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   BSG, 30.10.1964 - 2 RU 48/61   

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https://dejure.org/1964,5378
BSG, 30.10.1964 - 2 RU 48/61 (https://dejure.org/1964,5378)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1964 - 2 RU 48/61 (https://dejure.org/1964,5378)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1964 - 2 RU 48/61 (https://dejure.org/1964,5378)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungsschutz bei Unfall während einer Kurierfahrt eines Angehörigen eines nichtdeutschen militärischen Verbandes auf Befehl eines englischen Offiziers (1945)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 22, 49
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 135/55
    Auszug aus BSG, 30.10.1964 - 2 RU 48/61
    Das die deutsche Sozialversicherung beherrschende Territorialprinzip (vgl. BSG 7, 257, 263) besagt einerseits, daß der Versicherungszwang grundsätzlich seine Schranken an den Grenzen der inländischen Staatsgewalt findet, es hat indessen andererseits zur Folge, daß innerhalb dieser Grenzen alle auf deutschem Territorium ausgeübten Tätigkeiten grundsätzlich dem Öffentlich-rechtlichen Versicherungszwang unterliegen.
  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 30.10.1964 - 2 RU 48/61
    Die in der Rechtsprechung des Senats im einzelnen aufgeführten Merkmale des Tätigwerdens wie ein Beschäftigter (vgl. BSG 5, 168, SozR RVO § 537 aF Nr. 16) waren - wie nicht näher dargelegt zu werden braucht - bei der vom Kläger am Unfalltag verrichteten Tätigkeit zweifelsfrei vorhanden.
  • BSG, 29.06.1971 - 2 RU 44/70
    Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landeosozialgcrichts vom 50 Dezember 1969 wird aufgehobeno ' Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen° Der in Jugoslawien geborene Kläger erlitt am 270901945 bei einem Verkehrsunfall auf der Fahrt von Schleswig nach Flensburg erhebliche Verletzungen° Durch des Urteil Bundessozialgerichts (BSG) vom 3001001964 - 2 RU 48/61 -.

    (BSG 22, 49) wurde die jetzige Beklagte dem Grunde nach verurteilt, dem Kläger wegen dieses Unfalls Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu gewähreno Naeh Einholung fachärztlicher Gutachten stellte die Beklagte durch Bescheid vom 2509"1966 die Dauerrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdB) um 60 VOH" für die Zeit vom 300391953 - dem Tag der Antragstellung - an feste Der Rentenberechnung legte sie, da ein Arbeitsentgelt nicht habe ermittelt werden können und offensichtlich auch nicht gezahlt werden sei, als Jahresarbeitsverdienst (JAV) das Dreihundertfachc des Ortslohns zugrunde (@ 563 der Reichsversicherungsordnung - RVO - aFo)o Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Klage hat der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Gewährung der Rente bereits von 1945 an, nach einer MdB um 70 voHo und nach einem höheren JAV beantragt".

  • BSG, 14.12.1965 - 2 RU 113/63
    Das LSG ist im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, daß die in diesem Verwaltungsakt getroffene Feststellung die Beigeladenc als Funktionsnachfolgerin der Beklagten rechtlich bindet° Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 30. Oktober 1964 (BSG 22, 49, 52) näher ausgeführt hat, unterliegen auch die im Inland bei exterritorialen Dienstgebern beschüftigtcn Personen der deutschen Unfallversicheruhg.
  • BSG, 31.10.1978 - 4 BJ 149/78

    Tatsachen - Urteilsgrundlage - Hinweispflicht - Allgemeinkundige Tatsachen

    Gegenstand der Verhandlung machen (BSGE 22, 49, 20; SozR Nr. 94 zu 5 428 SGG, 4500 5 428 Nr @ und 5 62 Nr. 5, Urteil vom 25 Mai. 4976 «-5/42 RJ 462/75 -, SGb 76, 350).
  • BSG, 20.12.1978 - 4 RJ 23/78
    müssen; denn von den beiden Arten der offenkundigen Tatsache, der allgemeinkundigen und der gerichtskundigen, kommt hier nur die letztere in Frage; die sich aus der genannten Dokumentation ergebenden Tatsachen sind nicht solche, von denen verständige und erfahrene Menschen regelmäßig ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich durch Benützung allgemein zugänglicher, zuverlässiger Quellen unschwer überzeugen können (vgl BVerfGE 40, 477, 485)° Gerichtskundige Tatsachen darf das Gericht aber nur dann verwerten, wenn es sie in den Prozeß eingeführt (BVerfG aaO) und zum Gegenstand der Verhandlung gemacht hat (BSGE 22, 49, 20; SozR Nr. 94 zu 5 428 SGG, 4500 5 428 Nr. 4 und 5 62 Nr. 5; Urteil vom 25. Mai 4976 - 5/42 RJ 462/75 -, SGb 76, 550; Beschluß vom 54. Oktober 4978 - 4 BJ 449/78-).
  • BSG, 24.06.1980 - 1 RJ 84/79
    zB BSGE 22, 49 = SozR Nr. 70 zu 5 428 SGG; BSG SozR Nr. 94 zu S 428 SGG; BSG SozR 4500 5 62 Nr. 2 und 5; der erkennende Senat in SozR 2200 5 4246 Nr. 29 und Urteil vom 44. Dezember 4978 72/78 in ständiger Rechtsprechung).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 8/75

