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   BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 59/04 R   

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https://dejure.org/2005,5389
BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 59/04 R (https://dejure.org/2005,5389)
BSG, Entscheidung vom 31.08.2005 - B 6 KA 59/04 R (https://dejure.org/2005,5389)
BSG, Entscheidung vom 31. August 2005 - B 6 KA 59/04 R (https://dejure.org/2005,5389)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fachkundenachweis für Eintragung ins Arztregister in der Vertragspsychotherapeutischen Versorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - L 11 KA 91/08
    (a) Die von der Klägerin angeführten 754 während ihres Psychologiestudiums abgeleisteten Theoriestunden sind nicht als "theoretische Ausbildung" zu berücksichtigen; denn die dort geforderte theoretische Ausbildung muss - mit gewissen Ausnahmen für die (hier nicht einschlägige) Ausbildung zum Verhaltenstherapeuten - postgradual erfolgt sein (BSG, Urteil vom 31.08.2005 - B 6 KA 59/04 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2006 - L 10 KA 20/04

    Vertragsarztangelegenheiten

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist seine universitäre Ausbildung nicht zu berücksichtigen; denn die in § 12 Abs. 3 PsychThG geforderte theoretische Ausbildung muss postgraduell durchgeführt worden sein (Urteile des Senats vom 10.03.2004 - L 10 KA 35/03 - und vom 21.07.2004 - L 10 KA 42/03 -, BSG, Urteile vom 31.08.2005 - B 6 KA 59/04 R - und - B 6 KA 68/04 R -); etwas anderes kann lediglich im gewissen Umfang hinsichtlich des Richtlinienverfahrens der Verhaltenstherapie gelten (BSG, Urteil vom 31.08.2005 - B 6 KA 68/04 R -).
  • SG Düsseldorf, 18.01.2006 - S 14 KA 189/02

    Vertragsarztangelegenheiten

    Denn die in § 12 Abs. 3 bzw. 4 PsychThG geforderte theoretische Ausbildung muss postgraduell durchgeführt worden sein (vgl. BSG Urteil vom 31.08.2005 - B 6 KA 59/04 R - LSG NRW Urteil vom 21.07.2004 - L 10 KA 42/03 -).
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