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   BSG, 31.05.1990 - 8 RKn 22/88   

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BSG, 31.05.1990 - 8 RKn 22/88 (https://dejure.org/1990,2092)
BSG, Entscheidung vom 31.05.1990 - 8 RKn 22/88 (https://dejure.org/1990,2092)
BSG, Entscheidung vom 31. Mai 1990 - 8 RKn 22/88 (https://dejure.org/1990,2092)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 67, 70
  • MDR 1991, 88
  • NVwZ-RR 1991, 1
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 15.10.1987 - 1 RA 37/85

    Bescheid - Aufhebung - Rücknahme - Witwenrente - Kürzung - Geschiedene Ehefrau -

    Auszug aus BSG, 31.05.1990 - 8 RKn 22/88
    Ergeht aber eine rechtsgebundene Entscheidung, obwohl nach dem Gesetz eine Ermessensentscheidung zu erlassen ist, so ist der Verwaltungsakt schon deshalb rechtswidrig und aufzuheben (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 32 mit zahlreichen Nachweisen; SozR 1300 § 48 Nr. 25 und SozR 5870 § 2 Nr. 30).
  • BSG, 24.03.1983 - 10 RKg 17/82

    Kindergeld - Verwaltungsakt - Aufhebung eines Verwaltungsaktes - Unbillige Härte

    Auszug aus BSG, 31.05.1990 - 8 RKn 22/88
    Ergeht aber eine rechtsgebundene Entscheidung, obwohl nach dem Gesetz eine Ermessensentscheidung zu erlassen ist, so ist der Verwaltungsakt schon deshalb rechtswidrig und aufzuheben (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 32 mit zahlreichen Nachweisen; SozR 1300 § 48 Nr. 25 und SozR 5870 § 2 Nr. 30).
  • BSG, 21.02.1963 - 1 RA 198/59

    Höhe die Witwenrente nach einer Wiederheirat - Falsche Berechnung durch die

    Auszug aus BSG, 31.05.1990 - 8 RKn 22/88
    Diesen Grundsatz hat das BSG zwar vor Inkrafttreten des SGB X für die entsprechende Anwendung des § 138 Sozialgerichtsgesetz (SGG) auf Rentenbescheide entwickelt (BSGE 18, 270, 272; BSG SozR Nrn 48 und 81 zu § 77 SGG).
  • BSG, 09.08.1974 - 3 RK 67/73

    Unmöglichkeit der selbständigen Abrechnung medizinischer Laboruntersuchungen mit

    Auszug aus BSG, 31.05.1990 - 8 RKn 22/88
    Es ist auch möglich, daß das "kann" lediglich iS einer Kompetenzverteilung zu einem bestimmten Handeln ermächtigt, zB zum Erlaß einer Satzung, ohne dazu zu verpflichten (BFHE 123, 230, 232; s auch BSGE 38, 73, 76; 51, 293, 294).
  • BSG, 19.01.1966 - 1 RA 344/62

    Unrichtige Rentenbescheide - Maschinelle Rentenfeststellung - Fehlerhafte

    Auszug aus BSG, 31.05.1990 - 8 RKn 22/88
    Es darf sich aber immer nur um solche Unrichtigkeiten handeln, die nicht einen Fehler in der Willensbildung darstellen, sondern darauf beruhen, daß der Wille der Behörde fehlerhaft zum Ausdruck gekommen ist (BSGE 24, 203, 204; BSG SozR Nr. 81 zu § 77 SGG; Wallerath in Sozialrechtshandbuch, herausgegeben von v. Maydell/Ruland, Beitrag Nr. 12 Rz 206).
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 4/92

    Rückforderung - Kindergeld - Verwaltungsakt

    Außerdem fehlt es zumindest an einer Voraussetzung nicht nur der Rücknahme rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakte nach § 45 SGB X, sondern auch der Berichtigung nach § 38 SGB X (hierzu BSG vom 31. Mai 1990, BSGE 67, 70, 72f [BSG 31.05.1990 - 8 RKn 22/88] =SozR 3-1300 § 38 Nr. 1), nämlich an einer Ermessensausübung der Beklagten, die auf Rücknahme (Berichtigung) des kindergeldbewilligenden Verwaltungsakts gerichtet ist.
  • BSG, 19.10.2000 - B 8 KN 8/99 R

    Rechtsbehelfsfrist beim Berichtigungsbescheid, Verringerung des Rentenzahlbetrags

    Sie hat dabei eine Ermessensentscheidung zu treffen (Senatsurteil vom 31. Mai 1990, BSGE 67, 70, 72 = SozR 3-1300 § 38 Nr. 1).

    Zwar liegt ein Rechenfehler iS des § 38 Satz 1 SGB X nur vor, wenn er auch offenbar ist (siehe das Senatsurteil vom 31. Mai 1990, BSGE 67, 70, 71 = SozR 3-1300 § 38 Nr. 1).

    Enthält ein Bescheid eine für einen verständigen Leser sofort erkennbare Unrichtigkeit, muß sich der Rentenberechtigte - auch wenn sich der Fehler in einem mehrere Seiten umfassenden Bescheid findet - die Berichtigung des Bescheides zu seinen Ungunsten gefallen lassen (hierzu der Senat im Urteil vom 31. Mai 1990, BSGE 67, 70, 72 = SozR 3-1300 § 38 Nr. 1).

  • BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 11/93

    Verwaltungsakt - Rentenanpassungsmitteilung - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Sie ist nicht offenbar unrichtig iS des § 38 Satz 1 SGB X. Insoweit kommen nur bestimmte Fehler im Ausdruck des Willens und nicht auch Fehler in der den materiellen Inhalt des Verwaltungsakts beeinflussenden Willensbildung in Betracht (BSG vom 19. Januar 1966, BSGE 24, 203, 204 = SozR Nr. 50 zu § 77 SGG; BSG vom 31. Mai 1990, BSGE 67, 70 f = SozR 3-1300 § 38 Nr. 1); die Unrichtigkeit muß ferner auf dem Zusammenhang des Verwaltungsakts oder den Vorgängen bei seiner Bekanntgabe beruhen (BVerwG vom 23. Oktober 1985, NVwZ 1986, 198).
  • SG Fulda, 24.05.2012 - S 7 SO 42/11

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Es darf sich aber immer nur um solche Unrichtigkeiten handeln, die nicht einen Fehler in der Willensbildung darstellen, sondern darauf beruhen, dass der Wille der Behörde fehlerhaft zum Ausdruck gekommen ist (Bundessozialgericht, Urteil vom 31.05.1990 - BSGE 67, 70 (71) m.w.N.).

    Nur wenn er in der Lage ist, den Fehler unschwer zu erkennen, liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor (Bundessozialgericht, Urteil vom 31.05.1990 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2014 - 9 S 1348/13

    Eignung zur Weiterbildung bei mangelnder Zeitplanung; Gewährleistung einer

    Für die Beantwortung der Frage, ob der Normgeber einer Verwaltungsbehörde Ermessen eingeräumt hat, bildet der Gebrauch des Wortes "kann" lediglich einen Anhaltspunkt, mit dem das Auslegungsergebnis nicht vorweggenommen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.01.1963 - VII C 106.61 -, BVerwGE 15, 251, 254, und vom 29.04.1964 - I C 30.62 -, BVerwGE 18, 247; BGH, Urteil vom 16.09.2010 - III ZR 29/10 - BGHZ 187, 51; BSG, Urteil vom 31.05.1990 - 8 RKn 22/88 -, BSGE 67, 70; Sächs. OVG, Beschluss vom 03.11.2003 - 5 BS 172/03 -, Juris Rn. 26 m.w.N.; zum verfassungsrechtlichen Rahmen auch BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 05.08.1966 - 1 BvF 1/61 -, BVerfGE 20, 150, 154 ff., und Beschluss des Ersten Senats vom 31.05.2011 - 1 BvR 857/07 -, BVerfGE 129, 1 ff.).
  • LSG Bayern, 18.01.2011 - L 8 SO 7/08

    Sozialhilfe - Einkommenseinsatz - Pauschalierung von Betriebsausgaben - Absetzung

    Nur die offensichtliche Unrichtigkeit rechtfertigt den Ausschluss des Vertrauensschutzes (BSGE 67, 70, 71 = SozR 3-1300 § 38 Nr. 1 = MDR 1991, 88 = NVwZ-RR 1991, 1 = Breith 1991, 772).
  • BSG, 24.10.2011 - B 8 SO 25/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - fehlende

    Zwar formuliert die Klägerin eine Rechtsfrage und führt aus, dass diese bislang höchstrichterlich nicht geklärt sei; zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit hätte sie sich aber im Hinblick auf die behaupteten verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten des § 38 SGB X mit der von ihr selbst zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 31.5.1990 - 8 RKn 22/88 - (BSGE 67, 70 ff = SozR 3-1300 § 38 Nr. 1) auseinandersetzen müssen; dort wurde zur Auslegung der Vorschrift auf deren Entstehungsgeschichte verwiesen und ausgeführt, dass die Regelung auf § 138 Abs. 1 SGG sowie § 118 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung zurückgehe und sich an diese prozessrechtlichen Berichtigungsvorschriften anlehne (BSGE 67, 70, 71 f = SozR 3-1300 § 38 Nr. 1 S 3) ; diese verfolgen aber erkennbar nicht das Ziel, eine Gerichtsentscheidung (erst) darauf zu prüfen, ob sie (überhaupt) eine offenbare Unrichtigkeit enthält.
  • BSG, 27.01.2016 - B 13 R 390/15 B
    Es wird aus dem Vortrag des Klägers aber nicht ersichtlich, weshalb der dem ursprünglichen Rentenbescheid vom 23.2.2000 zugrunde liegende Fehler bei der Ermittlung des Umfangs beitragsgeminderter Zeiten im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung (vgl § 71 Abs. 2, Abs. 3 S 1 Nr. 2 sowie S 2 SGB VI) für einen verständigen Leser des Bescheids offensichtlich gewesen sein könnte (s hierzu BSG Urteil vom 31.5.1990 - 8 RKn 22/88 - BSGE 67, 70, 71 = SozR 3-1300 § 38 Nr. 1 S 2 f).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2014 - L 19 AS 313/14

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Ob eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt, richtet sich nicht nach dem individuellen Erkenntnisvermögen des jeweiligen Bescheidempfängers, vielmehr dem eines verständigen Lesers (BSG Urteil vom 31.05.1990 - 8 RKn 22/88).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 11 R 5156/15
    Abzustellen ist dabei auf den Horizont einer verständigen, dh sachkundigen außen stehenden Person (BSG 31.05.1990, 8 RKn 22/88, SozR 3-1300 § 38 Nr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2011 - 12 A 1526/09

    Anspruch eines nachrangig verpflichteten Leistungsträgers gegen vorrangig

  • SG Braunschweig, 27.05.2009 - S 36 R 517/08

    Anspruch auf Rückzahlung von überzahlten Rentenleistungen und die Aufrechnung

  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - L 2 SO 2441/09
  • SG Braunschweig, 22.05.2009 - S 36 R 357/06

    Auslegung eines nicht ausreichend bestimmten, teilweise rückwirkenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2005 - 12 A 5239/04
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