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   BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 20/95   

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BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 20/95 (https://dejure.org/1996,3750)
BSG, Entscheidung vom 30.09.1996 - 10 RKg 20/95 (https://dejure.org/1996,3750)
BSG, Entscheidung vom 30. September 1996 - 10 RKg 20/95 (https://dejure.org/1996,3750)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen einen Aufhebungsbescheid und Rückforderungsbescheid - Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld - Unzulässigkeit eines Widerspruchs wegen Fristversäumnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 19/78

    Verspätet eingelegter Widerspruch - Versäumung der Widerspruchsfrist -

    Auszug aus BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 20/95
    Der Senat kann im vorliegenden Zusammenhang ebenfalls offenlassen, wie diese Frage zu entscheiden ist; er weist allerdings darauf hin, daß die Darstellung des LSG zum Meinungsstand nicht ganz zutreffend ist: Richtig ist, daß nach der Rechtsprechung des BSG die Versäumung der Widerspruchsfrist der Zulässigkeit der Klage nicht entgegensteht (Urteile vom 15. September 1978, SozR 1500 § 87 Nr. 5 und vom 12. Oktober 1979, BSGE 49, 85 = SozR 1500 § 84 Nr. 3).

    Unerheblich ist im vorliegenden Fall, daß die Versäumung der Widerspruchsfrist der Zulässigkeit der Klage nicht entgegensteht, wenn die Widerspruchsstelle über einen verspätet eingelegten Widerspruch sachlich entschieden hat (BSG vom 12. Oktober 1979, BSGE 49, 85, 87 ff = SozR 1500 § 84 Nr. 3 im Anschluß an Rechtsprechung des BVerwG).

  • BFH, 24.07.1984 - VII R 122/80

    Zulässigkeit einer Klage und einer Klageänderung gem. § 68 FGO nach

    Auszug aus BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 20/95
    Demgegenüber hat der BFH inzwischen die früher (s das im Urteil des LSG zitierte BFH-Urteil vom 14. April 1970, BFHE 99, 100 = BStBl II 1970, 548) vertretene Ansicht aufgegeben und ist nunmehr wie das BSG der Auffassung, daß die rechtzeitige Erhebung des Einspruchs keine Prozeßvoraussetzung ist (BFH vom 11. Oktober 1977, BFHE 124, 1; BFH vom 24. Juli 1984, BFHE 141, 470, 471f).

    Der Senat schließt sich daher der Auffassung des BFH (Urteil vom 24. Juli 1984, BFHE 141, 470, 473) an, daß, wenn die Frist zur Einleitung des Vorverfahrens (hier: Widerspruchsfrist) nicht unverschuldet versäumt worden ist, es im Regelfalle aus revisionsrechtlicher Sicht unerheblich ist, ob die Instanzgerichte die Klage durch Endurteil als unzulässig oder als unbegründet abgewiesen haben.

  • BSG, 24.05.1966 - 1 RA 3/64

    Anspruch auf Geschiedenen-Witwenrente nach § 42 des

    Auszug aus BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 20/95
    Die vom Kläger insoweit herangezogenen Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) sagen hierzu nichts aus, da sie sich nicht auf die im vorliegenden Fall streitige Formulierung beziehen, sondern auf die Wendungen "nach Empfang" bzw "nach Zustellung" (BSG vom 24. März 1993, SozR 3-1500 § 66 Nr. 2; BSG vom 24. Mai 1966, BSGE 25, 31 = SozR Nr. 31 zu § 66 SGG).
  • BFH, 11.10.1977 - VII R 73/74

    Verwerfung eines verspäteten Einspruchs - Unzulässigkeit - Klage -

    Auszug aus BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 20/95
    Demgegenüber hat der BFH inzwischen die früher (s das im Urteil des LSG zitierte BFH-Urteil vom 14. April 1970, BFHE 99, 100 = BStBl II 1970, 548) vertretene Ansicht aufgegeben und ist nunmehr wie das BSG der Auffassung, daß die rechtzeitige Erhebung des Einspruchs keine Prozeßvoraussetzung ist (BFH vom 11. Oktober 1977, BFHE 124, 1; BFH vom 24. Juli 1984, BFHE 141, 470, 471f).
  • BFH, 14.04.1970 - VII R 69/68

