Rechtsprechung
BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletztenrente - Gesetzliche Unfallversicherung - Altersrente - Gesetzliche Rentenversicherung - Lohnersatzfunktion - Anrechnung - Grenzbetrag - Mindestgrenzbetrag - Regelgrenzbetrag
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer UV-Rente auf eine RV-Rente
- arbeitsrechtsiegen.de
Unfallrente aus Arbeitsunfall - Anrechenbarkeit auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung verfassungsgemäß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Anrechnung der Unfallversicherungsrente auf die Rentenversicherungsrente
Papierfundstellen
- BSGE 82, 83
- NZS 1999, 148 (Ls.)
Wird zitiert von ... (112) Neu Zitiert selbst (42)
- BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von …
Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R
Solche Überlegungen haben die Sozialpolitik vielfach veranlaßt, das Zusammentreffen mehrerer Leistungen so zu regeln, daß jedenfalls nicht beide Leistungen in ihrer jeweils vom Versicherten erworbenen Höhe voll ausgezahlt werden; die Sozialpolitik hat - wie sozialrechtlich unzutreffend formuliert wurde - insoweit "das Versicherungsprinzip hinter das Versorgungsprinzip zurücktreten lassen" (vgl BVerfGE 31, 185 , zu diesem Grundsatz vgl auch BVerfGE 79, 87 ; Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/89, S 19 des Umdrucks;… BVerfG SozR 2200 § 1279 Nr. 6;… BVerfG SozR 2200 § 183 Nr. 33).Vielmehr genügt es, wenn eine anderweitige - der (anders als hier) zum Ruhen gebrachten Leistung adäquate - soziale Sicherung besteht (vgl BVerfGE 79, 87 ; 31, 185, 193 f).
Auch in anderen Zusammenhängen hat das BVerfG wiederholt entschieden, daß es jedenfalls verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, wenn zur Vermeidung eines Doppelbezuges von Leistungen mit gleicher Zweckbestimmung sozialversicherungsrechtliche Ansprüche beschnitten werden (BVerfGE 53, 313 ; 79, 87 ;… SozR 2200 § 1279 Nr. 6 S 4).
Ein solcher Fall liegt auch hier vor: Die Kürzung der monatlichen Zahlungsansprüche aus dem Recht auf RV-Rente stellt sich im wirtschaftlichen Ergebnis nicht als Bruch der in der RV erteilten Zusage dar, weil das in beiden Versicherungszweigen zugesicherte Versicherungsniveau insgesamt nicht unterschritten wird und es in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers liegt, wie er die Beseitigung (Verhinderung) eines Doppelbezuges vornimmt (vgl BVerfGE 31, 185 ; 79, 87, 98).
- BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 88/69
Anrechnung einer Unfallhinterbliebenenrente auf eine Hinterbliebenenrente aus der …
Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R
Solche Überlegungen haben die Sozialpolitik vielfach veranlaßt, das Zusammentreffen mehrerer Leistungen so zu regeln, daß jedenfalls nicht beide Leistungen in ihrer jeweils vom Versicherten erworbenen Höhe voll ausgezahlt werden; die Sozialpolitik hat - wie sozialrechtlich unzutreffend formuliert wurde - insoweit "das Versicherungsprinzip hinter das Versorgungsprinzip zurücktreten lassen" (vgl BVerfGE 31, 185 , zu diesem Grundsatz vgl auch BVerfGE 79, 87 ; Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/89, S 19 des Umdrucks;… BVerfG SozR 2200 § 1279 Nr. 6;… BVerfG SozR 2200 § 183 Nr. 33).Vielmehr genügt es, wenn eine anderweitige - der (anders als hier) zum Ruhen gebrachten Leistung adäquate - soziale Sicherung besteht (vgl BVerfGE 79, 87 ; 31, 185, 193 f).
Im Zusammenhang mit der in mancher Hinsicht ähnlich gelagerten Problematik des Ruhens des Altersruhegeldes (ARG) bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld (Alg) hat das BVerfG ausgeführt (vgl BVerfGE 31, 185 ), der Gesetzgeber habe nur die Art und Weise bestimmt, in der die an sich verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Beseitigung des Doppelbezuges durchgeführt wird.
Ein solcher Fall liegt auch hier vor: Die Kürzung der monatlichen Zahlungsansprüche aus dem Recht auf RV-Rente stellt sich im wirtschaftlichen Ergebnis nicht als Bruch der in der RV erteilten Zusage dar, weil das in beiden Versicherungszweigen zugesicherte Versicherungsniveau insgesamt nicht unterschritten wird und es in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers liegt, wie er die Beseitigung (Verhinderung) eines Doppelbezuges vornimmt (vgl BVerfGE 31, 185 ; 79, 87, 98).
- BSG, 27.05.1970 - 2 RU 168/67
Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente
Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R
Dies wird mit der Erwägung begründet, mit dem Verlust an Fertigkeiten und Fähigkeiten gehe infolge des Arbeitsunfalls "typischerweise" ein entsprechender Verdienstausfall einher; daher sei nicht auf den Einzelfall und somit nicht darauf abzustellen, ob es jeweils tatsächlich zu einem konkreten Einkommensverlust gekommen ist (vgl BSG SozR 2200 § 581 Nr. 22, BSGE 31, 185 ; zum Ganzen Ruppelt in: Schulin, Handbuch des Sozialrechts, Bd 2, 1996, Unfallversicherungsrecht, § 48, RdNrn 18 ff).Zwar wird diese Bestimmung bzw ihre Vorgängerregelung (vgl § 581 Abs. 2 RVO) vom BSG sehr restriktiv ausgelegt; das Gericht verlangt, daß die Ausübung des Berufs aufgrund der Dauer oder der Intensität oder aufgrund besonderer Begabung oä nicht nur ein spezielles Fachwissen, sondern auch besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt hat, die die Stellung im Erwerbsleben wesentlich begünstigt haben (…vgl BSG SozR 2200 § 581 Nrn 2, 8); dem Versicherten müßten gerade diesbezüglich durch den Arbeitsunfall beträchtliche Nachteile in finanziell-wirtschaftlicher Hinsicht treffen, erst künftige Schäden dieser Art (zB verlorene Aufstiegsmöglichkeiten) seien dagegen auch später unbeachtlich (vgl BSGE 31, 185 = SozR Nr. 7 zu § 581 RVO;… SozR 2200 § 581 Nr. 18; Ricke in Kasseler Komm, § 56 SGB VII RdNrn 28 bis 33).
