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   BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R   

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https://dejure.org/2013,34196
BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R (https://dejure.org/2013,34196)
BSG, Entscheidung vom 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R (https://dejure.org/2013,34196)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 21/11 R (https://dejure.org/2013,34196)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Krankenversicherung; freiwilliges Mitglied; Beitragsbemessung; nicht hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger; Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung; Maßgeblichkeit des Einkommensteuerbescheides; Vorliegen von grober Fahrlässigkeit; Vertrauensschutz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 206 Abs 1 SGB 5, § 240 Abs 1 S 1 SGB 5 vom 20.12.1988, § 240 Abs 1 S 2 SGB 5, § 240 Abs 2 SGB 5, § 240 Abs 4 S 2 SGB 5
    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - nicht hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger - Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung - Maßgeblichkeit des Einkommensteuerbescheides - Vorliegen von grober Fahrlässigkeit - Vertrauensschutz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • medcontroller.de
  • rewis.io

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - nicht hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger - Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung - Maßgeblichkeit des Einkommensteuerbescheides - Vorliegen von grober Fahrlässigkeit - Vertrauensschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 240 Abs. 4 S. 6; SGB X § 45
    Beitragsbemessung freiwillig Versicherter zur Kranken- und Pflegeversicherung; Maßgeblichkeit von Einkommensteuerbescheiden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Miet- und Pachteinkünfte sind im Rahmnen der Beitragsbemnessung freiwillig Versicherter zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 764
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 02.09.2009 - B 12 KR 21/08 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter hauptberuflich selbständig

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R
    Insoweit überträgt der Senat seine Rechtsprechung zum Nachweis des Einkommens hauptberuflich selbstständig Tätiger, die in der GKV freiwillig versichert sind (BSGE 104, 153 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 12, RdNr 15 ff) , auch auf freiwillig Versicherte mit Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

    Die Erwägungen, die den Senat in Bezug auf die Ermittlung des Einkommens hauptberuflich selbstständig erwerbstätiger freiwilliger Mitglieder einer Krankenkasse dazu bewogen haben, allein maßgebend auf den Einkommensteuerbescheid abzustellen (dazu im Einzelnen BSGE 104, 153 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 12, RdNr 15 ff mwN) , gelten gleichermaßen für freiwillig, nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätige Versicherte mit Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und führen unter teleologischen Gesichtspunkten zu einer Übertragung der zum erstgenannten Personenkreis entwickelten Grundsätze auf die vorliegende Fallkonstellation.

    Andere Unterlagen als der Einkommensteuerbescheid sind insoweit nicht geeignet, eine verlässliche und für die Vergangenheit abschließende Datenbasis zu liefern (vgl BSGE 79, 133, 139 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27 S 104; BSGE 104, 153 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 12, RdNr 15 ff mwN) .

    Der Auslegung des § 240 SGB V zur Maßgeblichkeit des Einkommens aus Vermietung und Verpachtung nach den Grundsätzen des Einkommensteuerrechts zum Nachweis des Einkommens allein durch Einkommensteuerbescheide steht im Übrigen nicht entgegen, dass im Leistungsrecht der GKV - in Bezug auf die Berechnung der Höhe von Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld - abweichende Grundsätze gelten können (vgl bereits BSGE 104, 153 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 12, RdNr 18 einerseits, BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7 andererseits) .

  • BSG, 09.08.2006 - B 12 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Beitragsbemessung - kein

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R
    In derartigen Satzungsbestimmungen liegt eine ausreichende Regelung, um (neben anderen Einkünften) auch Einkünfte eines freiwillig Versicherten aus Vermietung und Verpachtung als bei der Beitragsbemessung zu berücksichtigende Einnahmen heranzuziehen (dazu ausdrücklich schon Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum Gesetzentwurf eines Gesundheitsstrukturgesetzes ua, BT-Drucks 12/3937 S 17 zu Art. 1 Nr. 120 ; vgl zB BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 40 S 201 f mwN; BSGE 97, 41 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 8, RdNr 12; allg Meinung, zB Bernsdorff in jurisPK-SGB V, aaO, § 240 RdNr 17; zum Recht der RVO schon: BSG SozR 2200 § 313a Nr. 6; BSGE 57, 240, 242 = SozR 2200 § 180 Nr. 20 S 64) .

    Unberührt bleibt in diesem Zusammenhang gleichermaßen die Möglichkeit eines horizontalen Verlustausgleichs innerhalb derselben Einkunftsart zur Verminderung der Beitragsbemessungsgrundlage (BSGE 97, 41 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 8, RdNr 18) .

