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   BSG, 31.10.2012 - B 13 R 65/11 R   

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https://dejure.org/2012,42769
BSG, 31.10.2012 - B 13 R 65/11 R (https://dejure.org/2012,42769)
BSG, Entscheidung vom 31.10.2012 - B 13 R 65/11 R (https://dejure.org/2012,42769)
BSG, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 65/11 R (https://dejure.org/2012,42769)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Bindung des Revisionsgerichts an Feststellungen der Tatsacheninstanz - Feststellung der Bestandskraft oder Bindungswirkung eines Verwaltungsakts - überprüfbare Rechtsanwendung

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 164 SGG, § 163 SGG, § 77 SGG, § 41 SGG, § 37 SGB 10
    Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Überprüfbarkeit der festgestellten Bestandskraft oder Bindungswirkung eines Verwaltungsakts durch das Revisionsgericht - Zweifel an tatsächlicher Bekanntgabe des Verwaltungsakts - Fehlen diesbezüglicher Feststellungen der ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Bestandskraft oder Bindungswirkung eines Verwaltungsakts im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Überprüfbarkeit der festgestellten Bestandskraft oder Bindungswirkung eines Verwaltungsakts durch das Revisionsgericht - Zweifel an tatsächlicher Bekanntgabe des Verwaltungsakts - Fehlen diesbezüglicher Feststellungen der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 39; SGB X § 44; SGG § 170
    Feststellung der Bestandskraft oder Bindungswirkung eines Verwaltungsakts im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 277
  • AnwBl 2013, 184
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 08.02.2012 - B 5 R 76/11 R

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Gewährung einer Rente nach dem ZRBG

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 13 R 65/11 R
    Entsprechend habe der 5. Senat des BSG im Urteil vom 8.2.2012 zu dem im Wesentlichen gleich gelagerten Verfahren B 5 R 76/11 R entschieden.

    dd) Der Senat kann die Bewertung treffen, dass das hier angefochtene SG-Urteil keine das Revisionsgericht bindenden Feststellungen zur Bekanntgabe des ablehnenden Bescheids der Beklagten enthält, ohne zuvor beim 5. Senat des BSG anzufragen, ob er an der seinem Urteil vom 8.2.2012 (B 5 R 76/11 R) zugrunde liegenden Rechtsauffassung festhalte (vgl § 41 Abs. 2, Abs. 3 S 1 SGG) .

  • SG Düsseldorf, 19.04.2011 - S 15 R 1465/10

    Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 13 R 65/11 R
    Selbst wenn Umfang und Inhalt der Feststellungen zum Sachverhalt in dem dort zugrunde liegenden SG-Urteil (Urteil des SG Düsseldorf vom 19.4.2011 - S 15 R 1465/10 - Juris) und in dem hier angefochtenen Urteil im Wesentlichen übereinstimmen sollten, ist keine Rechtsprechungsabweichung zu besorgen.

    Es handelt sich vielmehr um die Mitteilung des Ergebnisses eines Subsumtionsschlusses, nämlich dass nach Meinung des 5. Senats das SG Düsseldorf in dem Urteil S 15 R 1465/10 die Revisionsinstanz bindende Feststellungen - "vgl § 163 SGG" - getroffen habe, und damit um eine ganz wesentlich von den jeweils konkreten Umständen des Einzelfalls (insbesondere von der Gewichtigkeit der nach jeweiliger Aktenlage bestehenden Zweifel an einer Bekanntgabe des Bescheids - s oben unter cc) geprägte Aussage.

  • BSG, 24.09.1992 - 9a RV 22/91

    Sozialrechtlicher Berufsschadensausgleich - Verjährung von Ansprüchen auf

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 13 R 65/11 R
    Zusätzlicher "mahnungsähnlicher Handlungen" gegenüber einer längere Zeit untätig gebliebenen Behörde bedurfte es nicht (vgl BSG SozR 3-1200 § 45 Nr. 1 S 3 f sowie - in Abgrenzung hiervon - zum Recht der abschnittsweise zu bewilligenden Arbeitslosenhilfe BSG SozR 3-1200 § 45 Nr. 9; zu einer ähnlichen Konstellation s auch Senatsurteil vom 19.4.2011 - SozR 4-6480 Art. 27 Nr. 1 RdNr 35, 38) .
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 17/96

