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   BSG, 30.11.1973 - 7 RAr 2/68   

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BSG, 30.11.1973 - 7 RAr 2/68 (https://dejure.org/1973,10172)
BSG, Entscheidung vom 30.11.1973 - 7 RAr 2/68 (https://dejure.org/1973,10172)
BSG, Entscheidung vom 30. November 1973 - 7 RAr 2/68 (https://dejure.org/1973,10172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 37, 1
  • MDR 1974, 522
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 29.07.1970 - 7 RAr 44/68

    Bindung der Rechtsnachfolger der Parteien durch ein rechtskräftiges Urteil -

    Auszug aus BSG, 30.11.1973 - 7 RAr 2/68
    Die Bedeutung dieser Entscheidung hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom ' 29. Juli 1970 (BSG 31, 235, 242) eingehend dargelegt.
  • BAG, 27.07.1961 - 2 AZR 255/60

    Chefarzt als Arbeitnehmer

    Auszug aus BSG, 30.11.1973 - 7 RAr 2/68
    Sie sind dabei mindestens in gleichem Maße weisungsgebunden wie etwa einyangestellter Chefarzt (vgl. BAG 11, 225) oder ein leitender Angestellter in verantwortungsvoller Stellung.
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    Auszug aus BSG, 30.11.1973 - 7 RAr 2/68
    auch das seiner Klienten verpflichten ihn aber auch zur Loyalität gegenüber den Produzenten; er würde deren Vertrauen verlieren, wenn er sie bei der Vermittlung von Künstlern willkürlich ungleich behandeln oder ihnen wissentlich ungeeignete Künstler zuführen würde° Zu Unrecht beruft sich auch der Kläger für seine Auffassung, keine Arbeitsvermittlung zu betreiben, auf das Urteil des BVerfGvom 4. April 1967(BVerfGE 21, 261).
  • BGH, 27.06.1973 - IV ZR 117/71

    Geltung des Territorialitätsprinzips bei privatrechtlichen Verträgen -

    Auszug aus BSG, 30.11.1973 - 7 RAr 2/68
    betont, daß eine vom Monopol erfaßte Arbeitsvermittlung eindeutig dann vorliegt, wenn der von dem zuweisenden Unternehmer einem Dritten zugewiesene Arbeitnehmer - wenn auch nur für kurze Zeit - Arbeitnehmer.dieses Dritten wird; das ist aber bei den Klienten des Klägers, die Arbeitnehmer der Produzenten werden, der Fall° Der Entscheidung kann also keineswegs entnommen werden, daß eine über die Vermittlung sachlich und zeitlich hinausgehende Tätigkeit des Vermittlers für den - bereits vermittelten - Arbeitnehmer dieser Vermittlung den Charakter einer-vom Monopol erfaßten Arbeitsvermittlung nehme (vgl. auch BGH, Urt. v. 27.6"73 - IV ZR 117/71 --)° Bbensowenig kann ihr entnommen werden, daß eine solche Arbeitsvermittlung von vornherein auf einen einzelnen Vermittlüngsfall beschränkt sein müsse, die "laufende" Auch Vermittlung in jeweils kurzfristige oder sich überschneidende Beschäftigungen ist echte Arbeitsvermittlung.
  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BSG, 30.11.1973 - 7 RAr 2/68
    In dem oa Urteil wird dazu ausgeführt, das Monopol halte den strengen Erfordernissen, die das BVerfG für einen Eingriff in das genannte Grundrecht aufgestellt habe (vgl° BVerfGE 7, 377; 11, 168), jedenfalls für die Vermittlung der üblichen und durchschnittlichcn Arbeitnehmer stand° Es diene einem Gemeinschaftswert von hohem Rang, der Vorzug vor dem Freiheitsanspruch des einzelnen, der selbständiger Arbeitsvermittler werden möchte, verdiene° Das Monopol sei - für den - auch uner- Regelfall.
  • BSG, 22.11.1973 - 12 RK 17/72

    Entrichtung von Beiträgen zur Angestelltenversicherung und

    Auszug aus BSG, 30.11.1973 - 7 RAr 2/68
    Das-hierfür wesentliche Merkmal der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers, der auf Seiten des Arbeitgebers das Weisungsrecht hinsichtlich Art, Ort, Zeit und Dauer der vereinbarten Dienstleistung entspricht (vgl. BSG, Urt. v. 22.11.1973 - 12 RK 17/72), trifft auf Filmkünstler regelmäßig zu.
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64