Die Beitragszahlung ist vielmehr als (Teil der) Gegenleistung des Arbeitgebers für die von den Arbeitnehmern erbrachte Arbeitsleistung zu qualifizieren und nicht zuletzt auch dadurch "erkauft", daß den Arbeitnehmern auch im übrigen im Wege des Haftungsersetzungsprinzips im Regelfall die Geltendmachung deliktischer Schadensersatzansprüche (§§ 823 ff BGB) und eines Anspruchs auf Schmerzensgeld iS einer Genugtuung sowie eines über die immateriellen Komponenten des besonderen beruflichen Betroffenseins hinausgehenden konkreten Fortkommensschadens abgeschnitten ist (vgl zur Unbeachtlichkeit verlorener Aufstiegsmöglichkeiten BSGE 31, 185, 187 ff = SozR Nr. 7 zu § 581 RVO;… BSG SozR 2200 § 581 Nr. 18).
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Krankenversicherung der Rentner
Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R
Dies ist bei Versichertenrenten und Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen RV regelmäßig der Fall (vgl BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 70, 101 ; 75, 78 ; anders bei Hinterbliebenenrenten vgl Bundesverfassungsgericht Beschluß vom 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86, 1484/86).Die konkrete Reichweite des Schutzes durch die Eigentumsgarantie ergibt sich erst aus der Bestimmung von "Inhalt und Schranken" des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl BVerfGE 53, 257 ; 75, 78 mwN), zumal die Besonderheit der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG - zB gegenüber der Kunst- oder Religionsfreiheit - gerade darin besteht, daß der (jeweils nach dem GG berufene) Gesetzgeber den Inhalt des Eigentums bestimmen muß (vgl BVerfGE 58, 300 f; Böhmer, NJW 1988, 2561, 2563 Fn 8, 2566 f mwN).
Insoweit umfaßt Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG auch die Befugnis, Rentenansprüche und Rentenanwartschaften zu beschränken; sofern dies einem Zweck des Gemeinwohls dient und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, ist es dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht verwehrt, Leistungen zu kürzen, den Umfang von Ansprüchen oder Anwartschaften zu vermindern oder diese umzugestalten (BVerfGE 53, 257 ).
- BGH, 22.09.1970 - VI ZR 270/69
Verfassungsmäßigkeit der Doppelanrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten in der …
Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R
Während das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Ansicht vertrat, die Verletztenrente diene nicht allein dem Ausgleich des Verdienstausfalles, sondern der Entschädigung aller Auswirkungen eines Unfalls, neben unfallbedingtem Mehraufwand auch dem Ausgleich immaterieller Schäden, erhöhter Anstrengungen und Verdienstminderungen (BAG, VersR 1988, 973 , BAGE 43, 161, 170; 43, 173, 181), verneinte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Kongruenz zwischen Verletztenrente und Schmerzensgeldanspruch; sachliche und zeitliche Deckungsgleichheit liege nicht vor, dh der Schadensersatzanspruch und die Leistung aus der Sozialversicherung dienten insoweit nicht dem Ausgleich eines Schadens gleicher Art; sozialversicherungsrechtlich sei ein Ausgleich für Einbußen nichtvermögensrechtlicher Art nicht vorgesehen (vgl BGH, VersR 1970, 1053 ; BG 1982, 704 f).Der Grundrente - und damit mittelbar dem Freibetrag - kommt damit aber keine Schmerzensgeldkomponente iS der Genugtuungsfunktion zu (zur fehlenden Schmerzensgeldfunktion der BVG-Rente bzw zur fehlenden sachlichen Kongruenz zwischen einem Schmerzensgeldanspruch und der BVG-Grundrente im Regreßrecht vgl zB BGH, VersR 1964, 1307 ; 1970, 1053 ; 1984, 864).
- BSG, 23.06.1983 - 2 RU 13/82
Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R
Zwar wird diese Bestimmung bzw ihre Vorgängerregelung (vgl § 581 Abs. 2 RVO) vom BSG sehr restriktiv ausgelegt; das Gericht verlangt, daß die Ausübung des Berufs aufgrund der Dauer oder der Intensität oder aufgrund besonderer Begabung oä nicht nur ein spezielles Fachwissen, sondern auch besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt hat, die die Stellung im Erwerbsleben wesentlich begünstigt haben (…vgl BSG SozR 2200 § 581 Nrn 2, 8); dem Versicherten müßten gerade diesbezüglich durch den Arbeitsunfall beträchtliche Nachteile in finanziell-wirtschaftlicher Hinsicht treffen, erst künftige Schäden dieser Art (zB verlorene Aufstiegsmöglichkeiten) seien dagegen auch später unbeachtlich (…vgl BSGE 31, 185 = SozR Nr. 7 zu § 581 RVO; SozR 2200 § 581 Nr. 18; Ricke in Kasseler Komm, § 56 SGB VII RdNrn 28 bis 33).Die Beitragszahlung ist vielmehr als (Teil der) Gegenleistung des Arbeitgebers für die von den Arbeitnehmern erbrachte Arbeitsleistung zu qualifizieren und nicht zuletzt auch dadurch "erkauft", daß den Arbeitnehmern auch im übrigen im Wege des Haftungsersetzungsprinzips im Regelfall die Geltendmachung deliktischer Schadensersatzansprüche (§§ 823 ff BGB) und eines Anspruchs auf Schmerzensgeld iS einer Genugtuung sowie eines über die immateriellen Komponenten des besonderen beruflichen Betroffenseins hinausgehenden konkreten Fortkommensschadens abgeschnitten ist (…vgl zur Unbeachtlichkeit verlorener Aufstiegsmöglichkeiten BSGE 31, 185, 187 ff = SozR Nr. 7 zu § 581 RVO; BSG SozR 2200 § 581 Nr. 18).
- BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71
Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R
Der 1. Senat des BVerfG vertrat im Hinblick darauf, daß bei geringen MdE-Graden (leichten dauerhaften Verletzungen) der Verletztenrente in der Regel keine Verdienstminderung gegenüberstehe und auch in mittelschweren Fällen die Verdienstminderung regelmäßig nicht ins Gewicht falle, die Ansicht, daß die Verletztenrente "unter den gegenwärtigen Verhältnissen bei leichten und mittelschweren Unfällen ein entgangenes Schmerzensgeld aufwiegt" (vgl BVerfGE 34, 118 ).Der Senat hält die Gründe, die das BVerfG hierfür angeführt hat (vgl BVerfGE 34, 118 , BVerfG SozR 3-2200 § 636 Nr. 1), im wesentlichen für überzeugend; zu ergänzen ist, daß die UV mit der Verletztenrente auch dort eine Entschädigung gewährt, wo das zivile Schadensersatz- und Deliktsrecht keine Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber mehr begründen könnte, was insbesondere bei allein von ihm herbeigeführten Arbeitsunfällen und vielen Wegeunfällen der Fall ist.
