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   BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 16/01 R   

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https://dejure.org/2002,5726
BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 16/01 R (https://dejure.org/2002,5726)
BSG, Entscheidung vom 31.10.2002 - B 4 RA 16/01 R (https://dejure.org/2002,5726)
BSG, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - B 4 RA 16/01 R (https://dejure.org/2002,5726)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zur Rechtmäßigkeit einer Kürzung des Rechts auf Entschädigungsrente für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet durch das Bundesversicherungsamt (BVA) ; Zum Vorliegen eines Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit durch eine ...

  • Judicialis

    ERG § 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EntschRG § 5 Abs. 1 § 6 Abs. 3; SGB X § 24 Abs. 1
    Kürzung oder Entziehung einer Entschädigungsrente

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 447
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 99/95

    Aberkennung von Entschädigungsrenten bei Verstößen gegen die Grundsätze der

    Auszug aus BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 16/01 R
    Es ist also nicht notwendig, dass der Berechtigte den Grundsatzverstoß eigenhändig bewirkt; es reicht, wenn er einen derartig konkret festgestellten Grundsatzverstoß anderer durch Rat oder Tat oder durch Organisations- oder Schulungsmaßnahmen oder in anderer Weise im Rahmen der ihm eingeräumten Gewalt gefördert hat (dazu gleich lautend auch BSG SozR 3-8850 § 5 Nr. 2 S 37 f).

    c) Im gleichen Sinne hat das BSG auch in dem Fall der Aberkennung eines Rechts auf Entschädigungsrente gegenüber einem Mitglied des Politbüros der SED entschieden (BSG SozR 3-8850 § 5 Nr. 2 S 42).

  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 23/96

    Voraussetzungen für die Aberkennung oder Kürzung eines Rechts auf

    Auszug aus BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 16/01 R
    a) Im Falle der Aberkennung eines Rechts auf Entschädigungsrente bei einem früheren Mitglied des Staatsrats der DDR (BSG SozR 3-8850 § 5 Nr. 1 S 18) ging es um die Frage, ob es für die Erfüllung des Tatbestandes des § 5 Abs. 1 ERG ausreiche, dass das frühere NS-Opfer in der DDR ein herausgehobenes Funktionärsamt in der SED, in deren Staat oder in einer von ihr gelenkten gesellschaftlichen Organisation gehabt hatte.

    b) Im Zusammenhang mit der Problematik der Mitwirkung an den Verstößen anderer Gewaltinhaber (BSG SozR 3-8850 § 5 Nr. 1) hat das BSG klargestellt, dass zum einen Verstöße als konkrete, räumlich und zeitlich eingegrenzte Verhaltensweisen, die einem Beweis zugänglich sind, vorliegen müssen, und dass zum anderen die Mitwirkung an gegebenen Verstößen durch andere Gewaltinhaber nicht auf die strafrechtlichen Teilnahmeformen begrenzt ist.

  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 78/96 R

    Aberkennung von Entschädigungsrente wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der

    Auszug aus BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 16/01 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (zuletzt zusammengefasst in BSG SozR 3-8850 § 5 Nr. 3 S 65).
  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 2/01 R

    Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Anhörung durch das

    Auszug aus BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 16/01 R
    Der damalige Berichterstatter im 4. Senat des BSG hat unter dem 27. August 2001 bei den Beteiligten angefragt, ob es sich um eine derjenigen Fallgestaltungen handele, die den bereits entschiedenen Streitsachen B 4 RA 2/01 R bzw B 4 RA 4/01 R zu Grunde gelegen hätten; es werde diesbezüglich um Stellungnahme bis längstens zum 17. September 2001 gebeten.
  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 4/01 R

    Anhörung bei Aberkennung einer Entschädigungsrente, Heilung

    Auszug aus BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 16/01 R
    Der damalige Berichterstatter im 4. Senat des BSG hat unter dem 27. August 2001 bei den Beteiligten angefragt, ob es sich um eine derjenigen Fallgestaltungen handele, die den bereits entschiedenen Streitsachen B 4 RA 2/01 R bzw B 4 RA 4/01 R zu Grunde gelegen hätten; es werde diesbezüglich um Stellungnahme bis längstens zum 17. September 2001 gebeten.
  • BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05

    Strafrechtliche Rehabilitierung; Häftlingshilfebescheinigung; Bestandskraft;

    Es lässt daher eine "exponierte Stellung" etwa eines Mitglieds des Politbüros nicht genügen, um auf konkrete Verstöße zu schließen, sondern setzt konkrete, abgrenzbare, beweisbare und bewiesene Vorgänge voraus (vgl. BSG, Urteile vom 23. Oktober 2003 B 4 RA 52/02 R BSGE 91, 231 Rn. 28 sowie vom 31. Oktober 2002 B 4 RA 16/01 R SozR 3 8850 § 5 Nr. 7 S. 89).
  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 43/01 R

    Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Anhörung durch das

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-8850 § 5 Nr. 1 S 15; siehe auch Urteil vom 31. Oktober 2002, B 4 RA 16/01 R, zur Veröffentlichung vorgesehen) stets eines "Verstoßes" im Sinne eines bestimmten Verhaltens bedarf, das räumlich und zeitlich eingegrenzt und einem Beweis durch konkrete Beweismittel und damit - rechtsstaatlich geboten - auch grundsätzlich einem Gegenbeweis des Betroffenen zugänglich ist; ein "Vorschubleisten" zB durch Mitwirkung an der Erzeugung allgemeiner Angst reicht hierfür nicht.
  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 52/02 R

    Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Verstoß gegen die

    Hierbei kann im vorliegenden Fall dahin stehen, ob Grenzfälle denkbar sind, in denen die Ausübung übertragener oder überlassener "SED-Gewalt" durch einen Amtsträger ausnahmsweise den Schluss darauf zulassen kann, dieser habe faktisch notwendig durch die Wahrnehmung der ihm konkret übertragenen Aufgaben zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort gegenüber bestimmten, nicht notwendig namentlich bekannten Personen einen bestimmten Verstoß begangen (Urteil des Senats vom 31. Oktober 2002, B 4 RA 16/01 R, SozR 3-8850 § 5 Nr. 7).
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