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   BSG, 30.10.1991 - 8 RKn 14/90   

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https://dejure.org/1991,1517
BSG, 30.10.1991 - 8 RKn 14/90 (https://dejure.org/1991,1517)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1991 - 8 RKn 14/90 (https://dejure.org/1991,1517)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1991 - 8 RKn 14/90 (https://dejure.org/1991,1517)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 70, 1
  • NJW 1992, 1188
  • MDR 1992, 685
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.12.1967 - IV ZR 132/66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 8 RKn 14/90
    Gegen die Übernahme einer derartigen Verwaltungspraxis (vgl BGH, Rechtspfleger 1968, 389 mit Anm von Mes = MDR 1968, 310; ebenso BGH LM 1986, § 46 Deutsches Richtergesetz (DRiG) Nr. 1) durch die Gerichtsverwaltung im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit bestehen daher keine Bedenken.
  • BGH, 13.03.1980 - VII ZR 147/79

    Fortführung des schriftlichen Vorverfahrens durch Setzung einer Frist zur

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 8 RKn 14/90
    Denn der BGH hat bisher - soweit ersichtlich - nur den vollen Namenszug des Vorsitzenden oder des sonst zuständigen Richters als Unterschrift unter derartige die Präklusion bewirkenden Verfügungen gefordert und es deshalb als nicht formgerecht angesehen, wenn der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle eine beglaubigte Abschrift einer nicht mit dem vollen Namen unterzeichneten, sondern nur paraphierten Verfügung des Vorsitzenden zustellt (BGHZ 76, 236, 241 = NJW 1980, 1167; NJW 1980, 1960).
  • BSG, 22.08.1990 - 8 RKn 14/88

    Verfahrensfehlerhafte Unterzeichnung der Terminsbestimmung durch den

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 8 RKn 14/90
    Der erkennende Senat hat dies bereits in seinem Urteil vom 22. August 1990 - 8 RKn 14/88 - NJW 1990, 3294, dargelegt.
  • BSG, 05.12.1989 - 5 RJ 26/89

    Unterzeichnung der Terminsbestimmung durch den Gerichtsvorsitzenden

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 8 RKn 14/90
    Die gegenteilige Auffassung in dem Urteil des 5. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 5. Dezember 1989 - 5 RJ 26/89 - überzeuge nicht.
  • LSG Bayern, 23.08.1990 - L 16 Ar 938/89

    Altösterreicherinnen; Kindererziehungsleistungen; Österreichische

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 8 RKn 14/90
    Aus den dargelegten Gründen ist es gerechtfertigt und notwendig, in § 2 Buchst b FRG die Leistungen wegen Kindererziehung den Versicherungszeiten iS dieser Norm gleichzusetzen (so auch Bayer. Landessozialgericht (LSG) vom 23. August 1990 - L 16 Ar 938/89).
  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88

    Tatsachenalternativität - Verschiedene Tatgeschehen - Zweifelssatz

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 8 RKn 14/90
    Es wird die Möglichkeit eines Kausalzusammenhanges zwischen dem Mangel des Verfahrens und der gefundenen Entscheidung verlangt (vgl zB BSG Breith 1966, 723f; BSG USK 72152; BFH/NV 1988, 448; Kummer NJW 1989, 569, 572; Henckel, aaO, 105, 116/117; Krebs ZfS 1963, 81, 82).
  • BSG, 19.08.2020 - B 13 R 167/19 B

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    Vorzubringen ist die Möglichkeit eines Kausalzusammenhanges zwischen dem Mangel des Verfahrens und der gefundenen Entscheidung ( BSG Urteil vom 30.10.1991 - 8 RKn 14/90 - BSGE 70, 1 = SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 5, SozR 3-5050 § 28b - juris RdNr 29) .

    Auf Anfrage des 8. Senats des BSG hat der 5. Senat mitgeteilt, nicht an seiner Rechtsprechung festzuhalten ( BSG Urteil vom 30.10.1991 - 8 RKn 14/90 - BSGE 70, 1 = SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 5, SozR 3-5050 § 28b - juris RdNr 31) .

    Der 8. Senat hat daraufhin befunden "... auch die nur mit einer Namensparaphe des Vorsitzenden bzw seines Vertreters abgezeichnete Bestimmung von Ort und Zeit der mündlichen Verhandlung bzw Anweisung an die Geschäftsstelle, sie den Beteiligten mitzuteilen, ist zulässig" ( BSG Urteil vom 30.10.1991 - 8 RKn 14/90 - BSGE 70, 1 = SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 5, SozR 3-5050 § 28b - juris Leitsatz) .