- BSG, 12.07.1990 - 4 RA 50/89
Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung
Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R
Die Vorschrift trägt - wie ihre Vorgängerregelungen - der sozialpolitischen Überlegung Rechnung, daß das Renteneinkommen des Versicherten, das Lohnersatzfunktion hat, nicht höher sein soll als das Nettoerwerbseinkommen bei voller Arbeitsleistung (…vgl Urteile des Senats, BSG SozR 2200 § 1278 Nr. 14 S 35 mwN zur Regelung des § 55 AVG; BSG SozR 3-2200 § 1280 Nr. 1 S 5;… Urteil des 5. Senats des Bundessozialgerichts , SozR 3-2600 § 93 Nr. 1 S 2 zu § 93 SGB VI).Sachgerecht ist die Regelung des § 93 SGB VI in diesem Fall auch insoweit, als der Ausschluß der Leistungskumulation aufgrund der größeren Nähe des Trägers der UV zum Eintritt des Versicherungsfalles dem Träger der RV zugute kommt (vgl Urteil des Senats vom 12. Juli 1980, BSG SozR 3-2200 § 1280 Nr. 1 S 5).
- BSG, 21.06.1995 - 5 RJ 4/95
Betriebsrente - Unfallrente - Verletztenrente
Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R
Die Vorschrift trägt - wie ihre Vorgängerregelungen - der sozialpolitischen Überlegung Rechnung, daß das Renteneinkommen des Versicherten, das Lohnersatzfunktion hat, nicht höher sein soll als das Nettoerwerbseinkommen bei voller Arbeitsleistung (…vgl Urteile des Senats, BSG SozR 2200 § 1278 Nr. 14 S 35 mwN zur Regelung des § 55 AVG;… BSG SozR 3-2200 § 1280 Nr. 1 S 5; Urteil des 5. Senats des Bundessozialgerichts , SozR 3-2600 § 93 Nr. 1 S 2 zu § 93 SGB VI).Spielt bereits das aus der Rentnerbeschäftigung erzielte Arbeitsentgelt für die Rente aus der RV keine Rolle, so gilt dies erst recht entsprechend für die an die Stelle des Entgelts tretende Lohnersatzleistung (…ähnlich BSG SozR 2200 § 1278 Nr. 12 S 31; BSG SozR 3-2600 § 93 Nr. 1; vgl im übrigen Begründung des Gesetzentwurfs zu § 93 Abs. 5 SGB VI, BT-Drucks 13/5108, S 14).
- BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78
Naßauskiesung
Auszug aus BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R
Die konkrete Reichweite des Schutzes durch die Eigentumsgarantie ergibt sich erst aus der Bestimmung von "Inhalt und Schranken" des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl BVerfGE 53, 257 ; 75, 78 mwN), zumal die Besonderheit der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG - zB gegenüber der Kunst- oder Religionsfreiheit - gerade darin besteht, daß der (jeweils nach dem GG berufene) Gesetzgeber den Inhalt des Eigentums bestimmen muß (vgl BVerfGE 58, 300 f; Böhmer, NJW 1988, 2561, 2563 Fn 8, 2566 f mwN).Gegenstand und Umfang des durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteten Bestandsschutzes ergeben sich erst aus der "Gesamtheit der verfassungsmäßigen Gesetze, die den Inhalt des Eigentums bestimmen" (vgl BVerfGE 58, 300 ), nicht hingegen aus einem wie immer gearteten "Eigentums"-Naturrecht, das sich traditionell ohnehin nur auf persönliche Habe (Sachen und Grundstücke) erstrecken, nicht aber über die Garantie des Sacheigentums hinausgehende sozialversicherungsrechtliche Ansprüche gegen Träger hoheitlicher Gewalt umfassen könnte (…vgl BSGE 80, 149 = SozR 3-8760 § 2 Nr. 1 S 8; Leisner in: Handbuch des Staatsrechts VI, § 149 RdNr 71 zum Erfordernis, der Gesetzgeber müsse "natürlich nicht vorgegebene Güter" durch Inhaltsbestimmungen erst eigentumsfähig machen).
- BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83
Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge - …
- BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84
- BSG, 12.07.1988 - 11a RA 48/87
- BSG, 24.10.1996 - 4 RA 108/95
Höchstdauer einer Anrechnungszeit, Rechtsschutz bei gesetzlicher Änderung von …
- BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76
Verweisung im Rahmen der Berufsunfähigkeit der obersten Gruppe der …
- BSG, 22.02.1990 - 4 RA 16/89
Wohngeld bei Begleitstudium
- BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89
Versorgungsausgleich I
- BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
Verfassungsmäßigkeit des Ruhens eines Anspruchs auf Altersruhegeld bei Erhalt von …
- BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81
Berufsförderungsmaßnahmen eines im Wehrdienst beschädigten Soldaten
- BGH, 10.11.1964 - VI ZR 186/63
Anspruch auf Unfallrente
- BVerfG, 08.02.1995 - 1 BvR 753/94
Beschränkung des Rückgriffs durch den Versorgungsträger
- BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82
- BGH, 04.06.1985 - VI ZR 17/84
Integrative Beschulung
- BSG, 19.12.1974 - 8 RU 296/73
Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - …
- BSG, 29.04.1964 - 2 RU 155/62
Zulässige Wiedereinführung der teilweisen Anrechnung von Unfallrenten auf …
- BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
Rechtliches Gehör bei Vertretung durch Rechtsanwalt - Vertagung von Amts wegen - …
- BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86
Verletztenrente - Dauernde völlige Erwerbstätigkeit - Verschlimmerung der …
- BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84
Umfang des Forderungsübergangs
- BSG, 24.02.1977 - 8 RU 58/76
Transsexuelle II
- BGH, 29.05.1984 - VI ZR 209/83
Präklusion I
- BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76
Ausschluß des Ruhens einer Rente - Unfallrente - Beginn der Rentenversicherung - …
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Minderung der Erwerbsfähigkeit - Arbeitsunfall - Bemessung der MdE - …
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO
- BSG, 25.06.1987 - 5b RJ 54/86
Rente - Geschiedene Ehegatten
- BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 59/96 R
Ausbildungsausfallzeiten
- BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77
Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen …
- BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 118/95 R
Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von …
- BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80
Rentenhöhenbegrenzung durch das MfSVersorgOAufhG nicht verfassungswidrig
- BSG, 25.03.1997 - 4 RA 23/95
Ruhen beim Zusammentreffen mehrerer Zurechnungszeiten
- BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86
Anrechnung des Verletztengeldes der gesetzlichen Unfallversicherung auf …
- BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 27/96 R
Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen …
- BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 114/95 R
Verfassungsmäßigkeit des Asschlusses von schmerzensgeld durch die gesetzliche …
- BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 27/96 R
Hinterbliebenenrenten
§ 93 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI bestimmt verwaltungstechnisch, daß "beim Zusammentreffen einer eigenen Rente aus der RV mit einer Verletztenrente" die Rente aus der RV insoweit ganz oder teilweise "nicht geleistet" wird, als beide Renten zusammen vor Einkommensanrechnung einen bestimmten Betrag - den sog Grenzbetrag - übersteigen (zur Systematik und Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift vgl Urteil des Senats vom 31. März 1998 - B 4 RA 49/96 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).Sie ist vom maßgeblichen Grenzbetrag ausgegangen; auch hat sie denjenigen Betrag der Hinterbliebenenrente der Klägerin aus der RV zutreffend ermittelt, der mit Blick auf ihre Hinterbliebenenrente aus der UV nach § 93 SGB VI nicht zu leisten ist (zur Bestimmung des maßgeblichen Grenzbetrages und zur Ermittlung des Anrechnungsbetrages vgl Urteil des Senats vom 31. März 1998 - B 4 RA 49/96 R - Gliederungspunkt A 1).
