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   BSG, 30.07.1959 - 2 RU 174/58   

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BSG, 30.07.1959 - 2 RU 174/58 (https://dejure.org/1959,9156)
BSG, Entscheidung vom 30.07.1959 - 2 RU 174/58 (https://dejure.org/1959,9156)
BSG, Entscheidung vom 30. Juli 1959 - 2 RU 174/58 (https://dejure.org/1959,9156)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 10, 233
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BSG, 28.09.1993 - 1 RR 3/92

    Verwaltungsakt - Nichtigkeit - Befangenheit

    Dies ergibt sich aus der im sozialgerichtlichen Verfahren gemäß § 202 Sozialgerichtsgesetz (SGG) entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 549 Abs. 2 Zivilprozeßordnung (ZPO) (BSGE 10, 233, 236 = SozR Nr. 1 zu § 549 ZPO; BSG SozR 1750 § 549 Nr. 1).
  • BSG, 19.09.2007 - B 9/9a SB 49/06 B

    Anfechtbarkeit eines Zwischenurteils

    Das ergibt sich allgemein aus § 202 SGG iVm § 303 ZPO (vgl dazu BSGE 10, 233 = SozR Nr. 1 zu § 549 ZPO; BSGE 13, 32 = SozR Nr. 6 zu § 160 SGG; BSGE 13, 140 = SozR Nr. 1 zu § 590 ZPO; BSG SozEntsch BSG 1/4 § 160 Nr. 3; BSG SozEntsch BSG 1/4 § 125 Nr. 5; BSG SozR 1500 § 78 Nr. 7).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.11.2002 - L 1 AL 209/01

    Höhe des Insolvenzgeldes - Verminderung des Arbeitsentgelts um eine fiktive

    Es kann dahinstehen, ob das SG Speyer für die Entscheidung des Rechtsstreits örtlich gemäß § 57 Abs. 3 SGG zuständig war, weil der Kläger seinen Wohnsitz im Ausland und die Beklagte ihren Sitz in Nürnberg hat, denn in entsprechender Anwendung der §§ 512a, 549 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die örtliche Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts im Berufungs- und Revisionsverfahren nicht mehr überprüft wird, wenn das SG sie angenommen hat (BSGE 10, 233 ff; BSG, Urteil vom 08.10.1981 - 2 RU 20/81-).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2017 - L 32 AS 2145/15

    Sozialgerichtliches Verfahren: Erledigung eines Rechtsstreits; Weiterführung zum

    Eine solche Bindung ist aber nicht gegeben, wenn das Sozialgericht die Berufung gegen eine Entscheidung zulässt, die ihrer Natur nach nicht berufungsfähig ist (Meyer-Ladewig, a.a.O., § 144 Rdnr. 43b unter Hinweis u. a. auf Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 7. Juli 1955 - 10 RV 175/54, Rdnrn. 15 und 16, zitiert nach juris, abgedruckt in BSGE 1, 104 und BSG, Urteil vom 30. Juli 1959 - 2 RU 174/58, abgedruckt in BSGE 10, 233, 239; so auch BSG, Urteil vom 10. November 1960 - 8 RV 185/58, Rdnr. 12, zitiert nach juris, abgedruckt in BSGE 13, 140; BSG, Beschluss vom 8. Januar 1985 - 7 BAr 109/84, Rdnr. 3, zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 1500 § 160 Nr. 54), wie dies wegen § 144 Abs. 4 SGG auch hinsichtlich der Kosten des Verfahrens zutrifft.
  • LSG Hessen, 06.07.1983 - L 3 U 1487/80
    Also verbleibt es bei dem Grundsatz, dass die örtliche Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts in entsprechender Anwendung der §§ 512 a, 549 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) dann nicht mehr überprüft wird, wenn das SG sie positiv angenommen hat (vgl. BSG, Urteil vom 30.7.1959, 2 RU 174/58, in BSGE 10, 233).
  • BSG, 15.11.1973 - 3 RK 50/72

