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   BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 7/09 R   

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BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 7/09 R (https://dejure.org/2010,6609)
BSG, Entscheidung vom 30.09.2010 - B 10 EG 7/09 R (https://dejure.org/2010,6609)
BSG, Entscheidung vom 30. September 2010 - B 10 EG 7/09 R (https://dejure.org/2010,6609)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • lexetius.com

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis - Erwerbsberechtigung - Erwerbstätigkeit - Beteiligtenfähigkeit - Prozessführungsbefugnis

  • openjur.de

    Erziehungsgeldanspruch; nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer; § 1 Abs 6 BErzGG idF vom 13.12.2006; Aufenthaltserlaubnis; Beschäftigungserlaubnis; Erwerbsberechtigung; Erwerbstätigkeit; sozialgerichtliches Verfahren; Behörde; Beteiligtenfähigkeit; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 BErzGG vom 13.12.2006, § 1 Abs 6 Nr 2 Halbs 1 BErzGG vom 13.12.2006, § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c BErzGG vom 13.12.2006, § 1 Abs 6 Nr 3 BErzGG vom 13.12.2006, § 4 Abs 2 S 1 AufenthG 2004
    Erziehungsgeldanspruch - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - § 1 Abs 6 BErzGG idF vom 13.12.2006 - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis - Erwerbsberechtigung - Erwerbstätigkeit - sozialgerichtliches Verfahren - Behörde - Beteiligtenfähigkeit - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erziehungsgeld; Beteiligtenfähigkeit der Bezirkregierung Münster am sozialgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Erziehungsgeldanspruch - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - § 1 Abs 6 BErzGG idF vom 13.12.2006 - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis - Erwerbsberechtigung - Erwerbstätigkeit - sozialgerichtliches Verfahren - Behörde - Beteiligtenfähigkeit - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Erziehungsgeldanspruch - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - § 1 Abs 6 BErzGG idF vom 13.12.2006 - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis - Erwerbsberechtigung - Erwerbstätigkeit - sozialgerichtliches Verfahren - Behörde - Beteiligtenfähigkeit - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erziehungsgeld; Beteiligtenfähigkeit der Bezirkregierung Münster am sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 7/09 R
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ergebe sich auch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6.7.2004 - 1 BvR 2515/95 - (SozR 4-7833 § 1 Nr. 4) nicht, dass der Gesetzgeber gehalten gewesen wäre, auf den materiellen Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis und nicht auf den tatsächlichen Besitz abzustellen.

    Entgegen der Darstellung des LSG knüpfe das BVerfG in seiner Entscheidung vom 6.7.2004 - 1 BvR 2515/95 - nicht an den tatsächlichen Besitz der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung an, sondern an die Frage, ob der Ausländer der Erwerbstätigkeit rein rechtlich nachgehen dürfe oder nicht.

    Das BVerfG hat es in seiner Entscheidung vom 6.7.2004 (BVerfGE 111, 176, 185 f = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 RdNr 30) als sachgerecht angesehen, diejenigen Ausländer vom BErzg-Bezug auszuschließen, die aus Rechtsgründen ohnehin einer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen dürften.

    Zwar trifft es zu, dass das BVerfG in seiner Entscheidung vom 6.7.2004 (BVerfGE 111, 176, 185 f = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 RdNr 30) nicht ausdrücklich an den Besitz einer Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit angeknüpft, sondern es allgemein für zulässig gehalten hat, solche Ausländer vom BErzg-Bezug auszuschließen, die aus Rechtsgründen einer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen dürften.

  • BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltsberechtigung - Verzögerung -

    Auszug aus BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 7/09 R
    Diese Auslegung knüpft an die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung zum BErzg und zum Kindergeld an (vgl dazu allgemein BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 3; BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12, 14, 18; BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 6, 12; BFH/NV 1998, 696; BFH/NV 1998, 963; BFHE 187, 562; BFHE 221, 43; BFH/NV 2009, 922) .

    Der Zweck des BErzg, Wahlfreiheit zwischen Kindererziehung und Berufstätigkeit zu sichern, kann nämlich nicht durch eine rückwirkend erteilte Beschäftigungserlaubnis erreicht werden (vgl BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12 S 54) .

  • VG Osnabrück, 05.11.2009 - 5 A 154/09

    Beschäftigungserlaubnis; Bundesagentur fuer Arbeit; Leiharbeitsverhältnis;

    Auszug aus BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 7/09 R
    Ein entsprechender Verweis auf § 25 Abs. 1 Satz 4 AufenthG fehlt in § 25 Abs. 5 AufenthG (zur Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 vgl VG Osnabrück, Beschluss vom 5.11.2009 - 5 A 154/09 mit zustimmender Anm von Hamann, juris PR-ArbR 5/2010 Anm 3).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - keine Begrenzung

    Denn aus der Entscheidung ist ohnedies nur die juristische Person, die Stadt Koblenz, verpflichtet; der Oberbürgermeister, der für diese handelt, nimmt deren prozessuale Aufgaben als Organ, nicht als Prozessstandschafter wahr (Bundessozialgericht , Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 7/09 R -, RdNr 20; Söhngen, aaO, RdNr 20.1) .
  • BSG, 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R

