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   BSG, 31.08.2000 - B 6 KA 11/00 B   

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https://dejure.org/2000,10703
BSG, 31.08.2000 - B 6 KA 11/00 B (https://dejure.org/2000,10703)
BSG, Entscheidung vom 31.08.2000 - B 6 KA 11/00 B (https://dejure.org/2000,10703)
BSG, Entscheidung vom 31. August 2000 - B 6 KA 11/00 B (https://dejure.org/2000,10703)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abrechnungsgenehmigung zum ambulanten Operieren im Fachbereich Allgemeinmedizin - Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 115b Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 135 Abs. 2
    Festlegung von Qualitätssicherungsmaßnahmen in der vertragsärztlichen Versorgung durch den Bundesgesetzgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 23/97 R

    Erbringung und Abrechnung bestimmter zytologischer Leistungen -

    Auszug aus BSG, 31.08.2000 - B 6 KA 11/00 B
    Insbesondere kann den Gesamtvertragspartnern dabei die Befugnis eingeräumt werden, besondere Qualifikationsanforderungen an Ärzte für die Erbringung bestimmter Leistungen aufzustellen (vgl BSGE 82, 55, 59 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 9 S 41 für zytologische Leistungen; BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 8 S 19 ff für neurologisch-diagnostische und psychiatrische Leistungen, auch mit Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG; vgl auch zuletzt BSG vom 8. März 2000 - B 6 KA 12/99 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, für physikalisch-medizinische Leistungen).

    Selbst ein gewisser Überschuß an Qualifikationsanforderungen ist hinzunehmen (so BSGE 82, 55, 61 f = SozR 3-2500 § 135 Nr. 9 S 44 mwN).

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R

    Keine Abrechnung und Erbringung von Leistungen mit minimal-invasiven Verfahren

    Auszug aus BSG, 31.08.2000 - B 6 KA 11/00 B
    Der Senat hat es im übrigen auch in bezug auf die (fehlende) Befugnis eines Anästhesiologen zu operativer Tätigkeit als unerheblich angesehen, ob dieser persönlich über eine besondere individuelle Qualifikation verfügt, die derjenigen eines Chirurgen vergleichbar ist (BSGE 84, 290, 295 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 21 S 89 f).
  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 12/99 R

    Einführung von Qualifikationsanforderungen in der vertragsärztlichen Versorgung

    Auszug aus BSG, 31.08.2000 - B 6 KA 11/00 B
    Insbesondere kann den Gesamtvertragspartnern dabei die Befugnis eingeräumt werden, besondere Qualifikationsanforderungen an Ärzte für die Erbringung bestimmter Leistungen aufzustellen (vgl BSGE 82, 55, 59 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 9 S 41 für zytologische Leistungen; BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 8 S 19 ff für neurologisch-diagnostische und psychiatrische Leistungen, auch mit Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG; vgl auch zuletzt BSG vom 8. März 2000 - B 6 KA 12/99 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, für physikalisch-medizinische Leistungen).
  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 23/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualitätssicherung - Erbringung und Abrechnung

    Auszug aus BSG, 31.08.2000 - B 6 KA 11/00 B
    Insbesondere kann den Gesamtvertragspartnern dabei die Befugnis eingeräumt werden, besondere Qualifikationsanforderungen an Ärzte für die Erbringung bestimmter Leistungen aufzustellen (vgl BSGE 82, 55, 59 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 9 S 41 für zytologische Leistungen; BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 8 S 19 ff für neurologisch-diagnostische und psychiatrische Leistungen, auch mit Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG; vgl auch zuletzt BSG vom 8. März 2000 - B 6 KA 12/99 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, für physikalisch-medizinische Leistungen).
  • LSG Bayern, 25.06.2003 - L 12 KA 178/01

    Anspruch auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung ambulanter Operationen ;

    Die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde sei vom Bundessozialgericht (BSG) mit Beschluss vom 31. August 2000 (Az.: B 6 KA 11/00 B) zurückgewiesen worden.

    In diesem Rahmen ist es auch zulässig, wenn die Parteien des Gesamtvertrages die Durchführung ambulanter Operationsleistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ganz allgemein den einschlägigen Fachärzten vorbehalten (vgl. dazu LSG Saarland vom 8. Dezember 1999, Az.: L 3 Ka 2/98 sowie den dazu ergangenen Beschluss des BSG vom 31. August 2000, Az.: B 6 KA 11/00 B).

    Dass damit im Einzelfall ein Arzt, der zwar über hinreichende Fertigkeiten nicht aber über die einschlägige Facharztausbildung verfügt, von der Erbringung dieser Leistungen ausgeschlossen ist, ist im Rahmen einer generell abstrakten Regelung, im Interesse der Qualitätssicherung bei der operativen Versorgung der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung hinzunehmen (vgl. BSG v. 31. August 2000, Az.: B 6 KA 11/00 B; für den umgekehrten Fall eines als praktischer Arzt zugelassenen Anästhesisten vgl. BSG, SozR 3-2500 § 115b Nr. 3).

    Die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom Bundessozialgericht mit Beschluss vom 31. August 2000 (Az.: B 6 KA 11/00 b) zurückgewiesen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2006 - L 3 KA 356/02
    Denn nach der Rechtsprechung des BSG ist selbst ein gewisser Überschuss an Qualifikationsanforderungen hinzunehmen (BSG, Urt. v. 31. August 2000 - B 6 KA 11/00 B -).
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