    Verspäteter Einspruch - Unzulässigkeit - Klage - Unbegründetheit

    Auszug aus BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 20/95
    Demgegenüber hat der BFH inzwischen die früher (s das im Urteil des LSG zitierte BFH-Urteil vom 14. April 1970, BFHE 99, 100 = BStBl II 1970, 548) vertretene Ansicht aufgegeben und ist nunmehr wie das BSG der Auffassung, daß die rechtzeitige Erhebung des Einspruchs keine Prozeßvoraussetzung ist (BFH vom 11. Oktober 1977, BFHE 124, 1; BFH vom 24. Juli 1984, BFHE 141, 470, 471f).
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 4/92

    Rückforderung - Kindergeld - Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 20/95
    Ob die Erklärung einer Behörde als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist, richtet sich danach, wie der Empfänger diese Erklärung bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalles zu deuten hatte (hierzu das Senatsurteil vom 29. Oktober 1992, SozR 3-1300 § 50 Nr. 13 S 34 mwN).
  • BSG, 08.03.1995 - 9 RV 7/93

    Voraussetzungen für die Wiedergewährung einer entzogenen Versorgungsrente -

    Auszug aus BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 20/95
    Ist im Rahmen eines Zugunstenverfahrens (§ 44 SGB X) ein Aufhebungsbescheid nach § 48 Abs. 1 SGB X zu überprüfen, so kommt es uU nicht - mehr - darauf an, ob dieser Bescheid gegen die vertrauensschützenden Verfahrensnormen dieser Vorschrift verstößt, also zB trotz Gutgläubigkeit des Betroffenen eine Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit (§ 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X) ausspricht, sondern nur darauf, ob dem Betroffenen die entzogene Leistung nach materiellem Recht zustand (s das Senatsurteil vom 10. Dezember 1985, SozR 5870 § 2 Nr. 44 S 149; vgl auch BSG vom 22. März 1989, SozR 1300 § 44 Nr. 38 S 107 ff; ebenso im Grundsatz BSG vom 8. März 1995 - 9 RV 7/93 unter Postulierung einer Ausnahme für den Anwendungsbereich des § 62 Abs. 3 Bundesversorgungsgesetz).
  • BVerwG, 27.11.1963 - V CB 76.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 20/95
    Ebenfalls richtig ist, daß das BVerwG, soweit ersichtlich, (entgegen früheren Entscheidungen: BVerwG vom 27. November 1963, DVBl 1964, 190, insoweit nicht in BVerwGE 17, 178 und vom 16. Januar 1964, Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 2) nach wie vor gegenteiliger Ansicht ist (s BVerwG vom 9. Dezember 1988, NVwZ 1989, 648, 649 mwN, insoweit nicht in Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 2 mwN).
  • BSG, 07.09.1988 - 10 RKg 5/87
    Auszug aus BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 20/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann schließlich die DM 750-Grenze nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Bundeskindergeldgesetz aF auch mit Hilfe von Sachbezügen (zB Kosten freier Mahlzeiten) überschritten werden (BSG vom 24. September 1986, SozR 5870 § 2 Nr. 47; bestätigt im Urteil vom 7. September 1988 - 10 RKg 5/87).
  • BGH, 26.10.1990 - V ZR 105/89

    Klage gegen Wohnungseigentümer auf Übernahme einer Baulast

    Auszug aus BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 20/95
    Dann besteht aber auch kein Grund, das vorliegende Berufungsurteil nur deshalb aufzuheben, weil es die Frage der Zulässigkeit offengelassen hat, obwohl dies grundsätzlich nicht erlaubt ist (vgl BGH vom 26. Oktober 1990 - V ZR 105/89, JZ 1991, 252, 253 [BGH 26.10.1990 - V ZR 105/89] mwN, s ferner Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl, 1993, vor § 51, RdNr 13; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 53. Aufl, 1995, Grundz § 253 RdNrn 14 f; s jedoch auch BVerwG vom 21. November 1967, Buchholz 451.25 LadSchlG Nr. 11).
  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 19/92

    Ablehnungsbescheid - Ayslanerkennung - Kindergeld

  • SG Mainz, 12.12.1985 - 7 RAr 23/84

    Dynamisierungsstichtag; Anpassungstag; Arbeitslosenhilfe;

