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   BSG, 30.09.1970 - 2 RU 97/67   

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https://dejure.org/1970,10656
BSG, 30.09.1970 - 2 RU 97/67 (https://dejure.org/1970,10656)
BSG, Entscheidung vom 30.09.1970 - 2 RU 97/67 (https://dejure.org/1970,10656)
BSG, Entscheidung vom 30. September 1970 - 2 RU 97/67 (https://dejure.org/1970,10656)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.01.1970 - 2 RU 175/67

    Hinterbliebenenrente - Ungeklärte Todesursache - Folgen objektiver

    Auszug aus BSG, 30.09.1970 - 2 RU 97/67
    nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast zu der Klägerin, die aus dem von ihr behaupteten Sachverhalt die für sie günstige Rechtsfolge herleiten will° Im ein» zelnen wird hierzu auf das Urteil des erkennenden Senats vom 310 Oktober 1969 (BSG 30, 121) und vom 30° Januar 1970 (BSG 30, 278) Bezug genommen° Da hiernach der Anspruch der "Klägerin Hinterbliebenenentschädigung daran.schei- auf schon.
  • BSG, 22.08.1955 - 2 RU 49/54
    Auszug aus BSG, 30.09.1970 - 2 RU 97/67
    Nach den von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen des LSG (@ 163 SGG) war die Feier, die am 4" Juni 1965 im Anschluß an die Arbeitszeit in den Betriebsräumen der Bezirksdirektion Hamburg-Wandsbek der WOVAeKrankenversicherung stattfand, vom Ehemann der Klägerin aus Anlaß seiner Beförderung und seines Geburtstags veranstaltet worden" Er hatte den Kreis der Teilnehmer (nur etwa 11 bis 12 von insgesamt 65 Betriebse angehörigen) durch seine Einladung bestimmt und auchden überwiegenden Teil der Kosten getragen° Die Betriebsleitung hatte zu diesen Kosten nichts beigetragen und auch sonst auf die Gestaltung der Feier keinen bestimmenden Einfluß genommen" Das LSG hat, wie auch die Revision nicht bestreitet" zutreffend ausgeführt, daß die Feier "privaten Charakter" trug und keine unter Versicherungsschutz stehende betriebliche Veranstaltung war (vgl" BSG 1, 179" auch SozR Nr" 7 zu 5 543 aF RVO)" Die Teilnahme des Ehemanns der Klägerin an der Feier ist vom LSG zutreffend dem unversicherten persönlichen Lebensxo (.
  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus BSG, 30.09.1970 - 2 RU 97/67
    gehabt habe° Wenn dies zuträfe, so würde es zur Folge haben, daß der Ehemann der Klägerin mit der Fahrt zu den Eheleuten S :i:31inochmals eine versicherte Tätigkeit aufgenommen und auch auf der weiteren Heimfahrt nach dem vergeblichen Aufsuchen der Eheleute S 12323 unter Versicherungsschutz gestanden hätte° Das LSG ist jedoch bei der Würdigung der zur Klärung dieses Vorbringens erhobenen Beweise zum Ergebnis gelangt, es habe nicht aufgeklärt werden können, ob das Vorbringen der Klägerin zu- Revitreffe° Diese - negative - Feststellung ist für das sionsgericht bindend (@ 165 SGG)° Die Rügen, mit denen die Revision diese Feststellung angreift, sind nicht geeignet, die Bindung zu beseitigen° Sie reichen nicht aus, um schlüssig darzutun, daß das LSG, das sich ausführlich mit den für und gegen die Richtigkeit des Vorbringens sprechenden Gründen auseinandergesetzt hat, bei der Würdigung der Beweise die gesetzlichen Grenzen des Rechts der freien richterlichen Überzeugungsbildung überschritten hat° Die Rügen betreffen die Beweiswürdigung selbst und sind allenfalls geeignet, darzutun, daß von einem anderen wertenden Standpunkt aus ein für die Klägerin günstiges Ergebnis der Beweiswürdigung möglich ist (vgl° BSG 1, 150, 155; 2, 236, 237; 18, 287, 290)" Die Feststellung des LSG, daß nicht geklärt werden konnte, was der Ehemann der Klägerin in den zwei Stunden zwischen dem Abschied von Frau 113; und dem Unfall getan hat, hat zur Folge, daß ein rechtlich wesentlicher ursächlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit des Ehemanns der Klägerin und der Fahrt, auf der sich der Unfall ereignet hat, nicht nachweisbar ist" Ein solcher ursächlicher Zusammenhang ist aber eine der Voraussetzungen für den Entschädigungsanspruch der Klägerin, der sich darauf stützt, daß der Unfall ihres Ehemanns ein Arbeitsunfall (55 542, 545, 586, 588 RVG aF) gewesen sei, d"h" mit der versicherten Tätigkeit in ursächlichem Zusammenhang stand° Diese Unaufklärbarkeit des Sachverhalts geht " 11.
  • BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67

