Rechtsprechung
BSG, 30.09.1997 - 4 RA 122/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pachtzins - Arbeitseinkommen - Selbstständige Arbeit - Betriebsaufspaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 14.11.1995 - S 4 An 237/93
- BSG, 30.09.1997 - 4 RA 122/95
Papierfundstellen
- NZS 1998, 182
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (11)
- BFH, 26.05.1993 - X R 78/91
Ein Grundstück kann auch dann wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer …
Auszug aus BSG, 30.09.1997 - 4 RA 122/95
Mit Urteil vom 26. Mai 1993 (BFHE 171, 476) hat der BFH diese Rechtsprechung wieder aufgegeben und entschieden, daß insoweit lediglich auf die wirtschaftliche Bedeutung des Grundstücks für das Betriebsunternehmen abzustellen ist; dies sei insbesondere anzunehmen, wenn das Betriebsgrundstück in seiner Betriebsführung auf das ihm zur Nutzung überlassene Grundstück angewiesen ist, weil die Betriebsführung durch die Lage des Grundstücks bestimmt wird, oder das Grundstück auf die Bedürfnisse des Betriebes zugeschnitten ist (vor allem, wenn die aufstehenden Baulichkeiten für die Zwecke des Betriebsunternehmens hergerichtet oder gestaltet worden sind), oder das Betriebsunternehmen aus anderen innerbetrieblichen Gründen ohne ein Grundstück dieser Art den Betrieb nicht fortführen könnte; soweit nach der früheren Rechtsprechung im zuletzt genannten Fall eine wirtschaftliche Bedeutung nur dann angenommen worden sei, wenn am Grundstücksmarkt nicht jederzeit ein gleichwertiges Grundstück gemietet oder gekauft werden könne (vgl BFH, Urteile vom 29. Oktober 1991, BFHE 166, 82, 84 …und vom 26. Juni 1992 - III R 91/88, BFH/NV 1993, 167; weitere Nachweise bei BFHE 171, 476, 478), sei dieser Ansicht nicht mehr zu folgen, weil sie ohne sachlichen Grund zu einer hypothetischen Betrachtung zwinge, die nichts über die allein beachtliche wirtschaftliche Bedeutung des konkret genutzten Grundstücks für das Betriebsunternehmen aussage; die Entbehrlichkeit eines Betriebsgrundstücks lasse sich nicht nach den Verhältnissen am Grundstücksmarkt beurteilen; vielmehr sei auf die (konkrete) innerbetriebliche Struktur des Betriebsunternehmens abzustellen.Insoweit konnte nicht unberücksichtigt bleiben, daß der BFH mit Urteil vom 26. Mai 1993 (BFHE 171, 476) den Rechtssatz aufgestellt hat, daß eine sachliche Verflechtung nicht bereits dadurch ausgeschlossen wird, daß das Betriebsunternehmen jederzeit am Markt ein für seine Belange gleichwertiges Grundstück mieten oder kaufen könnte.
Selbst wenn das Vorbringen des Klägers (das verpachtete Betriebsgrundstück sei für die B. ... GmbH jederzeit austauschbar) also in der Sache zutreffend gewesen wäre, hätte dies nach den in BFHE 171, 476 aufgestellten und letztlich maßgeblichen Kriterien nicht zwingend zum Ausschluß einer sachlichen Verflechtung geführt; sonstige, gegen eine sachliche Verflechtung sprechende Umstände hat das SG nicht festgestellt.