Beruht die Verletztenrente allerdings auf einem Versicherungsfall, der sich nach Rentenbeginn in der RV oder nach Eintritt der für die Rente maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit ereignet hat (Fälle des § 93 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 SGB VI), findet keine Anrechnung der Verletztenrente auf die Rente aus der RV statt (vgl hierzu eingehend Urteil des Senats vom 31. März 1998 - B 4 RA 49/96 R - unter B 6 mwN).
Wie der Senat in der Parallelentscheidung vom 31. März 1998 (aaO) dargelegt hat, ist es sachlich gerechtfertigt, Renten aus der RV beim Zusammentreffen mit einer Hinterbliebenenrente aus der UV teilweise "nicht zu leisten", soweit das mit dem Recht auf Gewährung einer Hinterbliebenenrente aus der RV verfolgte Ziel bereits durch sachlich (und zeitlich sowie persönlich) kongruente Leistungen eines UV-Versicherungsträgers erfüllt wird.
Es hängt vor allem sowohl von der vom Versicherten erworbenen "Rangstelle" innerhalb der Versichertengemeinschaft als auch vom durchschnittlichen Einkommensniveau der Versicherten im Zeitpunkt des Rentenzugangs ab (sog aktueller Rentenwert; zum Sicherungsniveau in der UV und RV vgl Urteil des Senats vom 31. März 1998 - B 4 RA 49/96 R - unter B 4 c).
Da es keine anderen vorrangig anzuwendenden Ermächtigungsgrundlagen gibt, dürfen die RV-Träger die Aufgabe nur mit ihren "normalen" Befugnissen aus § 117 SGB VI und aus dem SGB X, hier vor allem aus den §§ 44 ff SGB X erfüllen (näher Urteil des Senats vom 31. März 1998, aaO).
Für diesen Anspruch auf Rücknahme der Anrechnungsentscheidungen kam und kommt es allein darauf an, ob die Anrechnungen dem damals objektiv gültigen Recht entsprachen, zu dem das erst Jahre später gültig gewordene WFG nicht gehörte (näher Senatsurteil vom 31. März 1998, aaO).
Für ein solches die Mindestelemente eines iS des GG rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens beachtendes Vorgehen hätte die BfA im Regelfall sicher etwa drei Monate gebraucht, so daß von einer Bekanntgabe der neuen Entscheidungen frühestens im Januar 1997 und damit einer Umsetzung der neuen Regel zum 1. Februar 1997 auszugehen ist (vgl wiederum Urteil des Senats vom 31. März 1998, aaO).
Ihr Vorgehen widerspricht strikt dem Gebot, sich im Verwaltungsrechtsverhältnis gegenüber dem Bürger nach Treu und Glauben zu verhalten (vgl wiederum Urteil des Senats vom 31. März 1998, aaO).
- BSG, 26.06.2007 - B 4 R 1/07 S
Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit …
Der 4. Senat hat dazu in seinem Urteil vom 31.3.1998 (B 4 RA 49/96 R, BSGE 82, 83 f = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7) dargelegt, dass die Norm die Voraussetzungen regelt, unter denen der RV-Träger als Schuldner dem Versicherten als Gläubiger anspruchsvernichtend durch den Verwaltungsakt der Festsetzung des monatlichen Anrechnungsbetrages und des daraus resultierenden verringerten Zahlbetrages eine "Teilerfüllung" entgegenhalten darf.Im genannten Urteil vom 31.3.1998 (BSGE 82, 83, 90 ff) hat der 4. Senat entschieden, dass § 93 SGB VI zwar den Schutzbereich der Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz [GG]) und den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) berührt, jedoch in der von ihm vorgenommenen - verfassungskonformen - Auslegung den verfassungsrechtlichen Anforderungen für die Vornahme des Eingriffs genügt.
Die Renten der RV haben in einem weiteren Sinn Einkommens- und damit auch Lohnersatzfunktion (dazu Urteil des 4. Senats vom 31.3. 1998, aaO S 94 f).
Die vom 13. Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 20.11.2003, B 13 RJ 5/03 R) sowie in Abweichung von der Rechtsprechung des 4. Senats (Urteil vom 31.3. 1998, BSGE 82, 83 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7 …und Urteil vom 10.4. 2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) beabsichtigte Deutung des § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI idF des RRG 1992 ist nach Ansicht des 4. Senats mit dem Wortlaut der Norm, ihrer Entstehungsgeschichte und der Gesetzessystematik nicht vereinbar.
Deshalb berücksichtigt auch die Grenzbetragsregelung des Abs. 3 aaO, dass - soweit die UV-Renten Lohnersatzfunktion (in einem weiteren Sinn) haben - das (Gesamt-) Renteneinkommen nicht höher als das Nettoeinkommen bei voller Arbeitsleistung sein soll (dazu: Urteil des 4. Senats vom 31.3. 1998, aaO, S 94;… Urteil des 4. Senats vom 10.4. 2003, aaO, RdNr 26).
Nur scheinbar geht der 13. Senat - wie schon der 4. Senat in den Urteilen vom 31.3.1998 (aaO), 10.4.2003 (…aaO) und 20.10.2005 (…aaO) - davon aus, dass gemäß § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI der Teil der Verletztenrente anrechnungsfrei bleiben muss, der keine Lohn- bzw Einkommensersatzfunktion hat (RdNr 71 des Anfragebeschlusses).
