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   BSG, 30.10.1979 - 2 RU 73/79   

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https://dejure.org/1979,13427
BSG, 30.10.1979 - 2 RU 73/79 (https://dejure.org/1979,13427)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1979 - 2 RU 73/79 (https://dejure.org/1979,13427)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1979 - 2 RU 73/79 (https://dejure.org/1979,13427)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 22.08.1955 - 2 RU 49/54
    Auszug aus BSG, 30.10.1979 - 2 RU 73/79
    Der Senat kann auch ohne die an sich erforderlichen näheren tatsächlichen Feststellungen des SG zugunsten des Klägers davon ausgehen, daß die von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien für das Vorliegen einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung (vgl ua BSGE 1, 179, 182; 17, 280, 281; BSG SozR 2200 5 548 Nrn 11 und 21; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1° - 9. Aufl, S. 482 h ff° und Lauterbach, ..5- Gesetzliche Unfallversicherung" 3° Aufl, & 548 Anm 38-41 jeweils mit weiteren Nachweisen) beim Betriebsausflug -.
  • BSG, 08.09.1977 - 2 RU 79/76
    Auszug aus BSG, 30.10.1979 - 2 RU 73/79
    2 RU 79/76; Brackmann aaO S.) 487 q mit weiteren daß es für Fußgänger zur Zeit keinen allgemeinen Grenzwert der BAK für eine absolute Verkehrsuntüchtigkeit gibt.
  • BSG, 27.10.1967 - 2 RU 145/64
    Auszug aus BSG, 30.10.1979 - 2 RU 73/79
    Selbst eine nach der im Strafrecht geltenden Äquivalenztheorie angenommene Mitverursachung des Unfalles durch ein verkehrswidriges Verhalten schließt nach der für die gesetzliche Unfallversicherung maßgebenden Kausalitätslehre der wesentlichen Bedingung nicht aus, das Verhalten des Fahrers des Pkw zWar auch als eine Ursache des Unfalles im naturwissenschaftlichphilosophischen Sinne anzusehen, es aber nicht als wesentliche Ursache des Unfalles zu werten, Der Hinweis der Revision auf das Urteil des Senats vom 27. Oktober 1967 (2 RU 145/64 - BKK 1968, 395) geht schon deshalb fehl, weil nach dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt sich der Unfall eben nicht aufgrund des Alkoholgenusses des Versicherten, sondern deshalb ereignete, weil der Fahrer des Kraftfahrzeuges infolge überhöhter Geschwindigkeit den Versicherten von hinten - 7 anfuhr und die Alkoholbeeinflussung des Versicherten danach nicht einmal eine Ursache des Unfalles im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne bildete° Die Kostenentscheidung beruht auf 5 193 SGG" .
  • BSG, 30.08.1962 - 2 RU 15/60
    Auszug aus BSG, 30.10.1979 - 2 RU 73/79
    Der Senat kann auch ohne die an sich erforderlichen näheren tatsächlichen Feststellungen des SG zugunsten des Klägers davon ausgehen, daß die von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien für das Vorliegen einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung (vgl ua BSGE 1, 179, 182; 17, 280, 281; BSG SozR 2200 5 548 Nrn 11 und 21; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1° - 9. Aufl, S. 482 h ff° und Lauterbach, ..5- Gesetzliche Unfallversicherung" 3° Aufl, & 548 Anm 38-41 jeweils mit weiteren Nachweisen) beim Betriebsausflug -.
  • BSG, 16.08.1960 - 2 RU 60/57
    Auszug aus BSG, 30.10.1979 - 2 RU 73/79
    Ebenso wie bei allen anderen versicherten Tätigkeiten besteht jedoch auch bei einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung kein ursächlicher Zusammenhang zwischen ihr und einem Unfall, wenn Alkoholgenuß die rechtlich allein wesentliche Unfallursache ist (s° BSGE 13, 9, 11; BSG SozR Nr. 35 zu 5 548 RVG; Brackmann aaO S° 484 und 484 a; Lauterbach aaO @ 548 Anm 70).
  • BSG, 25.11.1977 - 2 RU 55/77
    Auszug aus BSG, 30.10.1979 - 2 RU 73/79
    Entgegen der Auffassung der Revision rechtfertigt der bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen übliche Alkoholgenuß keine andere versicherungsrechtliche Beurteilung (3, BSG SozR Nr. 55 zu 5 548 RVG; Brackmann aaO S. 484 a; Lauterbach aa0)" Der erkennende Senat und ihm folgend der 8. Senat haben allerdings in mehreren Entscheidungen dargelegt (vgl ua BSGE 10, 46, 48; 27, 40, 41; 45, 293; 45, 176, 178; BSG Blutalkohol 1972, 415, 416; BSG Urteil vom 8. September 1977 Nachweisen),.
  • BSG, 29.06.1967 - 2 RU 198/64