- BFH, 29.10.1991 - VIII R 77/87
Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage
Auszug aus BSG, 30.09.1997 - 4 RA 122/95
Mit Urteil vom 29. Oktober 1991 (BFHE 166, 82) konkretisierte der BFH dies für Grundstücke dahingehend, daß diese dann keine wesentliche Betriebsgrundlage sind, wenn das Betriebsunternehmen jederzeit am Markt ein für seine Belange gleichwertiges Grundstück mieten oder kaufen könne.Mit Urteil vom 26. Mai 1993 (BFHE 171, 476) hat der BFH diese Rechtsprechung wieder aufgegeben und entschieden, daß insoweit lediglich auf die wirtschaftliche Bedeutung des Grundstücks für das Betriebsunternehmen abzustellen ist; dies sei insbesondere anzunehmen, wenn das Betriebsgrundstück in seiner Betriebsführung auf das ihm zur Nutzung überlassene Grundstück angewiesen ist, weil die Betriebsführung durch die Lage des Grundstücks bestimmt wird, oder das Grundstück auf die Bedürfnisse des Betriebes zugeschnitten ist (vor allem, wenn die aufstehenden Baulichkeiten für die Zwecke des Betriebsunternehmens hergerichtet oder gestaltet worden sind), oder das Betriebsunternehmen aus anderen innerbetrieblichen Gründen ohne ein Grundstück dieser Art den Betrieb nicht fortführen könnte; soweit nach der früheren Rechtsprechung im zuletzt genannten Fall eine wirtschaftliche Bedeutung nur dann angenommen worden sei, wenn am Grundstücksmarkt nicht jederzeit ein gleichwertiges Grundstück gemietet oder gekauft werden könne (vgl BFH, Urteile vom 29. Oktober 1991, BFHE 166, 82, 84 …und vom 26. Juni 1992 - III R 91/88, BFH/NV 1993, 167; weitere Nachweise bei BFHE 171, 476, 478), sei dieser Ansicht nicht mehr zu folgen, weil sie ohne sachlichen Grund zu einer hypothetischen Betrachtung zwinge, die nichts über die allein beachtliche wirtschaftliche Bedeutung des konkret genutzten Grundstücks für das Betriebsunternehmen aussage; die Entbehrlichkeit eines Betriebsgrundstücks lasse sich nicht nach den Verhältnissen am Grundstücksmarkt beurteilen; vielmehr sei auf die (konkrete) innerbetriebliche Struktur des Betriebsunternehmens abzustellen.
- BSG, 15.12.1977 - 11 RA 38/77
Arbeitseinkommen - Einmann-GmbH - Einkünfte des Alleingesellschafters - Zu …
Auszug aus BSG, 30.09.1997 - 4 RA 122/95
Wenn er demgegenüber das Unternehmen gleichsam zum Teil als alleiniger Gesellschafter einer GmbH und zum Teil als Verpächter betreibe, rechtfertige dies keine andere Betrachtungsweise (BSGE 45, 244, 246 = SozR 2200 § 1248 Nr. 19).Dabei besteht allerdings mangels Vorliegens einer besonderen gesetzlichen Regelung keine strikte rechtliche Bindung an Entscheidungen der Finanzbehörden und der Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit iS einer Feststellungswirkung (vgl BSGE 45, 244, 245 = SozR 2200 § 1248 Nr. 19;… SozR 2200 § 180 Nr. 30), denn es kann nicht außer acht bleiben, daß sich eine unrichtige steuerrechtliche Behandlung bestimmter Einnahmen für den Steuerpflichtigen steuerlich nicht unbedingt nachteilig auswirken muß, weil die Anwendung der einen oder der anderen Vorschrift an seiner Einkommensteuerpflicht nichts ändert und deshalb von der Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Steuerbescheid abgesehen wird.
- BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 72/81
Altersruhegeld; Vorzeitiges flexibles Altersruhegeld; Arbeitseinkommen; …
Auszug aus BSG, 30.09.1997 - 4 RA 122/95
Der Begriff des Arbeitseinkommens in § 15 SGB IV ist insoweit nicht deckungsgleich mit demjenigen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit iS des § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG), vielmehr umfaßt er (nur) alle typischerweise mit persönlichem Einsatz verbundenen Einkunftsarten; das sind iS des Steuerrechts Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Tätigkeit sowie aus Land- und Forstwirtschaft (…BSGE 57, 235, 238 = SozR 2200 § 180 Nr. 19), nicht dagegen - von Ausnahmen abgesehen (dazu sogleich) - Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte iS des § 22 EStG (vgl BSGE 53, 242, 244 = SozR 2200 § 1248 Nr. 36;… BSGE 57, 235, 239 = SozR 2200 § 180 Nr. 19 zum Kapitalverzehr). - BSG, 09.09.1993 - 5 RJ 60/92
Gewerbebetrieb - Einkünfte - Verlustabzug
Auszug aus BSG, 30.09.1997 - 4 RA 122/95
Daraus folgt, daß im Verwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren eine Übernahme der finanzamtlichen Feststellungen jedenfalls dann im einzelnen zu prüfen ist, dh die Sozialversicherungsträger und SGe eine eigene Beurteilung der Einkünfte vorzunehmen haben, wenn der Versicherte/Steuerpflichtige gegen die Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen oder die steuerrechtliche Bewertung des Finanzamtes schlüssige und erhebliche Einwendungen erhebt (vgl BSG SozR 3-2200 § 1248 Nr. 9 mwN). - BSG, 16.08.1990 - 4 RA 27/90
Verfassungsmäßigkeit von § 58 Abs. 1 AVG
Auszug aus BSG, 30.09.1997 - 4 RA 122/95
Insoweit "ruht" die Witwerrente (…zur Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem Grundgesetz vgl BSG SozR 2200 § 1281 Nr. 1 mit Anm Plagemann, EWiR 1990, 501 f; SozR 3-2200 § 1281 Nr. 1). - BSG, 26.11.1984 - 12 RK 32/82
Auszug aus BSG, 30.09.1997 - 4 RA 122/95
Der Begriff des Arbeitseinkommens in § 15 SGB IV ist insoweit nicht deckungsgleich mit demjenigen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit iS des § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG), vielmehr umfaßt er (nur) alle typischerweise mit persönlichem Einsatz verbundenen Einkunftsarten; das sind iS des Steuerrechts Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Tätigkeit sowie aus Land- und Forstwirtschaft (BSGE 57, 235, 238 = SozR 2200 § 180 Nr. 19), nicht dagegen - von Ausnahmen abgesehen (dazu sogleich) - Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte iS des § 22 EStG (…vgl BSGE 53, 242, 244 = SozR 2200 § 1248 Nr. 36; BSGE 57, 235, 239 = SozR 2200 § 180 Nr. 19 zum Kapitalverzehr). - BSG, 17.07.1985 - 1 RA 41/84
Höhe des Arbeitseinkommens - Flexibles Altersruhegeld - Selbständige Tätigkeiten …
Auszug aus BSG, 30.09.1997 - 4 RA 122/95
Das Bundessozialgericht (BSG) hat insoweit unter Hinweis auf § 20 Abs. 3, § 21 Abs. 3 EStG entschieden, daß Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 2 Abs. 1 Nr. 5, § 20 EStG), aus Vermietung und Verpachtung (§ 2 Abs. 1 Nr. 6, §§ 21, 21a EStG) und sonstige Einkünfte iS des § 22 EStG (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 EStG) sozialversicherungsrechtliches Arbeitseinkommen sein können, soweit sie ihrerseits den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit zuzuordnen sind (vgl BSGE 58, 277, 280 = SozR 2100 § 15 Nr. 8). - BFH, 26.06.1992 - III R 91/88
Initiator der Wirtschaftsgutsgestaltung für Qualifikation als Betriebsgrundlage …
Auszug aus BSG, 30.09.1997 - 4 RA 122/95