    Südkurier

    Auszug aus BSG, 30.11.1973 - 7 RAr 2/68
    des Begriffes der Arbeitsvermittlung aus, wenn er meint, daß die Arbeitsvermittlung spätestens mit der ersten Kontaktaufnahme unter den potentiellen Vertragspartnerh beendet sei und daß eine Vermittlung begrifflich dann schon nicht mehr möglich sei, wenn sichldietUertragspartner bereits gegenseitig kennen, Er beruft sich dafür zu Unrecht auf das Urteil des BVerfG vom4. April 1967 (BVerfGE 21, 271).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BSG, 30.11.1973 - 7 RAr 2/68
    Sie hält das angefochtene Urteil für richtig und führt erdasu gänzend aus: Das BVerfG habe mit seinen drei Urteilen vom 4. April 1967 (BVerfGE 21, 245 ff) das Monopol der staatlichen Arbeitsvermittlung bestätigt.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BSG, 30.11.1973 - 7 RAr 2/68
    In dem oa Urteil wird dazu ausgeführt, das Monopol halte den strengen Erfordernissen, die das BVerfG für einen Eingriff in das genannte Grundrecht aufgestellt habe (vgl° BVerfGE 7, 377; 11, 168), jedenfalls für die Vermittlung der üblichen und durchschnittlichcn Arbeitnehmer stand° Es diene einem Gemeinschaftswert von hohem Rang, der Vorzug vor dem Freiheitsanspruch des einzelnen, der selbständiger Arbeitsvermittler werden möchte, verdiene° Das Monopol sei - für den - auch uner- Regelfall.
  • BFH, 24.05.1973 - IV R 118/72

    Opernsänger - Gastspieltätigkeit - Selbständige Tätigkeit - Übernahme einer Rolle

    Auszug aus BSG, 30.11.1973 - 7 RAr 2/68
    LAG Saarbrücken, v. 22.9.1965 - AP Nr. 10 zu 5 611 BGB Film - BFH, Urt. v. 27.11.1962 - AP Nr. 4 zu 5 611 BGB Film - u. Urt. v. 24.5.1973 - BStBl II 1973, 636 - Bundeskartellamt v. 6.8.1962 - AP Nr. 7 zu 5 611 BGB Film -).
  • BSG, 11.05.1976 - 7 RAr 120/74

    Arbeitsvermittlung - Beschäftigung bei Künstlern - Engagements

    Die in diesem Zusammenhang als erlaubt anerkannte Tätigkeit als "Künstlersekretär" (vgl. BSGE 37, 1 ff) ist aber bereits eine Ausnahme und wird nur deshalb als zulässig angesehen, weil der Künstlersekretär infolge seiner Abhängigkeit vom Willen des Arbeitsuchenden lediglich als dessen Werkzeug bei der Vermittlung auftritt.

    Der angestellte Künstlerskretär steht "an der Stelle des Künstlers" dem Produzenten gegenüber, er ist also "Werkzeug" des Künstlers, nicht aber "Mittler" zwischen Künstler und Produzenten (vgl. dazu BSGE 37, 1, 5).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist die Unparteilichkeit des Vermittlers kein Begriffsmerkmal der Arbeitsvermittlung, sondern eine bei der Vermittlungstätigkeit bestehende Verpflichtung (BSGE 37, 1, 3).

    Wie der Senat bereits im Anschluß an die Entscheidung des BVerfG vom 4. April 1967 (BVerfGE 21, 267) entschieden hat, ist das Monopol der BA mit Art. 12 GG auch insoweit vereinbar, als es den Beruf eines selbständigen Vermittlers von Filmkünstlern einbezieht (vgl. BSGE 37, 1 ff und BSG in SozR 4100 § 23 AFG Nr. 1).

