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   BSG, 31.01.2018 - B 8 SO 79/17 B   

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https://dejure.org/2018,4083
BSG, 31.01.2018 - B 8 SO 79/17 B (https://dejure.org/2018,4083)
BSG, Entscheidung vom 31.01.2018 - B 8 SO 79/17 B (https://dejure.org/2018,4083)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - B 8 SO 79/17 B (https://dejure.org/2018,4083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kostenersatz für Leistungen der stationären Hilfe zur Pflege; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Bereits geklärte Rechtsfrage; Erneute Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Kostenersatz für Leistungen der stationären Hilfe zur Pflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 31.01.2018 - B 8 SO 79/17 B
    Um der Darlegungspflicht zu genügen, muss eine konkrete Rechtsfrage formuliert, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihr angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) dargelegt werden (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 31.01.2018 - B 8 SO 79/17 B
    Eine Rechtsfrage, über die bereits höchstrichterlich entschieden worden ist, kann wieder klärungsbedürftig werden, wenn der Rechtsprechung in nicht geringfügigem Umfang widersprochen wird und gegen sie nicht von vornherein abwegige Einwendungen vorgebracht werden (vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 S 19 mwN), was im Rahmen der Beschwerdebegründung ebenfalls darzulegen ist.
  • BVerwG, 23.09.1982 - 5 C 109.81

    Sozialhilfe - Hilfeempfänger - Kostenersatz durch Erben - Wert des Nachlasses

    Auszug aus BSG, 31.01.2018 - B 8 SO 79/17 B
    Der Beklagte versäumt es, sich mit den bereits zu der im Wesentlichen gleichlautenden Vorschrift des § 92c BSHG ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen zur Ermittlung des Nachlasswertes bei der Erbenhaftung im Sozialhilferecht auseinanderzusetzen, wonach der Wert des Nachlasses bei Heranziehung der Erben zum Kostenersatz nach den Maßstäben des bürgerlichen Rechts zu ermitteln ist, weil kein Anhaltspunkt dafür besteht, dass dem Nachlassbegriff in diesem Zusammenhang eine andere, spezifisch sozialhilferechtliche Bedeutung beigelegt worden ist, und deren Schlussfolgerung, dass die sonstigen Nachlassverbindlichkeiten den sozialhilferechtlichen Forderungen vorgehen (vgl BVerwGE 66, 161, 163; dem ausdrücklich folgend BSG SozR 4-5910 § 92c Nr. 1).
  • SG Detmold, 22.03.2016 - S 8 SO 259/13

    Anspruch auf die Gewährung von Leistungen zur Hilfe zur Pflege für ungedeckte

    Auszug aus BSG, 31.01.2018 - B 8 SO 79/17 B
    SG Detmold 22.03.2016 - S 8 SO 259/13.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2017 - L 9 SO 240/16

    Anspruch auf Sozialhilfe

    Auszug aus BSG, 31.01.2018 - B 8 SO 79/17 B
    LSG Nordrhein-Westfalen 20.07.2017 - L 9 SO 240/16.
  • BSG, 28.01.2019 - B 8 SO 41/18 B

    Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung

    Ist eine Frage bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden, ist sie grundsätzlich nicht mehr klärungsbedürftig (vgl zB BSG Beschluss vom 31.1.2018 - B 8 SO 79/17 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B - juris RdNr 5) .
  • BSG, 14.01.2019 - B 8 SO 56/18 B

    Auskunftsanspruch über Einkommens- und Vermögensverhältnisse eines Angehörigen

    Ist eine Frage bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden, ist sie grundsätzlich nicht mehr klärungsbedürftig (vgl zB BSG Beschluss vom 31.1.2018 - B 8 SO 79/17 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B - juris RdNr 5).
  • BSG, 13.03.2019 - B 8 SO 85/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Ist eine Frage bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden, ist sie grundsätzlich nicht mehr klärungsbedürftig (vgl zB BSG Beschluss vom 31.1.2018 - B 8 SO 79/17 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B - juris RdNr 5) .
  • BSG, 17.01.2019 - B 8 SO 72/18 B

    Anspruch auf rückwirkende Gewährung einer Mehrbedarfsleistung nach dem SGB XII

    Ist eine Frage bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden, ist sie grundsätzlich nicht mehr klärungsbedürftig (vgl zB BSG Beschluss vom 31.1.2018 - B 8 SO 79/17 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B - juris RdNr 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2020 - L 16 R 845/19

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund der Berufung -

    Ist eine Frage - wie hier - bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden, ist sie grundsätzlich nicht mehr klärungsbedürftig (vgl zB BSG, Beschluss vom 31. Januar 2018 - B 8 SO 79/17 B - juris - Rn 7).
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