    Der vertikale Verlustausgleich ist auch bei Einkunftsarten, die nur bei freiwillig Versicherten beitragspflichtig sind, ausgeschlossen, weil dieser Ausschluss ein wesentliches Element zur Vermeidung einer beitragsrechtlichen Privilegierung von freiwillig Versicherten gegenüber versicherungspflichtig Beschäftigten und anderen Versicherungspflichtigen ist (so BSGE 97, 41 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 8, RdNr 17) .

  • BSG, 23.02.1995 - 12 RK 66/93

    Krankenversicherung - Freiwillige Versicherung - Beitragspflichtige Einnahmen

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R
    Mit einzubeziehen sind demgemäß alle Einnahmen und Geldmittel, die das freiwillige Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte, und zwar ohne Rücksicht auf die steuerliche Behandlung der Einkünfte (vgl bereits BSGE 76, 34, 37 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 19 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien in BT-Drucks 11/2237 S 225 zu Art I § 249 des Entwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP eines GRG) .

    Ein - beitragsrechtlich unzulässiger - vertikaler Verlustausgleich (vgl dazu allgemein BSGE 76, 34, 36 ff = SozR 3-2500 § 240 Nr. 19 S 68 ff) läge nämlich vor, ließe man es zu, die bereits beim Ehemann der Klägerin in dessen Gewerbebetrieb anlässlich der Hausmodernisierung angefallenen und bei ihm steuerrechtlich - denkbar sogar bereits im Rahmen der Bemessung seiner eigenen Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung - einkommensmindernd berücksichtigten Aufwendungen anschließend "umzubewerten" und beitragsrechtlich bei einer anderen versicherten Person - der Klägerin - als Aufwendungen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mindernd in Ansatz zu bringen.

  • BSG, 14.06.1984 - 10 RKg 21/83
    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R
    Zwar kann grobe Fahrlässigkeit, insbesondere bei einem rechtlich nicht gewandten Antragsteller, ausgeschlossen sein, wenn er sich auf die hinreichende Sachkenntnis und die erschöpfende und unmissverständliche Befragung zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen eines von ihm für sachkundig gehaltenen Dritten verlässt (vgl BSG Urteil vom 14.6.1984 - 10 RKg 21/83 - Juris RdNr 13 betreffend der Hinzuziehung eines Gemeindebediensteten beim Ausfüllen eines Antrags auf Gewährung von Kindergeld) .
  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R
    Von diesem in der Rechtsprechung des BSG wiederholt bestätigten Maßstab (stRspr, vgl nur BSGE 44, 264, 272 f = SozR 5870 § 13 Nr. 2 S 12 f; BSGE 62, 32, 35 = SozR 4100 § 71 Nr. 2 S 4) ausgehend hat das LSG zutreffend eine grobe Fahrlässigkeit der Klägerin bejaht, dadurch dass sie in den Fragenbögen der Beklagten, die der Beitragsbemessung in den ursprünglichen Beitragsbescheiden zugrunde lagen, Angaben zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unterließ, und zwar trotz ihrer gemäß § 206 Abs. 1 SGB V bestehenden Pflicht, der Krankenkasse auf Verlangen über alle für die Feststellung der Beitragspflicht erforderlichen Tatsachen unverzüglich Auskunft zu geben.
  • BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 8/76

    Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht - Auszahlung von

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R
    Von diesem in der Rechtsprechung des BSG wiederholt bestätigten Maßstab (stRspr, vgl nur BSGE 44, 264, 272 f = SozR 5870 § 13 Nr. 2 S 12 f; BSGE 62, 32, 35 = SozR 4100 § 71 Nr. 2 S 4) ausgehend hat das LSG zutreffend eine grobe Fahrlässigkeit der Klägerin bejaht, dadurch dass sie in den Fragenbögen der Beklagten, die der Beitragsbemessung in den ursprünglichen Beitragsbescheiden zugrunde lagen, Angaben zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unterließ, und zwar trotz ihrer gemäß § 206 Abs. 1 SGB V bestehenden Pflicht, der Krankenkasse auf Verlangen über alle für die Feststellung der Beitragspflicht erforderlichen Tatsachen unverzüglich Auskunft zu geben.
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 9/10 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung -

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R
    Schon von daher verbietet sich etwa - sofern nicht (anders als vorliegend) Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung aus Unterhaltsleistungen erhoben werden (vgl dazu BSG Urteil vom 29.9.2011 - B 12 KR 9/10 R) - eine Gesamtbetrachtung der gemeinsamen Einkommenssituation der Klägerin und ihres Ehemannes, obwohl beide bei der Beklagten freiwillig versichert waren.
  • BSG, 26.11.1984 - 12 RK 32/82
    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R
    Der Berücksichtigung anderer Unterlagen als des Einkommensteuerbescheides für Zwecke der Beitragsfestsetzung steht entgegen, dass den Krankenkassen kein eigenes Instrumentarium zwecks Ermittlung des für die Beitragsbemessung maßgeblichen Einkommens freiwillig Versicherter zur Seite steht, welches verwaltungsmäßig rechtssicher und dem Grundsatz der Gleichbehandlung Rechnung tragend durchführbar wäre und welches ohne unzumutbare Benachteiligung dieses Personenkreises verwirklicht werden könnte (zu diesem Gesichtspunkt bereits BSGE 57, 235, 237 f = SozR 2200 § 180 Nr. 19 S 59 f) .
  • BSG, 23.09.1999 - B 12 KR 12/98 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Einnahmen aus Vermietung

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R
    Zwar sind auch für Zwecke der Bemessung von Beiträgen zur freiwilligen Krankenversicherung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - ähnlich wie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit - um die der Einkunftserzielung dienenden Aufwendungen wie Werbungskosten bzw Betriebsausgaben zu vermindern, insbesondere um solche aufgrund bestehender Schuldzinsverpflichtungen für das Mietobjekt (vgl BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 31) .
  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 46/95

    Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R
    Andere Unterlagen als der Einkommensteuerbescheid sind insoweit nicht geeignet, eine verlässliche und für die Vergangenheit abschließende Datenbasis zu liefern (vgl BSGE 79, 133, 139 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27 S 104; BSGE 104, 153 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 12, RdNr 15 ff mwN) .
  • BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 5/01 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Ertragsanteil -

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten

  • BSG, 12.02.1992 - 10 RAr 6/90

    Berechnung der Umlage zur Produktiven Winterbauförderung, Rückname von

  • BSG, 27.11.1984 - 12 RK 70/82

    Grundlohn - Bestimmung - Absetzungen - Änderung - Neue Tatsachen

  • BSG, 18.01.2018 - B 12 KR 22/16 R

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - Beitragspflicht

    Da ein anderweitig geregeltes System der Einkommensermittlung aus der selbstständigen Tätigkeit, das für die Krankenkassen verwaltungsmäßig ohne größeren Aufwand durchführbar wäre, nicht zur Verfügung steht, liegt es aus Gründen der Verwaltungsökonomie nahe, für die Feststellung des Arbeitseinkommens den Einkommensteuerbescheid heranzuziehen (vgl Begründung zu den BeitrVerfGrsSz, Anl zum Rundschreiben RS 2008/131 des GKV-Spitzenverbandes vom 27.10.2008, dort S 29 f; zum Nachweis niedrigerer Einnahmen nach § 240 Abs. 4 S 2 SGB V vgl BSG Urteil vom 2.9.2009 - B 12 KR 21/08 R - BSGE 104, 153 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 12, RdNr 19; zum Nachweis von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung BSG Urteil vom 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 19 RdNr 21 ff; sowie aus Kapitalvermögen BSG Urteil vom 28.5.2015 - B 12 KR 12/13 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 26 RdNr 20 ff) .
  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 KR 3462/15

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Gesamteinkommen - Nachweis durch

    Insoweit gälten die Rechtsgrundsätze für die Festsetzung der Beiträge freiwillig Versicherter (dazu etwa: BSG, Urteil vom 30.10.2013, - B 12 KR 21/11 R -, in juris) entsprechend.

    Mit den Vorschriften in §§ 15 und 16 SGB IV stellt das Gesetz die - volle - Parallelität von steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Einkommensermittlung her (vgl. nur etwa BSG, Urteil vom 30.10.2013, - B 12 KR 21/11 R -, in juris).

  • BSG, 28.05.2015 - B 12 KR 12/13 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Berücksichtigung von Einkünften aus

    Der Senat hat mit Urteil vom 30.10.2013 (B 12 KR 21/11 R - BSG SozR 4-2500 § 240 Nr. 19) bereits zu § 240 SGB V entschieden, dass Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung auch bei nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätigen freiwillig Versicherten der GKV der Beitragsbemessung in der Höhe zugrunde zu legen sind, die sich aus dem sie betreffenden Teil des Einkommensteuerbescheides ergibt (BSG, aaO, Leitsatz und RdNr 21 ff) .

    An dieser rechtlichen Beurteilung hält der Senat - jedenfalls hinsichtlich der hier allein zu beurteilenden, bis 31.12.2008 geltenden Rechtslage - aus den dargestellten Erwägungen trotz in der Fachliteratur geäußerter Kritik (Schaer/Müller, Anm zu BSG Urteil vom 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R = SozR 4-2500 § 240 Nr. 19, SGb 2015, 224 ff) fest.

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