicher Hilfe voraus (vgl § 15 Abs. 2 Satz 1 SGB V).
  • LSG Schleswig-Holstein, 09.05.2006 - L 4 KA 14/04

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress bei Verordnung eines nicht

    Die Entscheidung des BSG vom 30. September 1999 (B 8 KN 9/98 KR R - "SKAT") befasse sich mit dem indikationsfremden Einsatz eines Arzneimittels, um den es hier nicht gehe.

    Diese Frage sei indes jedenfalls seit den Urteilen des BSG vom 30. September 1999 - B 8 KN 9/98 - KR R (SKAT-Entscheidung) und 19. März 2002 - B 1 KR 37/00 R (Sandoglobulin-Entscheidung) dahingehend zu beantworten, dass als Arzneimittel grundsätzlich nur ein nach dem AMG zugelassenes Medikament anzusehen sei.

    Gegen das ihr am 5. Juli 2004 zugestellte Urteil richtet sich die am 4. August 2004 eingelegte Berufung der Beigeladenen zu 1), die zur Begründung im Wesentlichen vorträgt: Das Sozialgericht führe zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen die Urteile des BSG vom 30. September 1999 - B 8 KN 9/98 KR R - und vom 19. März 2002 - B 1 KR 37/00 R - an.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - L 7 KA 52/14

    Vertragsarzt - Qualitätsprüfungs-Richtlinie (juris: QPRL) des Gemeinsamen

    Andererseits hat die Rechtsprechung vom GBA (bzw. seinem Vorgänger, dem Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen) erlassene Richtlinien wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht für unwirksam gehalten (BSG, Urteile vom 30. September 1999 - B 8 KN 9/98 KR R - und vom 10. Mai 2005 - B 1 KR 25/03 R - "Viagra"; Senat, Urteil vom 27. Mai 2015 - L 9 KR 309/12 KL - "Raucherentwöhnung"; jeweils juris).
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