Der 4. Senat hat in seinen Urteilen vom 31.3.1998 (aaO), 10.4.2003 (…aaO) und 20.10.2005 (…aaO) jeweils darauf hingewiesen, dass es zur Vermeidung eines ungerechtfertigten und gleichheitswidrigen Eingriffs in das Renteneigentum verfassungsrechtlich geboten ist, den immateriellen Schadensanteil (im weiteren Sinn) der Verletztenrente anrechnungsfrei zu stellen.
Schon im Urteil vom 31.3.1998 (aaO, S 88) hat der 4. Senat aufgezeigt, dass die Anrechnung nach § 93 SGB VI nur die monatlichen Zahlungsansprüche des RV-Rentners betrifft, solange eine Anrechnungslage überhaupt besteht.
- BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 11/99 R
Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung über die Bewertung der Zeiten der …
Denn die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung zielen gerade nicht darauf ab, das vor Eintritt des Versicherungsfalls konkret erzielte Arbeitsentgelt zu ersetzen (vgl hierzu BSGE 82, 83, 95 mwN).Er erwirbt dadurch jedenfalls mit Vollendung des 55. Lebensjahres (s unten) ein staatlich garantiertes - und durch ein Anwartschaftsrecht gesichertes - Recht, entsprechend seiner Rangstelle durch die dann Erwerbstätigen angemessen "versorgt" zu werden (Gesamtäquivalenz von Leistung und Gegenleistung im Rahmen des Generationenvertrages: vgl hierzu BVerfGE 54, 11, 28 f; vgl hierzu auch Ruland, Verfassungs- und europarechtliche Grenzen bei der Umgestaltung des Sozialstaats im Bereich der Alterssicherung, VSSR 1997, 31; BSGE 78, 138, 143; 82, 83, 95 f).
Der Versicherte wird später bei Eintritt des Versicherungsfalls und Leistungsbeginn entsprechend der prozentualen Rangstelle (angelegt an das dann maßgebliche "Nettodurchschnittsentgelt" der späteren Beitragszahler) an den Mitteln teilnehmen, die dann durch die Beiträge anderer für Renten und Rehabilitation zur Verfügung gestellt werden (vgl hierzu BSGE 82, 83, 95).
Nur wenn der Wert des oben definierten Anwartschaftsrechts auf die Regelaltersrente (iS einer - auf den kalenderjährlich durch Beitragszeiten erworbenen Entgeltpunkten beruhenden - prozentualen Rangstelle, nach deren Maßgabe der Versicherte bei Eintritt des Versicherungsfalls und Leistungsbeginns ein Recht auf Teilhabe an den Einnahmen des Rentenversicherungsträgers nach dem dann maßgeblichen [Netto-] Durchschnittsentgelt der dann Beiträge Leistenden hat [vgl BVerfGE 54, 11, 28; BSGE 82, 83, 95]) gemäß seiner einfach-gesetzlichen Ausgestaltung einschließlich seinem (in der Summe der durch Beitragszeiten erworbenen Entgeltpunkte ausgedrückten) Mindestwert vom grundrechtlichen Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG erfaßt wird, liegt ein - verfassungsrechtlich - nicht gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsposition des Klägers vor.
2 Konstitutiv begründende Merkmale des verfassungsrechtlich geschützten Eigentums sind mithin eine vermögenswerte Rechtsposition, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger als privatnützig zugeordnet ist, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruht und dem Wohl der Allgemeinheit dient (BVerfGE 50, 290, 339; 53, 257, 290; 69, 272, 300; BSGE 82, 83).
Die konkrete Reichweite des Schutzes durch die Eigentumsgarantie ergibt sich aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken (vgl BVerfGE 50, 290, 339 f; 53, 257, 292; 75, 78, 97; BSGE 82, 83, 87 f mwN).
Er muß sich auch insoweit - gemäß den Gegebenheiten des jeweiligen Sachgebietes "bereichsspezifisch" - am Wohl der Allgemeinheit orientieren (hier vor allem an dem Gemeinwohl der drei Generationen übergreifenden Versichertengemeinschaft von Beitragszahlern und Rentnern, vgl BSGE 82, 83, 89).
Bleiben Nutzung und Verfügung nicht innerhalb der Sphäre des Eigentümers, werden also die Belange anderer Rechtsinhaber (hier: die der aktuellen Beitragszahler) berührt, so gebietet eine am Gemeinwohl orientierte Nutzung die Rücksichtnahme gegenüber denjenigen, die ebenfalls das Eigentumsobjekt zur Freiheitssicherung und verantwortlichen Lebensgestaltung benötigen (vgl hierzu BVerfGE 50, 290, 340 f; BSGE 82, 83, 87 f).
- BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R
Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge …
Die grundsätzliche rechtliche Zulässigkeit der Belastung der arbeitsrechtlichen Rechtssphäre des entgeltlich Beschäftigten mit dem Abzugsrecht ergibt sich aus der - zugleich seine allgemeine Handlungsfreiheit iS des Art. 2 Abs. 1 GG einschränkenden - (Zwangs-) Mitgliedschaft beim jeweiligen Rentenversicherungsträger, einer Personalkörperschaft des öffentlichen Rechts (§ 29 Abs. 1 SGB IV; vgl dazu auch Urteil des Senats vom 31. März 1998 - B 4 RA 49/96 R - BSGE 82, 83, 91 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7 S 53; BVerfG Beschluß des 2. Senats vom 30. September 1987, BVerfGE 76, 256, 307 f;… BSGE 81, 276, 282 = SozR 3-2600 § 158 Nr. 1 S 7).Außerdem ist der sog Arbeitgeberanteil sogar in wirtschaftlicher Betrachtung kein wirklicher "Lohnkostenfaktor", sondern nur eine aus der Höhe der beitragspflichtigen Lohnsumme der Belegschaft berechnete zusätzliche Abgabenlast auf den "Rohertrag" des Unternehmens, also auf die laufenden Bruttogewinne "vor" deren Aufteilung in Löhne und Nettogewinne (zu den Besonderheiten der Beitragszahlungen des Arbeitgebers zur gesetzlichen Unfallversicherung s Urteil des Senats vom 31. März 1998 - B 4 RA 49/96 R - BSGE 82, 83, 105 f = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7 S 69 f).
Die Rechte auf Renten aus der Rentenversicherung (einschließlich der Renten wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit) zielen nicht darauf ab, das vor Eintritt des Versicherungsfalls konkret vom Versicherten erzielte Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen oder etwa den "angesparten" Betrag an Beiträgen des einzelnen nebst Verzinsung zu ersetzen (Urteile des Senats vom 31. März 1998 - B 4 RA 49/96 R - BSGE 82, 83, 95 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7 S 58 …und vom 10. November 1998 - B 4 RA 32/98 R - SozR 3-2600 § 256a Nr. 2 S 6).
