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   BSG, 30.12.2015 - B 13 R 345/15 B   

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BSG, 30.12.2015 - B 13 R 345/15 B (https://dejure.org/2015,46690)
BSG, Entscheidung vom 30.12.2015 - B 13 R 345/15 B (https://dejure.org/2015,46690)
BSG, Entscheidung vom 30. Dezember 2015 - B 13 R 345/15 B (https://dejure.org/2015,46690)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 34 Abs 4 Nr 3 SGB 6, § 38 SGB 6
    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Geltendmachung der vermeintlichen Verfassungswidrigkeit hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 34 Abs 4 Nr 3 SGB 6 für Bestandsrentner, die einen Wechsel in die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Geltendmachung der vermeintlichen Verfassungswidrigkeit hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 34 Abs 4 Nr 3 SGB 6 für Bestandsrentner, die einen Wechsel in die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Geltendmachung der vermeintlichen Verfassungswidrigkeit hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 34 Abs 4 Nr 3 SGB 6 für Bestandsrentner, die einen Wechsel in die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 14.02.2007 - B 13 R 477/06 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Verfahren der

    Auszug aus BSG, 30.12.2015 - B 13 R 345/15 B
    Insbesondere gehört es nicht zu den Aufgaben des Beschwerdegerichts, vom Beschwerdeführer formulierte Fragestellungen beschwerdekonform umzuformulieren oder den Vortrag darauf zu untersuchen, ob sich aus ihm eventuell eine oder mehrere hinreichend konkrete Rechtsfragen mit übergreifender Relevanz "herausfiltern" lassen (vgl stRspr, zB Senatsbeschluss vom 14.2.2007 - B 13 R 477/06 B - Juris RdNr 8) .
  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Auszug aus BSG, 30.12.2015 - B 13 R 345/15 B
    Dass die dauerhaften "Rentenabschläge" durch Minderung des Zugangsfaktors bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente nach Altersteilzeitarbeit nicht gegen das GG verstoßen, hat das BVerfG bereits entschieden (BVerfGE 122, 151 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 16) .
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BSG, 30.12.2015 - B 13 R 345/15 B
    Dass der Gesetzgeber des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes den ihm insoweit zukommenden Gestaltungsspielraum mit der Begrenzung der Privilegierung des § 236b SGB VI auf die zur Zeit seines Inkrafttretens am 1.7.2014 noch nicht im Altersrentenbezug befindlichen Versicherten sachwidrig überschritten habe, die für die zeitliche Anknüpfung und sachliche Beschränkung auf "Zugangsrentner" und dem damit einhergehenden Verzicht, die bereits abgeschlossenen Rentenvorgänge der "Bestandsrentner" aufzugreifen, in Betracht kommende Faktoren (zB Finanzierbarkeit des Systems) nicht hinreichend gewürdigt habe und die gefundene Regelung im Hinblick auf den Sachverhalt und das System der Gesamtregelung im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (hier: zB hinsichtlich der dauerhaften Beibehandlung des reduzierten Zugangsfaktors ) sachlich nicht vertretbar erscheine (vgl zu diesen verfassungsrechtlichen Prüfungskriterien bei Stichtagsregelungen zB BVerfGE 75, 78, 106; 101, 239, 270; 117, 227, 301) , hat der Kläger - anders als vorliegend erforderlich - nicht untersucht.
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BSG, 30.12.2015 - B 13 R 345/15 B
    Hiernach ist es dem Gesetzgeber zur Regelung bestimmter Sachverhalte nicht verwehrt, Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl BVerfGE 87, 1, 43; 117, 272, 301) .
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 30.12.2015 - B 13 R 345/15 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .
  • BSG, 28.03.2013 - B 12 KR 72/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels einer für

