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BSG, 31.03.2022 - B 7/14 AS 363/21 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Wirksamkeit eines Widerspruchs; Einlegung eines Widerspruchs mittels einfacher E-Mail; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 03.11.2020 - S 19 AS 305/20
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2021 - L 11 AS 632/20
- BSG, 31.03.2022 - B 7/14 AS 363/21 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87
Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge
Auszug aus BSG, 31.03.2022 - B 7/14 AS 363/21 B
Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird (vgl BSG vom 16.11.1987 - 5b BJ 118/87 - SozR 1500 § Nr. 60) . - BSG, 02.10.2015 - B 10 LW 2/15 B
Nichtzulassungsbeschwerde - mangelnde Darstellung der Klärungsbedürftigkeit einer …
Auszug aus BSG, 31.03.2022 - B 7/14 AS 363/21 B
Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen oder so gut wie unbestritten ist, wenn sie praktisch außer Zweifel steht, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist oder wenn sich für die Antwort in vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (zusammenfassend BSG vom 2.10.2015 - B 10 LW 2/15 B - RdNr 6 mwN) , weshalb sich die Beschwerdebegründung mit diesen Punkten substantiiert auseinandersetzen muss. - BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93
Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit
Auszug aus BSG, 31.03.2022 - B 7/14 AS 363/21 B
Es ist aufzuzeigen, dass die Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse erforderlich (klärungsbedürftig) und die Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (klärungsfähig) ist (vgl BSG vom 16.12.1993 - 7 BAr 126/93 - SozR 3-1500 § Nr. 16) .