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   BSG, 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R   

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BSG, 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R (https://dejure.org/2012,38090)
BSG, Entscheidung vom 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R (https://dejure.org/2012,38090)
BSG, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - B 12 R 1/11 R (https://dejure.org/2012,38090)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von "Aufwandsentschädigungen" für die Werbung neuer Mitglieder - Arbeitsentgelt - einheitliches Beschäftigungsverhältnis

  • openjur.de

    Sozialversicherung; Beitragspflicht von "Aufwandsentschädigungen" für die Werbung neuer Mitglieder; Arbeitsentgelt; einheitliches Beschäftigungsverhältnis; notwendige Beiladung; Summenbescheid

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 342 SGB 3, § 14 Abs 1 SGB 4 vom 23.12.1976, § 14 Abs 1 S 1 SGB 4 vom 24.03.1999, § 226 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 5, § 162 Nr 1 SGB 6
    Sozialversicherung - Beitragspflicht von "Aufwandsentschädigungen" für die Werbung neuer Mitglieder - Arbeitsentgelt - einheitliches Beschäftigungsverhältnis - notwendige Beiladung - Summenbescheid

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 342 SGB 3, § 14 Abs 1 SGB 4 vom 23.12.1976, § 14 Abs 1 S 1 SGB 4 vom 24.03.1999, § 226 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 5, § 162 Nr 1 SGB 6
    Sozialversicherung - Beitragspflicht von "Aufwandsentschädigungen" für die Werbung neuer Mitglieder - Arbeitsentgelt - einheitliches Beschäftigungsverhältnis - notwendige Beiladung - Summenbescheid

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beitragspflicht von Aufwandsentschädigungen für die Werbung neuer Mitglieder

  • rewis.io

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von "Aufwandsentschädigungen" für die Werbung neuer Mitglieder - Arbeitsentgelt - einheitliches Beschäftigungsverhältnis - notwendige Beiladung - Summenbescheid

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 14
    Beitragspflicht von Aufwandsentschädigungen für die Werbung neuer Mitglieder

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Arbeitverhältnis und gleichzeitige selbstständige Tätigkeit für den gleichen Arbeitgeber/Auftraggeber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1068
  • NZS 2013, 349
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.11.1996 - VI R 59/96

    Prämien sind für Zeitungsausträger kein Arbeitslohn, sondern Einnahmen aus

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R
    Im Ergebnis abweichende einkommensteuerrechtliche Rechtsprechung des BFH (BFHE 181, 488) sei für das Sozialversicherungsrecht nicht maßgeblich.

    Der durch die einheitliche Beschäftigung erfolgenden Verklammerung von Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit steht eine möglicherweise abweichende steuerrechtliche Beurteilung (vgl zu Prämien, die ein Verlagsunternehmen seinen Zeitungsausträgern für die Werbung neuer Abonnenten gewährt, BFHE 181, 488) nicht entgegen.

  • BSG, 15.02.1989 - 12 RK 34/87

    Beitragspflicht von Vergütungen von Zeitungsausträgern für die Werbung neuer

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R
    Der Sachverhalt sei ebenso zu beurteilen wie der des Urteils des BSG vom 15.2.1989 (12 RK 34/87 - SozR 2200 § 165 Nr. 95).

    Eine Beitragspflicht der streitigen "Aufwandsentschädigungen" als Arbeitsentgelt in diesem Sinne folgt - entgegen der Ansicht der Beklagten - nicht bereits aus den im Urteil des Senats vom 15.2.1989 (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 95) aufgestellten Grundsätzen.

  • BSG, 26.03.1998 - B 12 KR 17/97 R

    Technischer Verbesserungsvorschlag - Arbeitnehmererfindung - Prämie -

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R
    Abhängig von der Art der Tätigkeit kann eine einheitliche Beschäftigung auch bereits dann bejaht werden, wenn aus der Beschäftigung gewonnene Kenntnisse und Erfahrungen für die Tätigkeit genutzt werden müssen und die Tätigkeit dem Arbeitgeber nützlich ist (so BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 15 S 29 f) .

    Eine steuerrechtliche Beurteilung als Arbeitslohn oder als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (= Arbeitseinkommen iS von § 15 Abs. 1 SGB IV) ist für die Beurteilung der im Sozialversicherungsrecht eigenständig geregelten Arbeitsentgelteigenschaft (§ 14 SGB IV) nicht maßgebend oder vorgreiflich (vgl BSGE 66, 219, 221 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 2 S 4; BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 15 S 31) .

