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   BSG, 31.01.1967 - 2 RU 223/64   

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BSG, 31.01.1967 - 2 RU 223/64 (https://dejure.org/1967,5194)
BSG, Entscheidung vom 31.01.1967 - 2 RU 223/64 (https://dejure.org/1967,5194)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 1967 - 2 RU 223/64 (https://dejure.org/1967,5194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bundesrecht - Gefährliche Beschäftigung - Übergangsrente - Anspruchsvoraussetzungen

Papierfundstellen

  • BSGE 26, 84
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BSG, 31.01.1967 - 2 RU 223/64
    des Gesetz- oder Verordnungsgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und aus ihrem Sinnzusammenhang ergibt (vgl. BVerfGE 1, 299, 312; 19, 354, 362; BSG 5, 127, 135; 11, 185, 188; 14, 246, 249; 16, 188, 191; 18, 225, 227; BGHZ 46, 74, 76).
  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Auszug aus BSG, 31.01.1967 - 2 RU 223/64
    des Gesetz- oder Verordnungsgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und aus ihrem Sinnzusammenhang ergibt (vgl. BVerfGE 1, 299, 312; 19, 354, 362; BSG 5, 127, 135; 11, 185, 188; 14, 246, 249; 16, 188, 191; 18, 225, 227; BGHZ 46, 74, 76).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus BSG, 31.01.1967 - 2 RU 223/64
    wiederentsteht oder sich verschlimmert° Dem Versicherungsträger ist es dann möglich, rechtzeitig Umschulungsmaßnahmen einzuleiten oder wenigstens durch seine Berufsfüre sorge dem Versicherten eine besser entlohnte Tätigkeit zu vermitteln° Dadurch werden gegebenenfalls Leistungen nach 5 5 BKVO-Saar verringert oder sogar überhaupt nicht erforderliche Dieses berechtigte Interesse des Versicherungsträgers; möglichst vor einem Wechsel der Beschäftigung unterrichtet zu werden, bleibt jedoch dadurch gewahrt, daß der Versicherungsträger einem Versicherten, der seine Beschäftigung aufgegeben und dies zunächst dem Versicherungsträger nicht mitgeteilt hat, eine Leistung nach 5 5 BKVO-Saar auch mit der Begründung versagen kann, "daß er bei unverzüglicher Meldung des beabsichtigten Aufgebens der Beschäftigung Maßnahmen eingeleitet hätte, die eine Minderung des Verdienstes oder sonstige wirtschaftliche Nachteile verhütet hätten° In einem solchen Fall beruht die Minderung des Verdienstes rechtlich nicht wesentlich auf demUnterlassender gefährlichen} Beschäftigung° Im übrigen trägt der Versicherte die obe jektive Beweislast (vgl° BSG 6, 70, 72) dafür, daß sämtliche Voraussetzungen des aus @ 5 BKVO-Saar hergeleiteten Anspruchs erfüllt sind°.
  • BVerfG, 19.03.1958 - 2 BvL 38/56

    Verfassungswidrigkeit des rheinland-pfälzischen Steuerneuordnungsgesetzes

    Auszug aus BSG, 31.01.1967 - 2 RU 223/64
    im Sinne des 5 162 Abs" 2 SGG geworden° kann Dies zwar nicht aus Arto 123, 125 des Grundgesetzes (GG) hergeleitet werden; denn die BKVO-Saar hat nicht vor dem Zusammentritt des Deutschen Bundestages am 7" September 1949 bestanden (vgl° BVerfGE 7, 330, 338; Schäfer in DÖV 1957, 1, 5; Hoelder in BAnz 1957 Nr" 221 S° 4,6; Begründung zum EinglG-Saar, BT-Drucks" II/2902 zu @@3 bis 8 So 9)" Da sie aber einen im gesamten übrigen Bundesgebiet geregelten Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung betrifft (Arto 74 Nrc 12 GG), ist sie nach 5 5 Eingl%8aar Bundesrecht gewordeno Dem steht nicht @ 7 EinglG-Saar entgegen; die BKVO-Saar ist kein ehemaliges Besatzungsrechto Solches Recht ist nur das auf Grund der Akkupationsbefugnis gesetzte Recht (BGH LM Saarvertrag Nr" 1)" Das trifft auf die im Jahr 1954 von der Regierung des Saarlandes erlassene BKVO-Saar nicht zu" Schließlich ist die Überführung der BKVO-Saar auch 5 8 Eingß-Saar.
  • BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