    Mitgliederwerbung einer Ersatzkasse - Rechtsweg zu den Gerichten der

    Über diesen Teil des Streitgegenstandes konnte der Senat vorab durch Zwischenurteil entscheiden (§ 202 SGG i.V.m. §§ 275 Abs. 1, 274 Abs. 2 Nr. 2 der Zivilprozeßordnung -ZPO-; vgl. BSG 10, 233).
  • LSG Hessen, 06.07.1983 - L 3 U 1486/80
    Also verbleibt es bei dem Grundsatz, dass die örtliche Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts in entsprechender Anwendung der §§ 512 a, 549 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) dann nicht mehr überprüft wird, wenn das SG sie positiv angenommen hat (vgl. BSG, Urteil vom 30.7.1959, 2 RU 174/58, in BSGE 10, 233).
  • BSG, 09.03.2023 - B 11 SF 2/23 S

    Bestimmung des zuständigen Gerichts im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Soweit das BSG zu dem aufgrund § 10 Abs. 3 SGG erlassenen § 2 der Verordnung über Zuständigkeiten in der Sozialgerichtsbarkeit vom 9.4.1954 (Bay GVBl S 56 - ZVO) angenommen hat, dass hierdurch die örtliche Zuständigkeit geregelt wird, hat es dies in Abgrenzung zu der zitierten Rechtsprechung des BGH damit begründet, dass mit dieser Regelung nicht eine fachlich besonders qualifizierte Rechtsprechung intendiert sei, sondern die günstige geographische Lage der Beklagten zum Gerichtsort München leitend gewesen sei ( BSG vom 30.7.1959 - 2 RU 174/58 - BSGE 10, 233 = SozR Nr. 1 zu § 549 ZPO = juris RdNr ) .
  • BSG, 27.11.1964 - 9 RV 686/64
    Rechtsmittel, das lediglich darauf gestützt wird, das Gericht des ersten Rechtszuges habe seine örtliche Zum ständigkeit mit Unrecht angenommen, nicht statthaft ist (BSG 10, 233)° Schon diese Erwägung gebietet es, vor der örtlichen Zuständigkeit die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges zu prüfen, zumal die örtliche Zuständige keit nach denjenigen Vorschriften zu bestimmen ist, die für die sachlich zuständige Gerichtsbarkeit gelten, Die Bestimmungen des SGG geben keinen Anhalt dafür, daß beim lehlcn sowohl der örtlichen als auch der sachlichen Zu« ständigkeit etwa zunächst nur die örtliche Zuständigkeit zu prüfen sei.
  • BSG, 30.07.1959 - 2 RU 159/58
    Zivilprozeßrechts fast wörtlich übernomgen hat° Das Bedlrfnis, die Rechtskraft der Sachentecheidung nicht durch langwierige ZuständigkeitsstreitiEURkeiten hinauszuziehen, besteht im Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit ebenso wie im Zivilprozeß (so auch Brackmenn, Handbuch der Sozielversicherung, Stand: Februar 1959, Bd° I So 258 l und m mit weiteren Hschweisen; Peters-Sautter-Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarheit" @ 98 Anmo l und 2; teilweise aaAo anne überzeugende Begründung: Hastler, n3w° 1954 so 1851 und Enz, zrs" 1954 s" 223 £?257)" Der in die Form eines Urteils gekleidete Ausspruch der Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkcit des SG° München ist daher unanfechtbar; daß der Streit die örtliche - und nicht etwa die funktionelle oder sachliche - Zuständigkeit betraf, hat das LSG" mit Recht angenommen (vgl.° hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 30° Juli 1959 - 2 RU 174/58)" Mit der Auffassung über die Unanfechtberkeit des Berufungsurteils befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit einer Entscheidung des 3" Senats des Bundessozielgcrichts vom 24° No» vember 1958 (SozR° see 5 98 3310 Da 2 urc 4; hinsichtlich der Wirkung eines Verweisungsbeschlusses nach % 98 SGG vgl° auch esG" 2 5° 63 5357)".
  • LSG Niedersachsen, 13.04.1989 - L 10 Ar 8/88

    Sozialgericht; Berufung; Zuständigkeit; Örtlich; Unterhaltsanspruch; Einkommen;

  • BSG, 13.05.1966 - 5 RKn 94/63
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