  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 20/88

    Arbeitsentgelt - Entschädigung - Abfindung

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R
    Eine steuerrechtliche Beurteilung als Arbeitslohn oder als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (= Arbeitseinkommen iS von § 15 Abs. 1 SGB IV) ist für die Beurteilung der im Sozialversicherungsrecht eigenständig geregelten Arbeitsentgelteigenschaft (§ 14 SGB IV) nicht maßgebend oder vorgreiflich (vgl BSGE 66, 219, 221 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 2 S 4; BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 15 S 31) .
  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 18/93

    Arbeitsentgelt - Notariatsangestellter als Auflassungsbevollmächtigter -

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R
    Eine einheitliche Beschäftigung ist anzunehmen, wenn eine selbstständige Tätigkeit mit einer abhängigen Beschäftigung derart verbunden ist, dass sie nur aufgrund der abhängigen Beschäftigung ausgeübt werden kann und insgesamt wie ein Teil der abhängigen Beschäftigung erscheint (BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 8 S 16 ff und Nr. 15 S 28 f) .
  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Sparkasse - Beschäftigte - kostenlose

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R
    Das LSG ist in prozessrechtlicher Hinsicht im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, dass die Beiladung der Arbeitnehmer, an die die streitige "Aufwandsentschädigung" gezahlt wurde, nicht erforderlich war, da die Beklagte die diesbezügliche Beitragsforderung durch Summenbescheid von der Summe der vom Arbeitgeber gezahlten Beträge geltend machte (vgl BSGE 89, 158, 159 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 4) .
  • BSG, 10.05.2007 - B 10 KR 1/05 R

    Ausschlussfrist nach § 111 S 1 SGB X - Unbeachtlichkeit des Fristablaufs bei

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R
    Die dennoch notwendige Streitwertfestsetzung durch den Senat (vgl BSGE 98, 238 = SozR 4-1300 § 111 Nr. 4, RdNr 24) beruht auf § 197a Abs. 1 S 1 SGG iVm § 63 Abs. 2 S 1, § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1 und 3 GKG.
  • BSG, 26.10.1988 - 12 RK 18/87

    Autohersteller - Verlosung - Arbeitnehmer - Arbeitsentgelt - Beitragspflicht

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R
    In diesem Sinne setzt schon die Entwurfsbegründung zu § 14 SGB IV für den Begriff des Arbeitsentgelts einen ursächlichen Zusammenhang zwischen einer Zuwendung und der Beschäftigung voraus (Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines SGB - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung, BT-Drucks 7/4122 S 32 zu § 14; vgl auch BSG SozR 2100 § 14 Nr. 19 S 17 f).
  • BSG, 28.06.2022 - B 12 R 4/20 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer - Rechtsanwälte, die als

    Damit kommt es hier nicht auf die Kriterien einer sogenannten "einheitlichen Beschäftigung" (vgl hierzu etwa BSG Urteil vom 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R - SozR 4-2400 § 14 Nr. 16 RdNr 16 f mwN) an.
  • BSG, 07.07.2020 - B 12 R 17/18 R

    Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Damit kommt es hier nicht auf die Kriterien einer sogenannten "einheitlichen Beschäftigung" an (vgl hierzu etwa BSG Urteil vom 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R - SozR 4-2400 § 14 Nr. 16 RdNr 16 f mwN) .
  • FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 14 K 241/16

    Haftung für Lohnsteuer, einheitliches Beschäftigungsverhältnis

    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts geht davon aus, dass alle von einem Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber ausgeübten Beschäftigungen, die in einem inneren Zusammenhang stehen, als einheitliche Beschäftigung gelten und die bei demselben Arbeitgeber ausgeübten Beschäftigungen ohne Rücksicht auf ihre arbeitsvertragliche Gestaltung als einheitliches Beschäftigungsverhältnis anzusehen sind (BSG-Urteile vom 31. Oktober 2012 B 12 R 1/11 R, NZS 2013, 349; vom 27. Juni 2012 B 12 KR 28/10 R, SozR 4-2400 § 8 Nr. 5; vom 16. Februar 1983, 12 RK 26/81, BSGE 55, 1, USK 8310).