    Auszug aus BSG, 30.12.2015 - B 13 R 345/15 B
    Im Übrigen lässt die Beschwerdebegründung unbeachtet, dass die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht zugelassen werden kann, wenn das Berufungsgericht eine Tatsache, die für die Entscheidung mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Rechtsfrage erheblich sein würde, noch nicht festgestellt hat und damit derzeit nur die Möglichkeit besteht, dass sie nach Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht und nach weiterer Sachverhaltsaufklärung entscheidungserheblich werden kann (BSG Beschluss vom 28.3.2013 - B 12 KR 72/12 B - Juris RdNr 14 mwN) .
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BSG, 30.12.2015 - B 13 R 345/15 B
    Dass der Gesetzgeber des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes den ihm insoweit zukommenden Gestaltungsspielraum mit der Begrenzung der Privilegierung des § 236b SGB VI auf die zur Zeit seines Inkrafttretens am 1.7.2014 noch nicht im Altersrentenbezug befindlichen Versicherten sachwidrig überschritten habe, die für die zeitliche Anknüpfung und sachliche Beschränkung auf "Zugangsrentner" und dem damit einhergehenden Verzicht, die bereits abgeschlossenen Rentenvorgänge der "Bestandsrentner" aufzugreifen, in Betracht kommende Faktoren (zB Finanzierbarkeit des Systems) nicht hinreichend gewürdigt habe und die gefundene Regelung im Hinblick auf den Sachverhalt und das System der Gesamtregelung im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (hier: zB hinsichtlich der dauerhaften Beibehandlung des reduzierten Zugangsfaktors ) sachlich nicht vertretbar erscheine (vgl zu diesen verfassungsrechtlichen Prüfungskriterien bei Stichtagsregelungen zB BVerfGE 75, 78, 106; 101, 239, 270; 117, 227, 301) , hat der Kläger - anders als vorliegend erforderlich - nicht untersucht.
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 30.12.2015 - B 13 R 345/15 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine solche Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 30.12.2015 - B 13 R 345/15 B
    Hiernach ist es dem Gesetzgeber zur Regelung bestimmter Sachverhalte nicht verwehrt, Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl BVerfGE 87, 1, 43; 117, 272, 301) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2016 - L 14 R 471/16

    Abschläge für eine vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente für langjährig

    Auch ein Wechsel von der Rente für langjährig Versicherte in die Rente für besonders langjährig Versicherte zum 01.08.2016 sei unter Hinweis auf den Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30.12.2015, Az. B 13 R 345/15 B - im Hinblick auf § 34 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI - nicht möglich.

    Die Entscheidung des BSG vom 30.12.2015, Az. B 13 R 345/15 B, treffe vorliegend nicht zu, da es hier nicht um eine bestandskräftig zugesprochene Rente gehe.

    Wie der Senat in seinem, dem Kläger bekannten Urteil vom 7.10.2016, Az. L 14 R 534/16, im Einzelnen - unter Berücksichtigung aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung (BSG, Beschluss vom 30.12.2015, Az. B 13 R 345/15 B, sowie BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015, Az. 1 BvR 2408/15) - ausgeführt hat, ist die Regelung des § 34 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI auch betreffend die gesetzgeberische Ausgestaltung des § 236 b SGB VI (einschließlich des Verzichts auf Änderungen der Bestimmungen zum Zugangsfaktor) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - L 14 R 534/16

    Bewilligung von abschlagfreier Altersrente für besonders langjährig Versicherte;

    Insoweit hat das SG auf die Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 21.05.2015, Az. L 7 R 5354/14 (in: juris), nachfolgend Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 16.12.2015, Az. 1 BvR 2408/15 (in: juris), und auf die Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.08.2015, Az. L 6 R 114/15 (in: juris), nachfolgend Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 30.12.2015, Az. B 13 R 345/15 B (in: juris) hingewiesen.