Mit Urteil vom 26. Mai 1993 (BFHE 171, 476) hat der BFH diese Rechtsprechung wieder aufgegeben und entschieden, daß insoweit lediglich auf die wirtschaftliche Bedeutung des Grundstücks für das Betriebsunternehmen abzustellen ist; dies sei insbesondere anzunehmen, wenn das Betriebsgrundstück in seiner Betriebsführung auf das ihm zur Nutzung überlassene Grundstück angewiesen ist, weil die Betriebsführung durch die Lage des Grundstücks bestimmt wird, oder das Grundstück auf die Bedürfnisse des Betriebes zugeschnitten ist (vor allem, wenn die aufstehenden Baulichkeiten für die Zwecke des Betriebsunternehmens hergerichtet oder gestaltet worden sind), oder das Betriebsunternehmen aus anderen innerbetrieblichen Gründen ohne ein Grundstück dieser Art den Betrieb nicht fortführen könnte; soweit nach der früheren Rechtsprechung im zuletzt genannten Fall eine wirtschaftliche Bedeutung nur dann angenommen worden sei, wenn am Grundstücksmarkt nicht jederzeit ein gleichwertiges Grundstück gemietet oder gekauft werden könne (vgl BFH, Urteile vom 29. Oktober 1991, BFHE 166, 82, 84 und vom 26. Juni 1992 - III R 91/88, BFH/NV 1993, 167; weitere Nachweise bei BFHE 171, 476, 478), sei dieser Ansicht nicht mehr zu folgen, weil sie ohne sachlichen Grund zu einer hypothetischen Betrachtung zwinge, die nichts über die allein beachtliche wirtschaftliche Bedeutung des konkret genutzten Grundstücks für das Betriebsunternehmen aussage; die Entbehrlichkeit eines Betriebsgrundstücks lasse sich nicht nach den Verhältnissen am Grundstücksmarkt beurteilen; vielmehr sei auf die (konkrete) innerbetriebliche Struktur des Betriebsunternehmens abzustellen. - BSG, 08.12.1988 - 2 RU 21/88
Nebenerwerbslandwirt - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Arbeitseinkommen
Auszug aus BSG, 30.09.1997 - 4 RA 122/95
§ 15 SGB IV aF enthält eine zwar weitgehende, aber keine uneingeschränkte Anknüpfung an das Einkommensteuerrecht (vgl BSG SozR 2100 § 15 Nr. 10 mwN): Sozialversicherungsrechtlich beachtliche Einnahmearten sind im Zusammenhang mit der Anrechnung eigenen Einkommens auf Renten nur solche aus selbständiger Tätigkeit. - BSG, 15.11.1989 - 5 RJ 60/88
Verfassungsmäßigkeit von § 1281 RVO und Art. 2 § 23b ArVNG
- BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …
Das Steuerrecht ist im Elterngeldverfahren nicht mehr eigenständig anzuwenden, wenn die Lohnsteueranmeldung bestandskräftig geworden ist (anders für den Fall einer fehlenden verbindlichen Regelung BSG Urteil vom 30.9.1997 - 4 RA 122/95 - SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 RdNr 16) . - BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 4/13 R
Krankenversicherung der Rentner - Versicherungspflicht bzw -freiheit - …
Eine eigene Beurteilung der Einkünfte müssen die Sozialversicherungsträger und die Sozialgerichte bei möglicher falscher Einordnung der Einkünfte im Einkommensteuerbescheid nicht nur dann vornehmen, wenn der Versicherte/Steuerpflichtige gegen die Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen oder die steuerrechtliche Bewertung des Finanzamtes schlüssige und erhebliche Einwendungen erhebt (zu dieser Fallkonstellation vgl BSG SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 S 6;… BSGE 73, 77 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 9 mwN) .Eine solche Zuordnung ist vorzunehmen, wenn die Vermietung als unselbstständiger Teil der selbstständigen Tätigkeit anzusehen und davon nicht zu trennen ist (vgl BSG SozR 3-2400 § 15 Nr. 4;… BSGE 58, 277, 280 = SozR 2100 § 15 Nr. 8;… vgl auch BSG SozR 4-2500 § 10 Nr. 9 RdNr 13) .