    Abhängig von der Art der Tätigkeit kann danach eine einheitliche Beschäftigung bereits dann vorliegen, wenn aus der einen Beschäftigung gewonnene Kenntnisse und Erfahrungen für die andere Tätigkeit genutzt werden müssen und die Tätigkeit dem (selben) Arbeitgeber nützlich ist (vgl. BSG-Urteil vom 31. Oktober 2012 B 12 R 1/11 R, NZS 2013, 349).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2017 - L 8 R 162/15

    Sozialversicherungsbeitragspflicht

    Die Einsätze als Notärztin können auch nicht als Teil eines etwaigen einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses der Beigeladenen zu 1) angesehen werden, weil sie gegenüber den organisatorischen Aufgaben in finanzieller und zeitlicher Hinsicht nicht nur von untergeordneter Natur sind (zum einheitlichen Beschäftigungsverhältnis: BSG, Urteil v. 31.10.2012, B 12 R 1/11 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 16; BSG, Urteil v. 27.6.2012, B 12 KR 28/10 R, SozR 4-2400 § 8 Nr. 5 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 4 R 1621/14

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als Übungsleiter neben Haupttätigkeit als

    Abhängig von der Art der Tätigkeit kann eine einheitliche Beschäftigung auch bereits dann bejaht werden, wenn aus der Beschäftigung gewonnene Kenntnisse und Erfahrungen für die Tätigkeit genutzt werden müssen und die Tätigkeit dem Arbeitgeber nützlich ist (BSG, Urteile vom 26. März 1998 - B 12 KR 17/97 R - und vom 31. Oktober 2012 - B 12 R 1/11 R -, beide in juris).
  • BSG, 17.02.2016 - B 12 R 15/15 B
    Vielmehr zitiert der Kläger auf Seite 6 der Beschwerdebegründung (allein) das Urteil des BSG vom 31.10.2012 (B 12 R 1/11 R - SozR 4-2400 § 14 Nr. 16) und deutet an, dass unter Anwendung der diesem Urteil zugrundeliegenden Rechtssätze im vorliegenden Fall anders zu entscheiden gewesen wäre.

    So macht der Kläger Divergenzen des angefochtenen LSG-Urteils zu den Urteilen des BSG vom 31.10.2012 (B 12 R 1/11 R - SozR 4-2400 § 14 Nr. 16) und vom 29.8.1963 (3 RK 86/59 - BSGE 20, 6 = SozR Nr. 41 zu § 165 RVO = SozR Nr. 5 zu Gemeins Erl RMF und RAM) geltend und benennt Rechtssätze dieser Urteile, von denen das LSG im angefochtenen Urteil abgewichen sein soll.

    Mit diesen Ausführungen erfüllt der Kläger die Anforderungen an die Begründung einer Divergenzrüge bereits deshalb nicht, weil er nicht ausreichend berücksichtigt, dass sich das LSG zur Begründung seiner Rechtsauffassung im vorliegenden Einzelfall ausdrücklich auf die auf Seite 15 des angefochtenen Urteils genannte Rechtsprechung des BSG - ua auf das Urteil des BSG vom 31.10.2012 (aaO) - berufen und an keiner Stelle seines Urteils zu erkennen gegeben hat, von den Rechtssätzen dieser und im weiteren Gang seiner Urteilsbegründung in Bezug genommener weiterer BSG-Rechtsprechung abweichen oder abweichende eigene Rechtssätze aufstellen zu wollen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2013 - L 9 KR 269/11

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Versicherungsfreiheit -

    Nach der Rechtsprechung des BSG zum "einheitlichen Beschäftigungsverhältnis" liegt ein solches nicht vor, wenn zwischen Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit kein notwendiger Zusammenhang besteht, insbesondere wenn weder die selbständige Tätigkeit als solche noch die konkrete Art und Weise ihrer Ausübung vom Bestand der Beschäftigung abhängig sind (BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012, B 12 R 1/11 R, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 R 1032/16

    Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH -

    Eine Grenze findet die einheitliche Beschäftigung jedoch dort, wo der Zusammenhang zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit kein notwendiger mehr ist, insbesondere wenn weder die selbstständige Tätigkeit als solche noch die konkrete Art und Weise ihrer Ausübung vom Bestand der Beschäftigung abhängig sind (BSG 31.10.2012, B 12 R 1/11 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 16 RdNr 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 R 3254/14

    Sozialversicherungspflicht - Beitragspflicht - Haupttätigkeit als Fachkraft im

    Dass das BSG grundsätzlich beim Zusammentreffen einer selbstständigen Tätigkeit mit einer abhängigen Beschäftigung für denselben Auftraggeber/Arbeitgeber Konstellationen anerkennt, bei denen ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis nicht mehr vorliegt (BSG 31.10.2012, B 12 R 1/11 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 16, Rn 17), ist für den vorliegenden Fall unerheblich.
  • LSG Sachsen, 09.04.2014 - L 1 KR 62/09

