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   BSG, 31.05.2011 - B 13 R 103/11 B   

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BSG, 31.05.2011 - B 13 R 103/11 B (https://dejure.org/2011,37399)
BSG, Entscheidung vom 31.05.2011 - B 13 R 103/11 B (https://dejure.org/2011,37399)
BSG, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - B 13 R 103/11 B (https://dejure.org/2011,37399)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - Sachaufklärungspflicht - besondere Darlegungsanforderungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - Sachaufklärungspflicht - besondere Darlegungsanforderungen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - Sachaufklärungspflicht - besondere Darlegungsanforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B

    Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 31.05.2011 - B 13 R 103/11 B
    Zudem müssen die tatsächlichen Umstände, welche den Verstoß begründen sollen, substantiiert dargetan und darüber hinaus muss dargestellt werden, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4; BSG vom 19.11.2007 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 4) .

    Insoweit muss nach ständiger Rechtsprechung des BSG die Beschwerdebegründung (1) einen für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zu Protokoll aufrechterhaltenen oder im Urteil wiedergegebenen Beweisantrag bezeichnen, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) die Rechtsauffassung des LSG wiedergeben, auf deren Grundlage bestimmte Tatfragen klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) die von dem Beweisantrag betroffenen tatsächlichen Umstände aufzeigen, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) das voraussichtliche Ergebnis der unterbliebenen Beweisaufnahme angeben und (5) erläutern, weshalb die Entscheidung des LSG auf der unterlassenen Beweiserhebung beruhen kann (stRspr, vgl zB BSG vom 29.3.2007 - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11; BSG vom 19.11.2007 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5; BSG vom 14.4.2009 - SozR 4-1500 § 160 Nr. 18 RdNr 8).

  • BSG, 28.09.2010 - B 5 R 202/10 B

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BSG, 31.05.2011 - B 13 R 103/11 B
    Zum einen können die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Sachaufklärungsrüge nicht dadurch umgangen werden, dass der Vorhalt unzureichender Sachaufklärung in der Gestalt einer Gehörsrüge präsentiert wird (BSG vom 28.9.2010 - B 5 R 202/10 B - BeckRS 2010, 74248 RdNr 11 mwN) .
  • BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Restitutionsverfahren Siedlung Gut

    Auszug aus BSG, 31.05.2011 - B 13 R 103/11 B
    Zum anderen sind im Rahmen einer Gehörsrüge Darlegungen erforderlich, dass der Beschwerdeführer alles getan hat, um sich mit seiner Forderung nach weiterer Sachaufklärung in der Tatsacheninstanz Gehör zu verschaffen (vgl zB BSG vom 19.3.1991 - BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6; s auch BVerfGE 74, 220, 225 sowie BVerfG vom 18.8.2010 - 1 BvR 3268/07 - Juris RdNr 28 ff).
  • BSG, 08.07.2010 - B 13 R 475/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - unzureichende Sachaufklärung -

    Auszug aus BSG, 31.05.2011 - B 13 R 103/11 B
    Mithin muss er bei einer auf unterlassene Sachaufklärung gestützten Gehörsrüge ebenfalls aufzeigen, dass er bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung einen Beweisantrag zu Protokoll aufrechterhalten hat bzw dass ein solcher im Urteil des LSG wiedergegeben ist (Senatsbeschluss vom 8.7.2010 - B 13 R 475/09 B - BeckRS 2010, 71417 RdNr 17 mwN).
  • BSG, 21.07.2010 - B 7 AL 60/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vertretungszwang vor dem BSG -

    Auszug aus BSG, 31.05.2011 - B 13 R 103/11 B
    Ein Rechtsanwalt muss in der Lage sein, ohne Hilfe durch das Gericht eine Nichtzulassungsbeschwerde ordnungsgemäß zu begründen (BSG vom 21.7.2010 - B 7 AL 60/10 B - Juris RdNr 7) .
  • BSG, 25.09.2007 - B 13 R 377/07 B

    Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, Darlegung des

    Auszug aus BSG, 31.05.2011 - B 13 R 103/11 B
    Der Sinn dieser Anforderungen ist, dass - ohne gesonderte Ermittlung - auch für das Rechtsmittelgericht klar ist, welche Anträge nach dem Ergebnis des Sach- und Streitstandes und der Auffassung eines Beteiligten beim Schluss der mündlichen Verhandlung vom Gericht noch zu behandeln (gewesen) sind (vgl BSG vom 24.5.1993 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21; BSG vom 29.3.2007 aaO; Senatsbeschluss vom 25.9.2007 - B 13 R 377/07 B - Juris RdNr 6) .
  • BSG, 14.11.2005 - B 13 RJ 245/05 B

    Rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren, Vertagung

    Auszug aus BSG, 31.05.2011 - B 13 R 103/11 B
    Im Übrigen verlangt § 62 SGG nicht, dass der Beteiligte selbst gehört wird, wenn er sich durch seinen Prozessbevollmächtigten Gehör verschaffen kann (Senatsbeschluss vom 14.11.2005 - B 13 RJ 245/05 B - Juris RdNr 8; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 62 RdNr 6f) .
  • BSG, 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 31.05.2011 - B 13 R 103/11 B
    Auch hat er nicht dargelegt, dass die fehlende Anordnung seines persönlichen Erscheinens, die nach § 111 Abs. 1 SGG im Ermessen des Vorsitzenden steht und der Sachaufklärung oder der Erörterung der Sach- und Rechtslage mit den Beteiligten dient, nicht aber die Funktion hat, das rechtliche Gehör der Betroffenen sicherzustellen (BSG vom 31.1.2008 - B 2 U 311/07 B - Juris RdNr 4 mwN) , ausnahmsweise ermessensfehlerhaft gewesen sein soll.
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 31.05.2011 - B 13 R 103/11 B
    Der Sinn dieser Anforderungen ist, dass - ohne gesonderte Ermittlung - auch für das Rechtsmittelgericht klar ist, welche Anträge nach dem Ergebnis des Sach- und Streitstandes und der Auffassung eines Beteiligten beim Schluss der mündlichen Verhandlung vom Gericht noch zu behandeln (gewesen) sind (vgl BSG vom 24.5.1993 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21; BSG vom 29.3.2007 aaO; Senatsbeschluss vom 25.9.2007 - B 13 R 377/07 B - Juris RdNr 6) .
  • BSG, 14.04.2009 - B 5 R 206/08 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 31.05.2011 - B 13 R 103/11 B
    Insoweit muss nach ständiger Rechtsprechung des BSG die Beschwerdebegründung (1) einen für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zu Protokoll aufrechterhaltenen oder im Urteil wiedergegebenen Beweisantrag bezeichnen, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) die Rechtsauffassung des LSG wiedergeben, auf deren Grundlage bestimmte Tatfragen klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) die von dem Beweisantrag betroffenen tatsächlichen Umstände aufzeigen, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) das voraussichtliche Ergebnis der unterbliebenen Beweisaufnahme angeben und (5) erläutern, weshalb die Entscheidung des LSG auf der unterlassenen Beweiserhebung beruhen kann (stRspr, vgl zB BSG vom 29.3.2007 - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11; BSG vom 19.11.2007 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5; BSG vom 14.4.2009 - SozR 4-1500 § 160 Nr. 18 RdNr 8).
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

  • BSG, 08.04.2020 - B 13 R 27/19 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Im Übrigen verlangen weder Art. 103 Abs. 1 GG noch § 62 SGG , dass der Beteiligte selbst gehört wird (vgl BSG Beschluss vom 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 31. Mai 2011 - B 13 R 103/11 B - juris RdNr 8 mwN).

    Das Gesetz unterstellt, dass ein Rechtsanwalt in der Lage ist, die Formerfordernisse einzuhalten; gerade dies ist ein Grund für den Vertretungszwang des § 73 Abs. 4 SGG (vgl Senatsbeschluss vom 31.5.2011 - B 13 R 103/11 B - juris RdNr 10) .

  • BSG, 17.07.2019 - B 8 SO 71/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Das Gesetz unterstellt, dass ein beim BSG postulationsfähiger Vertreter auch ohne Hilfe des Gerichts in der Lage ist, eine Nichtzulassungsbeschwerde formgerecht zu begründen (ua BSG vom 10.8.2011 - B 5 RS 40/11 B; BSG vom 31.5.2011 - B 13 R 103/11 B; BSG vom 21.7.2010 - B 7 AL 60/10 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 14.12.2017 - B 5 R 202/17 B

    10 AZR 63/14

    Das Gesetz unterstellt vielmehr, dass ein Rechtsanwalt auch ohne Hilfe des Gerichts in der Lage ist, eine Nichtzulassungsbeschwerde formgerecht zu begründen (Senatsbeschluss vom 10.8.2011 - B 5 RS 40/11 B - BeckRS 2011, 75710 RdNr 9 sowie BSG Beschlüsse vom 31.5.2011 - B 13 R 103/11 R - BeckRS 2011, 73429 RdNr 10 und vom 21.7.2010 - B 7 AL 60/10 B - Juris RdNr 7) .
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