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   BSG, 31.03.2022 - B 5 R 47/21 R   

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https://dejure.org/2022,7742
BSG, 31.03.2022 - B 5 R 47/21 R (https://dejure.org/2022,7742)
BSG, Entscheidung vom 31.03.2022 - B 5 R 47/21 R (https://dejure.org/2022,7742)
BSG, Entscheidung vom 31. März 2022 - B 5 R 47/21 R (https://dejure.org/2022,7742)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Bundessozialgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 SGB 2, § 11 Abs 1 Nr 1 SGB 6, § 11 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 6, § 11 Abs 2 S 3 SGB 6, § 20 Abs 1 Nr 3 Buchst b SGB 6
    Anspruch auf Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei einem Versicherten mit Bezug von Arbeitslosengeld II unmittelbar vor Beginn einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation - Entrichtung von Beiträgen zur Rentenversicherung aus dem Arbeitsentgelt ...

  • rewis.io

    Anspruch auf Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei einem Versicherten mit Bezug von Arbeitslosengeld II unmittelbar vor Beginn einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation - Entrichtung von Beiträgen zur Rentenversicherung aus dem Arbeitsentgelt ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kein Erstattungsanspruch des Jobcenters für während einer Rehabilitationsmaßnahme in der gesetzlichen Rentenversicherung erbrachtes Arbeitslosengeld II bei fehlendem Anspruch auf Übergangsgeld Keine Berücksichtigung von Pflichtbeitragszeiten für nicht erwerbsmäßige ...

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei einem Versicherten mit Bezug von Arbeitslosengeld II unmittelbar vor Beginn einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation - Entrichtung von Beiträgen zur Rentenversicherung aus dem Arbeitsentgelt ...

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Jobcenter Bayreuth Land ./. Deutsche Rentenversicherung Bund

    Rentenversicherung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rehabilitationsmaßnahme - Übergangsgeldanspruch - Grundsicherungsleistungen - Erstattungsanspruch

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 14/16 R

    Erstattungsstreit zwischen Rehabilitationsträgern - Zuständigkeitsklärung -

    Auszug aus BSG, 31.03.2022 - B 5 R 47/21 R
    Es geht lediglich um die Verteilung leistungsrechtlicher Verpflichtungen zwischen den Leistungsträgern (vgl BSG Urteil vom 12.4.2017 - B 13 R 14/16 R - SozR 4-4200 § 25 Nr. 2 RdNr 12 mwN) .

    Gegenstand des Verfahrens ist zunächst der zulässigerweise mit der (echten) Leistungsklage (§ 54 Abs. 5 SGG, vgl BSG Urteil vom 8.3.2016 - B 1 KR 27/15 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 23 RdNr 7; BSG Urteil vom 12.4.2017 - B 13 R 14/16 R - SozR 4-4200 § 25 Nr. 2 RdNr 13) verfolgte Anspruch des Klägers auf Erstattung des Alg II, das er der Versicherten während der Teilnahme an einer von der Beklagten gewährten medizinischen Rehabilitationsmaßnahme erbrachte.

    Grund für diese Regelung ist, dass ein Trägerwechsel und damit eventuell einhergehende Lücken bei der Leistungsgewährung vermieden werden sollen (BSG Urteil vom 12.4.2017 - B 13 R 14/16 R - SozR 4-4200 § 25 Nr. 2 RdNr 16; BSG Beschluss vom 19.10.2011 - B 13 R 241/11 B - SozR 4-4200 § 25 Nr. 1 RdNr 13 unter Verweis auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 26.1.2005 zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht , BT-Drucks 15/4751 S 44) .

    Hierbei richtet sich gemäß § 102 Abs. 2 SGB X der Erstattungsanspruch des vorleistenden Leistungsträgers nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften, ist also auf denjenigen Umfang beschränkt, in dem er zu Recht Leistungen gemäß § 25 Satz 1 SGB II erbracht hat (BSG Urteil vom 12.4.2017 - B 13 R 14/16 R - SozR 4-4200 § 25 Nr. 2 RdNr 15 mwN) .

    Erforderlich hierfür ist nicht ein nahtloser Übergang zwischen vorheriger Beitragsleistung zur gesetzlichen RV aus Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen und dem Alg II-Bezug, an den sich die Rehabilitationsmaßnahme anschließt (BSG Urteil vom 12.4.2017 - B 13 R 14/16 R - SozR 4-4200 § 25 Nr. 2 RdNr 23 ff) .

