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   BSG, 30.09.1976 - 4 RJ 87/74   

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BSG, 30.09.1976 - 4 RJ 87/74 (https://dejure.org/1976,3883)
BSG, Entscheidung vom 30.09.1976 - 4 RJ 87/74 (https://dejure.org/1976,3883)
BSG, Entscheidung vom 30. September 1976 - 4 RJ 87/74 (https://dejure.org/1976,3883)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auszahlung von Renten - Ausland - Von Polen übernommene deutsche Ostgebiete

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 42, 249
  • DVBl 1978, 218
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

    Auszug aus BSG, 30.09.1976 - 4 RJ 87/74
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in dem Beschluß vom 7. Juli 4975 - 4 BvR 274, 209/72, 195, 194, 184/73 und 247/72 (BVerfGE 40, 141, 164, 170) ausgeführt, bestimmend für die Auslegung des Vertrages sei der politisch-geschichtliche Hintergrund und sein Ziel, politische Beziehungen des Bundes zu regeln, indem er einem neuen außenpolitischen Konzept die Bahn bereite und auf dem Gebiet der Ostpolitik eine auf Dauer angelegte, der EntSpannung und Friedenssicherung dienende Politik einleiten solle.
  • BSG, 29.05.1991 - 4 RA 38/90

    Gewöhnlicher Aufenthalt bei lebenslänglicher Strafhaft

    Renten waren daher in diese Gebiete nicht auszuzahlen (BSGE 42, 249 = SozR 2200 § 1318 Nr. 1 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- zum Warschauer Vertrag in BVerfGE 40, 141, 174 ff).
  • BSG, 26.04.1979 - 5 RKn 8/78
    Nach der Rechtsprechung des 4° Senats des BSG hat sich daran durch den Warschauer Vertrag nichts geändert, denn dieser geht - insbesondere in Art III davon aus, daß die rentenrechtlichen Fragen für die Versicherten, die nach 1945 in den von Polen übernommenen deutschen Gebieten verblieben sind, einer besonderen Regelung bedürfen; der Warschauer Vertrag ist daher lediglich Grundlage für das später abgeschlossene deutsch-polnische Abkommen, das diese Fragen abschließend regelt (vgl insbesondere BSGE 42, 249, 250 = SozR 2200 5 1518 Nr. 1).

    Warschauer Vertrages - insbesondere des Inhalts seines Artikels I - oder seit der Unterzeichnung des Abkommens Rechtsrealität war° Eine so begründete, für die Klägerin günstige Entscheidung wäre jedoch mit dem Urteil des 4° Senats des BSG vom 50. September 1976 (BSGE 42, 249 = SozR 2200 5 1518 Nr. 1) nicht zu vereinbaren, obwohl der 4, Senat sich mit den sich aus dem Abkommen ergebenden Argumenten nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat.

  • BSG, 21.06.1989 - 1 RA 53/88

    In Danzig in der Zeit von 1940 bis Frühjahr 1945 zurückgelegte

    Zwar geht auch der erkennende Senat - insoweit in Übereinstimmung mit dem 11. Senat (BSGE 54, 51, 52 = SozR 6710 Art. 4 Nr. 3 und SozR 2200 § 1259 Nr. 69 zu Danziger Zeiten vor 1940; BSGE 61, 30 = SozR 6710 Art. 4 Nr. 5 zu Zeiten in den ehemaligen deutschen Ostgebieten) - davon aus, daß das DPSVA Danzig ebenso wie die unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete in Ansehung des Abkommens zu dem Gebiet der Volksrepublik Polen rechnet, ohne über die völkerrechtliche Zuordnung im übrigen zu entscheiden (vgl BSGE 42, 249 = SozR 2200 § 1318 Nr. 1; s auch BVerfG SozR 2200 § 1318 Nr. 5).
  • BSG, 10.07.1979 - 3 RK 87/77