    Auszug aus BSG, 31.01.1967 - 2 RU 223/64
    des Gesetz- oder Verordnungsgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und aus ihrem Sinnzusammenhang ergibt (vgl. BVerfGE 1, 299, 312; 19, 354, 362; BSG 5, 127, 135; 11, 185, 188; 14, 246, 249; 16, 188, 191; 18, 225, 227; BGHZ 46, 74, 76).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 1/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Nichtanwendung der

    Dass die Übergangsleistung nach § 3 Abs. 2 BKVO bzw § 3 Abs. 2 BKV keine Aufforderung des Unfallversicherungsträgers zum Einstellen der Tätigkeit voraussetzt, ist gefestigte Rechtsprechung (vgl BSGE 26, 84 sowie die Begründung zur 7. BKVO, BR-Drucks 128/68, Begründung zu § 3).
  • LSG Bayern, 23.01.2008 - L 2 U 278/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beginn der Übergangsleistung gem BKV § 3 Abs 2 -

    Es ist gefestigte Rechtsprechung, dass § 3 Abs. 2 BKVO weder einen Antrag noch eine Aufforderung des Unfallversicherungsträgers zum Einstellen der Tätigkeit voraussetzt (vgl. BSGE 26, 84 sowie die Begründung zur 7. BKVO, BR-Drucks 128/68, Begründung zu § 3).
  • LSG Hessen, 17.11.1999 - L 3 U 767/98

    Anspruch auf Übergangsleistung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus

    Die Klägerin durfte die gefährliche Beschäftigung auch ohne Zutun der Beklagten aufgrund eigenen Entschlusses aufgeben (BSGE 26, 84; Urteil des Senats in Breithaupt 1984, 212, 213; Mehrtens, Perlebach, Kommentar zur BKV, Anm. 5.1 zu § 3).
  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 57/88
    Stellt der Versicherte die Tätigkeit ein, weil die Gefahr nicht für ihn zu beseitigen ist, so hat ihm der Träger der Unfallversicherung zum Ausgleich hierdurch verursachter Minderung des Verdienstes oder sonstiger wirtschaftlicher Nachteile eine Übergangsleistung zu gewähren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BKVO), wobei es unerheblich ist, ob der Versicherte zuvor aufgefordert wurde, die Tätigkeit zu unterlassen; es genügt das objektive Vorliegen einer Gefahrenlage (vgl BSGE 26, 84, 87 zum Anspruch auf Übergangsrente nach dem vergleichbaren § 5 der 6. BKVO-Saar idF der Bekanntmachung vom 2. Juli 1954 - ABl S 802; BR-Drucks 128/68; Elster, Berufskrankheitenrecht, 2. Aufl, § 3 Anm 9; Wendland/Wolff/Mehrtens, Die Berufskrankheiten-Verordnung, § 3 RdNr 5.1).
  • BSG, 30.01.1968 - 2 RU 191/65