    Rückwirkende Gewährung von Leistungen Falle der Verjährung, unzureichende

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 13 R 65/11 R
    Es ist schon nicht festgestellt, dass die Beklagte die Einrede der Verjährung erhoben hätte (vgl BSGE 79, 177, 179 = SozR 3-1200 § 45 Nr. 6 S 21) .
  • BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 64/99 R

    Unterbrechung der Verjährung bei abschnittsweise bewilligten Sozialleistungen

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 13 R 65/11 R
    Zusätzlicher "mahnungsähnlicher Handlungen" gegenüber einer längere Zeit untätig gebliebenen Behörde bedurfte es nicht (vgl BSG SozR 3-1200 § 45 Nr. 1 S 3 f sowie - in Abgrenzung hiervon - zum Recht der abschnittsweise zu bewilligenden Arbeitslosenhilfe BSG SozR 3-1200 § 45 Nr. 9; zu einer ähnlichen Konstellation s auch Senatsurteil vom 19.4.2011 - SozR 4-6480 Art. 27 Nr. 1 RdNr 35, 38) .
  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 40/11 R

    Rentenversicherung - früherer Rentenbeginn und rückwirkende Gewährung einer Rente

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 13 R 65/11 R
    In diesem Fall wäre ihr erneuter Rentenantrag vom 16.7.2009 als Überprüfungsantrag nach Maßgabe des § 44 SGB X zu beurteilen und könnte nach Korrektur der ursprünglich ablehnenden Entscheidung eine Rentenzahlung für zurückliegende Zeiträume nur unter den in § 44 Abs. 4 SGB X genannten, in den angefochtenen Bescheiden umgesetzten zeitlichen Einschränkungen erfolgen (Senatsurteil vom 7.2.2012, zur Veröffentlichung in BSGE 110, 97 = SozR 4-5075 § 3 Nr. 2 vorgesehen, sowie Urteil des 5. Senats vom 8.2.2012, zur Veröffentlichung in SozR 4-5075 § 3 Nr. 1 vorgesehen) .
  • BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 48/96

    Unabwendbares Ereignis oder wirtschaftliche Ursache als Voraussetzung für die

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 13 R 65/11 R
    aa) Nach § 163 SGG ist das BSG nur an die in dem angefochtenen Urteil getroffenen "tatsächlichen Feststellungen" gebunden; Einschränkungen der Entscheidungskompetenz des Revisionsgerichts in Bezug auf die Rechtsanwendung enthält die Vorschrift dagegen nicht (Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 163 RdNr 2; s auch May, aaO Kap VI RdNr 429 f, zur Subsumtion des Sachverhalts unter eine Rechtsnorm als revisionsgerichtlich zu überprüfende Rechtsanwendung; zum Ganzen s auch BSG SozR 3-4100 § 64 Nr. 3 S 17 f) .
  • BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 83/99 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs aufgrund einer Abfindung nach

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 13 R 65/11 R
    Nichts anderes folgt aus den Entscheidungsgründen des SG-Urteils, die ebenfalls Feststellungen im Sinne von § 163 SGG enthalten können (vgl BSG vom 10.8.2000 - B 11 AL 83/99 R - Juris RdNr 21; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 RdNr 9).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 13 R 65/11 R
    Nichts anderes folgt aus den Entscheidungsgründen des SG-Urteils, die ebenfalls Feststellungen im Sinne von § 163 SGG enthalten können (vgl BSG vom 10.8.2000 - B 11 AL 83/99 R - Juris RdNr 21; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 RdNr 9).
  • BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R

    Neufeststellung einer Bestandsrente nach Inkrafttreten des Gesetzes zur

    Auszug aus BSG, 31.10.2012 - B 13 R 65/11 R
    Zudem verletze die Anwendung des § 44 Abs. 4 SGB X den allgemeinen Gleichheitssatz, denn bei einem vergleichbaren Verfolgungsschicksal sei eine Differenzierung des Rentenbeginns nach dem Zeitpunkt der Antragstellung nicht vertretbar (Hinweis auf das Senatsurteil vom 3.5.2005 - B 13 RJ 34/04 R) .
  • BSG, 24.06.1985 - GS 1/84

    Das "Prinzip des halben Bruttolohns" ist bei der Grundlohnbestimmung einer

  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 8/17 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - häusliche