  • BFH, 29.11.1995 - X B 56/95

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob Unterzeichnung eines bestimmenden

    Hierbei ist außerdem zu berücksichtigen, daß das BSG mittlerweile im begrenzten Umfang Paraphen bei richterlichen Unterschriften mit der Begründung gebilligt hat, daß - jedenfalls im internen Bereich des Gerichts - kein Unterschied zwischen einer Paraphe und einem vollen Namenszug besteht (BSG-Urteil vom 30. Oktober 1991 8 RKn 14/90, NJW 1992, 1188).
  • BSG, 10.03.1999 - B 13 RJ 65/98 R

    Zugehörigkeit von vertriebenen Verfolgten zum deutschen Sprach- und Kulturkreis -

    Die Leistung für Kindererziehung steht der Anrechnung einer Versicherungszeit derart nahe, daß sie nach dem Zweck der Leistung und ihrer Berechnungsgrundlage nicht anders behandelt werden kann als Versicherungszeiten in der Rentenversicherung (BSGE 70, 1, 7 = SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 5 S 20).
  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 53/96 R

    Kindererziehungsleistung für Spätaussiedlerin

    Da die Kindererziehungsleistung nach ihrem Zweck und ihrer Berechnungsgrundlage der Berücksichtigung einer Kindererziehungszeit bei der Rente sehr nahe steht, sollte sie auch in dem hier streitigen Punkt grundsätzlich nicht völlig anders behandelt werden als diese (vgl dazu allgemein BSGE 70, 1, 7 = SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 5 S 20).
  • LSG Hessen, 21.02.2023 - L 2 R 161/20
    Dies besagt aber nichts darüber, in welcher Form der Termin zu bestimmen ist und die Terminsmitteilung zu ergehen hat (BSG, Urteil vom 30. Oktober 1991, 8 RKn 14/90, BSGE 70, 1-9, SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 5, SozR 3-1500 § 63 Nr. 3, SozR 3-5050 § 28b, SozR 3-1500 § 63 Nr. 3, Rn. 19).
  • BSG, 07.12.2022 - B 7 AS 105/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Aus der Gestaltung der Namenskennzeichnung des Senatsvorsitzenden beim LSG unter der Erledigungsverfügung wäre für die Unterschrift unter dem Beschluss schon nichts herzuleiten, weil für die rein interne Verfügung die Abzeichnung durch Paraphe genügt (vgl BSG vom 30.10.1991 - 8 RKn 14/90 - BSGE 70, 1 = SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 5, juris RdNr 23) .
  • BSG, 20.04.1993 - 5 RJ 36/92

    Leistungen wegen Kindererziehung - Im Ausland geborenes Kind - Kindererziehung im

    Das gilt insbesondere für Zeiten, die in Österreich oder in dem (wieder) zu Frankreich gehörenden Elsaß zurückgelegt sind, wo auch zeitweise die Reichsversicherungsgesetze gegolten haben (vgl hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 23.4. 1990 in SozR 3-5050 § 28b Nr. 1 sowie BSG in SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 5).
  • SG Darmstadt, 22.05.2020 - S 6 R 443/17
    Dies besagt aber nichts darüber, in welcher Form der Termin zu bestimmen ist und die Terminsmitteilung zu ergehen hat (BSG, Urteil vom 30. Oktober 1991, 8 RKn 14/90, BSGE 70, 1-9, SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 5, SozR 3-1500 § 63 Nr. 3, SozR 3-5050 § 28b, SozR 3-1500 § 63 Nr. 3, Rn. 19).
  • LSG Bayern, 20.02.2003 - L 14 RA 231/01

    Unterschrift des Richters; Traditioneller Tätigkeitsbereich der Geschäftsstelle;

    Die Ausführung der Ladung kann der Richter dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (§ 4 SGG) überlassen (BSG vom 30.10.1991 - 8 RKn 14/90 in SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 5); dies gehört zum traditionellen Tätigkeitsbereich der Geschäftsstelle (Meyer-Ladewig, SGG, 6. Auflage, Rdzn.2 und 3 zu § 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2013 - L 7 AL 125/12
    Entgegen der Auffassung ihres Prozessbevollmächtigten muss die Ladung durch den Kammervorsitzenden nicht mit vollem Namen unterzeichnet werden; vielmehr reicht die Namensparaphe aus (BSGE 70, 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2013 - L 7 AL 124/12
  • BSG, 22.04.1992 - 5 BJ 84/91

    Wirksamkeit einer Terminbestimmung bei Nichtzuleitung der Unterschrift des den

  • BSG, 25.02.1992 - 5 RJ 36/91

    Klage auf Leistungen nach dem Kindererziehungsleistungsgesetz (KLG) - Vorliegen

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