  • OLG Hamburg, 30.07.2007 - 5 U 198/06

    Wirksamkeit einer nachvertraglichen Vergütungsvereinbarung zwischen einem

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  • BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 25/90

    Vorlagepflicht - Wettbewerbsregeln - Arbeitsvermittlung - Grenzen -

    Das BSG hat bislang - offensichtlich auf der Grundlage der Entscheidung BVerfGE 21, 245 ff - das Arbeitsvermittlungsmonopol der BA in ständiger Rechtspr als "verfassungsrechtlich unbedenklich" bezeichnet (BSGE 37, 1, 7; 43, 100, 102 f; SozR 3-4100 § 4 Nr. 1).
  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 98/80

    Model-Agentur; Arbeitsvermittlung; Verrichtung abhängiger, fremdbestimmter Arbeit

    Aber auch diese Personen seien nach der Rechtsprechung - in Verbindung mit der des Bundessozialgerichts -BSG- zur Arbeitnehmereigenschaft von Künstlern (BSGE 37, 1) - regelmäßig als Arbeitnehmer anzusehen.
  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82

    Ordentliche Kündigung eines im Angestelltenverhältnis beschäftigten

    Die Verpflichtung zur Unparteilichkeit beschränkt sich aber auf die eigentliche Vermittlungstätigkeit (BSG Urteil vom 30. November 1973 - 7 RAr 2/68 - BSGE 37, 1, 6).
  • BSG, 29.11.1990 - 7 RAr 140/89

    Untersagung der Vermittlung von Engagementsverträgen an Künstler - Einordnung der

    Ob Künstler als Arbeitsuchende iS von § 13 Abs. 1 AFG anzusehen sind, wenn sie (nur) Engagementsaufträge anstreben, die den hier in Rede stehenden entsprechen, bedarf keiner Entscheidung (vgl zum Begriff des Arbeitsuchenden ua BSGE 37, 1 = SozR Nr. 1 zu § 23 AFG; BSGE 38, 138 = SozR 4100 § 43 Nr. 9; BSG SozR 4100 § 4 Nr. 2).

    Dies entspricht nicht nur dem Wortlaut des Gesetzes, sondern auch der Rechtsprechung (vgl BSGE 37, 1 = SozR AFG § 23 Nr. 1; BSG SozR 4100 § 4 Nr. 2 mwN).

    So hat das LSG auf die Rechtsprechung hingewiesen, wonach für Veranstaltungen in Theatern, Film, Rundfunk und Fernsehen tätige Schauspieler, Sänger und Musiker im allgemeinen als Arbeitnehmer tätig werden (vgl ua BSGE 37, 1 = SozR AFG § 23 Nr. 1; BSG SozR 4100 § 4 Nr. 2).

  • BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 5/90

    Vermittlung von Künstlern

    Ob solche Künstler als "Arbeitsuchende" iS von § 13 Abs. 1 AFG anzusehen sind, kann hier dahingestellt bleiben (vgl dazu BSGE 37, 1; 38, 138).
  • BSG, 16.12.1976 - 7 RAr 89/75

    Arbeitsförderung - Vermittlungsmonopol - Private Arbeitsvermittlung -

    Da das Vermittlungsmonopol der BA einem Gemeinschaftswert von hohem Rang dient und mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist (vgl. BVerfGE 21, 245; 21, 267; BSGE 37, 1, 7), kann Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG in der vom Gesetzgeber getroffenen Ausgestaltung unter vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls und unter dem Gesichtspunkt der zu schützenden öffentlichen Interessen nicht als übermäßig belastend und unzumutbar für die Verleiher angesehen werden.
  • BVerfG, 02.05.1990 - 2 BvR 364/90

    Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften bei unerlaubter Arbeitsvermittlung

    Bei freier gewerbsmäßiger Vermittlung bestünde gerade hier die Gefahr, daß die Arbeitnehmer in eine unwürdige Abhängigkeit von dem Vermittler gerieten, die wiederum die Möglichkeit der Ausbeutung begünstigen würde (vgl. BSGE 37, 1 [8] für die Vermittlung von Filmdarstellern).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1989 - L 12 Ar 192/87

    Verbot des Betreibens einer Arbeitsvermittlung durch Personalberatung als

    Das Vermittlungsmonopol dient einem Gemeinschaftswert von hohem Rang und ist unerläßlich, um dies überragend gewichtige Gemeinschaftsgut wirksam zu schützen (vgl. BVerfGE 21, 245, 257, 267 [BVerfG 04.04.1967 - 1 BvR 126/65]; BSGE 37, 1, 7).
  • LSG Hessen, 06.12.1979 - L 1 Ar 232/78

    Die Beitragspflicht begründende Beschäftigung; Zurechnung von Arbeitsleistungen

  • BSG, 07.08.1974 - 7 RAr 28/71
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