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   BSG, 30.06.2015 - B 8 SO 87/14 B   

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https://dejure.org/2015,20349
BSG, 30.06.2015 - B 8 SO 87/14 B (https://dejure.org/2015,20349)
BSG, Entscheidung vom 30.06.2015 - B 8 SO 87/14 B (https://dejure.org/2015,20349)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - B 8 SO 87/14 B (https://dejure.org/2015,20349)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII; Verfahrensmangel; Umgehung von Zulässigkeitsanforderungen; Unzutreffende Sachentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII ; Verfahrensmangel; Umgehung von Zulässigkeitsanforderungen; Unzutreffende Sachentscheidung

  • rechtsportal.de

    Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 30.06.2015 - B 8 SO 87/14 B
    Denn Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht, ob das Berufungsgericht in der Sache richtig entschieden hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 30.06.2015 - B 8 SO 87/14 B
    Um der Darlegungspflicht zu genügen, muss eine konkrete Rechtsfrage formuliert, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihr angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) dargelegt werden (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

    Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw

    Auszug aus BSG, 30.06.2015 - B 8 SO 87/14 B
    Er hat insoweit zwar auf die Entscheidung des Senats vom 29.9.2009 (BSGE 104, 207 ff = SozR 4-3530 § 6 Nr. 1) hingewiesen, wonach ohne erneuten Antrag Grundsicherungsleistungen von Amts wegen zu gewähren sind.
  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Beschränkung des

    Auszug aus BSG, 30.06.2015 - B 8 SO 87/14 B
    Er rügt hinsichtlich der Entscheidung über den ernährungsbedingten Mehrbedarf eine Divergenz zu Entscheidungen des Bundessozialgerichts ([BSG] Urteile vom 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 14 und 14.2.2013 - B 14 AS 48/12 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 15), weil das LSG die Empfehlungen des Deutschen Vereins als antizipierte Sachverständigengutachten behandelt habe, was den Entscheidungen des BSG widerspreche.
  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 48/12 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung - Laktoseintoleranz eines

    Auszug aus BSG, 30.06.2015 - B 8 SO 87/14 B
    Er rügt hinsichtlich der Entscheidung über den ernährungsbedingten Mehrbedarf eine Divergenz zu Entscheidungen des Bundessozialgerichts ([BSG] Urteile vom 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 14 und 14.2.2013 - B 14 AS 48/12 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 15), weil das LSG die Empfehlungen des Deutschen Vereins als antizipierte Sachverständigengutachten behandelt habe, was den Entscheidungen des BSG widerspreche.
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 30.06.2015 - B 8 SO 87/14 B
    Eine Divergenz liegt nur dann vor, wenn das LSG einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem tragenden abstrakten Rechtssatz des BSG aufgestellt hätte; eine Abweichung ist erst dann zu bejahen, wenn das LSG diesen Kriterien - wenn auch unter Umständen unbewusst - widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe entwickelt hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).
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