    Sozialhilfe - Belastungsgrenze - keine Kostenübernahme von Zuzahlungen zu

    Er nimmt die Aufgaben der örtlich und sachlich zuständigen (§§ 3, 98, 97 SGB XII iVm § 1 des nordrhein-westfälischen Landesausführungsgesetzes zum SGB XII vom 16.12.2004 - Gesetz- und Verordnungsblatt 816 - und der gemäß § 2 dieses Gesetzes ergangenen Rechtsverordnung vom 16.12.2004 - GVBl 816) kreisfreien Stadt Köln selbstständig, nicht als Prozessstandschafter, wahr (vgl BSG, Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 7/09 R - RdNr 20) .
  • BSG, 27.03.2020 - B 10 EG 5/18 R

    Anspruch auf Elterngeld

    Nur eine solche Feststellung der Ausländerbehörde rechtfertigt es daher, einen Unionsbürger dem Anwendungsbereich des § 1 Abs. 7 BEEG zu unterwerfen (vgl insoweit auch zu den Entscheidungen der Ausländerbehörde zu Aufenthaltstiteln und der damit einhergehenden Tatbestandswirkung Senatsurteile vom 30.9.2010 - B 10 EG 7/09 R - juris RdNr 29 und B 10 EG 6/09 R - juris RdNr 30; Röhl in BeckOK Arbeitsrecht, 55. Edition Stand 1.3.2020, § 1 BEEG RdNr 40; Othmer in Roos/Bieresborn, MuSchG, BEEG, 2. Aufl 2020, § 1 BEEG RdNr 50; zur Tatbestandswirkung der förmlichen Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlusts des Freizügigkeitsrechts durch die Ausländerbehörde für die Familienkasse im steuerrechtlichen Kindergeldrecht s auch BFH Beschluss vom 10.6.2015 - V B 136/14 - juris RdNr 4 mwN; Avvento in Kirchhof, EStG, 19. Aufl 2020, § 62 RdNr 5) .
  • BSG, 26.10.2023 - B 10 EG 2/23 R

    Elterngeld - Partnerschaftsbonus - beiderseitige Erwerbstätigkeit -

    Dies setzt aber voraus, dass das Landesrecht eine Bestimmung iS des § 70 Nr. 3 SGG enthält, wonach nicht nur die eine handelnde Behörde tragende juristische Person des öffentlichen Rechts - also der Rechtsträger - fähig ist, am Verfahren beteiligt zu sein, sondern auch die handelnde Behörde selbst (vgl BSG Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 9/09 R - BSGE 107, 1 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 2 , RdNr 16; BSG Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 7/09 R - juris RdNr 19; BSG Urteil vom 10.12.1957 - 11/9 RV 1250/56 - BSGE 6, 180 = SozR Nr. 5 zu § 70 SGG - juris RdNr 16) .

    Ist eine Behörde aber beteiligtenfähig, kann sie auch selbst verklagt werden (BSG Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 9/09 R - BSGE 107, 1 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 2 , RdNr 16; BSG Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 7/09 R - juris RdNr 19) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - L 13 EG 35/12
    Das BSG hat wiederholt entschieden, dass der zum Bezug von Elterngeld wie zuvor des Erziehungsgeldes erforderliche Aufenthaltstitel tatsächlich erteilt sein muss und es für den Anspruch auf diese Leistungen nicht ausreichend ist, dass die Voraussetzungen für den erforderlichen Aufenthaltstitel vom Leistungsbegehrenden lediglich rechtlich erfüllt werden (BSG, Urt. vom 30.09.2010 - B 10 EG 7/09 R = juris Rn. 31; BSG SozR 3 - 7833 § 1 Nr. 12 S. 54).

    Das BSG hat das Ergebnis als verfassungsrechtlich unbedenklich und als mit der Rechtsprechung des BVerfG im Einklang angesehen (BSG, Urt. v. 30.09.2010 a.a.O. Rn. 34).

  • BSG, 06.10.2014 - B 10 EG 15/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Hierauf hat der Senat auch in der Vergangenheit bereits im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG vom 6.7.2004 (BVerfGE 111, 176, 185 f = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 RdNr 30) hingewiesen (Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 7/09 R - Juris RdNr 34) .
  • SG Frankfurt/Main, 02.09.2015 - S 22 EG 40/12
    Die Argumentation des BSG im Urteil vom 30.09.2010 - B 10 EG 7/09 R - überzeuge insoweit nicht, als darin darauf abgestellt werde, ob der nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer einen entsprechenden Erlaubnistitel tatsächlich in der Hand halte, da er nach § 4 Abs. 2 Satz 1 AufenthG nur dann eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfe, wenn er im Besitz einer entsprechenden Berechtigung sei.
  • SG Frankfurt/Main, 02.09.2015 - S 22 EG 41/12
    Die Argumentation des BSG im Urteil vom 30.09.2010 - B 10 EG 7/09 R - überzeuge insoweit nicht, als darin darauf abgestellt werde, ob der nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer einen entsprechenden Erlaubnistitel tatsächlich in der Hand halte, da er nach § 4 Abs. 2 Satz 1 AufenthG nur dann eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfe, wenn er im Besitz einer entsprechenden Berechtigung sei.
  • BSG, 27.12.2010 - B 10 EG 14/10 B
    Das BSG hat inzwischen durch Urteile vom 30.9.2010 (- B 10 EG 6/09 R - und - B 10 EG 7/09 R -) sowie Teilurteil vom 30.9.2010 (- B 10 EG 9/09 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, dass eine mit dem Zusatz "Erwerbstätigkeit nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde gestattet" versehene Aufenthaltserlaubnis keine Aufenthaltserlaubnis darstellt, die iS des § 1 Abs. 6 Nr. 2 Halbs 1 BErzGG "zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigte oder berechtigt" hatte.
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