    Gemäß § 163 SGG ist das BSG indes nur an die in dem angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen gebunden; Einschränkungen der Entscheidungskompetenz des Revisionsgerichts in Bezug auf die Rechtsanwendung enthält die Vorschrift dagegen nicht (BSG vom 31.10.2012 - B 13 R 65/11 R - SozR 4-1500 § 163 Nr. 6 RdNr 20 und vom 29.10.1997 - 7 RAr 48/96 - SozR 3-4100 § 64 Nr. 3 S 17 f; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, aaO, § 163 RdNr 2; s auch May, Die Revision, 2. Aufl 1997, Kap VI RdNr 429 f, zur Subsumtion des Sachverhalts unter eine Rechtsnorm als revisionsgerichtlich zu überprüfende Rechtsanwendung) .
  • BSG, 06.10.2016 - B 5 SF 3/16 AR

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Antwort auf die Anfrage des

    Eine Divergenz und damit eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen käme lediglich dann in Betracht, wenn den Entscheidungen des erkennenden Senats ein fallübergreifender Rechtssatz des vom anfragenden Senats zitierten Inhalts entnommen werden könnte (vgl BSG Urteil vom 31.10.2012 - B 13 R 65/11 R - SozR 4-1500 § 163 Nr. 6 RdNr 30 f; Roos in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 41 RdNr 11) .
  • BSG, 06.10.2016 - B 5 SF 4/16 AR

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Antwort auf die Anfrage des

    Eine Divergenz und damit eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen käme lediglich dann in Betracht, wenn den Entscheidungen des erkennenden Senats ein fallübergreifender Rechtssatz des vom anfragenden Senats zitierten Inhalts entnommen werden könnte (vgl BSG Urteil vom 31.10.2012 - B 13 R 65/11 R - SozR 4-1500 § 163 Nr. 6 RdNr 30 f; Roos in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 41 RdNr 11) .
  • BSG, 23.02.2017 - B 5 SF 5/16 AR

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Antwort auf die Anfrage des

    Eine Divergenz und damit eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen käme lediglich dann in Betracht, wenn den Entscheidungen des erkennenden Senats ein fallübergreifender Rechtssatz des vom anfragenden Senats zitierten Inhalts entnommen werden könnte (vgl BSG Urteil vom 31.10.2012 - B 13 R 65/11 R - SozR 4-1500 § 163 Nr. 6 RdNr 30 f; Roos in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 41 RdNr 11) .
  • BSG, 13.06.2013 - B 13 R 19/10 R

    Bestandsrente aus überführter Rente des Beitrittsgebiets - Berücksichtigung der

    Für eine Anwendung des § 44 SGB X ist jedenfalls dann kein Raum, wenn sich nicht feststellen lässt, dass die in einem vorangegangenen Rentenbescheid enthaltene Ablehnung der Zahlung einer höheren Rente gegenüber dem Versicherten bindend wurde (vgl Senatsurteil vom 31.10.2012 - B 13 R 65/11 R - RdNr 18, zur Veröffentlichung in SozR 4-1500 § 163 Nr. 6 vorgesehen) .
  • LSG Hessen, 04.08.2021 - L 6 AS 140/18

    SGB II, SGB X

    Ein Verwaltungsakt wird jedoch nicht schon existent, wenn er fertig gestellt und unterschrieben ist, sondern erst, wenn er durch Bekanntgabe an einen Betroffenen erlassen wird (BSG, Urteil vom 21. Juli 1988 - 7 RAr 51/86 -, BSGE 64, 17-23, SozR 1200 § 54 Nr. 13, juris, Rn. 29; BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 65/11 R -, SozR 4-1500 § 163 Nr. 6, Rn. 26, juris; Schütze/Engelmann, 9. Aufl. 2020, SGB X § 37 Rn. 5).
  • VG Cottbus, 30.03.2017 - 1 K 775/14

    Diplomstudiengang Umweltingenieurwesen und Verfahrenstechnik an der

    Ist der Widerspruchsbescheid aber weder dem Kläger als Betroffenen noch einem Dritten i.S. von § 1 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) i.V.m. § 41 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bekannt gegeben worden, sondern allein in dem Machtbereich des Beklagten verblieben, so handelt es sich nicht um einen nach § 1 Abs. 1 VwVfGBbg i.V.m. § 43 Abs. 1 S. 1 VwVfG rechtlich wirksam gewordenen Verwaltungsakt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - 8 C 127/84 -, juris Rn. 16; BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 65/11 R -, juris Rn. 26; OVG Magdeburg, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 2 M 72/08 -, juris Rn. 3; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage 2014, § 35 Rn. 20; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Auflage 2015, § 41 Rn. 15) .
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