    Hinterbliebenenrente - Tödlicher Verkehrsunfall - Unfallursache - Alkoholbedingte

    Auszug aus BSG, 30.09.1970 - 2 RU 97/67
    nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast zu der Klägerin, die aus dem von ihr behaupteten Sachverhalt die für sie günstige Rechtsfolge herleiten will° Im ein» zelnen wird hierzu auf das Urteil des erkennenden Senats vom 310 Oktober 1969 (BSG 30, 121) und vom 30° Januar 1970 (BSG 30, 278) Bezug genommen° Da hiernach der Anspruch der "Klägerin Hinterbliebenenentschädigung daran.schei- auf schon.
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Bei der erneut zum Versicherungsschutz führenden Wiederaufnahme eines unterbrochenen Weges handelt es sich um eine anspruchsbegründende Tatsache, deren Nichterweislichkeit zu Lasten des Versicherten geht (Urteile vom 30. Januar 1970 - 2 RU 284/67 = VersR 1970, 637, 638, vom 30. September 1970 - 2 RU 97/67 - und vom 18. April 2000 - B 2 U 7/99 R).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 26/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Die Beweislosigkeit geht zu Lasten des Klägers, weil er sich auf das Wiederentstehen des Versicherungsschutzes als anspruchsbegründende Tatsache beruft (so schon Urteile des Senats vom 30. Januar 1970 - 2 RU 284/67 - USK 7018 = VersR 1970, 637, 638 und -2 RU 97/67 - Kartei Lauterbach/Watermann Nr. 8061 zu § 550 S 1 RVO = VdKMitt 1970, 499; siehe auch: Ziegler in: SGB VII, Gesetzliche Unfallversicherung, Lehr- und Praxiskommentar, 2. Aufl 2007, § 8 11.3 RdNr 274; Keller in: Hauck/Noftz, SGB VII, Stand: 2005, K § 8 RdNr 341; Köhler VSSR 2002, 1, 3 f; Plagemann VersR 1997, 9, 10; Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 2 Unfallversicherungsrecht, München 1996, § 32 RdNr 8 bis 10; Ricke BG 1988, 799, 801 f; Bonvie BG 1988, 459, 461; Hessisches LSG, Urteil vom 24. Juni 1998 - L 3 U 685/96 - HVBG-INFO 1998, 3194, 3198 f; vgl auch Senatsurteil vom 18. April 2000 - B 2 U 7/99 R - HVGB-INFO 2000, 1846, 1852; aA Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: 2007m § 8 SGB VII RdNr 12.39; Krasney in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand: 2007, § 8 SGB VII RdNr 248).
  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 16/93

    Unfallversicherung - Wegeunfall

    Gleiches gilt für die Entscheidung des Senats vom 30. September 1970 - 2 RU 97/67 - (Kartei Lauterbach/Watermann Nr. 8061 zu § 550 S. 1 RVO).
  • LSG Hessen, 09.05.1973 - L 3 U 482/72
    Die Folgen dieser objektiven Beweislosigkeit gehen aber zu Lasten der Kläger (BSG Urt. vom 30.9.1970 - 2 RU 97/67, 294/67; Lauterbach a.a.O. Anm. 19 zu § 548 RVO).
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