    Unfallversicherungsschutz - Mitverschulden - Radfahren unter Alkoholeinfluß -

    Auszug aus BSG, 30.10.1979 - 2 RU 73/79
    Entgegen der Auffassung der Revision rechtfertigt der bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen übliche Alkoholgenuß keine andere versicherungsrechtliche Beurteilung (3, BSG SozR Nr. 55 zu 5 548 RVG; Brackmann aaO S. 484 a; Lauterbach aa0)" Der erkennende Senat und ihm folgend der 8. Senat haben allerdings in mehreren Entscheidungen dargelegt (vgl ua BSGE 10, 46, 48; 27, 40, 41; 45, 293; 45, 176, 178; BSG Blutalkohol 1972, 415, 416; BSG Urteil vom 8. September 1977 Nachweisen),.
  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 38.86

    Beamtenversorgung - Betriebsfeier - Dienstliche Veranstaltung - Blutalkohol -

    Jedenfalls ergibt sich derartiges nicht aus der Teilnahme an einer dienstlichen Gemeinschaftsveranstaltung, auch wenn dabei der Genuß von Alkohol Üblich sein mag (vgl. für die gesetzliche Unfallversicherung Bundessozialgericht, Urteile vom 21. September 1960 - 2 RU 33/58 - ; vom 30. Oktober 1979 - 2 RU 73/79 - ).
  • BSG, 25.06.1992 - 2 RU 31/91

    Unfallversicherung - Wegeunfall - Arbeitsunfall - Blutalkoholkonzentration

    Bei Fußgängern kommen nur solche Verhaltensweisen als Beweisanzeichen für eine alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit in Betracht, die typisch für einen unter Alkoholeinfluß stehenden Fußgänger sind und nicht ebensogut andere Ursachen haben können wie Unaufmerksamkeit, Leichtsinn, Übermüdung, körperliche Verfassung und ähnliches (BSG Urteil vom 8. September 1977 - 2 RU 79/76 - USK 77196; BSG Urteil vom 30. Oktober 1979 - 2 RU 73/79 - USK 79201; Lauterbach/ Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 548 Anm 77 S 244).
  • LSG Hessen, 11.10.1995 - L 3 U 789/94

    Wegeunfall - haftungsbegründende Kausalität - absolute Fahruntüchtigkeit - innere

    Allein in einem verkehrswidrigen Verhalten dieser Art kann eine wesentliche Bedingung und damit Mitursache im Rechtssinne für den Unfall jedoch nicht erblickt werden (s. auch BSG, Urteil vom 30. Oktober 1979 - 2 RU 73/79).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2004 - L 6 U 229/03
    Ein etwaiges Fehlverhalten ist grundsätzlich dann als beweiskräftig für den Alkoholgenuss als die allein wesentliche Bedingung des Unfalls zu werten, wenn es typisch für einen unter Alkoholeinfluss stehenden Versicherten ist und nicht ebensogut andere Ursache haben kann wie etwa Unaufmerksamkeit, Leichtsinn, Übermüdung, körperliche Verfassung und ähnliches, die ihren Grund nicht in einem vorausgegangenen Alkoholgenuss haben können (BSG Urteile vom 30. Oktober 1979 - 2 RU 73/79 - ; 25. November 1977 - 2 RU 55/77 - ; 26. April 1977 - 8 RU 92/76 - in BSGE 43, S. 293 ff; 16. Dezember 1971 - 2 RU 145/71 - ).
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