    Gerichtskundige Tatsachen - Äußerung der Beteiligten - Beschwerdeverfahren -

    Daher hat das LSG den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör (& 62 SGG; Art" 405 Abs° 4 GG) verletzt° Damit hat es auch gegen 5 428 Abs" 2 SGG verstoßen, wie dies der Kläger ebenfalls zutreffend geltend macht" Nach dieser Vorschrift darf nämlich das Urteil nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden" zu " denen sich die Beteiligten äußern können {BSGE 22, 49; BSG SozR Nrn° 70 und 94 zu 5 428 SGG)° Daß das Urteil auch auf diesem Verfahrensmengel beruht, ergibt sich aus seinen Entscheidungsgründen.
  • BSG, 16.11.1972 - 11 RA 42/72

    Urteilsfindung - Berücksichtigung von Tatsachen - Gerichtsbekannte Tatsache -

    Auch die zusätzliche Begründung des LSG, die von ihm" getroffene Feststellung sei "gerichtsbekannt", macht das angefochtene Urteil nicht unangreifbar° Gerichtskundig ist eine Tatsache, die der Richter kraft seines Amtes kennt° In der Regel ist zwar davon auszugehen" daß die in der Rentenversicherung tätigen Berufsrichter auf Grund ihrer richterlichen Praxis Erfahrungen und Sachkunde für die Beurteilung der Frage, ob Teilzeitarbeitsplätze in ausreichender Zahl vorhanden sind, gewinnen° Eine gerichtskundige Tatsache muß jedoch zum Gegenstand der Verhandlung gemacht werden; andernfalls liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs 5 62 SGG vor (BSG 22, 49, 20, Beschluß des BVerwG vom - -.
  • BSG, 25.09.1975 - 12 RJ 114/75
    Nach 5 428 Abs. 2 SGG darf das Urteil nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden" zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (BSGE 22, 49; BSGSozR Nrn. 70 und 94 zu 5 428 SGG).
  • BSG, 30.10.1974 - 5 RJ 14/73
    Die den Beteiligten nicht mitgeteilte Gerichtskundigkeit einer Tatsache kann im Urteil erst dann verwertet werden, wenn die Beteiligten vorher darauf hingewiesen werden sind und Gelegenheit hatten, dazu Stellung zu nehmen (vgl. hierzu BSG 22, 49, 20; SozR Nr. 94 zu EUR 428 SGG).
  • BSG, 25.05.1972 - 2 RU 113/70
    Nach den Feststellungen des LSG blieben die bei der Firma nggjghjgâ- gtätig gewesenen ausländischen Arbeitnehmer auf Weisung der alliierten Truppen weiterhin im Lager ihres Betriebes° Nach Angaben des Klägers zu 2) sollen diese Truppen auch einen Teil der Verpflegung gestellt undangeordnet haben, das Lager zu halten° Ein sauber möglicher Versicherungsschutz des Klägers zu 2) bei der zum Unfall führenden Tätigkeit hängt davon ab, wer die Verwaltung des Betriebslagers nach der Besetzung Wuppertals durch die alliierten Truppen übernommen oder eingesetzt hat° Wie der Senat bereits entschieden hat (BSG 22, 49), können Tätigkeiten eines Lagerinsessen, die auf Weisung der Leitung eines Ausländerlagers für Zwecke der Lagerverwaltung ausgeführt werden, nach 5 557 Nr° 40 EVO aF unter Versicherungen schutz stehen, Zu solchen Tätigkeiten ist auch die Beseitigung des im Lager anfallenden Mülls zu rechneno Welcher Versicherungsträger für die Entschädigung eines bei dieser Tätigkeit erlittenen Unfalls in Betracht kommt, hängt davon ab, wer im Zeitpunkt des Unfalls Unternehmer des Lagers gewesen ist, ob dies noch die Besatzungstruppe oder schon eine von dieser beauftragte deutsche Stelle war" Nach den gegebenen Umständen ist allerdings auch nicht ausgeschlossen, daß die Lagerinsassen ihr Lager in .
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