    Forderungsübergang der KK - Erteilung eines Rentenbescheides

    Zur Realisierung der der Krankenkasse infolge des gesetzlichen Übergangs des Rentenanspruchs gegebenen Ausgleichsmöglichkeit bedarf es dann allerdings nicht der Erteilung eines Rentenbescheides, der ohnehin nur deklaratorische Bedeutung besäße (vgl BSG in SozR Nr. 6 zu 5 29 EVO; BSGE 42, 249, 224 = SozR 2200 5 29 RVG Nr. 6; vgl auch BSGE 45, 247, 249 = SozR 5750 Art. 2 5 54a ArVNG Nr. 47).
  • LSG Sachsen, 10.08.2000 - L 3 AL 101/99
    Vorliegend bestand jedoch kein konkreter Anhaltspunkt für eine Verpflichtung der Behörde zur Rechtsberatung i.S. von § 14 SGB I. Eine Verpflichtung zur Beratung besteht entweder bei entsprechendem Ersuchen (BSGE 42, 249, 227 [BSG 30.09.1976 - 4 RJ 87/74]) oder bei einem konkreten Anlass (BSG USK 80553).
  • BSG, 16.11.1978 - 3 RK 10/77

    Krankenkasse - Übergang eines Rentenbetrags - Teil eines Monats - Berechnung

    sind hier also kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung als monatlich wiederkehrende und im voraus zahlbare Leistungen konkretisiert (BSGE 42, 249, 222).
  • BSG, 10.07.1979 - 3 RK 43/78
    Die Rechtsbeziehungen zwischen der Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger ließen sich durch einen Rentenbescheid9 der ohnehin nur deklaratorische Bedeutung besäße (Vgl BSG in SozR Nr. 6 zu % 29 RVG; BSGE 42, 249, 224 = SozR 2200 5 29 RVG Nr. 63 vgl auch BSGE 45, 247, 249 = SozR 5750 Art. 2 5 51a ArVNG Nr. 47} nicht regeln; denn es handelt sich um zwei gleichgeordnete Sozialversicherungsträger" deren Rechtsbeziehungen zueinander nicht durch Verwaltungsakt geregelt werden können.
  • BSG, 10.05.1979 - 11 RA 18/79

    Anspruch auf Rente - Deutscher in den Ostgebieten - Zurückgelegte

    Ein Versicherter deutscher Staatszugehörigkeit, der in den von Polen übernommenen deutschen Ostgebieten lebt, hat auch unter Berücksichtigung der deutsch-polnischen Abkommen vom 07.12.1970 und 09.10.1975 keinen Anspruch auf Auszahlung einer Rente, die ausschließlich auf außerhalb des Geltungsbereichs des AVG zurückgelegten Versicherungszeiten beruht; die Rente darf ihm auch nicht als Ermessensleistung gezahlt werden (Anschluß an BSG 30.09.1976 4 RJ 87/74 = BSGE 42, 249 und BSG 28.01.1977 5 RJ 119/74 = BSGE 43, 164. Diese Regelung ist nicht verfassungswidrig (GG Art. 3, 14, 20).
  • BSG, 10.07.1979 - 3 RK 3/79

    Versicherter stellt Rentenantrag, stirbt aber vor Erteilung des Rentenbescheides

    Zur Realisierung der der Krankenkasse infolge des gesetzlichen Übergangs des RentenansPruchs gegebenen Ausgleichsmöglichkeit bedarf es dann allerdings nicht der Erteilung eines Rentenbescheides, der ohnehin nur deklaratorische Bedeutung besäße (vgl BSG in "SozR Nr. 6 zu 5 29 RVO;"BSGE 42, 249, 224 = SozR 2200 5 29 EVO Nr. 6; vgl auch BSGE 45, 247, 249 = SozR 5750 Art. 2 5 54a ArVNG - 6.
  • BSG, 27.06.1978 - 4 RJ 89/77

    Ausland - Gebiet eines auswärtigen Staates - DDR - Waisenrente

    Wie der Senat bereits früher (BSGE 42, 249, 250; Urteil vom 50. September 4976 4 RJ 427/75 - DAngVers 77, 458) entschieden hat, beschränkt sich die EVO in ihren Vorschriften über die "Zahlung von Leistungen" (Überschrift des Unterabschnitts D des 2. Abschnitts im 4. Buch) nicht auf die Einteilung von Territorien in "Inland" und "Ausland", sondern nimmt eine Dreiteilung vor in - den "Geltungsbereich dieses Gesetzes",.
  • BSG, 26.05.1977 - 2 RU 70/76
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