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   BSG, 30.08.2007 - B 10 LW 1/06 R   

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https://dejure.org/2007,4862
BSG, 30.08.2007 - B 10 LW 1/06 R (https://dejure.org/2007,4862)
BSG, Entscheidung vom 30.08.2007 - B 10 LW 1/06 R (https://dejure.org/2007,4862)
BSG, Entscheidung vom 30. August 2007 - B 10 LW 1/06 R (https://dejure.org/2007,4862)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Alterssicherung der Landwirte - Landwirt - Ehegatte - Beitragszuschuss - Berechnung - Einkommensermittlung - Einkommensänderung - Einkommensteuerbescheid

  • openjur.de

    Alterssicherung der Landwirte; Landwirt; Ehegatte; Beitragszuschuss; Berechnung; Einkommensermittlung; Einkommensänderung; Einkommensteuerbescheid

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zugrundelegung des Einkommensteuerbescheids für das zeitnächste Veranlagungsjahr bei der Erstentscheidung über einen Beitragszuschuss zur landwirtschaftlichen Alterskasse; Anknüpfung an das Einkommensteuerrecht bei Problemen mit der Statuierung von Einkommensgrenzen im ...

  • Judicialis

    ALG § 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensermittlung beim Anspruch auf Beitragszuschuss in der Alterssicherung der Landwirte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 260 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 4/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - Landwirt - Einkommensermittlung

    Auszug aus BSG, 30.08.2007 - B 10 LW 1/06 R
    Das Gesetz nimmt in Kauf, dass der Beitragszuschuss noch für kurze Zeit nach veralteten und weniger realitätsgerechten Daten berechnet - und gezahlt - wird, um den Verwaltungsaufwand zu vermeiden, der mit rückwirkenden Neufeststellungen verbunden wäre, die Rückforderungen bzw Nachzahlungen für die Vergangenheit erforderlich machten (vgl BSGE 87, 76, 79 = SozR 3-5868 § 32 Nr. 4 S 25 f; BSG SozR 3-5868 § 32 Nr. 11 S 72).

    Im Gesetz fehlt jeder Anhalt, dass bei Erstfeststellungen - wie im vorliegenden Fall - ältere und deshalb in ihrer Aussagekraft überholte Einkommensteuerbescheide für zeitfernere Veranlagungsjahre maßgeblich sein sollen (BSG SozR 3-5868 § 32 Nr. 11 S 72), wenn bereits Daten für die jüngere Vergangenheit vorliegen, die das laufende Einkommen normalerweise besser repräsentieren.

  • BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 8/00 R

    Beitragszuschüsse - Erstattung - Landwirtschaft - Einkommensteuerbescheid -

    Auszug aus BSG, 30.08.2007 - B 10 LW 1/06 R
    Das Gesetz nimmt in Kauf, dass der Beitragszuschuss noch für kurze Zeit nach veralteten und weniger realitätsgerechten Daten berechnet - und gezahlt - wird, um den Verwaltungsaufwand zu vermeiden, der mit rückwirkenden Neufeststellungen verbunden wäre, die Rückforderungen bzw Nachzahlungen für die Vergangenheit erforderlich machten (vgl BSGE 87, 76, 79 = SozR 3-5868 § 32 Nr. 4 S 25 f; BSG SozR 3-5868 § 32 Nr. 11 S 72).
  • BSG, 20.11.1996 - 14 REg 6/96

    Verfassungsmäßigkeit der Einkommensanrechnung beim Erziehungsgeld mit Hilfe einer

    Auszug aus BSG, 30.08.2007 - B 10 LW 1/06 R
    Die von der Beklagten bei rückwirkend festgestellter Versicherungspflicht befürwortete Nachzeichnung der Bewilligungsgeschichte, wie sie bei fiktiven Entscheidungen über den Beitragszuschuss und bei gedachten Neufeststellungen nach Vorlage des jeweils jüngsten Einkommensteuerbescheides für das zeitnächste Veranlagungsjahr abgelaufen wäre, dürfte sich auch deshalb verbieten, weil damit neben größerem Verwaltungsaufwand - bei im Zeitablauf regelmäßig steigenden Einkommen - häufig erhöhte Ausgaben für Beitragszuschüsse und damit - wegen deren Steuerfinanzierung - Fehlsubventionierungen verbunden wären (vgl zur Einsparung von Haushaltsmitteln durch Einkommensaktualisierung im Erziehungsgeldrecht BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 13 S 76).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - L 3 LW 2/08

    Berechnung des Beitragszuschusses für einen versicherungspflichtigen Landwirt

    Das Gesetz nimmt in Kauf, dass der Beitragszuschuss noch für kurze Zeit nach veralteten und weniger realitätsgerechten Daten berechnet - und gezahlt - wird, um den Verwaltungsaufwand zu vermeiden, der mit rückwirkenden Neufeststellungen verbunden wäre, die Rückforderungen bzw. Nachzahlungen für die Vergangenheit erforderlich machten (Bundessozialgericht (BSG)-, Urteil vom 30. August 2007 - B 10 LW 1/06 R -, SozR 4-5868 § 32 Nr. 3).
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