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des 13. Senats (vgl BSG Urteil vom 12.4.2017 - B 13 R 14/16 R - SozR 4-4200 § 25 Nr. 2 RdNr 28) an (siehe auch BSG Urteil vom 7.4.2022 - B 5 R 17/21 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Zwar hat er die erforderlich Zeitspanne nicht im Gesetz bestimmt, sie kann jedoch im Wege der Auslegung von der Rechtsprechung präzisiert werden (vgl BSG Urteil vom 12.4.2017 - B 13 R 14/16 R - SozR 4-4200 § 25 Nr. 2 RdNr 26) .

  • BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 39/82

    Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers gegen den

    Auszug aus BSG, 31.03.2022 - B 5 R 47/21 R
    Übg sollte nicht mehr an Rehabilitanden gezahlt werden, die vor der Maßnahme kein in der Rentenversicherung versicherungspflichtiges Arbeitsentgelt erhalten und auch keine freiwilligen Beiträge entrichtet hatten (vgl BT-Drucks 8/165 S 44; dazu BSG Urteil vom 21.6.1983 - 4 RJ 39/82 - SozR 2200 § 1240 Nr. 11 = juris RdNr 9) .

    Verwischt würde damit letztlich der Unterschied zu den Personengruppen, für die zu keinem Zeitpunkt Versicherungspflicht bestand (zB Sozialhilfebezieher, freiwillig Versicherte ohne Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen; vgl zu § 1241 RVO aF auch BSG Urteil vom 21.6.1983 - 4 RJ 39/82 - SozR 2200 § 1240 Nr. 11 - juris RdNr 13) .

  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 27/17 R

    Rehabilitation - Ermittlung der Berechnungsgrundlage des Übergangsgeldes

    Auszug aus BSG, 31.03.2022 - B 5 R 47/21 R
    Bei der Erfüllung der 15-jährigen Wartezeit in § 11 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI kommt es daher auch nicht darauf an, dass bei Antragstellung eine gewisse zeitliche Nähe zum Erwerbsleben besteht (vgl BSG Urteil vom 12.3.2019 - B 13 R 27/17 R - SozR 4-2600 § 10 Nr. 4 RdNr 27 ff; Luthe in Matlok/Winkler, jurisPK-SGB VI, Stand 1.4.2021, § 11 RdNr 28) .
  • BSG, 31.03.2022 - B 5 R 17/21 R

    Anspruch auf Übergangsgeld

    Auszug aus BSG, 31.03.2022 - B 5 R 47/21 R
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des 13. Senats (vgl BSG Urteil vom 12.4.2017 - B 13 R 14/16 R - SozR 4-4200 § 25 Nr. 2 RdNr 28) an (siehe auch BSG Urteil vom 7.4.2022 - B 5 R 17/21 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 241/11 B

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Auszug aus BSG, 31.03.2022 - B 5 R 47/21 R
    Grund für diese Regelung ist, dass ein Trägerwechsel und damit eventuell einhergehende Lücken bei der Leistungsgewährung vermieden werden sollen (BSG Urteil vom 12.4.2017 - B 13 R 14/16 R - SozR 4-4200 § 25 Nr. 2 RdNr 16; BSG Beschluss vom 19.10.2011 - B 13 R 241/11 B - SozR 4-4200 § 25 Nr. 1 RdNr 13 unter Verweis auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 26.1.2005 zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht , BT-Drucks 15/4751 S 44) .
  • BSG, 07.09.2010 - B 5 R 104/08 R

    Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung für einen Bezieher von

    Auszug aus BSG, 31.03.2022 - B 5 R 47/21 R
    Das LSG weist zutreffend darauf hin, dass die Vorschrift grundsätzlich nur die allgemeinen Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation regelt, die von den besonderen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Übg zu unterscheiden sind (vgl zu § 45 SGB IX aF BSG Urteil vom 7.9.2010 - B 5 R 104/08 R - SozR 4-3250 § 49 Nr. 1 RdNr 11) .
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 27/15 R
    Auszug aus BSG, 31.03.2022 - B 5 R 47/21 R
    Gegenstand des Verfahrens ist zunächst der zulässigerweise mit der (echten) Leistungsklage (§ 54 Abs. 5 SGG, vgl BSG Urteil vom 8.3.2016 - B 1 KR 27/15 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 23 RdNr 7; BSG Urteil vom 12.4.2017 - B 13 R 14/16 R - SozR 4-4200 § 25 Nr. 2 RdNr 13) verfolgte Anspruch des Klägers auf Erstattung des Alg II, das er der Versicherten während der Teilnahme an einer von der Beklagten gewährten medizinischen Rehabilitationsmaßnahme erbrachte.
  • BSG, 31.03.2022 - B 5 R 17/21 R

    Erstattungsanspruch eines Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende gegen

    Der hier erkennende Senat hat sich dem angeschlossen (vgl BSG Urteil vom 7.4.2022 - B 5 R 47/21 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).
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