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   BSG, 30.10.2014 - B 5 RE 11/14 R   

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https://dejure.org/2014,32303
BSG, 30.10.2014 - B 5 RE 11/14 R (https://dejure.org/2014,32303)
BSG, Entscheidung vom 30.10.2014 - B 5 RE 11/14 R (https://dejure.org/2014,32303)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - B 5 RE 11/14 R (https://dejure.org/2014,32303)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 231 Abs 5 SGB 6 - arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger - kein Vorliegen einer zeitlichen Nähe zwischen der am Stichtag 31. 12. 1998 ausgeübten nicht versicherungspflichtigen und der späteren ...

  • openjur.de

    Rentenversicherung; Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 231 Abs 5 SGB 6; arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger; kein Vorliegen einer zeitlichen Nähe zwischen der am Stichtag 31.12.1998 ausgeübten nicht versicherungspflichtigen und der späteren ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 S 1 Nr 9 SGB 6, § 231 Abs 5 S 1 SGB 6 vom 20.12.1999
    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 231 Abs 5 SGB 6 - arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger - kein Vorliegen einer zeitlichen Nähe zwischen der am Stichtag 31.12.1998 ausgeübten nicht versicherungspflichtigen und der späteren ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger; Notwendigkeit einer normativ gebotenen zeitlichen Nähe zwischen der am Stichtag 31.12.1998 ausgeübten nicht versicherungspflichtigen und der späteren ...

  • rewis.io

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 231 Abs 5 SGB 6 - arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger - kein Vorliegen einer zeitlichen Nähe zwischen der am Stichtag 31.12.1998 ausgeübten nicht versicherungspflichtigen und der späteren ...

  • ra.de
  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger; Notwendigkeit einer normativ gebotenen zeitlichen Nähe zwischen der am Stichtag 31.12.1998 ausgeübten nicht versicherungspflichtigen und der späteren ...

  • rechtsportal.de

    SGB VI § 2 S. 1 Nr. 9 ; SGB VI § 231 Abs. 5
    Anspruch auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger; Notwendigkeit einer normativ gebotenen zeitlichen Nähe zwischen der am Stichtag 31.12.1998 ausgeübten nicht versicherungspflichtigen und der späteren ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Beitrags- und Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 147
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 15/04 R

    Rentenversicherungspflicht - Voraussetzung für Befreiung nach § 231 Abs 5 SGB VI

    Auszug aus BSG, 30.10.2014 - B 5 RE 11/14 R
    Über deren Bestehen ist jedoch nicht mit einem Verfügungssatz entschieden worden, der Bindungswirkung entfalten könnte (vgl auch BSGE 95, 238 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 5, RdNr 14) .

    Über das Bestehen von Versicherungspflicht des Klägers ist aber in diesem Bescheid ebenfalls nicht mit einem Verfügungssatz entschieden worden, der in Bestandskraft erwachsen könnte (vgl nochmals BSGE 95, 238 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 5, RdNr 14) .

  • BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 76/83

    Rechtskraftwirkung eines eine Unterhaltsklage abweisenden Prozeßurteils

    Auszug aus BSG, 30.10.2014 - B 5 RE 11/14 R
    Die Bindungswirkung eines Verwaltungsakts entspricht der eines gerichtlichen Urteils (BSG SozR 1500 § 77 Nr. 20 S 15 mwN) , so dass der bestandskräftig festgestellte Verfügungssatz vom Gericht bei Vorgreiflichkeit für die Entscheidung in einem späteren Gerichtsverfahren seinem Urteil ohne eigene Prüfung zugrunde zu legen ist (vgl zur Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile BGH NJW 1985, 2535 f; BGH NJW 2008, 1227 f; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 35. Aufl 2014, § 322 RdNr 9 mwN) .
  • BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05

    Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen

    Auszug aus BSG, 30.10.2014 - B 5 RE 11/14 R
    Die Bindungswirkung eines Verwaltungsakts entspricht der eines gerichtlichen Urteils (BSG SozR 1500 § 77 Nr. 20 S 15 mwN) , so dass der bestandskräftig festgestellte Verfügungssatz vom Gericht bei Vorgreiflichkeit für die Entscheidung in einem späteren Gerichtsverfahren seinem Urteil ohne eigene Prüfung zugrunde zu legen ist (vgl zur Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile BGH NJW 1985, 2535 f; BGH NJW 2008, 1227 f; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 35. Aufl 2014, § 322 RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 13/04 R

    Rentenversicherung - Selbstständiger - Befreiung nach § 231 Abs 6 SGB VI -

    Auszug aus BSG, 30.10.2014 - B 5 RE 11/14 R
    Diesem Ergebnis steht die Entscheidung des 12. Senats vom 23.11.2005 (B 12 RA 13/04 R - SozR 4-2600 § 231 Nr. 2) nicht entgegen.
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 R 17/11 R

    (Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Vollendung des 58.

    Auszug aus BSG, 30.10.2014 - B 5 RE 11/14 R
    Ihrer Funktion der Statuswahrung kann die Norm aber nur gerecht werden, wenn der Status noch besteht und nicht verloren gegangen ist (vgl auch in anderem Zusammenhang BSG Urteil vom 30.10.2013 - B 12 R 17/11 R - Juris RdNr 26, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR 4-2600 § 6 Nr. 11) .
  • BSG, 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R

    Anspruch auf teilstationäre Betreuung als Leistung der Eingliederungshilfe nach

    Ist die Bewilligung der heilpädagogischen Maßnahme in einer bestimmten Einrichtung bindend, ist ein Anspruch auf die konkrete Eingliederungsmaßnahme aber ohne zusätzliche Prüfung zugrunde zu legen (vgl zur Bindungswirkung von Verwaltungsakten allgemein BSG vom 30.10.2014 - B 5 RE 11/14 R - SozR 4-2600 § 231 Nr. 6 RdNr 22 mwN) .
  • BSG, 04.12.2014 - B 5 AL 2/14 R

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag -

    Diese bestandskräftige Regelung hat der erkennende Senat wegen Vorgreiflichkeit für die Entscheidung in diesem Verfahren seinem Urteil ohne eigene Prüfung zugrunde zu legen (Urteil des erkennenden Senats vom 30.10.2014 - B 5 RE 11/14 R - RdNr 22 mwN, vorgesehen zur Veröffentlichung in SozR 4) .

    Diese bestandskräftige Entscheidung hat der erkennende Senat seinem Urteil ohne eigene Prüfung zugrunde zu legen (nochmals Urteil des erkennenden Senats vom 30.10.2014 - B 5 RE 11/14 R - RdNr 22 mwN, vorgesehen zur Veröffentlichung in SozR 4) .

  • SG Gießen, 07.10.2014 - S 17 R 224/13
    Wurde nämlich die Beschäftigung am 31. Dezember 1998 nicht ausgeübt, ist § 231 Abs. 5 SGB VI nicht anwendbar (siehe auch BSG, Urteil vom 30. Oktober 2014, Az.: B 5 RE 11/14 R - Terminsbericht).
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