Deren relativer Wert (kalenderjährlich bemessen in Entgeltpunkten) ergibt sich aus einem indirekten, durch das jeweilige kalenderjährliche Durchschnittsentgelt vermittelten Vergleich mit den damaligen systemnützlichen "Beiträgen" der früher zeitgleich Versicherten (Urteile des Senats vom 31. März 1998, aaO …und vom 10. November 1998, aaO; vgl auch BVerfG Beschluß des 1. Senats vom 26. März 1980, BVerfGE 54, 11, 28).
Bis dahin kann - je nach Lohnentwicklung - der aktuelle Rentenwert und damit der (voraussehbare) Geldwert des Rechts auf Rente steigen oder fallen (vgl Urteil des Senats vom 31. März 1998, aaO mwN).
Subjektiv-öffentliche vermögenswerte Rechte aus den Gesetzen über die Rentenversicherung genießen nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG Eigentumsschutz nur dann, wenn es sich um vermögenswerte Rechtspositionen handelt, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger als privatnützig zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruhen und seiner Existenzsicherung dienen (…BVerfGE 97, 271, 284 = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1 S 5;… BVerfGE 69, 272, 300 = SozR 2200 § 165 Nr. 81 S 125 f; vgl auch Urteil des Senats vom 31. März 1998, BSGE 82, 83, 87 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7 S 50).
- BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente …
Obwohl die Verletztenrente auch dem Ausgleich eines immateriellen Schadens zu dienen bestimmt ist (vgl BSGE 82, 83, 93 = SozR 2600 § 93 Nr. 7;… BSGE 90, 172, 175 = SozR 3-5910 § 76 Nr. 4 S 12 f), kann sie deshalb einem Anspruch nach § 253 BGB nicht gleichgestellt werden.Hat indes der Betroffene einen Anspruch auf Verletztenrente, der auch dem Ausgleich eines immateriellen Schadens zu dienen bestimmt ist (vgl BSGE 82, 83, 93 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7), so ist für einen zusätzlichen Schutz kein Raum.
- BGH, 20.10.2016 - IX ZB 66/15
Verbraucherinsolvenzverfahren: Pfändbarkeit der Verletztenrente aus der …
Das Bundessozialgericht betont in seiner Rechtsprechung, dass die Verletztenrente neben der Funktion des Einkommensersatzes auch die der Kompensation immaterieller Schäden (vgl. BSGE 82, 83, 93; 90, 172, 176) und des Mehrbedarfsausgleichs (BSGE 71, 299, 301 f; BSG, UV-Recht Aktuell 2008, 888, 894) erfülle. - BSG, 13.11.2008 - B 13 R 129/08 R
Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine …
Dass die Verletztenrente als Nichterwerbsschaden ausschließlich immaterielle Schäden abgelten soll, kann auch nicht daraus gefolgert werden, dass die Grundrente nach dem BVG - inzwischen - (praktisch) allein den immateriellen Schaden abdecke (…so jedoch BSG 4. Senat vom 10.4. 2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 29; zur Funktion der Grundrente noch anders BSG 4. Senat vom 31.3. 1998, BSGE 82, 83, 99 f = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7;… vorsichtiger insoweit auch BVerfG vom 14.3. 2000, BVerfGE 102, 41, 60 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3).Zwar kann der Wohnsitz des Opfers den immateriellen Schaden iS des Ausmaßes der seelischen Begleiterscheinungen und Schmerzen nicht beeinflussen (…so BSG 4. Senat vom 10.4. 2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 44;… entsprechend auch BSG 4. Senat vom 20.10.2005, BSGE 95, 159 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 7, RdNr 73: "kein ökonomischer Bezug"; ob dies auch für die weiteren Aspekte des immateriellen Schadens "Einbußen an körperlicher und geistiger Integrität" und "immaterielle Fortkommensnachteile" - BSG 4. Senat vom 31.3. 1998, BSGE 82, 83, 99 f = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7 - in gleichem Maße zutrifft, wäre ggf zu prüfen).
Das Schmerzensgeld (früher § 847 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]: "Im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit ... kann der Verletzte auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen"; jetzt § 253 Abs. 2 BGB: "Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, ... Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.") ist der Prototyp der Kompensation immateriellen Schadens - und es ist ja gerade die "Schmerzensgeldfunktion", die die Verletztenrente nunmehr (nach Einführung der Regelung des § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI) neben der des Ersatzes des Erwerbsschadens erfüllen soll (…BVerfG Kammerbeschluss vom 8.2. 1995, SozR 3-2200 § 636 Nr. 1 S 2; vgl ferner BSG 4. Senat vom 31.3. 1998, BSGE 82, 83, 100 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7).
Eine derartige Funktion kann der Verletztenrente (auch im Rahmen ihrer Funktion, immaterielle Schäden auszugleichen) von vornherein nicht zukommen, ist sie doch davon unabhängig, ob es überhaupt einen Schädiger gibt, und damit erst recht auch von dessen Verschulden (in diesem Sinne auch BSG 4. Senat vom 31.3. 1998, BSGE 82, 83, 100 f = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7).
- BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R
Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG
Das sozialpolitische Ziel der RV ist dabei - jedenfalls noch bis zum Inkrafttreten des RRG 1999 - ein Netto-Standardrentenniveau von ca 70 vH des verfügbaren Durchschnittseinkommens eines Arbeitnehmers, bezogen auf den sog "Eckrentner", zu gewährleisten (vgl BSG, Urteil vom 31. März 1998, BSGE 82, 83, 94 ff; Urteil vom 10. November 1998, BSGE 83, 104, 108 ff; Urteil vom 10. November 1998, B 4 RA 32/98 R).Eine Analyse dieser Faktoren zeigt, daß die Rente nicht ein konkretes Entgelt ersetzt oder dem Rentner eine Rendite aus angeblich eingezahltem Kapital zukommen läßt (vgl zum Folgenden insbesondere die Urteile des Senats vom 31. März 1998, BSGE 82, 83, 95 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7;… Urteil vom 10. November 1998, BSGE 83, 104, 109 f = SozR 3-2600 § 256a Nr. 3; Urteil vom 10. November 1998, B 4 RA 32/98 R).
Erst aus der damit vorgenommenen Bestimmung ergibt sich der konkrete Schutz durch die Eigentumsgarantie, zumal deren Besonderheit gerade darin besteht, daß der (jeweils nach dem GG berufene) Gesetzgeber den Inhalt des Eigentums bestimmen muß (vgl im einzelnen Urteil des Senats in BSGE 82, 83, 87 f mwN).
