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   BSG, 30.10.2013 - B 9 V 6/13 B   

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https://dejure.org/2013,33925
BSG, 30.10.2013 - B 9 V 6/13 B (https://dejure.org/2013,33925)
BSG, Entscheidung vom 30.10.2013 - B 9 V 6/13 B (https://dejure.org/2013,33925)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - B 9 V 6/13 B (https://dejure.org/2013,33925)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 112 Abs 2 S 2 SGG, § 122 SGG, § 123 SGG, § 139 SGG, § 62 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - fehlerhafte Protokollierung der in der mündlichen Verhandlung gestellten Anträge - Entscheidungserheblichkeit - Pflicht des Vorsitzenden zur Hinwirkung auf sachdienliche ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - fehlerhafte Protokollierung der in der mündlichen Verhandlung gestellten Anträge - Entscheidungserheblichkeit - Pflicht des Vorsitzenden zur Hinwirkung auf sachdienliche ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - fehlerhafte Protokollierung der in der mündlichen Verhandlung gestellten Anträge - Entscheidungserheblichkeit - Pflicht des Vorsitzenden zur Hinwirkung auf sachdienliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 30.10.2013 - B 9 V 6/13 B
    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36) .
  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 41/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

    Zuletzt ist das Urteil des LSG nicht auf Verfahrensrüge der Klägerin wegen Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG) aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen, da nicht dargetan ist, dass sie vor dem LSG erfolglos alle prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hätte, sich Gehör zu verschaffen (vgl nur BSG vom 30.10.2013 - B 9 V 6/13 B - RdNr 8) .
  • BSG, 23.02.2022 - B 9 V 35/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Hierbei handelt es sich allerdings nicht um absolute Revisionsgründe, sodass gesondert festzustellen ist, inwiefern das angegriffene Urteil auf ihnen beruhen kann (BSG Beschluss vom 30.10.2013 - B 9 V 6/13 B - juris RdNr 5) .

    Nur dann läge es nahe, dass Mängel einer Protokollierung dieser Anträge sich auf das Urteil des Berufungsgerichts ausgewirkt haben könnten (vgl BSG Beschluss vom 30.10.2013 - B 9 V 6/13 B - juris RdNr 5) .

    Soweit er hier eine hinreichende Klarheit und Vollständigkeit vermisst, fehlt es an Ausführungen dazu, inwiefern das Urteil des LSG darauf beruhen kann (vgl BSG Beschluss vom 30.10.2013 - B 9 V 6/13 B - juris RdNr 6) .

    Schließlich kann ein Beteiligter mit der Rüge einer Gehörsverletzung nur durchdringen, wenn er vor dem LSG alle prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich Gehör zu verschaffen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 30.10.2013 - B 9 V 6/13 B - juris RdNr 8 mwN) .

  • BSG, 21.12.2017 - B 14 AS 4/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Soweit mit ihm zunächst beanstandet wird, dass im Protokoll über die mündliche Verhandlung weder der Abschluss des Sachberichts (§ 112 Abs. 1 Satz 2 SGG) noch die Erörterung des Streitgegenstands (§ 112 Abs. 2 Satz 2 SGG) vermerkt seien, lässt sich dem Vortrag nicht entnehmen, dass die Klägerin insoweit auf eine Protokollberichtigung nach § 122 SGG iVm § 164 ZPO hingewirkt hätte (vgl BSG vom 30.10.2013 - B 9 V 6/13 B - juris, RdNr 7) .

    Soweit die Beschwerde die gebotene Erörterung der Angelegenheit als unzureichend oder fehlend rügt, lässt sie nicht erkennen, dass der die Klägerin in der Sitzung vertretende Ehemann vor dem LSG erfolglos alle prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hätte, sich Gehör zu verschaffen (vgl nur BSG vom 30.10.2013 - B 9 V 6/13 B - juris, RdNr 8) .

  • BSG, 28.06.2016 - B 14 AS 33/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Soweit er rügt, dass die beigezogenen Verwaltungsakten - entgegen der entsprechenden Feststellung im Tatbestand des angefochtenen Urteils - nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen seien, lässt sich weder seinem Vortrag noch der Verfahrensakte entnehmen, dass er den gebotenen Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 139 SGG gestellt hat (vgl dazu BSG Beschluss vom 9.4.2014 - B 14 AS 293/13 B - juris RdNr 7) ; soweit er rügt, das LSG habe das von ihm wirklich Gewollte nicht zur Kenntnis genommen, enthält das Protokoll einen vorgelesenen und von ihm genehmigten Sachantrag des Klägers, über den das LSG in der Sache entschieden hat, und lässt sich insoweit ein Verfahrensmangel nicht erkennen, weil sich weder dem Vortrag des Klägers noch der Verfahrensakte entnehmen lässt, dass er auf eine Protokollberichtigung nach § 122 SGG iVm § 164 ZPO hingewirkt hat (vgl dazu BSG Beschluss vom 30.10.2013 - B 9 V 6/13 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 24.08.2017 - B 9 SB 44/17 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Verfahrensrüge; Verletzung rechtlichen

    Soweit der Kläger ausdrücklich als Verfahrensmangel rügt, das LSG habe die sich aus § 112 Abs. 2 SGG ergebenden Pflichten zur Hinwirkung auf sachdienliche Anträge und zur Erörterung des Sach- und Streitverhältnisses verletzt, handelt es sich sachlich gleichfalls um eine Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 62 SGG; Art. 103 Abs. 1 GG; vgl BSG Beschluss vom 30.10.2013 - B 9 V 6/13 B - Juris).
  • BSG, 12.06.2017 - B 9 V 3/17 BH

    Feststellung einer posttraumatischen Belastungsstörung als gesundheitliche

    Hierbei handelt es sich allerdings nicht um absolute Revisionsgründe, sodass gesondert festzustellen ist, inwiefern das angegriffene Urteil auf ihnen beruhen kann (vgl BSG Beschluss vom 30.10.2013 - B 9 V 6/13 B).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 9-IV-16
    b) Soweit die Beschwerdeführer rügen, das Finanzgericht habe den in der mündlichen Verhandlung vermeintlich gestellten Klageantrag nicht zur Kenntnis genommen, können die Beschwerdeführer, nachdem zwischen ihnen und dem Gericht Streit über die korrekte Protokollierung ihres Antrages besteht, einen Antrag auf Berichtigung bzw. Ergänzung des Protokolls entsprechend der Regelung der § 160 Abs. 4, § 164 ZPO stellen (FG München, Beschluss vom 7. Februar 2014 - 10 K 3728/10 - juris Rn. 10; BSG, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - B 9 V 6/13 B).
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