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   BSG, 31.01.1989 - 2 RU 63/87   

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https://dejure.org/1989,4697
BSG, 31.01.1989 - 2 RU 63/87 (https://dejure.org/1989,4697)
BSG, Entscheidung vom 31.01.1989 - 2 RU 63/87 (https://dejure.org/1989,4697)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 1989 - 2 RU 63/87 (https://dejure.org/1989,4697)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RVO § 587 Abs. 1 S. 1
    Voraussetzung für Aufstockung der Verletztenrente nach § 587 Abs. 1 S. 1 RVO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 64, 247
  • NZA 1989, 653
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.08.1969 - 2 RU 195/66

    Teilrentenerhöhung - Anspruch auf Vollrente - Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 31.01.1989 - 2 RU 63/87
    Zu Unrecht meint die Beklagte unter Hinweis auf § 537 in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung (§ 587 a.F.) und die hierzu ergangene Rechtsprechung des BSG (s. insbesondere die grundlegende Entscheidung des Senats in BSGE 30, 64 ff.; ferner u.a. BSG SozR 2200 § 587 Nr. 2; Urteile des Senats vom 11. Februar 1981 - 2 RU 101/78 und 2 RU 57/79 -), daß der Anspruch nach § 587 RVO auf den Aufstockungsbeitrag nur dann begründet sei, wenn auch die Aussicht bestehe, daß der Verletzte in absehbarer Zeit trotz seiner Unfallfolgen wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen werde.

    Die Rechtsprechung beschränkte deshalb die Anwendung dieser Vorschrift auf die Fälle, in denen der Verletzte für eine vorübergehende Zeit unfallbedingt ohne Arbeitseinkommen war (BSGE 30, 64 ff.; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl., S. 578 k).

    Danach war der Anspruch auf die Leistung nach § 587 Abs. 1 RVO a.F. dann nur für eine vorübergehende Zeit gegeben, wenn nach den Umständen des Einzelfalls für den Verletzten die Aussicht bestand, daß er in absehbarer Zeit trotz seiner Unfallfolgen wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen wird (s. BSGE 30, 64, 70; BSG SozR 2200 § 537 Nr. 2; Brackmann a.a.O. S. 573 k und Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 537 Anm. 2, jeweils m.w.N. aus Rechtsprechung und Schrifttum).

  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 57/79
    Auszug aus BSG, 31.01.1989 - 2 RU 63/87
    Zu Unrecht meint die Beklagte unter Hinweis auf § 537 in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung (§ 587 a.F.) und die hierzu ergangene Rechtsprechung des BSG (s. insbesondere die grundlegende Entscheidung des Senats in BSGE 30, 64 ff.; ferner u.a. BSG SozR 2200 § 587 Nr. 2; Urteile des Senats vom 11. Februar 1981 - 2 RU 101/78 und 2 RU 57/79 -), daß der Anspruch nach § 587 RVO auf den Aufstockungsbeitrag nur dann begründet sei, wenn auch die Aussicht bestehe, daß der Verletzte in absehbarer Zeit trotz seiner Unfallfolgen wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen werde.

    Nach der von der Revision vertretenen Ansicht, daß es für die Erhöhung der Verletztenrente nach § 587 RVO insoweit weiterhin darauf ankommt, daß der Verletzte voraussichtlich in absehbarer Zeit einer Erwerbstätigkeit nachgehen werde, erhält ein Verletzter, der in einer Region mit einer schlechten Arbeitsmarktlage lebt, wegen Aussichtslosigkeit einer Vermittlung keine erhöhte Rente (s. BSG Urteil vom 11. Februar 1981 - 2 RU 57/79 -).

  • BSG, 23.06.1977 - 8 RU 88/76

    Teilrente - Erhöhung auf die Vollrente - Vollrente - Umschulung - Keine Arbeit -

    Auszug aus BSG, 31.01.1989 - 2 RU 63/87
    Der Arbeitsunfall war dafür die wesentliche Ursache i.S. der in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Kausalitätsnorm (vgl. BSG SozR 2200 § 587 Nr. 2).

    Zu Unrecht meint die Beklagte unter Hinweis auf § 537 in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung (§ 587 a.F.) und die hierzu ergangene Rechtsprechung des BSG (s. insbesondere die grundlegende Entscheidung des Senats in BSGE 30, 64 ff.; ferner u.a. BSG SozR 2200 § 587 Nr. 2; Urteile des Senats vom 11. Februar 1981 - 2 RU 101/78 und 2 RU 57/79 -), daß der Anspruch nach § 587 RVO auf den Aufstockungsbeitrag nur dann begründet sei, wenn auch die Aussicht bestehe, daß der Verletzte in absehbarer Zeit trotz seiner Unfallfolgen wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen werde.

  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 101/78
    Auszug aus BSG, 31.01.1989 - 2 RU 63/87
    Zu Unrecht meint die Beklagte unter Hinweis auf § 537 in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung (§ 587 a.F.) und die hierzu ergangene Rechtsprechung des BSG (s. insbesondere die grundlegende Entscheidung des Senats in BSGE 30, 64 ff.; ferner u.a. BSG SozR 2200 § 587 Nr. 2; Urteile des Senats vom 11. Februar 1981 - 2 RU 101/78 und 2 RU 57/79 -), daß der Anspruch nach § 587 RVO auf den Aufstockungsbeitrag nur dann begründet sei, wenn auch die Aussicht bestehe, daß der Verletzte in absehbarer Zeit trotz seiner Unfallfolgen wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen werde.
  • BSG, 12.06.1989 - 2 RU 33/88

    Erhöhung der Verletztenrente bei Zahlung einer Abfindung des Arbeitgebers

    Zum anderen hat der Träger der Unfallversicherung die Rente längstens für zwei Jahre nach ihrem Beginn um diesen Unterschiedsbetrag zu erhöhen (s Urteil des Senats vom 31. Januar 1989 - 2 RU 63/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 31.01.1989 - 2 RU 37/88
    Diese Rechtsmeinung hat der Senat in seinem in derselben Sitzung vom 31. Januar 1989 erlassenen Urteil - 2 RU 63/87 -, das zur Veröffentlichung bestimmt ist, mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen abgelehnt.
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