Die wegen § 2 Abs. 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) grundsätzlich nicht von dem Begriff des Arbeitseinkommens in § 15 Abs. 1 S 1 SGB IV ("Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit") umfassten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (…BSGE 53, 242, 244 = SozR 2200 § 1248 Nr. 36;… vgl auch BSG SozR 3-2600 § 243 Nr. 7) können im Hinblick auf § 21 Abs. 3 EStG dann sozialversicherungsrechtliches Arbeitseinkommen sein, wenn sie ihrerseits den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit zuzuordnen sind (vgl BSG SozR 3-2400 § 15 Nr. 4;… BSGE 58, 277, 280 = SozR 2100 § 15 Nr. 8).
Dies hat das BSG bei Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung einem Versicherten gehörender Grundstücke an eine GmbH angenommen, deren Betriebsleiter, Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Versicherte war (vgl BSG SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 S 6) .
- BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R
Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter - …
Ist der Tatbestand der Betriebsaufspaltung erfüllt, betreibt nicht nur die Betriebsgesellschaft, sondern auch das Besitzunternehmen einen Gewerbebetrieb iS des Einkommensteuerrechts (vgl etwa BSG Urteil vom 30. September 1997, 4 RA 122/95, SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 S 7 mwN und Bundesfinanzhof Urteil vom 17. März 1987, VIII R 36/84, BFHE 150, 356, 357).
- BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 3/19 R
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …
Sie berücksichtigt, dass sich eine unrichtige steuerrechtliche Behandlung bestimmter Einnahmen für den Steuerpflichtigen steuerlich nicht unbedingt nachteilig auswirken muss und deshalb (zunächst) von der Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln gegen die Steuerfestsetzung abgesehen wird (vgl BSG Urteil vom 30.9.1997 - 4 RA 122/95 - SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 S 6 f = juris RdNr 16) . - BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R
Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener …
Der Begriff der "selbstständigen Tätigkeit" in § 15 SGB IV umfasst, wie das BSG in diesem Zusammenhang wiederholt entschieden hat, alle typischerweise mit persönlichem Einsatz verbundenen Einkunftsarten; das sind nach dem Katalog des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG), Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG), Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) sowie diesen gleichgestellte Einkünfte (…vgl BSG SozR 3-2600 § 243 Nr. 7;… SozR 4-2400 § 15 Nr. 1; SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 und 6).Allerdings hat das BSG insoweit unter Hinweis auf § 20 Abs. 3, § 21 Abs. 3 EStG entschieden, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), aus Vermietung und Verpachtung (§§ 21, 21a EStG) und sonstige Einkünfte iS des § 22 EStG (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 EStG) dann sozialversicherungsrechtliches Arbeitseinkommen sein können, wenn sie ihrerseits den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit zuzuordnen sind (vgl SozR 3-2400 § 15 Nr. 4;… BSGE 58, 277, 280 = SozR 2100 § 15 Nr. 8).
Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist nur dann nicht auf die Feststellungen der Finanzverwaltung zurückzugreifen, wenn der Betroffene gegen die Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen oder steuerrechtlichen Bewertung des Finanzamtes schlüssige und erhebliche Einwendungen erhebt (vgl BSG SozR 3-2400 § 15 Nr. 4;… BSGE 73, 77 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 9 mwN).