    Von denselben Erwägungen getragen wird letztlich auch die gesetzgeberische Anknüpfung an den Stichtag "1.7.2014" für das Inkrafttreten der Regelung des § 236 b SGB VI (so auch LSG Baden-Württemberg, a.a.O. und LSG Rheinland-Pfalz, a.a.O., Rdnr. 25; BSG, Beschluss vom 30.12.2015, Az. B 13 R 345/15 B, Rdnr. 12, mit welchem die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 12.8.2015 verworfen worden ist).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.04.2016 - L 7 R 86/16
    Gegen die Regelung des § 34 Abs. 4 SGB VI bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 26. Juli 2007 - B 13 R 44/06 R - juris Rdnr. 27; Senatsurteil vom 21. Mai 2015 - L 7 R 5354/14 - juris Rdnr. 22 [das BSG hat die Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 25. August 2015 - B 5 R 256/15 B - als unzulässig verworfen, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde durch Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 BvR 2408/15 - juris - nicht zur Entscheidung angenommen]; Senatsurteil vom 17. März 2016 - L 7 R 972/15 - LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. August 2015 - L 6 R 114/15 - juris Rdnr. 22 [das BSG hat die Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 30. Dezember 2015 - B 13 R 345/15 B - juris - als unzulässig verworfen]; Bayerisches LSG, a.a.O. Rdnr. 17; Urteil vom 20. Juli 2011 - L 20 R 259/11 - juris Rdnr. 28; Urteil vom 19. April 2006 - L 20 R 721/05 - juris Rdnr. 13; Freudenberg, a.a.O. Rdnr. 88).

    Der Gesetzgeber hat die Regelung des § 236b SGB VI am 1. Juli 2014 in Kraft gesetzt und es bei der Vorschrift des § 34 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI belassen, so dass - wie vorliegend - nach bindender Bewilligung einer Altersrente mit Rentenabschlag ein Wechsel in die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte i.S. des § 236b SGB VI ausgeschlossen ist (BSG, Beschluss vom 30. Dezember 2015 - B 13 R 345/15 B - juris Rdnr. 12; Fichte, a.a.O. Rdnr. 5; Gürtner in Kasseler Kommentar, § 236b SGB VI Rdnr. 3; O´Sullivan, a.a.O. Rdnr. 21).

    Im Übrigen steht es dem Gesetzgeber frei, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzufügen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. November 2008, a.a.O. Rdnr. 73; Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 u.a. - BVerfGE 87, 1 - juris Rdnr. 145 ff.; BSG, Beschluss vom 30. Dezember 2015, a.a.O. Rdnr. 12).

  • LSG Bayern, 28.09.2016 - L 19 R 458/16

    Funktionsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung

    Dem Gesetzgeber stehe es frei, Gesetze zu ändern und dabei Stichtagsregelungen zu treffen (BSG, Beschluss vom 30.12.2015, B 13 R 345/15 B).

    Das SG hat zu dem bereits zutreffend auf den Beschluss des Bundessozialgerichts - BSG - vom 30.12.2015, Az. B 13 R 345/15 B, hingewiesen.

  • LSG Bayern, 21.06.2018 - L 19 R 786/17

    Anspruch auf eine höhere Rentenhöhe und Altersrente für langjährige Versicherte

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass zwischenzeitlich weitere Entscheidungen vorliegen, in denen die Rechtmäßigkeit der Anwendung von § 34 Abs. 4 SGB VI auf einen Wechsel von einer Bestandsrente mit Abschlägen auf eine Altersrente für besonders langjährige Versicherte bejaht wird (so etwa LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.08.2015, Az. L 6 R 114/15 und zugehöriger Beschluss des BSG vom 30.12.2015 über die Nichtzulassungsbeschwerde, Az. B 13 R 345/15 B - jeweils nach juris).
  • BSG, 01.04.2019 - B 13 R 204/18 B

    Umwandlung einer bereits bezogenen Rente für langjährig Versicherte in eine Rente