    Militärähnlicher Dienst - Reichsbahnbediensteter - Werkfeuerwehrmitglied -

    Der Kläger ist bei Ausübung des Luftachutzdienstes verunglückt° Entgegen der Meinung der Revision umfaßte die Bekämpfung von Luftangriffsschäden ($ 1 Satz 2) nicht nur die Brandbekämpfung" sondern alle damit zusammenhängenden Maßnahmen, somit auch die Hin- und Rückfahrt zum Einsatz- ort° Da der Kläger aufgrund seiner - allgemeinen - Heranziehung zum Luftschutzdienst eingesetzt gewesen ist, ist es ohne rechtliche Bedeutung, daß er die Verletzung sich an einem Ort zugezogen hat, an dem er als Mitglied der Werkfcucrwehr den Unfall ebenfalls hätte erleiden können (ähnlich BayLVAmt, BayeroAMBl" 1952, Teil B, S" 159)° Hat der Kläger am 1" Dezember 1944 infolge Luftschutzdienstes einen Körperschaden erlitten, so hatte er nach 5 22 Abs" 1 Satz 3" $ 12 a der l° DVG zum Luftschutzgesetz Anspruch auf Fürsorge und Versorgung nach Maßgabe über die Entschädigung Personenschäder Verordnung von den (Personenschädenverordnung) idF der Bekanntmachung vom 10° November 1940 (BGBl I S. 1482)" Über einen entsprechenden Antrag hätte das zuständige Versorgungsamt zu entscheiden gehabt (@ 12 der Personenschädenverordnung)° Aus @ 22 Abs° 4 der 1° DVO zum Luftschutzgesetz ergibt sich nichts Gegenteiligeso Nach dieser Bestimmung waren Vergütungen und Entschädigungen nach den @@ 12 und 15 dieser Verordnung zwar von der Reichsbahn zu zahlen" Hier handelte es sich aber, anders als bei der in 5 12 a geregelten Versorgung" um die Gewährung von Barvergütungen" freier Unterkunft" Verpflegung und Bekleidung oder entsprechender Entschädigung und um den Ersatz Von Sachschäden infolge Teilnahme am Luftschutzdiensto In 5 22 ..10- Abs° 1 Satz 3 ist ausdrücklich auf 5 12 a und die dort geregelte Versorgung bei Luftschutzdienstbesohädigung verwiesen° Da, wie bereits erwähnt" an die Stelle dieser Bestimmung nunmehr die 55 1, 5 Abs" 1 Buchst° 0 BVG getreten sind" ohne daß sich an den Anspruchsvoraussetzungen etwas geändert hat3 ist nach 5 54 BVG ein etwaiger Anspruch des Klägers auf Entschädigung nach den Vorschriften des 5" Buches der RVO ausgeschlossen° " " " Dies gilt auch für die Zeit vor dem Inkrafttreten des BVG im Saarland, als dort noch die bis zum Zusammenbruch Deutschlands geltenden, durch saarländisches Recht teilweise geänderten - im einzelnen bereits erläuterten, soweit sie nach Sachlage infrage kommen - reichsrechtlichen Versergungsvorsehriften angewendet werden sind° Dieses Versorgungsrecht hat nach der Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland zunächst, nämlich bis zur Einführung des BVG" weiter ge« gelten und ist Bundesrecht im Sinne des 5 162 Abs" 2 SGG geworden (@@ }, 5 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 230 De2ember 1956 - BGBl I so 1011 - iVm Art" 74 Nro 10 des Grundgesetzes - vgl" BSG 26, 84" 85)0 War aber vor dem 1° Juni 1960 der Unfall des Klägers nach dem damals im Saarland in Kraft befindlichen Versorgungsrecht zu beurteilen, war ein etwaiger An5pruch auf Unfallentschädigung" wie die Vorinstanzen zutreffend angenommen haben" nach @ 541 Nr" 9 BVG aF ausgeschlossen° Wie der erkennende Senat entschieu den hat (BSG 23, 79"82)" hat diese durch die Verordnung vom 160 April 1945 (BGBl I So 267) rückwirkend zum 10 Januar 1942 in die RVO eingefügte Vorschrift zwar spätestens mit dem Inkrafttreten des BVG ihre Gültigkeit verloren" Der Zeitpunkt ihres Außerkra£ttretens verschiedenartigen.
  • BSG, 31.01.1967 - 2 RU 140/66

    Verdienstminderung - Übergangsrente - Vorbeugende Maßnahmen - Aufgabe

    Die Revision ist zulässig; sie hatte jedoch keinen Erfolg[) " Die Revision ist allerdings nicht schon deshalb unbegründet";weilp wie die Beklagte meint9 @ 5 BKVO-Saar irrevisibles Recht sei° Der erkennende Senat hat in" seinem Urteil vom-31° Januar 1967 " 2 RU 223/64 " entschieden9 daß die BKVO-Saar in der Fassung der Bekanntmachung vom 20 Juli 1954 (ABl so 802) gemäß 55 39 5 ' des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom "5-.
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