Im Blick auf den ausgeprägten sozialen Bezug rentenversicherungsrechtlicher Positionen gesteht das BVerfG dem Gesetzgeber hier bei neuen Inhaltsbestimmungen trotz des Grundrechtsschutzes für bereits erworbene Rechte sogar eine grundsätzlich weite Gestaltungsfreiheit zu (…BVerfGE 53, 257, 293 = SozR 7610 § 1587 Nr. 1 S 4;… BVerfGE 58, 81, 110 = SozR 2200 § 1255a Nr. 7 S 11; Urteile des Senats vom 31. März 1998 - B 4 RA 49/96 R - aaO - …und vom 18. April 1996 - 4 RA 36/94 - BSGE 78, 138, 143 = SozR 2-2600 § 71 Nr. 1 S 7).
- BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 25/05 R
Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Rente aus …
Dass die Verletztenrente als Nichterwerbsschaden ausschließlich immaterielle Schäden abgelten soll, kann auch nicht daraus gefolgert werden, dass die Grundrente nach dem BVG - inzwischen - (praktisch) allein den immateriellen Schaden abdecke (…so jedoch BSG 4. Senat vom 10. April 2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 29; zur Funktion der Grundrente noch anders BSG 4. Senat vom 31. März 1998, BSGE 82, 83, 99 f = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7;… vorsichtiger insoweit auch BVerfG vom 14. März 2000, BVerfGE 102, 41, 60 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3).Zwar kann der Wohnsitz des Opfers den immateriellen Schaden iS des Ausmaßes der seelischen Begleiterscheinungen und Schmerzen nicht beeinflussen (…so BSG 4. Senat vom 10. April 2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 44;… entsprechend auch BSG 4. Senat vom 20. Oktober 2005, BSGE 95, 159 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 7, RdNr 73: "kein ökonomischer Bezug"; ob dies auch für die weiteren Aspekte des immateriellen Schadens "Einbußen an körperlicher und geistiger Integrität" und "immaterielle Fortkommensnachteile" - BSG 4. Senat vom 31. März 1998, BSGE 82, 83, 99 f = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7 - in gleichem Maße zutrifft, wäre ggf zu prüfen).
Das Schmerzensgeld (früher § 847 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB]: "Im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit ... kann der Verletzte auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen"; jetzt § 253 Abs. 2 BGB: "Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, ... Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.") ist der Prototyp der Kompensation immateriellen Schadens - und es ist ja gerade die "Schmerzensgeldfunktion", die die Verletztenrente nunmehr (nach Einführung der Regelung des § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI), neben der des Ersatzes des Erwerbsschadens erfüllen soll (…BVerfG Kammerbeschluss vom 8. Februar 1995, SozR 3-2200 § 636 Nr. 1 S 2; vgl ferner BSG 4. Senat vom 31. März 1998, BSGE 82, 83, 100 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7).
Eine derartige Funktion kann der Verletztenrente (auch im Rahmen ihrer Funktion, immaterielle Schäden auszugleichen) von vornherein nicht zukommen, ist sie doch davon unabhängig, ob es überhaupt einen Schädiger gibt, und damit erst recht auch von dessen Verschulden (in diesem Sinne auch BSG 4. Senat vom 31. März 1998, BSGE 82, 83, 100 f = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7).
- BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R
Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit - …
Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2000 richtet sich nach § 255c SGB VI iVm §§ 64 und 65 SGB VI. Der als Monatsbetrag der Rente (§ 64 SGB VI) zu beanspruchende Geldwert des Rechts auf Rente beruht gemäß § 64 SGB VI auf dem Produkt aus der die Rangstelle des Versicherten im Verhältnis zu den zeitgleich Versicherten abbildenden Summe der persönlichen Entgeltpunkte (vgl BVerfGE 54, 11, 28; BSGE 82, 83, 95 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7, 45, 59;… BSGE 86, 262, 301 = SozR 3-2600 § 210 Nr. 2, 1, 44), dem Rentenzugangsfaktor sowie dem für die Anbindung der Renten an die Lohn- und Gehaltsentwicklung der Aktiven (dazu näher unter 3a) maßgebenden "aktuellen Rentenwert" bzw dem "aktuellen Rentenwert (Ost)".Er drückt neben den nach Abschluss der Versicherungsbiografie konstant bleibenden Wertzuweisungsfaktoren (Summe der Entgeltpunkte als Ausdruck des relativen Wertes der Rangstelle des Versicherten, § 66 SGB VI, vgl BVerfGE 54, 11, 28; BSGE 82, 83, 95 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7, 45, 59;… BSGE 86, 262, 301 = SozR 3-2600 § 210 Nr. 2, 1, 44; Zugangsfaktor zur Korrektur der Folgen vor- oder nachzeitiger Inanspruchnahme des Rechts auf Rente, § 63 Abs. 4 SGB VI; Rentenartfaktor als Ausdruck des gesetzlich versprochenen Sicherungsziels, § 63 Abs. 3 SGB VI;… stellv dazu BSGE 83, 104, 109 = SozR 3-2600 § 256a Nr. 3, 20, 25) die variable Wertbestimmungsgröße aus.
