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   BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 54/01 R   

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https://dejure.org/2002,5233
BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 54/01 R (https://dejure.org/2002,5233)
BSG, Entscheidung vom 31.10.2002 - B 4 RA 54/01 R (https://dejure.org/2002,5233)
BSG, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - B 4 RA 54/01 R (https://dejure.org/2002,5233)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit - Vertriebener - Lücke zwischen Beendigung einer Beschäftigung im Vertreibungsgebiet und einer ab Einreise in die Bundesrepublik begründeten rentenrechtlichen Zeit - Überbrückungszeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Vormerkung einer Rentenanrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit - Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung

  • Judicialis

    SGB VI § 58 Abs 1 Satz 1 Nr 3; ; SGB VI § 58 Abs 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit für Vertriebene

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91

    Rentenversicherung - Kindererziehung - Pflichtbeitragszeit - Kindererziehung im

    Auszug aus BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 54/01 R
    Danach hat der Versicherungsträger, nachdem er das Versicherungskonto geklärt hat, einen inhaltlich zutreffenden Vormerkungsbescheid über die im Versicherungsverlauf enthaltenen und nicht bereits festgestellten Daten zu erlassen, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen (stellvertretend BSG, Urteil vom 25. Februar 1992, SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2; Urteil vom 17. November 1992, SozR 3-2600 § 56 Nr. 4).
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 26/00 R

    Berücksichtigung einer wegen Urlaubs bedingten mehr als sechswöchigen

    Auszug aus BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 54/01 R
    Daher sind nur solche Zeiten als Überbrückungstatbestände anzuerkennen, in denen der Versicherte ua entweder um seine Wiedereingliederung in eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit bemüht oder hieran aus nicht in seiner Sphäre liegenden Gründen gehindert war (zB missglückter Selbsthilfeversuch, Sperrzeit, Streik, Pflege eines Pflegebedürftigen; vgl zum Ganzen: Urteil des Senats vom 12. Juni 2001, SozR 3-2600 § 58 Nr. 18, mwN).
  • BSG, 25.02.1992 - 4 RA 34/91

    Fortführung nichtabgeschlossener Verfahren zur Vormerkung oder Anerkennung

    Auszug aus BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 54/01 R
    Danach hat der Versicherungsträger, nachdem er das Versicherungskonto geklärt hat, einen inhaltlich zutreffenden Vormerkungsbescheid über die im Versicherungsverlauf enthaltenen und nicht bereits festgestellten Daten zu erlassen, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen (stellvertretend BSG, Urteil vom 25. Februar 1992, SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2; Urteil vom 17. November 1992, SozR 3-2600 § 56 Nr. 4).
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Sie "füllt" lediglich eine Lücke innerhalb einer Kette von Tatbeständen rentenrechtlicher Zeiten mit der Folge, dass der Zurechnungszusammenhang mit nachfolgenden Tatbeständen rentenrechtlicher Zeiten bestehen bleibt (BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 20).
  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

    Sie gewährleistet lediglich, dass der Zurechnungszusammenhang mit nachfolgenden Tatbeständen rentenrechtlicher Zeiten bestehen bleibt (BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 20; Senatsurteil vom 11.3.2004 - B 13 RJ 16/03 R - BSGE 92, 241 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BSG, 30.07.2008 - B 5a R 110/07 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

    Die Überbrückungszeit gewährleistet lediglich, dass der Zurechnungszusammenhang mit nachfolgenden Tatbeständen rentenrechtlicher Zeiten bestehen bleibt (BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 20 S 114 f; BSGE 92, 241, 246 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - L 22 R 384/10
    Notwendige Voraussetzung für einen Überbrückungstatbestand im Rahmen des § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI ist daher, dass der Versicherte im jeweiligen Zeitraum noch zum Kreis der "Arbeitssuchenden" iS dieser Norm gehört (BSG, Urteil vom 31. Oktober 2002, B 4 RA 54/01 R, RdNr 20) Hiervon kann nicht mehr ausgegangen werden, wenn er die aktive Suche nach einem Arbeitsplatz "ohne rentenversicherungsrechtlich anerkannten Grund" unterbricht oder aufgibt.

    Für das BSG zeigt die sofortige Arbeitslosmeldung der Spätaussiedler nach Einreise in die Bundesrepublik das weitere Bemühen, in das Erwerbsleben wieder eingegliedert zu werden (BSG, Urteil vom 31. Oktober 2002, B 4 RA 54/01 R, RdNr 21).

  • LSG Bayern, 16.03.2005 - L 19 R 635/01

    Rückzahlung überzahlter Rentenleistungen; Beginn der Verjährungsfrist;

    Nach der Rechtsprechung des BSG darf der Anspruch nach § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI gegenüber Dritten nicht durch Verwaltungsakt festgesetzt werden (vgl Urteile vom 28.08.1997, Az: 8 RKn 2/97, SozR 3-2600 § 118 Nr. 1 S 4 ff, und vom 20.12.2001, Az: B 4 RA 54/01 R, SozR 3-2600 § 118 Nr. 9 S 57 f).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.08.2006 - L 4 RA 127/04

    Rentenversicherungsrechtliches Kontenklärungsverfahren - Anerkennung von

    Er meint weiterhin, dass die Beklagte verpflichtet sei, einen förmlichen Vormerkungsbescheid über die "uneingeschränkte Anerkennung als Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit (§ 58 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 3 SGB VI)" zu erlassen, und fühlt sich in dieser Überzeugung durch die Entscheidung des BSG vom 31. Oktober 2002 - B 4 RA 54/01 R - bestärkt.
  • LSG Bayern, 23.09.2003 - L 5 RJ 431/00

    Anspruch auf Bewilligung von Rente wegen Berufsunfähigkeit; Berücksichtigung von

    Der notwendige zeitliche Anschluss verbietet eine Lücke von mehr als einem Monat (BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 20).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2004 - L 1 RA 129/03
    Die Rechtsprechung des BSG hat zwar keine starren zeitlichen Grenzen festgelegt, aber bislang eine Überbrückungszeit auch nur in solchen Fällen angenommen, in denen die Zeitdauer nur wenige Monate betrug (BSG, ">1259%20RVO,%20Nr.%208#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200-§ 1259 RVO, Nr. 8: ca. 2 Monate; BSG, Urteil vom 31. Oktober 2002, B 4 RA 54/01 R: ca. 2 Monate; weitere Nachweise bei: Pflüger, Die Rechtsprechung des BSG zu Fällen mit Auslandsberührung und zum Fremdrentenrecht in: Deutsche Angestelltenversicherung 2003, S. 437; Kasseler-Kommentar-Niesel, § 58 SGB VI Rn. 103 - 105).
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