    Darüber hinaus verfehlt die Beschwerdebegründung auch die Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im Hinblick auf die vermeintliche Verfassungswidrigkeit oder - dies scheint eher das Anliegen des Klägers zu sein - die verfassungskonforme Auslegung des § 34 Abs. 4 SGB VI. Konkretisiert hat der Senat diese Anforderungen bereits im Beschluss vom 30.12.2015 (B 13 R 345/15 B - Juris) für einen ähnlichen Sachverhalt und darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf das vom dortigen Kläger für verfassungswidrig erachtete Versagen einer Umwandlung (Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 und Art. 3 Abs. 1 GG) einer bereits bestandskräftig (bindend) mit Abschlägen bewilligten Altersrente wegen Altersteilzeitarbeit ("Bestandsrentner") aufgrund der Regelung des § 34 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI in eine (abschlagsfreie) Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach der am 1.7.2014 in Kraft getretenen Regelung des § 236b SGB VI im Lichte der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG zu diskutieren sei.
  • BSG, 13.08.2018 - B 13 R 393/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Konkretisiert hat der Senat diese Anforderungen bereits im Beschluss vom 30.12.2015 (B 13 R 345/15 B - Juris) für einen ähnlichen Sachverhalt und darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf das vom dortigen Kläger für verfassungswidrig erachtete Versagen einer Umwandlung (Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 und Art. 3 Abs. 1 GG) einer bereits bestandskräftig (bindend) mit Abschlägen bewilligten Altersrente wegen Altersteilzeitarbeit ("Bestandsrentner") aufgrund der Regelung des § 34 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI in eine (abschlagsfreie) Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach der am 1.7.2014 in Kraft getretenen Regelung des § 236b SGB VI im Lichte der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG zu diskutieren sei.
  • BSG, 13.09.2016 - B 13 R 245/16 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine solche Klärung erwarten lässt (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 30.12.2015 - B 13 R 345/15 B - Juris RdNr 7 mwN).

    Keinesfalls gehört es zu den Aufgaben des BSG, den Vortrag daraufhin zu untersuchen, ob sich aus ihm eventuell eine entsprechende Rechtsfrage herausfiltern ließe (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 30.12.2015 - B 13 R 345/15 B - Juris RdNr 10).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2017 - L 21 R 863/16

    Rentenversicherung; Rentenabschlag für vorzeitige Inanspruchnahme einer

    Weder ergibt sich aus Verfassungsrecht ein Anspruch auf den Bezug einer Rente entsprechend § 236b SGB VI bereits ab Vollendung des 62. Lebensjahres noch ein Anspruch auf einen Wechsel zu dieser Rente mit Vollendung des Eintrittsalters von 63 Jahren und 2 Monaten (siehe zu einer vergleichbaren Fallkonstellation auch Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.08.2015 - L 6 R 114/15 -, juris Rn. 24 ff. mit Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde durch BSG, Beschluss vom 30.12.2015 - B 13 R 345/15 B -, juris Rn. 11 f.; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.05.2015 - L 7 R 5354/14 -, juris Rn. 25 und dazugehörig Bundesverfassungsgericht -BVerfG-, Nichtannahmebeschluss vom 16.12.2015 - 1 BvR 2408/15 - Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.06.2017 - L 19 R 567/15 -, juris Rn. 24 f.; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen -LSG NRW-, Urteil vom 07.10.2016 - L 14 R 534/16 -, juris Rn. 29 f. mit ausführlicher Begründung).
  • BSG, 13.04.2022 - B 5 R 291/21 B

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung -

    Dass der Kläger die LSG-Entscheidung aus sozialpolitischen Gründen für falsch hält und eine Berücksichtigung der während einer Heimunterbringung geleisteten Arbeit im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung fordert, ist für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren unerheblich (vgl BSG Beschluss vom 30.12.2015 - B 13 R 345/15 B - juris RdNr 14) .
  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 63/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 26.09.2016 - B 13 R 264/16 B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2018 - L 21 R 1030/16

    Kein Wechsel einer vorzeitigen mit Abschlägen in Anspruch genommenen Altersrente

  • BSG, 25.08.2022 - B 5 R 114/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2018 - L 1 R 263/16
  • BSG, 02.08.2016 - B 5 R 166/16 B
  • BSG, 25.07.2016 - B 5 RS 31/16 B
  • BSG, 08.09.2022 - B 5 R 44/22 B

    Abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte; Grundsatzrüge im

  • SG Mannheim, 18.05.2017 - S 16 R 66/15

    Gesetzliche Rentenversicherung: Altersrente für langjährig Versicherte;

  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2016 - L 8 R 371/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2019 - L 9 R 110/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2018 - L 2 R 155/17
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2017 - L 3 R 590/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2018 - L 1/12 R 53/17
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 R 2911/16
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