- BSG, 29.11.2007 - B 13 RJ 25/05 R
Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Zusammentreffen von Rente aus der …
- BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 32/02 R
Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit …
- BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R
Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine …
- BSG, 23.07.2015 - B 2 U 6/14 R
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- BSG, 18.10.2023 - B 5 R 49/21 R
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- BSG, 17.04.2012 - B 13 R 15/11 R
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- BSG, 03.12.2002 - B 2 U 12/02 R
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- BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R
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- BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 3/00 R
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- LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - L 22 KN 28/02
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- BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 35/02 R
Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Bestandsrente - …
- BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 17/98 R
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- BSG, 22.06.2004 - B 2 U 11/03 R
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- BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 2/00 R
Rentenversicherung - Beitragszuschuß - Höhe - Krankenversicherung - …
- BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgungssystem - Anrechnung der …
- BSG, 28.01.1999 - B 8 KN 10/97 R
Verfassungsmäßigkeit der Ruhensbestimmungen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - L 18 KN 69/03
Rentenversicherung
- BSG, 28.04.2004 - B 5 RJ 60/03 R
Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenze - Verfassungsmäßigkeit
- LSG Berlin, 09.09.2003 - L 12 RA 36/02
Höhere Zahlungsansprüche aus der Rente wegen Berufsunfähigkeit und der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 12 SO 7/07
Sozialhilfe
- BSG, 30.07.2002 - B 4 RA 1/01 R
Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassung zum 1.7.2000
- BSG, 30.07.2002 - B 4 RA 125/00 R
Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassung zum 1.7.2000
- BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 118/95 R
Berufliche Hauterkrankung - Äußere Erscheinungen - Neue Kenntnisse - Änderung der …
- BSG, 01.02.2005 - B 8 KN 6/04 R
Altersrente für langjährig Versicherte - Anspruch - Hinzuverdienstgrenze - …
- LSG Bayern, 28.09.2011 - L 1 R 103/10
Die Anrechnung einer Verletztenrente auf die Rente aus der gesetzlichen …
- BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 40/03 R
Begrenzte Gesamtleistungsbewertung - Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - L 6 B 461/05
Anrechnung einer auf Grund eines Arbeitsunfalls in Großbritannien gezahlten …
- BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 32/98 R
Postversorgung DDR - rentenwirksamer Arbeitsverdienst - Höchstbetragsregelung - …
- KG, 09.07.2001 - 12 U 636/00
Gesetzliche Rentenversicherung; Gesamtgläubigerausgleich; Arbeitsunfall; …
- BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 7/05 S
Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Rente aus …
- BSG, 23.06.1999 - B 5 RJ 20/98 R
Anwendbares Recht bei Rentenneufeststellung im Zugunstenverfahren - …
- LSG Baden-Württemberg, 16.11.2023 - L 10 R 586/21
Rücknahme eines Bescheides über die Gewährung einer Witwenrente aus der …
- LSG Hessen, 26.11.2013 - L 2 R 206/13
Rentenversicherung - Beitragserstattung - selbständiger Rechtsanwalt - …
- LSG Sachsen-Anhalt, 05.02.2003 - L 6 U 95/00
Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebskosten eines Hilfsmittels - …
- BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 110/00 R
Einkommensanrechnung - Hinterbliebenenrente - prognostiziertes Erwerbseinkommen - …
- BSG, 13.10.2005 - B 10 EG 4/05 R
Erziehungsgeld - Einkommen - Pauschalabzug - Abzugspauschale - Willkür - …
- BSG, 16.03.2016 - B 9 V 4/15 R
Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - beamtenrechtliche …
- BSG, 27.08.1998 - B 8 KN 20/97 R
Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine …
- BSG, 28.10.2019 - B 13 R 200/18 B
Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2005 - L 8 RJ 115/04
Rentenversicherung
- SG Dresden, 05.01.2005 - S 8 RA 608/04
Verfassungsmäßigkeit des Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen …
- LSG Hessen, 15.04.2009 - L 5 R 347/08
Anrechnung der Verletztenrente auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1998 - L 14 RA 21/97
Rentenversicherung
- LSG Hessen, 12.12.2001 - L 3 U 578/98
Verletztenrente - anrechenbares Einkommen - Sozialhilfeleistung - voller Umfang - …
- LSG Baden-Württemberg, 26.11.2013 - L 11 R 5243/12
- BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 4/00 R
Übertragung von Rentenanwartschaften - Überschreitung des Höchstbetrages - durch …
- LSG Baden-Württemberg, 17.03.2011 - L 7 R 381/10
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2008 - L 14 R 236/06
Rentenversicherung
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - L 3 R 190/13
Rente - Verletztenrente - Anrechnung - Dienstbeschädigungsausgleich - NVA - …
- BSG, 21.04.1999 - B 5 RA 1/97 R
Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Unfallrente …
- BSG, 22.11.2017 - B 13 R 92/14 B
Berufsunfähigkeitsrente; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2006 - L 14 R 6/05
Rentenversicherung
- BSG, 17.01.2011 - B 13 R 32/10 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Revisionsbegründung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2010 - L 18 (2) KN 273/09
Rentenversicherung
- LSG Sachsen-Anhalt, 29.06.2005 - L 1 RA 10/02
Rentenhöhe beim Zusammentreffen einer Rente aus der gesetzlichen …
- LSG Baden-Württemberg, 10.07.2012 - L 6 VG 3708/10
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2008 - L 8 R 197/07
Anspruch auf Regelaltersrente, Anrechnung von Leistungen aus der gesetzlichen …
- LSG Bayern, 26.11.2003 - L 1 RA 78/02
Verminderung des Zugangsfaktors auf den Wert 0, 877 einer Rente nach …
- BSG, 15.01.2015 - B 5 R 156/14 B
Rüge eines Verfassungsverstoßes
- BSG, 31.03.2016 - B 5 R 1/16 B
- BSG, 17.01.2011 - B 13 R 33/10 R
- BSG, 09.08.2005 - B 4 RA 17/05 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - L 8 RJ 53/03
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2010 - L 18 (2) KN 268/09
Rentenversicherung
- LSG Bayern, 22.10.2003 - L 13 RA 4/03
Verminderung des Zugangsfaktors auf den Wert 0,829 einer Rente nach …
- LSG Thüringen, 21.06.2011 - L 6 R 452/07
Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen aktuellen Rentenwerte Ost und West
- LSG Bayern, 26.05.2004 - L 13 RA 127/02
Rechtmäßigkeit der Neufeststellung einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf Grund von …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1999 - L 3 RJ 17/98
Rentenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 13.02.2015 - L 9 R 3964/11
- SG Gotha, 02.04.2007 - S 10 RA 1587/03
Anspruch auf Zahlung einer höheren Regelaltersrente unter Zugrundelegung des …
- LSG Sachsen, 01.02.2001 - L 6 KN 18/99
Anerkennung einer Berufskrankheit; Erkrankungen der Acromioclavikulargelenke, …
- LSG Rheinland-Pfalz, 23.02.2000 - L 4 RA 96/99
Anrechnung einer UV-Rente auf eine RV-Rente (§ 93 SGB VI)
- LSG Hessen, 07.03.2002 - L 12 RA 1438/01
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Unfallrente auf eine Rente aus der …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 2 R 214/09
- LSG Bayern, 05.08.2004 - L 14 RA 121/02
Geltung einer Hinzuverdienstgrenze in Bezug auf die Rente wegen Erwerbsminderung; …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2016 - L 1 R 71/16
- LSG Sachsen-Anhalt, 18.11.2009 - L 1 R 261/06
- VG Lüneburg, 23.09.2008 - 3 A 142/07
Altersrentendifferenzschaden; Besatzungsschaden; Rente; Unfallrente
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 2 KN 2/04
- SG Stade, 26.02.2007 - S 13 EG 5/05
- LSG Sachsen-Anhalt, 16.06.2004 - L 1 RA 91/01
- LSG Baden-Württemberg, 27.01.2016 - L 5 R 3718/14
- LSG Berlin, 03.09.1999 - L 5 RJ 55/97
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer UV-Rente auf eine RV-Rente