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BSG, 31.08.1994 - 4 RA 74/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Dienstbeschädigungsteilrente (DBTR) - Gewährung einer Dienstbeschädigungsvollrente wegen dauernder Dienstuntauglichkeit - Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen und Sonderversorgungssystemen des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BSG, 31.08.1994 - 4 RA 74/93
- BVerfG, 29.04.2002 - 1 BvR 2007/94
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92
Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung - …
Auszug aus BSG, 31.08.1994 - 4 RA 74/93
Das BSG (BSGE 72, 50, 57 f = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1) hat bereits entschieden und hält nach erneuter Überprüfung daran fest, daß § 10 Abs. 5 AAÜG eine abschließende Spezialermächtigung zur Aufhebung auch bindender Leistungsbewilligungen und zur Herabsetzung, Entziehung oder Feststellung des Erlöschens materiell-rechtlicher Ansprüche ist, welche die Anwendung der §§ 45 bis 48 SGB X und die des Art. 19 Satz 2 EV nur für diesen besonderen Eingriffsakt einmalig ausschließt.Sie ist lediglich Funktionsnachfolgerin (Art. 13 Abs. 2 EV) und nur gemäß der von ihr in EV Nr. 9 zugesagten nachgehenden Fürsorge (BSGE 72, 50, 56) angehalten, überhaupt Leistungen vorzusehen, die über das im Sozialstaat Unerläßliche hinausgehen.
- BSG, 10.05.1994 - 4 RA 49/93
Anspruch auf eine Dienstbeschädigungsrente ab 1.8.1991
Auszug aus BSG, 31.08.1994 - 4 RA 74/93
Der Senat hat bereits geklärt, daß § 11 AAÜG die Beklagte in Fällen der vorliegenden Art verpflichtet, ua die DBTR ab 1. August 1991 zu entziehen; nur aufgrund funktions- und kompetenzrechtlichen Erwägungen war der Senat nicht iS von Art. 100 Satz 1 Grundgesetz (GG) davon überzeugt, daß dadurch ein verfassungswidriger Zustand, den verbindlich nur das Bundesverfassungsgericht feststellen könnte, eingetreten ist (Urteil vom 10. Mai 1994 - 4 RA 49/93, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BSG, 30.03.1994 - 4 RA 33/92
Sonderversorgung - Rentenüberleitung
Auszug aus BSG, 31.08.1994 - 4 RA 74/93
Da die §§ 4, 9 und 11 AAÜG das Regelungsprogramm des EV Nr. 9 im Blick auf Dienstbeschädigungsrenten erfüllt haben, kommt es auf die Frage nach einem Geltungs- oder Anwendungsvorrang des EV Nr. 9 vor dem AAÜG, der nicht besteht (dazu: Vorlagebeschluß des Senats vom 30. März 1994 - 4 RA 33/92), nicht an. - BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BSG, 31.08.1994 - 4 RA 74/93
Das BSG (BSGE 72, 50, 57 f = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1) hat bereits entschieden und hält nach erneuter Überprüfung daran fest, daß § 10 Abs. 5 AAÜG eine abschließende Spezialermächtigung zur Aufhebung auch bindender Leistungsbewilligungen und zur Herabsetzung, Entziehung oder Feststellung des Erlöschens materiell-rechtlicher Ansprüche ist, welche die Anwendung der §§ 45 bis 48 SGB X und die des Art. 19 Satz 2 EV nur für diesen besonderen Eingriffsakt einmalig ausschließt.
- BVerfG, 29.04.2002 - 1 BvR 2007/94
Einstellung von Dienstbeschädigungsteilrenten der ehemaligen DDR
gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 31. August 1994 - 4 RA 74/93 -.Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 31. August 1994 - 4 RA 74/93 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.