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   BSG, 31.08.1983 - 2 RU 39/82   

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https://dejure.org/1983,16889
BSG, 31.08.1983 - 2 RU 39/82 (https://dejure.org/1983,16889)
BSG, Entscheidung vom 31.08.1983 - 2 RU 39/82 (https://dejure.org/1983,16889)
BSG, Entscheidung vom 31. August 1983 - 2 RU 39/82 (https://dejure.org/1983,16889)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.11.1962 - 2 RU 174/60

    Ausmaß der Hilfsbedürftigkeit - Verwertung eines ärztlichen Gutachtens als

    Auszug aus BSG, 31.08.1983 - 2 RU 39/82
    Wie der Senat bereits in seinem auch vom LSG zitierten Urteil vom 30. November 1962 (BSGE 18, 143, 1H6) entschieden hat, ist die Begleitung eines Schwerbehinderten, um ihm die Durchführung einer Dienstreise zu ermöglichen, eine ernsthafte, dem Unternehmen, in dem der Schwerbehinderte beschäftigt ist, dienende Tätigkeit, die dem Unternehmen insofern nützlich ist, als sie den Schwerbehinderten in die Lage versetzt, die ihm übertragenen betrieblichen Aufgaben zu erfüllen.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 30. November 1962 (aaO) außerdem dargelegt, daß die Begleitung eines Schwerbehinderten, der ohne solche Be- gleitung nicht in der Lage ist, seine Arbeitsstelle zu erreichen, eine Tätigkeit ist, die ihrer Art nach sonst von Personen ver- "richtet könnte, die zB für Begleitpersonen.

    Der Senat hat dies in seinem bereits wiederholt zitierten Urteil vom 30. November 1962 (aaO) angenommen für die Fälle, daß der Schwerbehinderte ohne die Begleitung eine Dienstreise nicht antreten kann.

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 31.08.1983 - 2 RU 39/82
    Schließlich muß sie unter solchen Umständen geleistet werden, daß sie einer nach @ 539 Abs. 1 EVO unter Versicherungsschutz stehenden Tätigkeit ähnlich ist; dazu ist erforderlich, daß durch sie ein innerer ursächlicher Zusammenhang mit dem unterstützten Unternehmen hergestellt wird (ständige Rechtsprechung vgl ua BSGE 5, 168, 171; 18, 1U3, 1H5; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1. - 9. Aufl, S 475n ff; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, 5 539 Anm 101 ff; Gitter in SGb - Sozialversicherung - Gesamtkommentar, 5 539 Anm 68 - sämtliche mwN).

    Ob die Klägerin das Tandem auch aus Freude am Radfahrsport und aus Gefälligkeit gegenüber ihrem Ehemann geführt hat, kann, wie auch das LSG zutreffend ausgeführt hat, dahinstehen, da es auf die Beweggründe des Handelns im Rahmen des 5 539 Abs. 2 RVG nicht ankommt (BSGE 5, 168, 172; Brackmann aaO S 475u mwN).

  • BSG, 28.11.1961 - 2 RU 130/59
    Auszug aus BSG, 31.08.1983 - 2 RU 39/82
    Die Ausübung des Betriebssportes, dessen Voraussetzungen nach den nicht angegriffenen tatsächlichen Feststellungen des LSG vorgelegen haben (3 BSGE 16, 1; Brackmann aaO S U82r ff), wird unfallversicherungsrechtlich der betieblichen Tätigkeit gleichgestellt, weil er als Ausgleichssport nicht nur persönlichen Interessen des Beschäftigten, sondern wesentlich auch betrieblichen Interessen dient (vgl ua BSGE 16, 1, 4; Brackmann aaO S H82r).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2011 - L 9 U 267/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung -

    Der mutmaßliche Wille ist dem allgemeinen Unternehmenszweck und der Interessenlage zu entnehmen, wobei sich der Handelnde unter verständiger Würdigung aller Umstände sagen dürfe, dass sein Handeln vom Unternehmer gebilligt werde (vgl. Urteile des BSG vom 30. April 1979 - 8a RU 48/78 -, 08. Mai 1980 - 8a RU 86/79 und 31. August 1983 - 2 RU 39/82 -, SozR 2200 § 539 Nr. 58, 67 und 93).
  • LSG Hessen, 15.04.1986 - L 3 U 968/82

    Unfallversicherung; Ehegatte; Begleitperson; Betreuungsaufgaben; Kureinrichtung;

    Der Beklagte verkennt ferner, dass nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, die Klägerin durch das Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht als verpflichtet anzusehen ist, ihren behinderten Ehemann auch auf Reisen und während einer stationären Heilbehandlung in einer Kureinrichtung zu begleiten und Betreuungspflichten zu erbringen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 30. November 1962 - 2 RU 174/60 - in BSGE 18, 143/147; Urteil vom 20. Januar 1977 - 8 RU 38/76 - in Breithaupt 1977, 687; Urteil vom 31. August 1983 - 2 RU 39/82).
  • SG Hildesheim, 27.06.2012 - S 11 U 30/11

    Wertung der Verletzung einer Schülerin bei Ausübung einer Hilfstätigkeit in einem

    Der mutmaßliche Wille ist dem allgemeinen Unternehmenszweck und der Interessenlage zu entnehmen, wobei sich der Handelnde unter verständiger Würdigung aller Umstände sagen dürfe, dass sein Handeln vom Unternehmer gebilligt werde (BSG Urteile vom 30.04.1979 - 8a RU 48/78, SozR 2200 § 539 Nr. 58; vom 08.05.1980 - 8a RU 86/79, SozR 2200 § 539 Nr. 67; vom 31.08.1983 - 2 RU 39/82, SozR 2200 § 539 Nr. 93).
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