    Beitragspflicht von Werbeprämien an Zeitungszusteller in der Sozialversicherung

    Nach der Rechtsprechung des BSG gehören zu den Einnahmen, die im Zusammenhang mit einer Beschäftigung erzielt werden und damit zum Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV auch solche aus selbstständigen Tätigkeiten in einer so genannten einheitlichen Beschäftigung (siehe hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 12 R 1/11 R - juris Rn. 16; vgl. ferner BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R - juris Rn. 16, wonach engere Bindungen eine insgesamt abhängige Beschäftigung begründen können; zur Annahme eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses siehe außerdem BSG, Urteil vom 3. Februar 1994 - 12 RK 18/93 - juris Rn. 18, und BSG, Urteil vom 26. März 1998 - B 12 KR 17/97 R - juris Rn. 14 f.).

    Hierfür sind die konkreten Tatsachen einer Bewertung zu unterziehen (BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 12 R 1/11 R - juris Rn. 19).

    Auch eine möglicherweise abweichende steuerrechtliche Beurteilung steht der durch die einheitliche Beschäftigung erfolgenden Verklammerung von Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit nicht entgegen (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 12 R 1/11 R - juris Rn. 17, und BSG, Urteil vom 26. März 1998 - B 12 KR 17/97 R - juris Rn. 21).

  • BSG, 02.11.2015 - B 13 R 17/14 R

    Berechnung des Nachversicherungsbeitrages - beitragspflichtige Einnahmen -

  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 R 606/14

    Sozialversicherungspflicht - Ausübung der Tätigkeit als Integrationshelferin im

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 558/15

    Feststellung der Sozialversicherungspflicht; Betriebsprüfung; Widersprüchlicher

  • LSG Hamburg, 28.11.2012 - L 2 R 16/10

    Sozialversicherung - Freie und Hansestadt Hamburg - alleinige Arbeitgeberin für

  • BSG, 14.12.2016 - B 13 R 34/15 R

    Außerachtlassung des einem beurlaubten Beamten von einem privaten Arbeitgeber

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2015 - L 8 R 584/11
  • LSG Bayern, 21.10.2013 - L 5 R 605/13

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - strafverfahrensrechtliche Ermittlungen

  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2020 - L 2 R 577/17
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 R 4192/15

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - Anfrageverfahren zur Versicherungspflicht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2018 - L 8 R 976/16

    Keine Versicherungspflicht bei der Erbringung von Akquiseleistungen für eine

  • LSG Bayern, 19.02.2013 - L 5 R 933/12

    Die Betriebsprüfungsbehörde darf einen Summenbeitragsbescheid nicht erlassen,

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2022 - 4 S 3797/21

    Zur Vergütung bei einer freiwilligen Übernahme von staats- bzw.

  • LSG Sachsen, 30.04.2014 - L 3 AL 181/13

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von

  • LSG Bayern, 20.09.2021 - L 7 BA 62/21

    Sozialgerichtsverfahren: Keine ordnungsgemäße Betreibensaufforderung bei bloß

  • BSG, 22.03.2018 - B 12 R 60/17 B

    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen

  • SG Landshut, 06.11.2013 - S 10 R 5003/11

    Rentenversicherung

  • BSG, 26.04.2022 - B 12 R 52/21 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers;

  • SG Dortmund, 12.11.2013 - S 25 R 1508/11

    Summenbeitragsbescheid gegen ein Bauunternehmen bzgl. Beitragsnachforderung in

  • SG Berlin, 31.08.2022 - S 28 BA 20/21

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Transportfahrer - Schwarzarbeit -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - L 3 BA 10/21

    Verfahren nach § 7a SGB IV sowie Betriebsprüfungen nach §§ 28p und 28q SGB IV

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - L 3 BA 25/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Hausmeistertätigkeit - Schwarzarbeit

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2019 - L 12 BA 31/18
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 200/19
  • SG Nürnberg, 06.05.2019 - S 9 BA 8/18

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer

  • SG Heilbronn, 15.06.2020 - S 1 BA 1333/20
  • SG Duisburg, 07.02.2019 - S 10 R 276/15
  • SG Hildesheim, 14.04.2014 - S 28 R 279/11
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