- BSG, 23.01.2008 - B 10 KR 1/07 R
Krankenversicherung der Landwirte - Pflegeversicherung - Beitragsberechnung - …
Der Begriff des Arbeitseinkommens aus einer selbstständigen Tätigkeit iS des § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV ist nicht deckungsgleich mit demjenigen der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit iS des § 18 EStG, vielmehr umfasst er, wie das BSG in ständiger Rechtsprechung aller mit dieser Frage befassten Senate (einschließlich des erkennenden Senats) entschieden hat (vgl BSG, Urteil vom 30.9.1997 - 4 RA 122/95, SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 S 5 mwN; BSG…, Urteil vom 27.1.1999 - B 4 RA 17/98 R, SozR 3-2400 § 15 Nr. 6 S 16 f mwN; BSG…, Urteil vom 25.2.2004 - B 5 RJ 56/02 R, SozR 4-2400 § 15 Nr. 1 RdNr 10; BSG…, Urteil vom 7.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R, BSGE 93, 226 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 2 jeweils RdNr 13; BSG…, Urteil vom 17.2.2005 - B 13 RJ 43/03 R, BSGE 94, 174 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 5 jeweils RdNr 16; BSG…, Urteil vom 30.3.2006 - B 10 KR 2/04 R, SozR 4-5420 § 2 Nr. 1 RdNr 27), alle typischerweise mit persönlichem Einsatz verbundenen Einkunftsarten.Das BSG (einschließlich den erkennenden Senat) folgt insoweit in ständiger Rechtsprechung (hierzu: BSG, Urteil vom 30.9.1997 - 4 RA 122/95, SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 S 5 ff; BSG, Urteil vom 27.8.1998 - B 10 LW 8/97 R, Die Beiträge, Beilage 1999, 195, 198; BSG…, Urteil vom 7.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R, BSGE 93, 226 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 2 jeweils RdNr 9 ff; BSG…, Urteil vom 30.3.2006 - B 10 KR 2/04 R, SozR 4-5420 § 2 Nr. 1 RdNr 27 ff) der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (zur Abgrenzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb bzw aus Land- und Forstwirtschaft gegenüber Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Verpachtung eines gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betriebs: BFH Großer Senat, Urteil vom 13.11.1963 - GrS 1/63 S, BFHE 78, 315; BFH, Urteil vom 18.3.1964 - IV 114/61 S, BFHE 79, 195; BFH, Urteil vom 6.3.1997 - XI R 2/96, BFHE 183, 85; BFH…, Urteil vom 26.8.2004 - IV R 52/02, BFH/NV 2005, 674; BFH, Urteil vom 22.9.2004 - III R 9/03, BFHE 207, 549;… vgl auch Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 26. Aufl 2007 § 5 RdNr 701 ff;… Wacker in Schmidt, aaO, § 16 RdNr 690 ff).
Der 4. Senat hat bereits in seinem Urteil vom 30.9.1997 (4 RA 122/95, SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 S 5 ff) entschieden, dass Pachtzinsen sozialversicherungsrechtlich als Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit iS von § 15 SGB IV zu werten sind, wenn die Verpachtung wirtschaftlich betrachtet als unselbstständiger Teil einer selbstständigen Tätigkeit anzusehen und davon nicht zu trennen ist.
Da der Kläger von dem ihm zustehenden Wahlrecht in der Weise Gebrauch gemacht hat, dass er gegenüber dem Finanzamt keine Betriebsaufgabeerklärung abgegeben hat, sind steuerrechtlich zwei Betriebe (zur Betriebsaufspaltung bereits BSG, Urteil vom 30.9.1997 - 4 RA 122/95, SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 S 7 f) entstanden, der Eigentümerbetrieb (sog Besitzunternehmen) des Klägers als Verpächter und der wirtschaftende Betrieb (sog Betriebsunternehmen) in der Hand seiner Ehefrau als Pächterin.
bb) Auch wenn die Beklagte und das SG an Entscheidungen der Finanzverwaltung und der Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit nicht iS einer Feststellungswirkung gebunden sind (vgl BSG, Urteil vom 30.9.1997 - 4 RA 122/95, SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 S 6 f; BSG…, Urteil vom 27.1.1999 -B 4 RA 17/98 R, SozR 3-2400 § 15 Nr. 6 S 16 mwN), so handelten sie doch rechtsfehlerfrei, wenn sie im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 20 Abs. 1 SGB X; § 103 Satz 1 Halbsatz 1 SGG) und der Mitwirkungspflicht des Klägers (§ 21 Abs. 2 SGB X; § 103 Satz 1 Halbsatz 2 SGG) die Feststellungen des zuständigen Finanzamts - modifiziert durch die Angaben des Klägers - zugrunde gelegt haben.
- BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …
Das Steuerrecht ist im Elterngeldverfahren nicht mehr eigenständig anzuwenden, wenn die Lohnsteueranmeldung bestandskräftig geworden ist (anders für den Fall einer fehlenden verbindlichen Regelung BSG Urteil vom 30.9.1997 - 4 RA 122/95 - SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 RdNr 16) . - BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 3/08 R
Krankenversicherung - Ausschluss der Familienversicherung wegen Ausübung einer …
Allerdings hat das BSG insoweit unter Hinweis auf § 20 Abs. 3, § 21 Abs. 3 EStG entschieden, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), aus Vermietung und Verpachtung (§§ 21, 21a [aF] EStG) und sonstige Einkünfte iS des § 22 EStG (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 EStG) dann sozialversicherungsrechtliches Arbeitseinkommen sein können, wenn sie - anders als hier - ihrerseits den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit zuzuordnen sind (vgl BSG, Urteile vom 17.7.1985, 1 RA 41/84, BSGE 58, 277, 280 = SozR 2100 § 15 Nr. 8 und 30.9.1997, 4 RA 122/95, SozR 3-2400 § 15 Nr. 4). - BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 17/98 R
Anrechnung von steuerlichen Gewinnen auf Hinterbliebenenrenten
Als sozialversicherungsrechtlich beachtliche Einnahmearten wurden im Zusammenhang mit der Anrechnung eigenen Einkommens auf Renten nur solche aus selbständiger Tätigkeit und der Begriff des Arbeitseinkommens in § 15 SGB IV aF als nicht deckungsgleich mit demjenigen der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit iS von § 18 EStG angesehen; § 15 SGB IV aF erfaßte danach nur alle typischerweise mit persönlichem Einsatz verbundene Einkunftsarten, also Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Tätigkeit sowie aus Land- und Forstwirtschaft, nicht dagegen - von Ausnahmen abgesehen - Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte iS von § 22 EStG (Urteil des Senats vom 30. September 1997 - 4 RA 122/95 - SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 mwN).Mangels Vorliegens einer besonderen gesetzlichen Regelung wurde bei der Frage, ob Arbeitseinkommen iS von § 15 SGB IV aF vorliegt, eine strikte Bindung der Träger der Sozialversicherung an Entscheidungen und Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit iS einer Feststellungswirkung verneint (vgl Urteil des Senats vom 30. September 1997, BSG SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 S 6/7;… BSGE 45, 244, 245 = SozR 2200 § 1248 Nr. 19;… BSG SozR 2200 § 18 Nr. 30).
- SG Aachen, 30.10.2018 - S 14 KR 455/17
Zugehörigkeit der Ehefrau zur gesetzlichen Familienkrankenversicherung der …
Eine derartige Tatbestandswirkung muss jedoch - auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung - im Gesetz selbst angelegt sein (BSG, Urteil vom 30. September 1997 - 4 RA 122/95, NZS 1998, S. 182 (183);… Zieglmaier, Kass-Komm, SGB V, § 15, Rn. 31 m.w.Nachw.).Soweit keine Anhaltspunkte für eine Änderung der (wirtschaftlichen) Verhältnisse bestehen bzw. dem Versicherten eine von der letzten Feststellung im Einkommensteuerbescheid konkret nachvollziehbar abweichende Prognose nicht gelingt, ist es nicht zu beanstanden, die Erfassung zukünftigen Arbeitseinkommens bzw. Einkommens aus Vermietung und Verpachtung (auch) bei Statusentscheidungen auf den letzten Einkommensteuerbescheid zu stützen (in diesem Sinne BSG…, Urteil vom 04. Juni 1981 - 3 RK 5/80 -, SozR 2200 § 205 Nr. 41, Rn. 30 f.; BSG, Urteil vom 30. September 1997 - 4 RA 122/95, NZS 1998, S. 182 (183);… Fischer in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 15 SGB IV, Rn. 55;… Zieglmaier, a.a.O., Rn. 33).
- BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst - Anrechnung von …
- LSG Baden-Württemberg, 17.09.2014 - L 2 R 4854/12
Überschreitung der Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten vor Vollendung der …
- LSG Baden-Württemberg, 13.11.2012 - L 11 KR 5353/11
Kranken- bzw Pflegeversicherung - freiwillig Versicherter - Arbeitseinkommen - …
- BSG, 23.09.1999 - B 12 KR 12/98 R
Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Einnahmen aus Vermietung …
- LSG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - L 11 KR 4229/19
Krankenversicherung der Landwirte - Beitragsbemessung - Berücksichtigung von …
- LSG Baden-Württemberg, 23.03.2006 - L 10 R 5066/02
Einkommensanrechnung auf Rente wegen Todes - Einkünfte aus Gewerbebetrieb als …
- LSG Bayern, 26.02.2019 - L 9 EG 36/18
Bindungswirkung einer Lohnsteuer-Anmeldung im Eltergeldrecht
- LSG Hessen, 17.01.2012 - L 2 R 524/10
Erwerbsminderungsrente - Einkommensanrechnung - sozialrechtliches …
- BSG, 12.01.2015 - B 13 R 340/14 B
Rüge unvollständiger Besetzung des Gerichts
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2004 - L 8 LW 10/04
Rentenversicherung
- SG Rostock, 23.01.2020 - S 17 KR 444/18
Krankenversicherung - Familienversicherung - Gesamteinkommen - Einnahmen aus …
- BSG, 17.08.2000 - B 10 KR 2/99 R
Forstwirtschaftliche Unternehmentätigkeit bei Wohnsitz im Ausland
- BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 52/98 R
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen kein Einkommen …
- LSG Bayern, 26.02.2019 - L 9 EG 40/18
Bindungswirkung einer Lohnsteuer-Anmeldung im Elterngeldrecht
- LSG Baden-Württemberg, 26.06.2014 - L 10 R 3040/11
- LSG Hessen, 20.04.2018 - L 5 R 256/16
Teilweise Rücknahme einer Erwerbsminderungsrente wegen Überschreitens der …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 1 KN 158/04
- LSG Baden-Württemberg, 07.10.2009 - L 3 R 3956/04
- LSG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - L 6 KR 76/12
Krankenversicherung (KR)
- LSG Bayern, 17.01.2022 - L 20 VG 10/17
Bescheid, Einkommen, Versorgung, Berufung, Einkommensteuerbescheid, Bewilligung, …
- SG Frankfurt/Main, 24.09.2010 - S 4 R 81/08
Gesetzliche Rentenversicherung: Rente wegen Erwerbsminderung; Rückforderung von …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2006 - L 10 R 457/05
- LSG Schleswig-Holstein, 16.09.2003 - L 7 RJ 52/02
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst - Anrechnung von …
- LSG Bayern, 14.10.2009 - L 20 R 82/08
Altersrente für langjährig Versicherte - Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2011 - L 4 KR 377/11
- LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2010 - L 5 KR 101/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Adressierung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - L 8 R 667/10
- LSG Hessen, 19.08.2002 - L 16/13 LW 164/98
Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Versicherungspflicht - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2006 - L 10 R 390/05
- SG Fulda, 26.07.2016 - S 3 R 103/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2013 - L 9 U 105/11
- LSG Bayern, 21.09.2006 - L 4 KR 151/03
Versicherungspflicht eines Amtstierarztes in der gesetzlichen Krankenversicherung …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 1 KR 271/11
- SG Freiburg, 07.02.2012 - S 9 EG 4286/09
Elterngeld - Berechnung - Einkommensermittlung - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 1 RA 178/03
- LSG Baden-Württemberg, 21.01.2013 - L 11 KR 5368/12
- LSG Baden-Württemberg, 16.06.2010 - L 5 R 3965/09
- SG Oldenburg, 10.06.2005 - S 81 RJ 276/01
- SG Oldenburg, 20.09.2003 - S 82 RJ 19/03
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2003 - L 2 RI 350/99