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   BSG, 31.03.2021 - B 9 V 2/21 B   

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https://dejure.org/2021,12152
BSG, 31.03.2021 - B 9 V 2/21 B (https://dejure.org/2021,12152)
BSG, Entscheidung vom 31.03.2021 - B 9 V 2/21 B (https://dejure.org/2021,12152)
BSG, Entscheidung vom 31. März 2021 - B 9 V 2/21 B (https://dejure.org/2021,12152)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 11.09.2019 - B 9 SB 50/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 31.03.2021 - B 9 V 2/21 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung folgende Punkte enthalten: (1.) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren und bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2.) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3.) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4.) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 11.9.2019 - B 9 SB 50/19 B - juris RdNr 6 mwN) .

    Denn nur dann hätte nach Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 letzter Teilsatz SGG ein Beweisantrag die Warnfunktion dahingehend erfüllt, dass ein Beteiligter die Sachaufklärungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG ) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl Senatsbeschluss vom 11.9.2019 - B 9 SB 50/19 B - juris RdNr 7).

  • BSG, 11.12.2020 - B 9 SB 52/20 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung

    Auszug aus BSG, 31.03.2021 - B 9 V 2/21 B
    Die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung des LSG im Einzelfall ist aber nicht Gegenstand des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 11.12.2020 - B 9 SB 52/20 B - juris RdNr 9; Senatsbeschluss vom 7.5.2020 - B 9 SB 8/20 B - juris RdNr 7; Senatsbeschluss vom 25.10.2019 - B 9 SB 40/19 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 21.08.2018 - B 9 V 9/18 B

    Versagung von Hinterbliebenenrente

    Auszug aus BSG, 31.03.2021 - B 9 V 2/21 B
    Ein - wie hier - in der Berufungsinstanz durch einen Rechtsanwalt vertretener Beteiligter kann nur dann mit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrags gehört werden, wenn er diesen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung durch entsprechenden Hinweis zu Protokoll aufrechterhalten hat oder das Gericht den Beweisantrag in seinem Urteil wiedergibt (stRspr; vgl zB Senatsbeschluss vom 21.8.2018 - B 9 V 9/18 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 25.10.2019 - B 9 SB 40/19 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 31.03.2021 - B 9 V 2/21 B
    Die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung des LSG im Einzelfall ist aber nicht Gegenstand des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 11.12.2020 - B 9 SB 52/20 B - juris RdNr 9; Senatsbeschluss vom 7.5.2020 - B 9 SB 8/20 B - juris RdNr 7; Senatsbeschluss vom 25.10.2019 - B 9 SB 40/19 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 11.12.2020 - B 9 SB 57/20 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung

    Auszug aus BSG, 31.03.2021 - B 9 V 2/21 B
    Zu den Mindestanforderungen einer Grundsatzrüge gehört zudem eine verständliche und vollständige Schilderung des für die Entscheidung erheblichen Sachverhalts; denn es ist nicht Aufgabe des BSG als Revisionsgericht, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren selbst die maßgeblichen Tatsachen aus dem angegriffenen Urteil oder sogar aus den Gerichts- und Verwaltungsakten herauszusuchen (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 11.12.2020 - B 9 SB 57/20 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 13.07.2017 - B 9 SB 29/17 B

    Voraussetzungen für das Merkzeichen "G"

    Auszug aus BSG, 31.03.2021 - B 9 V 2/21 B
    Es ist nicht die Aufgabe des BSG , aus dem Vorbringen der Beschwerdeführers selbst eine Rechtsfrage zu formulieren, der möglicherweise grundsätzliche Bedeutung zukommen könnte (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 13.7.2017 - B 9 SB 29/17 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 19.10.2020 - B 9 V 17/20 B

    Beschädigtenversorgung nach dem OEG

    Auszug aus BSG, 31.03.2021 - B 9 V 2/21 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 19.10.2020 - B 9 V 17/20 B - juris RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 07.05.2020 - B 9 SB 8/20 B

    Zuerkennung eines Grades der Behinderung

    Auszug aus BSG, 31.03.2021 - B 9 V 2/21 B
    Die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung des LSG im Einzelfall ist aber nicht Gegenstand des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 11.12.2020 - B 9 SB 52/20 B - juris RdNr 9; Senatsbeschluss vom 7.5.2020 - B 9 SB 8/20 B - juris RdNr 7; Senatsbeschluss vom 25.10.2019 - B 9 SB 40/19 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 16.12.2021 - B 9 V 10/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Es ist nicht Aufgabe des BSG, sich anhand der Ausführungen der Beschwerdebegründung selbst eine Rechtsfrage herauszuarbeiten, der möglicherweise eine grundsätzliche Bedeutung zugesprochen werden könnte (stRspr; zB BSG Beschluss vom 31.3.2021 - B 9 V 2/21 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 8.2.2002 - B 13 RJ 135/01 B - juris RdNr 13).
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