  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 122/87

    Umfang der Bindungswirkung von Bewilligungsbescheiden, Zugunstenverfahren nach §

  • BSG, 24.09.1986 - 10 RKg 9/85

    Ermessen - VA mit Dauerwirkung - Vermögenswirksame Leistungen

  • BSG, 10.12.1985 - 10 RKg 14/85

    Beweislastregel - Verfahrenslastregel - Aufenthalt eines Kindes - Kindergeld -

  • BSG, 30.01.1980 - 9 RV 40/79

    Ermessensentscheidung - Bescheid - Klageerhebung - Vorverfahren - Zwischenurteil

  • BSG, 31.03.2022 - B 5 R 24/21 R

    Verwaltungsaktqualität einer Abrechnungsmitteilung über eine Rentennachzahlung

    Abweichendes lässt sich auch der Entscheidung des BSG vom 30.9.1996 (10 RKg 20/95) nicht entnehmen (so aber LSG Rheinland-Pfalz Teilurteil vom 30.9.2010 - L 1 AL 122/09 R - juris RdNr 29; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 14.6.2011 - L 7 AS 552/11 B - juris RdNr 5; LSG Niedersachsen-Bremen Teilurteil vom 10.12.2014 - L 2 R 494/13 - juris RdNr 39) .

    Der 10. Senat hat dort offengelassen, ob bei Versäumung der Widerspruchsfrist die Klage als unzulässig oder als unbegründet abzuweisen sei, weil beides das Gericht an einer sachlich-rechtlichen Überprüfung des Klagebegehrens hindere (vgl BSG Urteil vom 30.9.1996 - 10 RKg 20/95 - juris RdNr 29) .

  • SG Duisburg, 26.04.2018 - S 49 AS 857/17

    Rückzahlung von überzahlten Leistungen einer Bedarfsgemeinschaft hinsichtlich

    Das Gericht müsse sich in diesen Fällen vielmehr damit begnügen die rechtswidrige Widerspruchsentscheidung isoliert aufzuheben und die Behörde zur Bescheidung des - dann wieder unbeschiedenen - Widerspruches gegen den Ausgangsbescheid in der Sache zu verpflichten (BSG, Urt. v. 30.09.1996 - 10 RKg 20/95, juris, 28 f. - "Gemeinsam ist beiden Meinungen jedoch, daß - falls die Widerspruchsbehörde den Widerspruch als unzulässig zurückweist und nicht in der Sache entscheidet - die Gerichte an einer sachlich-rechtlichen Überprüfung des Klagebegehrens gehindert sind."; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.11.2013 - L 12 AS 343/13, juris, Rn. 19; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.06.2011 - L 7 AS 552/11 B, juris, Rn. 5; LSG Rheinland-Pfalz, Teilurt.

    Weist eine Widerspruchsbehörde einen Widerspruch als unzulässig zurück und entscheidet somit nicht in der Sache, ist den Gerichten eine sachlich-rechtliche Überprüfung des Klagebegehrens verwehrt (BSG, Urteil vom 30.09.1996 - 10 RKg 20/95 Rn. 29 juris; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.09.2010 - L 1 AL 122/09 R Rn. 29 juris).

    Unabhängig davon erscheint es aber überhaupt fraglich, ob gerade dieser Einzelentscheidung des Bundessozialgerichts überhaupt eine bewusste Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung entnommen werden kann (vgl. zur früheren Rechtsprechung: BSG, Urt. v. 30.09.1996 - 10 RKg 20/95, juris, 29).

    Die Kritikpunkte, die teilweise gegenteilige Rechtsprechung der Landessozialgerichte und insbesondere auch die Brüche zu der eigenen früheren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urt. v. 30.09.1996 - 10 RKg 20/95, ju-ris, 28 f. - "Gemeinsam ist beiden Meinungen jedoch, daß - falls die Widerspruchsbehörde den Widerspruch als unzulässig zurückweist und nicht in der Sache entscheidet - die Gerichte an einer sachlich-rechtlichen Überprüfung des Klagebegehrens gehindert sind.") werden in der späteren Entscheidungsbegründung jedoch nicht berücksichtigt.

  • LSG Sachsen, 16.03.2016 - L 8 SO 10/14

    Barrierefreie Zugänglichmachung von Bescheiden - Einkommen; einmaliger Bedarf;

    Die gegenteilige Auffassung, wonach das Gericht nicht in der Sache entscheiden darf, wenn die Behörde von einem unzulässigen Widerspruch ausgegangen war (so in einem obiter dictum BSG, Urteil vom 30.09.1996 - 10 RKg 20/95 - juris RdNr. 29), hat das BSG inzwischen zu Recht aufgegeben (BSG, Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 151/10 R - juris RdNr. 9).
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